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Photo: tommy@chau from Flickr (CC BY 2.0)

Von Dr. Titus Gebel, Unternehmer, Mitgründer der Deutsche Rohstoff AG.

Europas große Stärke war immer seine Vielfalt. Alle Versuche in der Geschichte, den Kontinent unter eine einheitliche Herrschaft zu bringen, sind letztlich gescheitert. Derzeit versucht es die EU und das Ergebnis wird dasselbe sein. Denn ab einem gewissen Umfang ist eine weitere Vereinheitlichung schlichtweg eine totalitäre Gleichschaltung, die Widerstand hervorruft. Den Vorteilen, die Einheitslösungen haben, stehen mannigfaltige Nachteile gegenüber. Der größte ist die Ausschaltung von Wettbewerb und von Alternativlösungen. Auch das angeblich so wichtige Subsidiaritätsprinzip ist mit einer größtmöglichen Vereinheitlichung, wie sie die EU unter dem Schlagwort „Harmonisierung“ betreibt, nicht vereinbar. Vereinheitlichung erfordert immer Zentralisierung.

Wir haben während der letzten 200 Jahre die bisher größte Steigerung von Lebensqualität und Wohlstand in der Menschheitsgeschichte erlebt. Gleichzeitig wurde vor allem in den letzten Jahrzehnten der Hunger in fast allen Weltgegenden besiegt, und das bei starkem Bevölkerungswachstum. Das gelang aufgrund von technologischem Fortschritt. Dieser wiederum konnte sich nur vor dem Hintergrund funktionierender Märkte und damit von funktionierendem Wettbewerb entfalten. Der Druck, mit anderen Produkten oder Unternehmen konkurrieren zu müssen, hat dazu geführt, stetig besser und innovativer zu werden. Diese Dynamik ist ungebrochen. Kaum jemand kennt heute noch die großen Namen aus der Anfangszeit des Internets, wie etwa den Netscape Navigator oder AOL. Und das ist gerade einmal 20 Jahre her! Innovationen gehen zunehmend schneller und ermöglichen heute selbst armen Menschen Dinge, die noch vor wenigen Jahrzehnten nicht einmal Staatsoberhäuptern oder Milliardären zugänglich waren.

Wettbewerb der Systeme erneuern

Im Hinblick auf die Modelle unseres Zusammenlebens sieht es leider anders aus. Praktisch alle Staaten funktionieren nach demgleichen System, das aus vergangenen Jahrhunderten stammt: eine (durch Erbfolge, Putsch oder Wahl) an die Macht gelangte Gruppe von Auserwählten bestimmt die Geschicke aller. Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren findet zwischen staatlichen Modellen kaum statt. Das gilt vor allem, seit vornehmlich das westliche Staatenkartell Druck auf kleinere Staaten ausübt und internationale Vereinbarungen forciert, um einen Steuer- oder Systemwettbewerb möglichst auszuschließen. Das kommunistische Modell ist zwar seit dem Zerfall der Sowjetunion im „Staatsmarkt“ praktisch nicht mehr vertreten, aber auch dieser Prozess hat über 70 Jahre gedauert. Und genau hier liegt das Problem: es besteht in diesem Markt nur die Möglichkeit, über Revolution oder Sezession ein neues „Produkt“ einzuführen. Damit ist es nicht nur extrem schwierig, in den Markt überhaupt einzudringen. Erkenntnisgewinne über die Eignung von Staatsformen bzw. von gesellschaftlichen Grundentscheidungen dauern Generationen, sie sind zu Lebzeiten der Betroffenen oft überhaupt nicht feststellbar. Auch in demokratischen Staaten fehlt durchgehend ein Ventil für Minderheiten, Gegenmodelle zu installieren, welche sich später möglicherweise als überlegen herausstellen.

Anders im Produkt- und Dienstleistungsmarkt. Hier können Startup-Unternehmen etablierte Wettbewerber mit neuen Produkten herausfordern. Das gilt auch und gerade dann, wenn die Mehrheits- und Expertenmeinung solchen Produkten zunächst keinerlei Erfolgsaussichten einräumt. Diesen etablierten und gut funktionierenden Mechanismus kann man nun folgendermaßen auf den „Staatsmarkt“ übertragen: Innerhalb bestehender Staatsgebiete werden Gebiete geschaffen, in denen wirtschaftlich und politisch abweichende Regeln gelten dürfen. Dies geht über die Schaffung von klassischen Sonderwirtschaftszonen mit Freihandel und Steuererleichterungen hinaus, daher erscheint der Name „Sonderzone“ hierfür angebracht. Es liegt auf der Hand, dass ein einziger großer europäischer Einheitsstaat, der alle Regeln „harmonisch“(= einheitlich) handhabt, sich immer für einen bestimmten Weg entscheiden muss, der erst nach Jahren oder Jahrzehnten ggf. korrigiert werden kann. Eine mögliche Weiterentwicklung wird dadurch gelähmt, wenn nicht verhindert. Anders sieht es aus, wenn versuchsweise Sonderzonen eingerichtet werden, in denen gleichzeitig abweichende Modelle ausprobiert werden können. Diese stehen im Wettbewerb sowohl untereinander als auch mit den EU-Staaten, welche ihr altes Regelungsregime beibehalten.

Ein Vorbild kann dabei China sein. Dessen Führung unter Deng Xiaoping hatte seinerzeit Schlüsse aus der Erkenntnis gezogen, dass Hongkong dem rotchinesischen Modell offensichtlich überlegen war. Das betraf insbesondere das Bestehen freier Märkte und das Recht, Privateigentum zu erwerben, auch an Produktionsmitteln. Hongkong-ähnliche Systeme wurden zunächst in einzelnen Sonderwirtschaftszonen ausprobiert, etwa in Shenzhen seit 1980. Diese waren ersichtlich erfolgreich: Shenzhens Einwohnerzahl wuchs von ursprünglich dreißigtausend binnen zwanzig Jahren auf sieben Millionen. Schließlich wurde das System freier Märkte auf das ganze Land ausgedehnt. Heute muss niemand mehr hungern in China. Vorher schon. Dubai ist ein weiteres instruktives Beispiel. Dubai hat – mit großem Erfolg – innerhalb seins Territoriums spezielle Zonen geschaffen, in denen nicht das lokale, sondern englisches Recht gilt. Das hat viele Unternehmen angelockt, die vor allem an Stabilität und Berechenbarkeit der Rahmenbedingungen interessiert sind.

Die EU hat das Ziel, der wettbewerbsstärkste Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Bisher ist dieses ehrgeizige Vorhaben auf ganzer Linie gescheitert. Die Wachstumsraten der meisten EU-Staaten liegen zwischen null und einem Prozent (wenn überhaupt), begleitet von überbordender Staatsverschuldung und Massenarbeitslosigkeit. Auch von daher wäre es an der Zeit, einfach mal etwas Neues auszuprobieren, ohne dadurch die Gesamtordnung zu destabilisieren. Es könnte doch z.B. sein, dass die stetig wachsende Regulierungslawine der EU ein Grund, wenn nicht sogar der Grund für die schwache wirtschaftliche Verfassung der Union ist. Auch der klügste Professor wird das weder zwingend widerlegen noch belegen können. Wir müssen es daher ausprobieren, und das geht nur mittels Versuch und Irrtum.

Teilnahme strikt freiwillig

Um niemanden etwas aufzuzwingen, das er nicht will, sollten diese Zonen möglichst in schwach oder gar nicht bevölkerten Gebieten eingerichtet werden, wie es sie in Deutschland z.B. in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Sie werden ausschließlich von Freiwilligen besiedelt, die sich mit den dort geltenden Regeln identifizieren können. Wem die dortigen Ideen nicht gefallen, der bleibt einfach weg bzw. geht in eine Sonderzone, die ihm besser zusagt. So kann jeder –auch außerhalb der Zonen- beobachten, welche Modelle funktionieren und welche nicht. Möglicherweise funktionieren auch alle auf ihre eigene Art und Weise. Auch dadurch würde etwas gewonnen, nämlich die Erkenntnis, dass die Menschen verschieden sind und daher auch verschiedenartiger Gemeinwesen bedürfen.

So könnten in einer Sozialversicherungs-Sonderzone neue Modelle der sozialen Sicherung erprobt werden, etwa eine rein kapitalgedeckte Rentenversicherung mit Anbieterwahlrecht nach chilenisch-australischem Vorbild. Die Krankenversicherung könnte daneben nach dem Muster von Singapur organisiert sein, nämlich lediglich mit einer Basispflichtversicherung entsprechend der Kfz-Haftpflicht. Für darüber hinausgehenden Leistungen entscheidet jeder selbst, ob er eine Versicherung abschließen will oder nicht.

Weiter wäre denkbar, dass in einer Innovations-Sonderzone neue Produkte grundsätzlich ohne Genehmigungsverfahren zugelassen sind. Selbstfahrende oder gar fliegende Autos wären Teil des täglichen Lebens, neuartige Dienstleister wie Uber oder Airbnb nicht verboten sondern eine Selbstverständlichkeit. Neue Medikamente und Behandlungsmethoden wären jedem zugänglich, der diese in Kenntnis des möglichen Risikos testen will. Gesundheitsgrenzwerte gälten nur für wirkliche Toxizität und auf wissenschaftlicher Grundlage, anders als in der EU, wo (z.T. absurde) Grenzwerte willkürlich von Politikern festgelegt werden, die sich davon Beifall versprechen.

In einer Freiheits-Sonderzone könnte das Ideal des mündigen Bürgers wieder aufleben, der ohne staatliche Aufsicht über seine Angelegenheiten entscheidet. Dort würde volle Meinungs- und Vertragsfreiheit herrschen. Man dürfte z.B. eine negative Meinung über eine bestimmte Religion offen kundtun, ohne dafür wegen „Rassismus“ oder „Volksverhetzung“ angeklagt zu werden. Es gäbe gar keinen Volksverhetzungsparagraphen. Auch keine Antidiskriminierungsgesetze. Zigaretten würden wieder ohne hässliche Warnhinweise gehandelt und beworben. Man könnte leistungsstarke Staubsauger und Duschköpfe erwerben. Glühbirnen sowieso.

In Einwanderungs-Sonderzonen könnte die aktuelle Flüchtlingsproblematik angegangen werden. Wer schlecht ausgebildet ist und die Sprache des Aufnahmelandes nicht oder nur schwach beherrscht, ist zur Sicherung seines Lebensunterhalts auf den Niedriglohnsektor angewiesen. Wo staatlich festgesetzte Mindestlöhne die Schaffung solcher Jobs verhindern, ist keine Integration möglich. Nicht einmal Billigunterkünfte können derzeit für die Unterbringung der zahlreichen Flüchtlinge in Deutschland errichtet werden, weil die strengen Dämm- und sonstigen Vorschriften entgegenstehen bzw. den Bau exorbitant verteuern. All das wäre in diesen Sonderzonen nicht der Fall, weil der uferlose Regulierungsmehltau der EU weitgehend außer Kraft gesetzt wäre. Arbeits- und integrationswillige Menschen, welche sich verpflichten, die Regeln der Sonderzone zu beachten, sind willkommen (um gewisse Obergrenzen wird man freilich schon aus Platzgründen nicht herumkommen). Auch für Ungelernte gibt es dort – mangels Mindestlohnvorschriften – Verwendung. Günstige Produkte können aus der ganzen Welt eingeführt werden, weil Freihandel herrscht und es keine Zölle gibt. Die Sonderzone macht ihre Einwanderungsregeln selbst. Sie kann jeden, der kriminell wird oder z.B. den Vorrang der Scharia vor den Regeln der Sonderzone propagiert, ohne viel Federlesens wieder hinauswerfen. Allein dies würde eine Positivauslese bewirken.

Die Sonderzonen verwalten sich idealerweise selbst, direktdemokratisch oder durch eine gewählte Vertretung oder auf ganz andere, bisher nicht bekannte Art und Weise. Man könnte sogar soweit gehen, die Verwaltung dieser Zonen, wie in manchen Freihäfen, privaten Unternehmen zu übertragen. Diese Unternehmen stellen Regeln auf, die in der Zone gelten. Wem das nicht gefällt, der geht nicht hin, die anderen können sich auf dieser Basis in der Zone ansiedeln und erhalten z.B. eine vertraglich gesicherte Rechtsposition. Bei Streitigkeiten mit dem Betreiberunternehmen entscheidet ein unabhängiges Schiedsgericht.

Recht auf ein selbstbestimmtes Leben

In welchen Bereichen und in welchem Ausmaß die Sonderzonen unabhängig sind, ist letztlich Verhandlungssache. Es hängt wesentlich von der Bereitschaft der Machthaber in den Nationalstaaten und der EU ab, alternative Modelle zuzulassen. Die Sonderzonen müssen aber über innere Autonomie verfügen, also ihre eigenen Angelegenheiten selbst regeln dürfen, sonst macht der Ansatz keinen Sinn. Kontraproduktiv wäre, die Einräumung solcher Sonderzonen von langen Forderungskatalogen abhängig zu machen, welche vermeintlich unabdingbaren europäischen Standards oder Regeln auf jeden Fall eingehalten werden müssen usw. Es geht hier ja gerade darum, abweichende Modelle auszuprobieren. Da die Teilnahme in jedem Fall freiwillig ist, müssen die Sonderzonen lediglich ein jederzeitiges Austrittsrecht für jeden Siedler zwingend einräumen (unbedingte Exit-Befugnis). Wer von der Sonderzone enttäuscht ist, kann diese wieder verlassen. Sei es, weil sie nicht hält was sich der Betreffende davon versprochen hat oder weil er spätere Entscheidungen der Verwaltung oder der gewählten Vertretung ablehnt. Allein der Wettbewerb wird dafür sorgen, dass die besten Sonderzonen Erfolg haben und die anderen wieder verschwinden. Und: die bisherigen Bewohner der EU müssen ihr Leben nicht ändern, alles bleibt dort beim Alten. Die Geschichte zeigt, dass die Mehrheit am status quo hängt und dessen Beibehaltung Veränderungen vorzieht. Diesem Bedürfnis würde Rechnung getragen. Um an die europäische Tradition der Systemvielfalt anzuknüpfen, aber auch um innerhalb der EU gesellschaftlichen Frieden zu schaffen, empfiehlt sich eine möglichst große Bandbreite zulässiger Regeln. So sollten durchaus auch libertäre, dezidiert linke und rechte Zonen möglich sein. Die Linke z.B. könnte in einer entsprechenden Sonderzone endlich sich und der Welt beweisen, dass Kommunismus/Sozialismus –richtig gemacht – doch funktioniert. Und zwar ohne dass alle anderen darunter zu leiden haben! Aus einer ehemals totalitären Ideologie würde so ein Produktangebot unter vielen.

Wer die Einrichtung solcher Zonen ablehnt, und hier sind vor allem die Mächtigen und Meinungsmacher angesprochen, muss sich fragen lassen, ob es ihm wirklich um das vermeintliche Gemeinwohl geht. Oder hat er nicht einfach nur Angst, dass seine Ideen vom „richtigen“ Zusammenleben der Menschen von anderen nicht geteilt werden? Oder schlimmer noch, dass sich die Ideen der anderen letztlich gar als überlegen herausstellen? Es lässt Rückschlüsse zu, wenn man erwachsenen und geschäftsfähigen Menschen untersagt, freiwillig solche Versuche zu unternehmen. Man glaubt, besser als die Betroffenen zu wissen, was gut für diese sei. Das ist die Denkweise vergangener Jahrhunderte. Wer aber den Menschen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben abspricht, der ist schlicht autoritär, auch wenn er sich selbst „liberal“ oder „demokratisch“ nennt.

Lasst uns damit anfangen, die Einrichtung von Sonderzonen zu fordern.

Photo: Tim Samoff from Flickr. (CC BY-ND 2.0)

Man hört in Deutschland zuweilen den Vorwurf, die Meinungsfreiheit sei eingeschränkt, da sie nur noch eine formale Hülle sei. Die öffentlich-rechtlichen Medien würden die veröffentlichte Meinung beherrschen. Selbst zwischen den großen Medienhäusern gebe es ein faktisches Agreement, was politisch korrekt sei und damit veröffentlich werden dürfe. Als Beispiele werden angeführt die zu einseitig verurteilte Rolle Russlands in der Ukrainekrise oder jüngst auch der Umgang mit dem Autor Akif Pirinçci nach seiner Pegida-Rede in Dresden.

Er hat weiter ein Forum

Beides trifft nicht zu. Schon alleine das Internet und die sozialen Medien sichern die Pluralität der Meinungen. Selbst Putin hat mit dem Sender RT in Deutschland inzwischen ein Sprachrohr, das die offizielle russische Sicht der Dinge in die sozialen Medien und die deutsche Öffentlichkeit feuert. Das unterscheidet Deutschland und den Westen von Russland, wo Pressevielfalt und Medienfreiheit in den letzten Jahren immer stärker bedrängt werden.

Bei Pirinçci werden die Reaktionen seines Verlages, der seine Bücher nicht mehr verlegen will, und von Amazon kritisiert, der die Bücher aus seinem Onlineshop nehmen wollte. Diejenigen, die dies monieren, tun dies häufig mit Bezug auf das berühmte Zitat, das eigentlich Voltaire zugeschrieben wird, aber von der englischen Schriftstellerin Evelyn Beatrice Hall stammt: „Ich missbillige, was du sagst, aber ich werde bis zum Tod dein Recht verteidigen, es zu sagen.“

Pirinçcis Rede bei Pegida war nicht nur vulgär und geschmacklos. Sie war auch rassistisch und fremdenfeindlich, vom Anfang bis zum Ende. Punkt! Manche meinen, jetzt mit Relativismus und Pseudotoleranz darauf reagieren zu müssen. Die Zeitschrift „eigentümlich frei“, für die ich bislang geschrieben habe, kündigt sogar prominent an, seine Bücher verkaufen zu wollen. Nicht aus der Überzeugung heraus, dass Pirinçci recht hat, sondern aus einer Haltung des grundsätzlichen Widerstands gegen „die Herrschenden“ heraus. Nach dem Motto: seine Feinde sind auch unsere Feinde. Dafür möchte ich mich nicht weiter hergeben.

Falsch verstandene Toleranz

Was die Verteidiger Pirinçcis nicht erkennen: es ist eine falsch verstandene Toleranz, die Feinde der Toleranz zu tolerieren. Ludwig von Mises stellte schon 1927 in seinem Buch „Liberalismus“ fest: „Der Liberalismus aber muss unduldsam sein gegen jegliche Art von Unduldsamkeit. … Weil er Duldung aller Meinungen … verlangt, muss er alle in ihre Schranken zurückweisen, wenn sie mit Intoleranz hervortreten.“ Im Kern übernehmen diejenigen, die nun für  Pirinçci  in die Bresche springen, die Methodik der Linksextremen in den 1970er Jahren: Es ist der Kampf gegen das System, bei dem auch Allianzen gebildet werden, die nur der gemeinsame Hass gegen den Staat und seine Institutionen zusammenhält. Das führt zu Radikalisierung und Sektierertum, Marginalisierung und Isolierung. In dieser Isolation merkt man dann oft nicht mehr, dass man doch nur eine kleine Minderheit ist. Gegenseitige Bestätigung und eine Haltung der Abschottung führen dann mithin zu einer noch stärkeren Radikalisierung.

In diesem Prozess ist die Gefahr groß, dass man die eigenen Grundsätze ignoriert, die man an anderer Stelle hochhält. Wo sind denn in der Causa Pirinçci die Haftung und die Übernahme von Verantwortung für eigenes Handeln? Beim Staat und bei Banken, bei Politikern und beim Establishment ist man schnell bereit, das einzufordern. Aber die Reaktion auf Akif Pirinçci wird als Angriff auf die Meinungsfreiheit gebrandmarkt. Nichts ist abwegiger: Pirinçci hat seine Rede nicht nur vorab angekündigt und vor einem großen Publikum vorgetragen, sondern durfte sich nach den Erfahrungen der letzten Jahre auch absolut sicher sein, dass sie in den sozialen Netzwerken breit diskutiert und kommentiert würde.

Auch Akif Pirinçci ist für sein eigenes Handeln verantwortlich. Verantwortung zu übernehmen, fängt nicht erst bei überschuldeten Banken und den Ländern Südeuropas an, sondern vor der eigenen Haustür. Wenn sich Verlage und Buchhändler nicht mittelbar für die Äußerungen Pirinçcis in Haftung nehmen lassen wollen, dann ist das ihr gutes Recht. Denn es ist ihr Eigentum, das sie durch die Auslistung und die Kündigung der Verträge schützen wollen. Es ist auch kein gutes Argument, zu sagen, es beträfe auch die völlig unpolitischen Bücher von ihm – so schade es um die Katzen sein mag. Wer sich selber als Person so inszeniert, darf sich nicht wundern, wenn er als Person auch zur Rechenschaft gezogen wird.

Moderne Medien gewährleisten Meinungsfreiheit

Niemand wir daran gehindert, seine Bücher selber zu verlegen und selber zu verkaufen. Es gibt auch sicherlich Verlage im In- und Ausland, die Bücher eines Rassisten veröffentlichen. Das Internet und die sozialen Netzwerke erleichtern deren Veröffentlichung und Verbreitung sogar enorm. Die Meinungsfreiheit ist heute viel besser gewährleistet als dies in der Vor-Internetzeit überhaupt denkbar war. Klar ist aber auch: die Zugangswege zu den potentiellen Kunden sind ohne Amazon und Co. sicherlich nicht so breit und vielfältig. Doch was heißt das für die Toleranten der Intoleranz? Wollen sie hier die Chancengleichheit einfordern, die sie sonst als „Wieselwort“ bezeichnen. Sollte der Staat umverteilen, damit Chancengleichheit realisiert wird, vielleicht sogar eine neue Demokratieabgabe als Chancengleichheits-GEZ einführen? Nein, das kann die Antwort nicht sein. Die Gleichheit vor dem Recht ist das Entscheidende und für deren Durchsetzung sollten deshalb Liberale streiten.

Wenn sich nach Pirinçcis Auftritt in Dresden nun viele Journalisten und Verlage, aber auch viele Individuen – wie ich – von ihm distanzieren, dann ist das in den meisten Fällen kein Opportunismus und kein Kuschen vor der öffentlichen Meinung. Dann ist das Ausdruck der Überzeugung, dass Meinungsfreiheit nicht gleichbedeutend ist mit Indifferenz. Diese Formen des Protestes gegen Äußerungen wie die Pirinçcis, erfüllen genau das, was Mises schrieb: „Den Kampf gegen das Dumme, das Unsinnige, das Irrige, das Böse führt der Liberale mit den Waffen des Geistes und nicht mit roher Gewalt und Unterdrückung.“

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Tichys Einblick.

Berichtigung

Unter https://prometheusinstitut.de/keine-toleranz-der-intoleranz/ ist am 19. November 2015 unter der Überschrift „Keine Toleranz der Intoleranz“ in Bezug auf die Zeitschrift „eigentümlich frei“ formuliert worden „Die Zeitschrift „eigentümlich frei“, […] kündigt sogar prominent an, [Pirinçcis] Bücher verlegen […] zu wollen.“ Soweit hierdurch der falsche Eindruck entstanden sein sollte, dass die Lichtschlag KG mitgeteilt habe, es würden künftig Bücher von Herrn Akif Pirinçci verlegt, stellen wir hiermit richtig, dass die Lichtschlag KG lediglich mitgeteilt hat, dass Pirinçcis gerade erschienenes Buch „Die große Verschwulung“ über die Lichtschlag KG bezogen werden kann. Die Lichtschlag KG vertreibt das Buch von Akif Pirinçci; weder verlegt sie aktuell das Buch von Akif Pirinci, noch hat sie angekündigt, solches zukünftig zu tun.

Photo: CollegeDegrees360 from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Ob Entwicklungen wie das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs unsere Daten wirklich sicherer machen, ist höchst zweifelhaft. Es bestimmt nur, dass jetzt der europäische Bock der Gärtner sein darf: Das Problem sind nämlich weder Facebook noch Google, sondern NSA und BND.

Europäische Daten auf europäischen Speichern

Schon reiben sich die Nachwuchs-ITler in Europa vergnügt die Hände. Eine erkleckliche Zahl von ihnen kann demnächst in Irland, Rumänien und mit etwas Glück sogar auf deutschem Boden eine Anstellung finden, wenn amerikanische Internetkonzerne von Amazon bis Zuckerberg nun neue IT-Zentren in Europa aufbauen, um die europäischen Daten auf europäischem Boden zu speichern. Das World Wide Web wird etwas weniger weltweit. Das passt natürlich auch den Kritikern von Google, Facebook und Co., die quer durch die Parteien den besorgten Bürgern zur Seite springen und sie vor den amerikanischen Großunternehmen retten wollen.

Der europäische Suchmaschinen-Flop „Qwant“ zeigt jedoch sehr deutlich, dass „nationale Alleingänge“ der EU nicht besonders erfolgversprechend sind. Einem Großteil der Internetnutzer ist es egal, ob ein Produkt im Netz aus den USA, aus Indien oder aus Dänemark kommt. Es muss gut sein. Deswegen haben sich auch bisher nur wenige Menschen daran gestört, dass ihre Daten in den USA lagen, solange Google gute Ergebnisse lieferte und man bei Facebook seine alten Freunde anschreiben konnte. Wem das zu unheimlich war, der hat halt auf diese Dienste verzichtet.

Man muss das Hebelgesetz kennen

Nun weiß man, dass die meisten Menschen nicht besonders achtsam sind, wenn es um ihre Daten geht. Die Mentalität des „ich hab doch nichts zu verbergen“ ist sehr weit verbreitet. Daran ändern auch die krassesten Enthüllungen über die Schnüffelorgien der NSA nichts – zumindest nicht über die rituelle 48stündige Empörungswelle hinaus. Ein erster Schritt hin zu mehr Datenschutz wäre also auf jeden Fall, die Sensibilität für das Thema zu schärfen. Dafür ist es erst einmal wichtig zu erkennen, woher die Gefährdung kommt. Und das hat vor allem mit den Gesetzen der Physik zu tun.

Schon der gute alte Archimedes hatte vor über 2200 Jahren das Hebelgesetz entdeckt. Wenn man den richtigen Punkt zum Ansetzen hat, so der Tausendsassa aus Syrakus, dann kann man die ganze Erde aus den Angeln heben. Wer die Internetgiganten dazu zwingen will, die Daten europäischer Nutzer auch in unseren Landen zu speichern, setzt aber am falschen Punkt an. Denn für diese Riesenkonzerne ist das nicht mehr als eine ärgerliche und lästige Zusatzaufgabe, die Kosten letztlich Peanuts. Die Profi-Schnüffler von den Geheimdiensten werden aber sicher nicht vor den Außengrenzen der EU Halt machen – von unseren eigenen Schnüfflern ganz zu schweigen. Bewegt hat sich dann also erstmal nichts.

Die Konzerne sind gefragt, nicht die Regierungen

Wer wirklich etwas bewegen will für den Datenschutz muss zu den Mitteln greifen, die der Markt uns in die Hände legt. Im Augenblick ist der Anreiz für die Internetriesen groß, den Geheimdiensten aus den USA, Großbritannien, Frankreich oder Deutschland ein Schlupfloch in ihre große bunte Datenwelt offen zu halten. Nicht nur, weil sie es sich nicht mit den Regierungen und Bürokratien verscherzen wollen (die drehen sonst nur wieder an den Steuer-Daumenschrauben!), sondern insbesondere auch, weil die Nutzer sich nicht deutlich genug zur Wehr setzen.

Das Vertrauen in die staatlichen Institutionen ist dann doch noch zu groß. Schon bevor Edward Snowden das Ausmaß des Überwachungsstaates bekannt gemacht hatte, hatten westliche Regierungen stets ihre Datensensibilität betont. Warum aber sollten sich die Geheimdienste in der Post-Snowden-Ära jetzt plötzlich an die Sonntagsreden der Politiker halten? Haben nicht kürzlich erst die Anschläge in Paris gezeigt, dass man da vielleicht doch etwas weniger sensibel sein sollte? Wer ein genuines Interesse daran hat, seine Daten zu schützen, sollte nicht Regierungen damit beauftragen, sondern den Konzernen diese Hausaufgabe geben.

Hausaufgaben für die Programmierer in Silicon Valley

Was wir mit dem Safe-Harbor-Abkommen und jetzt mit dem jüngsten EuGH-Urteil erlebt haben, war kein echter Datenschutz, es war Daten-Protektionismus. Die westlichen Länder, bzw. seit neustem nur noch Europa, definieren sich als „sichere Häfen“, in denen die Daten geschützt sind. Angesichts der Erfolge, die mutmaßliche chinesische, russische oder sogar nordkoreanische Hacker immer mal wieder haben, ist das ohnehin eine absurde Vorstellung. Sie verfängt aber, weil viele den westlichen Regierungsapparaten immer noch blind vertrauen. Dahinter steckt ein Stück Hochmut: die Vorstellung der Überlegenheit unserer westlichen Demokratien. Das mag in vielerlei Hinsicht stimmen: wir lassen Oppositionelle nicht auspeitschen, wir erlassen keine Gesetze gegen „homosexuelle Propaganda“ und wir zwingen Menschen nicht zu einer Maximalzahl an Kindern. Das allein macht unsere Politiker und Bürokraten aber noch nicht zu Engeln.

Am besten werden unsere Daten von Google, Facebook, Amazon und deren Wettbewerbern selbst geschützt. Es ist unsere Aufgabe als Verbraucher, diesen Konzernen deutlich zu machen, dass wir die Daten, die wir ihnen zur Verfügung stellen, geschützt haben wollen – vor dem kriminellen Hacker genauso wie vor neugierigen Regierungsschnüfflern. Wir selbst müssen den Konzernen klar machen, dass das wertvolle Gut, das wir ihnen mit unseren Daten zur Verfügung stellen, ihnen auch wieder entzogen werden kann, wenn sie damit nicht vorsichtig umgehen. Dieser Druck von unten könnte die Erfindungskünste der Programmierer in Silicon Valley enorm beflügeln …

Photo: Alessandro Valli from Flickr (CC BY 2.0)

32.630 Euro lässt sich die Bundesregierung eine Anzeige in der FAZ kosten, in der sie dem geneigten Leser die Segnungen der Frauenquote vor Augen führt. Braucht es diese Art der öffentlichen Aufklärung, vor allem in der hier präsentierten Form, wirklich?

Im Duktus von Schulbüchern

Die Verfasser des Anzeigen-Textes haben sich entweder sehr wenig Mühe gegeben oder sie meinen, die FAZ-Leser in jenem herablassenden Duktus belehren zu müssen, der schon im Tonfall von Schulbüchern immer eine glatte Unverschämtheit ist:

Mehr Frauen in Führungspositionen

Wie profitiert Ihr Unternehmen von mehr Frauen in Führungspositionen?
– Ein hoher Frauenanteil in Führungspositionen wirkt sich positiv auf die Arbeits- und Unternehmenskultur aus.
– Mehr Frauen in Führungspositionen bedeuten mehr wirtschaftlichen Erfolg.

Selbstverständlich kann man darüber nachdenken und diskutieren, welche guten und vernünftigen Gründe es geben mag, die Verantwortung innerhalb eines Unternehmens auf verschiedengeschlechtliche Schultern zu verteilen. Eine Studie zweier US-Universitäten etwa hat vor kurzem gezeigt, dass ein höherer Anteil von Frauen in Führungspositionen positive Auswirkungen auf die Rechtstreue in Unternehmensentscheidungen hat. Solche Studien werden mit nachvollziehbaren Kriterien und einer belastbaren Datenmenge durchgeführt. Sie deklarieren auch keine notwendigen Pauschal-Wahrheiten, sondern weisen nur auf Tendenzen hin. Man kann sie kritisieren, weiterentwickeln oder widerlegen.

Macho-Kultur unter veränderten Vorzeichen

Aber ganz ehrlich: Ist die Aussage „Mehr Frauen in Führungspositionen bedeuten mehr wirtschaftlichen Erfolg“ eigentlich noch an Plumpheit zu übertreffen? Sie ist so allgemein formuliert, dass sie weder beweisbar noch widerlegbar ist, und ist schon deswegen eine unsinnige Aussage. Aber sie ist eben nicht nur unsinnig, sondern auch unverschämt. Nicht nur, weil die Adressaten der Anzeige wie dumme Schulkinder behandelt werden.

Diese „Feststellungen“, die das Familien- und das Justiz-Ministerium da veröffentlicht haben, definieren Menschen über ihre Geschlechtszugehörigkeit anstatt über ihre menschlichen Qualitäten. Als ob Männer tendenziell keinen guten Einfluss auf die Arbeitskultur hätten. Als ob Frauen qua ihres Geschlechts den Rubel zum Rollen bringen könnten. Mit einer so simplizistischen Argumentation wird eine zu Recht kritisierte Macho-Kultur nur unter veränderten Vorzeichen neu aufgelegt. Weiterhin werden Menschen über ihr Geschlecht definiert anstatt sie als Individuen wahrzunehmen, deren Persönlichkeit sich durch die unterschiedlichsten Faktoren herausbildet.

Das Elend mit den Stereotypen

Ebenso ist es auch eine Unverschämtheit gegenüber Frauen, die in dieser Darstellung nicht aufgrund ihrer jeweiligen Persönlichkeit, ihrer Begabungen und Leistungen zu einem besseren Arbeitsklima beitragen und den ökonomischen Erfolg sichern, sondern aufgrund ihres Geschlechts. Das X- oder Y-Chromosom wird dann zum bestimmenden Element im Leben des Menschen, nicht das, was Frau Schulte sich erarbeitet hat, wo sie sich um freundlichen Umgang bemüht hat oder wo sie eine innovative Idee hatte.

Mit solchen plakativen Aktionen erweisen die Ministerien dem Anliegen, Frauen vor Benachteiligung zu schützen, einen Bärendienst. Sie lassen Frauen als Menschen dastehen, die einer regierungsamtlichen Unterstützung bedürfen, um endlich in die Positionen zu kommen, die ihnen zustehen, weil sie als Frauen einen wichtigen Beitrag leisten können. Das ist nur die sich modern gerierende Variation zu: „Die Frau ist ihrem Wesen nach bestimmt zur treusorgenden Mutter, die am heimischen Herd die Familie zusammenhält“. Stereotyp bleibt eben Stereotyp – aus welcher Haltung heraus auch immer er vertreten wird.

Der Wert des Individuums

Die Antwort auf pauschale Diskriminierung von Menschen kann nicht sein, sie durch ebensolche unter veränderten Vorzeichen zu ersetzen. Die Antwort muss der Kampf gegen jede Art von Pauschalurteilen und kollektivistischen Vorstellungen von Menschen sein. Denn die Quelle für den Wert, den jede einzelne Person darstellt, ist weder sein Geschlecht, noch seine Rasse, noch irgendein anderes Schubladen-Kriterium. Der Wert liegt in der Individualität und Einzigartigkeit des Menschen begründet.

Photo: Tonya Ammon from Flickr (CC BY 2.0)

Von Dr. Titus Gebel, Unternehmer, Mitgründer der Deutschen Rohstoff AG

Langsam aber sicher gewinnt die Erkenntnis Raum, dass die Probleme Deutschlands nicht nur an den handelnden Personen liegen, sondern möglicherweise der Konstruktion des deutschen demokratischen Systems geschuldet sind. Früher oder später wird daher die Diskussion über eine Systemreform an Fahrt gewinnen[1]. Erwähnt man in diesem Zusammenhang Gesprächspartnern gegenüber, dass die politische Ordnung Liechtensteins möglicherweise als Vorbild für Deutschland dienen könnte, erntet man in der Regel Verwunderung oder Spott. Bohrt man etwas tiefer, um die Kenntnisse der Betreffenden über Liechtenstein abzufragen, ergibt sich in der Regel: wenig bis gar keine[2].

Das Fürstentum Liechtenstein hat keine gemeinsame Grenze mit Deutschland, es ist zwischen der Schweiz und Österreich als Binnenstaat „eingeklemmt“. Das Staatsgebiet umfasst nur 160 Quadratkilometer, damit ist Liechtenstein der sechstkleinste Staat der Welt. Das Land hat 37.000 Einwohner, davon 34% (meist deutschsprachige) Ausländer. Hauptstadt ist Vaduz, die alleinige Amtssprache ist Deutsch. Ein souveräner Staat ist Liechtenstein seit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahre 1806. Das Fürstentum hat keine eigene Währung, sondern benutzt den Schweizer Franken und bildet mit der Schweiz auch eine Zollunion. Liechtenstein ist aber, anders als die Schweiz, nach entsprechender Volksabstimmung Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum geworden, d.h. es gilt Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenfreizügigkeit unter den Mitgliedsstaaten (alle EU-Staaten, Norwegen, Island und Liechtenstein), wobei letztere von Liechtenstein auf 64 neue Aufenthaltsgenehmigungen pro Jahr eingeschränkt ist. Das Fürstentum ist kein Mitglied der EU, aber seit 2011 dem Schengen-Raum angehörig.

Vorbild Liechtenstein?

Entgegen landläufiger Meinung ist das Fürstentum kein Operettenstaat, der vom Briefmarkenverkauf und windigen Finanzgeschäften lebt. Es handelt sich vielmehr um ein hochindustrialisiertes Land mit stark diversifizierter Wirtschaft, dessen Hauptwertschöpfungszweig die verarbeitende Industrie darstellt, insbesondere der Maschinenbau[3]. In Liechtenstein arbeiten etwa genauso viele Menschen wie das Land Einwohner hat! Zahlreiche Schweizer, Österreicher und Deutsche pendeln ins Fürstentum zum Broterwerb. Trotz seiner Kleinheit kann Liechtenstein mit Weltmarktführern aufwarten, bekannt sind etwa HILTI (Bohrmaschinen) oder IVOCLAR (Medizintechnik). Etwa 40% der Beschäftigten arbeiten im Industriesektor, damit gehört Liechtenstein zu den am stärksten industrialisierten Ländern der Welt[4]. Zum Vergleich: in der Finanzindustrie arbeiten weniger als 10% der Beschäftigten. Mit einem Unternehmen pro neun Einwohner weist Liechtenstein vermutlich die höchste Unternehmerdichte der Welt auf. Das Bruttoinlandsprodukt pro Erwerbstätigen beträgt sagenhafte 132.000 EUR[5] und liegt damit in der absoluten Weltspitze, nahezu doppelt so hoch wie Deutschland mit 68.000 EUR[6]. Liechtenstein hat kaum Kriminalität und ist weltweit eines der wenigen Länder ohne Staatsverschuldung. Es muss also irgendetwas richtig machen. Allein daher lohnt ein Blick auf das politische System des Landes.

Liechtenstein ist keine konstitutionelle Monarchie im herkömmlichen Sinne. Vielmehr handelt es sich um ein weltweit einmaliges Mischsystem zwischen direkter Demokratie und parlamentarisch-konstitutioneller Erbmonarchie, wobei das direktdemokratische Element soweit geht, dass die Monarchie insgesamt abgewählt werden kann. Staatsoberhaupt ist das männliche Oberhaupt der Familie von Liechtenstein, aktuell Fürst Hans-Adam II. Er hat im Jahre 2004, einer Familientradition folgend, im Alter von 60 Jahren die Regierungsgeschäfte an seinen ältesten Sohn, den Erbprinzen Alois von Liechtenstein abgegeben, bleibt aber formell Staatsoberhaupt. Daneben gibt es eine Regierung, ein Parlament (genannt Landtag), elf Gemeinden und eine unabhängige Justiz. Schließlich sind die Bürger seit Anfang des 20. Jahrhunderts mit direktdemokratischen Mitbestimmungsrechten nach Schweizer Vorbild ausgestattet.

Souveränität neu gedacht

Im Jahre 2003 wurde per Volksabstimmung nach zehnjähriger Diskussionen eine bedeutende Verfassungsreform angenommen, welche die Rechte der Bürger, der Gemeinden und des Monarchen –jeweils zulasten von Parlament und Regierung – gestärkt haben. Die Gründe für diese Änderungen sind instruktiv, da sie grundlegende Probleme von Parlamentarismus und Demokratie beleuchten.

In den 1990er Jahre hatte sich in Liechtenstein eine Verfassungswirklichkeit ausgebildet, in der die Politiker und Parteien, welche die Landtagsmehrheit und die Regierung stellten, zunehmend Befugnisse an sich zogen, die in der Verfassung entweder klar dem Fürsten zugewiesen oder deren Zuweisung unklar war. Teilweise wurden sogar Gesetze ohne die verfassungsmäßig notwendige Unterschrift des Fürsten veröffentlicht. Hans-Adam II. war damit nicht einverstanden. Er argumentierte, dass seine verfassungsmäßigen Kompetenzen mit den realen übereinstimmen müssten. Solange eine Mehrheit der Liechtensteiner die existierende monarchische Staatsform befürworte, sei es die Pflicht des Fürsten, seine verfassungsmäßigen Rechte wahrzunehmen. Der Landtag könne sich nicht einfach an die Stelle des Ko-Souveräns Volk setzen, nur weil er von diesem gewählt worden ist. Andererseits solle das Volk auch ihn legitimieren und notfalls die Befugnis haben, die Monarchie abzuschaffen. In den Folgejahren gab es diverse Auseinandersetzungen über die Neugestaltung der Verfassung einschließlich Demonstrationen. Schließlich einigten sich die beteiligten Organe darauf, Vorschläge zu einer Verfassungsreform zu machen[7]. Hochinteressant ist die Begründung, die Hans-Adam II. für seinen letztlich erfolgreichen Änderungsvorschlag machte:

Er führte aus, dass beide Souveräne, das Volk und der Fürst, aus praktischen Gründen die Staatsaufgaben an kleinere Gruppen delegieren müssten (Politiker, Parteien, Verwaltung), die in der Praxis dann eine überproportionale Bedeutung bekämen, sich in „Oligarchien“ verwandelten. Diese aber versuchten, ihre eigenen Interessen auf Kosten der Interessen aller anderen zu vergrößern. Aufgrund innerer Interessenkonflikte wären sie zunehmend weniger in der Lage wichtige, aber unpopuläre Entscheidungen treffen.

Es sei Aufgabe des Monarchen, darüber zu wachen, dass die demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen durch die Oligarchie nicht geschwächt und Staatsinteresse vor Partieinteresse gestellt werde. Langfristig werde der Monarch diese Aufgabe nur wahrnehmen können, wenn er wisse, dass die Mehrheit des Volkes ihn dabei unterstütze. Volk und Monarchie als die schwächeren Elemente seien die natürlichen Verbündeten gegenüber dem stärksten Element im Staat, der Oligarchie.[8]

Demokratie ist keine Mehrheitsherrschaft

Er wies gleichzeitig darauf hin, dass er gegebenenfalls auch gegen eine Volksmehrheit sein Veto einlegen müsse. Zu berücksichtigen sei, dass die Mehrheit nicht immer Recht habe und es Aufgabe des Fürsten sei, die Rechte der Minderheiten und der Schwachen zu schützen sowie das langfristige Wohl von Volk und Land zu verteidigen. Sollte dies aber vom Volk nicht gewollt sein, dann solle gemäß dem Prinzip des Selbstbestimmungsrechts das Volk das letzte Wort haben, ohne Rücksicht auf die Wünsche des Fürsten und in der Lage sein, diesem sein Misstrauen auszusprechen oder die Monarchie ganz abzuschaffen[9].

Kurz gesagt, die jeder Demokratie innewohnende Tendenz zur Parteienherrschaft und Selbstbedienung der politischen Klasse muss durch Organe (hier: Monarch, Bürger) eingeschränkt werden, die über relevante eigene Kontroll- und Mitgestaltungsrechte verfügen. Der Gefahr einer schrankenlosen Mehrheitsherrschaft in der direkten Demokratie muss aber entsprechend begegnet werden. In seinem Werk „Der Staat im dritten Jahrtausend“ weist Hans Adam II. darauf hin, dass für eine derartige Konstruktion keine Monarchie erforderlich ist. Ein direkt vom Volk gewählter Präsident könnte dieselbe Aufgabe wie der Fürst in Liechtenstein übernehmen[10].

Es gibt im liechtensteinischen System – neben einer unabhängigen Justiz – seither eine Vielzahl von Checks and Balances, welche machtbegrenzend wirken:

  • Gleich drei Organe haben das Recht, Gesetzesinitiativen einzubringen (Fürst, Landtag, Volk).
  • Regierungsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Parlamentsabgeordnete sein.
  • Jedes Gesetz unterliegt der Volksabstimmung, sofern der Landtag oder drei Gemeinden oder mindestens 1.000 Bürger dies verlangen.
  • Jeder Staatsvertrag (etwa Beitritt zu supranationalen Organisationen) unterliegt der Volksabstimmung, sofern der Landtag oder vier Gemeinden oder mindesten 1.500 Bürger dies verlangen.
  • Der Fürst kann gegen Gesetze durch Nichtausfertigung sein Veto einlegen, auch wenn diese aufgrund von Volksabstimmungen zustande gekommen sind.
  • Der Fürst kann einzelne Regierungsmitglieder oder die Regierung insgesamt ohne Angabe von Gründen entlassen.
  • Das Volk kann das Parlament auflösen.
  • Das Volk kann dem Monarchen das Misstrauen aussprechen oder die Monarchie insgesamt abwählen.
  • Die Richter werden von einem Gremium aus Fürstlichen Mitgliedern und Landtagsabgeordneten dem Landtag zur Wahl vorgeschlagen. Lehnt dieser ab, entscheidet eine Volksabstimmung.
  • Jede Gemeinde kann jederzeit aus dem Staatsverband austreten, wenn die Mehrheit der Gemeindeeinwohner dies beschließt.

Vergleichen wir das mit der Bundesrepublik Deutschland (Gemeinde = Länder, Fürst = Bundespräsident):

  • Nur Bundestag und die Ländervertretung Bundesrat haben das Recht zu Gesetzesinitiativen auf Bundesebene.
  • Regierungsmitglieder dürfen gleichzeitig Bundestagsmitglieder sein.
  • Weder Bürger noch Länder haben auf Bundesebene das Recht, Volksabstimmungen über Gesetze zu verlangen. Lediglich der Bundesrat kann seine Zustimmung zu bestimmten Gesetzen verweigern.
  • Dasselbe gilt für Staatsverträge, selbst wenn dadurch Souveränität abgegeben wird. Bürgermitwirkung ist nicht möglich.
  • Der Bundespräsident hat theoretisch ein Vetorecht durch Nichtausfertigung von Gesetzen.
  • Nur der Bundestag selbst kann die Regierung abwählen.
  • Der Bundestag kann nur dann vom Bundespräsidenten aufgelöst werden, wenn keine Kanzlermehrheit zustande kommt.
  • Der Bundespräsident kann unter bestimmten Voraussetzungen des Amtes enthoben werden, aber nur auf Veranlassung von Bundestag und Bundesrat.
  • Alle Richter werden von der Exekutive ausgewählt und ernannt. Lediglich für die höchsten Gerichte erfolgt eine Wahl durch Gremien von Bundestag und Ländern.
  • Weder Länder noch Gemeinden haben ein Sezessionsrecht. Lediglich bei der Neugestaltung der Ländergrenzen innerhalb Deutschlands dürfen die Bürger mitbestimmen.

Schon aus diesem Vergleich wird deutlich, dass im Grunde nur die Länder über den Bundesrat eine gewisse Gegenmacht gegen die Bundestagsmehrheit bilden können, wobei auch Bundesrat und Länderregierungen fest in der Hand der Parteien sind. Die Bürger haben keinerlei Mitgestaltungs- oder Kontrollbefugnisse. Der nicht vom Volk gewählte Bundespräsident übt sein Vetorecht in der Praxis nicht aus.

Mündige Bürger statt Parteienklüngel

Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich Deutschland, wie viele andere westliche Demokratien auch, in eine Parteienherrschaft verwandelt hat. Regierung und Bundestagsmehrheit sind praktisch ein und dasselbe Organ, die Mehrheitsparteien entscheiden, wer Bundespräsident wird. Abgeordnete, die der Parteilinie bei Abstimmungen nicht folgen, werden über kurz oder lang aussortiert. Wer in der Verwaltung Karriere machen möchte, sollte ein Parteibuch der etablierten Parteien haben. Selbst das Bundesverfassungsgericht ist mittlerweile mit Parteipolitikern durchsetzt, deren einzige fachliche Qualifikation das Zweite Juristische Staatsexamen ist. Stoppen die Gerichte tatsächlich einmal eine Maßnahme der Politik, ändert die Politik eben das Gesetz. Salopp gesagt: Die Bürger müssen alles zahlen, haben aber nichts zu melden, obwohl sie angeblich der Souverän sind. Einmal alle vier Jahre dürfen Sie ein Kreuzchen machen, wobei die obsiegende Partei sich leider nicht an ihr Parteiprogramm halten kann, weil sie in Koalitionsverhandlungen Kompromisse machen muss oder bestimmte Sachverhalte vermeintlich alternativlose Entscheidungen erzwingen.

Der große Vorteil der direkten Demokratie liegt demgegenüber darin, dass die Bürger zu Sachfragen entscheiden und auch Entscheidungen der Politik revidieren können. Sie müssen –anders als die Parteien- dabei auf keine mächtigen Interessegruppen Rücksicht nehmen. Erfahrung der Schweiz und Liechtensteins zeigen, dass die Bürger durchaus in der Lage sind, sich über Sachverhalte angemessen zu informieren, bevor sie ihre Entscheidung treffen. Direkte Demokratie schwächt definitiv die Macht der Politiker und Parteien und ist daher bei diesen so unbeliebt. Aber wer den Bürgern die Kompetenz zur Entscheidung in Sachfragen abspricht, darf sie eigentlich auch nicht wählen lassen. Denn es ist einfacher, eine Sachentscheidung zu fällen als eine Entscheidung über einen Politiker, den man kaum kennt oder über ein langes Parteiprogramm, dessen Umsetzung ungewiss ist[11].

Nun hat die direkte Demokratie auch Nachteile. Es besteht immer die Gefahr, dass die Mehrheit die Minderheit zu eigenen Gunsten enteignet oder bevormundet. Auch die Schweiz ist insofern theoretisch nur eine Volksabstimmung von der Enteignung Ihrer Leistungsträger entfernt. Gesetz und Verfassung bieten keinen wirklichen Schutz, weil diese ebenfalls geändert oder einfach nur anders ausgelegt werden können. Hier hat das liechtensteinische System zwei wirksame Sicherheitsventile eingebaut: zum einen das Vetorecht des Fürsten, zum anderen das Sezessionsrecht der Gemeinden. Ein Missbrauch des Vetorechts durch das Staatsoberhaupt wiederum wird durch die Möglichkeit der Bürger zum Misstrauensvotum oder zur Abschaffung der Monarchie verhindert.

Friedlicher Wettbewerb der Staaten

Liechtenstein ist das einzige Land der Welt, das seinen Gemeinden kraft Verfassung die Sezession und damit die Selbstbestimmung erlaubt. Eigentlich ist dies ein urdemokratischer Vorgang. Die Mehrheit eines Gebietes entscheidet per Volksabstimmung, unabhängig zu werden oder einem anderen Gemeinwesen anzugehören. Dieses Selbstbestimmungsrecht der Völker ist zwar in der UN-Charta verankert. Allerdings wäre das ein enormer Machtbegrenzungsfaktor für die Politik, daher hat sich diese das Dogma der „Unverletzlichkeit der Grenzen“ (natürlich „zur Friedenssicherung“) zurecht gelegt und missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Völker einfach. Es ist aber nicht wirklich einsehbar, welche Friedensgefährdung es darstellen soll, wenn sich etwa Gebiete wie Venetien oder Katalonien von ihrem Mutterland lösen (und noch dazu Mitglied von EU und NATO bleiben wollen). In beiden Fällen ist eine große Mehrheit der Bevölkerung für die Abspaltung. Beweggrund ist jeweils, dass man seine Angelegenheiten lieber selber wahrnehmen möchte, schlecht geführte Regionen und den administrativen Wasserkopf der Zentralregierung nicht länger subventionieren will und den Parteien auch nicht zutraut, im Interesse der eigenen Region zu handeln. Das weiß natürlich die Regierung und hat daher in beiden Fällen die Abspaltung verboten. Ob diese undemokratische und autoritäre Haltung auf Dauer gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzbar ist, steht freilich auf einem anderen Blatt.

Wäre die Abspaltung zulässig, wie das in Liechtenstein der Fall ist, hätte die Regierung einen Anreiz, die Interessen der Regionen von vornherein stärker zu beachten. Fürst Hans-Adam II. hat erkannt, dass die Gewährung von Selbstbestimmungs- und damit Sezessionsrecht die Qualität staatlichen Handelns kraft Wettbewerb genauso erhöhen kann, wie dies im Produkt- und Dienstleistungsmarkt der Fall ist. Die Staaten müssen dann friedlich miteinander in Wettbewerb treten, um Ihren Kunden den bestmöglichsten Service zum niedrigsten Preis anzubieten[12]. Hans-Adam II. wörtlich: „Der Umwandlungsprozess des Staates vom Halbgott in ein Dienstleistungsunternehmen wird nur möglich sein, wenn man von der indirekten auf die direkte Demokratie übergeht und mit dem Selbstbestimmungsrecht auf Gemeindeebene das Monopol des Staates aufbricht.“[13] In Deutschland hätten sich bei gleicher Rechtslage vermutlich nicht nur die Exklave Büsingen[14], sondern diverse süddeutsche Gemeinden längst der Schweiz angeschlossen. Das hätte wiederum die Politik erheblich vorsichtiger bei ihren Maßnahmen gemacht, denn andernfalls drohte ja ein weiterer Verlust von Staatsgebiet und Staatsbürgern (=Macht).

Die Mehrheit der Entscheidungen auf Gemeindeebene treffen

Ein weiterer Vorteil Liechtensteins ist schlicht seine Kleinheit. Je größer und anonymer eine Gesellschaft ist, desto eher wird sich ein Wasserkopf von Politikern, Beamten und Lobbyisten um die Zentrale bilden und desto eher besteht ein Anreiz, persönlich nicht bekannte Mitmenschen auszubeuten und weltfremde Entscheidung zu treffen. Echte Subsidiarität bedeutet, dass die Mehrheit der Entscheidungen auf Gemeindeebene getroffen werden. Man kennt sich und, kann die Auswirkung seines Tuns direkt beobachten. Ein Sozialkontrolle findet statt[15].

Verglichen mit Deutschland ist Liechtenstein zudem ein Musterbeispiel für Systemrobustheit oder Antifragilität. Ein antifragiles System ist eines, das weniger Ausschläge (auch nach oben) aufweist, dafür über ein weit längeren Zeitraum stabil und letztlich erfolgreicher ist[16]. Den Gegensatz dazu bilden fragile Systeme, die eine Zeit lang gut aussehen, dann aber in regelmäßigen Abständen katastrophal zusammenbrechen. Bis zum Jahr 1866 waren Liechtenstein und das heutige Deutschland im Deutschen Bund vereint. Der Deutsche Bund war ein Staatenbund souveräner deutschsprachiger Staaten, der im wesentlichen eine gemeinsame Verteidigung zum Gegenstand hatte. Ähnlich wie heute der intellektuelle Mainstream und die politische Klasse einen europäischen Bundesstaat anstrebt, war seinerzeit die Schaffung eines einheitlichen deutschen Staates das Maß der Dinge. Als nach der Schlacht von Königgrätz klar wurde, dass Preußen, welches den Fortbestand des Deutschen Bundes ablehnte, das Zentrum dieses neuen Staates sein würde, wurde von den Mitgliedsstaaten seine Aufhebung beschlossen. Ein einziges Land stimmte damals übrigens dagegen: Liechtenstein.

Was in der Folge mit Deutschland geschah ist bekannt: Einigungskriege, Kolonialismus, Erster Weltkrieg, zwei Millionen eigene Kriegstote, Verlust von einem Viertel des Staatsgebietes, Revolution, Hyperinflation, Währungsreform mit Verlust nahezu alle Ersparnisse, nationalsozialistische Diktatur, Zweiter Weltkrieg, Holocaust mit Auslöschung der jüdischen Mitbürger und ihrer Kultur, sechseinhalb Millionen eigene Kriegstote, Verlust eines weiteren Drittels des Staatsgebietes, fast alle Städte zerbombt, Vertreibung von zwölf Millionen Deutschen, Teilung des Landes in Besatzungszonen, erneute Währungsreform mit Verlust nahezu aller Ersparnisse, sozialistische Diktatur im Ostteil, dort Revolution und erneute Währungsreform. Insgesamt gab es sage und schreibe vier Systemzusammenbrüche seit 1870. Demgegenüber in Liechtenstein: null.

Eine der innovativsten Verfassungen der Welt

Heute verfügt Liechtenstein über ein weit höheres Pro-Kopf-Einkommen als Deutschland, ist ein stabiles Land mit wenig Kriminalität und ohne Staatsschulden. All dies wurde erreicht ohne einen einzigen Krieg, ohne eine einzige Revolution und ohne einen einzigen Anschluss an ein großes und mächtiges Gemeinwesen. Wenn dieser Erfolg nicht am politischen System und an der Kleinheit des Landes liegt, woran dann?

Wir sollten daher auch darüber nachdenken, ob ein Europa aus 100-200 Liechtensteins nicht das bessere Europa wäre. Die meisten Entscheidungen würden auf lokaler Ebene und dezentral getroffen, die Bürger dürften in Sachfragen mitentscheiden und aufgrund der Vielzahl von Gemeinwesen und des Sezessionsrechts herrschte ein fruchtbarer Wettbewerb um die Bürger anstelle eines Staatenkartells, dass die Bürger einerseits möglichst weitgehend melken und andererseits von allen Entscheidungen ausschließen will. Europas Stärke war immer die Vielfalt und der damit verbundene Wettbewerb. Die Schaffung gemeinsamer Institutionen wie einer gemeinsamen Freihandels- oder Wirtschaftszone oder einer gemeinsamen Verteidigung steht dem nicht entgegen. Je kleiner die Staaten sind, desto weniger droht zudem ein einzelner oder eine Gruppe von Staaten zu dominant zu werden. Nur Großmächte können große Katastrophen anrichten. Leopold Kohr, der „Philosoph der Kleinheit“, stellte bereits 1941 fest, was heute unverändert gilt: „Die politische Theoretiker unserer Zeit, die nur das Große im Auge haben und sich an Sammelbegriffen wie „Menschheit“ begeistern (niemand weiß, was das eigentlich ist und warum man für sie Leben opfern soll) halten den bloßen Gedanken, mehr anstatt weniger Staaten zu schaffen, für einen Rückschritt ins Mittelalter. Sie alle sind für Einigung und Gigantismus, obwohl Einigung über gewisse Grenzen hinaus nichts darstellt als totalitäre Gleichschaltung… Es ist …unsere eigene Erfahrung, die uns gelehrt hat, dass die Demokratie in Europa oder sonstwo nur in kleinen Staaten blühen kann. Nur dort kann der Einzelmensch seinen Platz und seine Würde behaupten“[17].

Natürlich ist auch in Liechtenstein nicht alles Gold was glänzt. Auch dort wachsen die Verwaltung und die Staatsausgaben beständig. Im Jahre 1956 verfügte Liechtenstein gerade einmal über zwölf Polizisten und man konnte den Regierungschef anrufen, worauf dieser persönlich das Telefon abnahm und sich mit „Regierung“ meldete[18]. Heute hat allein die Liechtensteiner Polizei 120 Mitarbeiter und das Land eine „professionelle“ Regierung und Verwaltung mit 19 Ämtern, 27 Dienststellen und weiteren Einrichtungen. Die Steuern sind entsprechend gestiegen. Jede Verwaltung tendiert dazu, sich zu erweitern und jedes Parlament tendiert dazu, seine Aufgabenbereiche auszuweiten, jeweils um die eigene Bedeutung zu vergrößern. Vernünftig klingende Gründe finden sich dafür immer. Eine echte Dienstleistungsgesellschaft beruht aber auf Freiwilligkeit. Jeder bezahlt nur für die Dienstleistung, die er auch haben will. Ansonsten besteht eben die Gefahr, immer neue staatliche „Dienstleistungen“ und Mitgliedschaften in „wichtigen internationalen Organisationen“ aufgedrängt zu bekommen, weil Staatsoberhaupt/ Parlament/ Regierung / Mehrheit des Volkes der Meinung sind, das sei gut für einen. Dem wäre dadurch zu begegnen, dass jeder einzelne Bürger sozusagen als Souverän seiner selbst einfach ein Vertrag mit dem „Dienstleistungsunternehmen Staat“ schließt, in dem festgehalten ist, was seine Rechte und Pflichten (einschl. Kosten) sind, so dass ein Parlament oder die Mehrheit nicht einseitig diesen Vertrag ändern kann. Darin kann durchaus eine nicht verhandelbare Basisleistung wie Polizei /Justiz / Grundsicherung enthalten sein. Aber wer weiß, vielleicht wird Liechtenstein auch in dieser Hinsicht einmal eine Vorreiterrolle einnehmen.

Die aktuelle Landesverfassung ist jedenfalls eine der innovativsten der Welt, was die Machtbegrenzung angeht, und das ist in jedem System der alles entscheidende Punkt.

Dieser Artikel erschien erstmals beim Deutschen Arbeitgeber Verband.


[1] Eine Änderung des bundesdeutschen Systems ist einfacher als viele denken. Tatsächlich müssten die erwachsenen Staatsbürger nur mit einfacher Mehrheit eine neue Verfassung verabschieden. Damit wäre das Grundgesetz gegenstandslos.

[2] Einer altmodischen Auffassung zufolge sollte man keine laute und lärmende Meinung zu Sachverhalten vertreten, über die man erkennbar nicht ausreichend informiert ist.

[3] http://www.llv.li/files/as/Jahrbuch%202014%20internet_gesamt.pdf, 167

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaft_Liechtensteins

[5] http://www.liechtenstein.li/wirtschaft/zahlen-und-fakten/ – Gesamt-BIP geteilt durch die Zahl der Arbeitsplätze

[6] http://de.statista.com/statistik/daten/studie/254144/umfrage/bruttoinlandsprodukt-je-erwerbstaetigen-in-deutschland-nach-bundeslaendern/

[7] David Beattie, Liechtenstein. Geschichte und Gegenwart, Triesen 2005, 219ff.

[8] Beattie, 228f.

[9] Beattie, 227

[10] Hans-Adam II. von Liechtenstein, Der Staat im dritten Jahrtausend, Bern 2010, 169

[11] Hans-Adam, 177

[12] Hans-Adam, 166

[13] Hans-Adam, 196

[14] https://de.wikipedia.org/wiki/Büsingen_am_Hochrhein: „Im Jahre 1918 wurde eine Volksabstimmung durchgeführt, in der 96 % der Büsinger Bürger für eine Angliederung ihres Dorfes an die Schweiz stimmten. Dazu kam es aber nicht, weil die Schweiz kein geeignetes Austauschgebiet anbieten konnte. So blieb Büsingen beim Deutschen Reich. Die bisher letzte Chance der Büsinger, der Schweiz angegliedert zu werden, bot sich 1956. Damalige Verhandlungen waren zunächst vielversprechend, jedoch bestand der Landkreis Konstanz auf dem Verbleib von Büsingen bei Deutschland.“ Was die Bürger von Büsingen selbst wollen, spielt für den deutschen Staat offenbar keine entscheidende Rolle.

[15] Vgl. dazu auch Hans-Adam II., 11-23.

[16] Nassim Nicholas Taleb, Antifragilität – Anleitung für eine Welt, die wir nicht verstehen, München 2013.

[17] Leopold Kohr, Die Lehre vom rechten Maß, Salzburg 2006, 26f.

[18] Kohr, 147f.