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Photo: Lisby from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Wer hätte das gedacht? Der drohende Brexit verhindert die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) in der EU. Aus Angst um den eigenen Finanzplatz Paris hat sich Emmanuel Macron vom gemeinsamen Vorstoß Frankreichs, Deutschlands und weiterer Länder aus dem Jahr 2013 verabschiedet und damit die FTT vorerst endgültig beerdigt. Es gab bereits vorher eine Absetzbewegung. 2015 zog sich Estland aus der gemeinsamen Initiative zurück. Die verbliebenen 10 EU-Staaten haben sich anschließend trotzig auf Eckpunkte der Steuer geeinigt. Damit wurde es bereits eng. Denn für die Zusammenarbeit nach EU-Recht müssen sich mindestens neun Länder verständigen.

ie aktuelle Entwicklung ist gut, denn die FTT ist eine Schnapsidee. Der EU-Kommission sollte sie dazu dienen, endlich an einen attraktiven Steuertopf zu gelangen, der beliebig gefüllt werden kann. Es wäre der Einstieg in eine eigene EU-Steuer gewesen. Bereits 2011 legte die Kommission dazu einen Richtlinienvorschlag vor, der aber von Großbritannien und Schweden gestoppt wurde. Die Kommission argumentierte damals mit der Notwendigkeit einer Harmonisierung bestehender Regelungen. Bereits 10 Staaten in der EU kannten eine Besteuerung von Finanztransaktionen, zum Beispiel als Stempelsteuer für Aktiengeschäfte an Börsen. In Deutschland wurde diese Stempelsteuer 1992 abgeschafft. Allerdings sind alle nationalen Modelle mit zahlreichen Ausnahmen versehen und daher löchrig wie ein Schweizer Käse.

Die Idee hinter der FTT ist schon gewagt bis abenteuerlich. Durch einen vergleichbar geringen Steuersatz auf jede Finanztransaktion soll die Spekulationen an den Finanzmärkten eingeschränkt und damit letztlich Finanzkrisen verhindert werden. Die Idee geht letztlich auf John Maynard Keynes zurück, dessen Schüler James Tobin sie weiterentwickelt hat. Die heutigen Befürworter wollen aber mehr als nur Finanzkrisen verhindern, sie wollen den Finanzsektor auch an den Kosten der jüngsten Krisen angemessen beteiligen. Nach dem Motto: wir haben euch Banker mit Steuergeldern gerettet, daher müsst ihr euren Schaden auch bezahlen. Deshalb gibt es auch eine interessante Allianz von Attac, Campact, Grünen bis hin zu den Kanzlerparteien CDU/CSU, die diese Forderung gerade in ihr gemeinsames Bundestagswahlprogramm geschrieben haben. Zwar sind sich beide Lager im Umgang mit den Hamburger Krawallen nicht einig, aber bei der Bekämpfung der Spekulanten sitzen beide in einem Boot.

Ob eine FTT tatsächlich künftige Finanzkrisen verhindert, ist sehr fraglich. Diejenigen, die so argumentieren, verkennen Ursache und Wirkung. Die Ursache von Finanzkrisen ist das billige Geld der Notenbanken, das Blasen an den Aktien- und Immobilienmärkten schafft, die sich irgendwann korrigieren wollen, weil die Investoren nicht mehr an die Vollendung der Investitionsprojekte glauben und sich daraus zurückziehen. Im Papiergeldsystem entsteht dann Panik, weil die Kreditblase platzt. Der anschließende Prozess der Korrektur ist die Normalisierung der vorherigen Übertreibung. Je länger er hinausgezögert wird, desto schmerzhafter ist dieser Prozess. Soll die Entwicklung sich zum Guten verändern, setzt es die Haftung der Eigentümer und Gläubiger voraus. Doch gerade dies haben die Regierungen bislang verhindert und damit den Korrekturprozess hinausgezögert.

Die Besteuerung von Finanztransaktionen jedweder Art würde die Übertreibung aber nicht verhindern, sondern allenfalls von den geregelten Märkten in die ungeregelten Märkte verlagern. Den geregelten Märkten würde dagegen die Liquidität genommen und dadurch die Schwankungsbreite an den Börsen zusätzlich erhöht. Gerade diese Austrocknung an den Börsen würde Börsencrashs daher eher noch wahrscheinlicher machen.

Außerdem würden Banken diese Kosten höchstwahrscheinlich an ihre Anleger weitergeben. Gerade langfristige Anleger, die von einem aktiv gemanagten Fonds profitieren wollen, müssten auf Rendite im Alter verzichten. Berechnungen gehen bei langfristigen Fondsanlagen von einem fünfstelligen Verlustbetrag aus. In einer alternden Gesellschaft, deren Kapitalmärkte durch die Nullzinspolitik der Notenbanken manipuliert ist, eine relevante Größe. Die Absage einiger EU-Staaten an die Finanztransaktionssteuer zeigt, dass der Systemwettbewerb auch im Steuerrecht etwas Gutes für sich hat. Er verhindert Unsinniges und läßt das Kollektiv zurückschrecken, wenn es ganz harte Nachteile für den eigenen Standort zu befürchten gibt.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Marco Verch from Flickr (CC BY 2.0).

Man muss kein Vegetarier sein, um zu wissen, dass Soja-Mich oder Tofu-Butter nicht von einer Kuh oder Ziege stammen. Dennoch hat der Europäische Gerichtshof jetzt in einem Urteil diese Produktbezeichnungen verboten. Die Bezeichnung „Milch“ sei grundsätzlich allein Milch tierischen Ursprungs vorbehalten. „Butter“ dürfe nur ein Erzeugnis aus Milch genannt werden. Andere Produkte, wie zum Beispiel Leberkäse, die auch keine Milch enthalten, seien von der EU-Kommission ausdrücklich als Ausnahmen zugelassen und in einer Verordnung geregelt. Gott sei Dank, der Leberkäse ist gerettet!

Die Frage ist: Muss das sein? Muss die EU dies regeln? Ist damit dem Konsumenten gedient oder ist dies lediglich eine erneute bürokratische Stilblüte aus Brüssel? Dient das ganze tatsächlich der „gemeinsamen Marktintegration landwirtschaftlicher Produkte“ in einem gemeinsamen europäischen Markt? Wohl kaum.

Ein aufgeklärter Verbraucher macht sich schlau und informiert sich. Eine kritische Öffentlichkeit informiert über Fehlentwicklungen. Hersteller haben, wenn sie langfristig Erfolg haben wollen, selbst ein Interesse ihre Kunden zu informieren. Warum sollte ein Soja-Milch-Hersteller seine Kunden nicht darüber informieren wollen, dass Soja-Milch keine Milch von Kühen oder anderen Tieren enthält? Sie haben doch selbst ein Interesse daran, denn die Vegetarier sind ja ihre Zielgruppe.

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt bläst inzwischen ins gleiche Horn wie die EU. Er will die vegetarische Currywurst verbieten. „Ich möchte nicht, dass wir bei diesen Pseudo-Fleischgerichten so tun, als ob es Fleisch wäre,“ so der Minister von der CSU. Natürlich kann man sich die Frage stellen, warum ein Vegetarier, der kein Fleisch oder Milch zu sich nehmen will, die typischen Bezeichnungen wie Wurst, Schnitzel oder Milch, Käse und Butter übernehmen soll. Aber es ist doch keine Frage, die der Landwirtschaftsminister oder die EU regeln müssen. Hier wird ein Popanz aufgebaut, wo man sich schon fragen muss, ob der gemeinsame europäische Markt nicht andere Probleme hat. Ist es nicht gerade dieser Vorschriftenwust, der dazu führt, dass kleine und mittelständische Unternehmen nicht mehr durchblicken? Sie werden sogar dadurch gehindert, am europäischen Markt teilzunehmen, weil sie immer Gefahr laufen, irgendeine Vorschrift übersehen zu haben. Sie können sich keine Stäbe im Unternehmen leisten, die erst mal die jeweiligen Vorschriften im anderen Land prüfen, damit sie dort Kunden beliefern dürfen.

Deutschland ist leider in Europa ein Paradebeispiel für diesen falschen Verbraucherschutz. Was haben vermeintliche Verbraucherschützer und Politiker beispielsweise für das Reinheitsgebot beim Bier gestritten? Vor 30 Jahren hat der EuGH das damalige Verbot, Bier, das nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wurde, hierzulande nicht verkauft werden durfte, aufgehoben. Der Untergang des Abendlandes wurde heraufbeschworen. Heute werben deutsche Brauereien mit dem Reinheitsgebot als Qualitätsmerkmal neben den vielen Anbietern, die nicht nach den strengen deutschen Regeln ihre Produkte in Deutschland verkaufen. Sind Konsumenten dadurch Nachteile entstanden? Nein, ganz im Gegenteil. Seitdem hat die Produktvielfalt beim Bier enorm zugenommen.

Das Ganze wird uns immer als Verbraucherschutz verkauft. Es ist aber das Gegenteil dessen. Es dient dazu, Märkte abzuschotten, etablierte Hersteller zu privilegieren und damit zu bevorteilen. Es soll die Regierung in ein vorteilhaftes Licht rücken. Mit dem Schutz der Konsumenten hat das aber alles nichts zu tun. Verbraucherschutz entmündigt den Verbraucher nicht, sondern vertraut ihm. Nur aufgeklärte Verbraucher finden sich in unserer komplizierten Welt zurecht. Ein Staat, der diese Verbraucher immer an die Hand nehmen will, der jeder vermeintlichen Gefahr vorab per Gesetz vorbeugen will, behandelt die Bürger wie Schafe. Sie sind eingezäunt und beaufsichtigt, bekommen regelmäßig zu essen und zu trinken und dürfen ab und zu herumblöken. Wer das nicht will, muss klar sagen: Freiheit für die Veggie-Wurst!

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 17. Juni 2017.

Photo: Metro Centric from Flickr. (CC BY 2.0)

Es gibt viele Wege, wie man mit dem Thema der Ladenöffnung am Sonntag umgehen kann. Ein Weg ist der, den die großen Kaufhausketten Karstadt,Kaufhof und KaDeWe eingeschlagen haben. In einem öffentlichen Aufruf appellierten die Kaufhausriesen an die Politik, die Voraussetzungen für eine Freigabe der Öffnung an Sonntagen zu schaffen. Die Konkurrenz im Netz würde an Sonntagen 20 bis 30 Prozent ihrer Umsätze machen. Das könnten die Kaufhäuser nicht ignorieren. Doch eine rechtliche Änderung ist nicht ganz einfach.

Seit der Föderalismus-Reform 2006 sind Ladenschlussgesetze zwar Ländersache, aber die Ladenöffnung an Sonntagen wird immer noch begrenzt durch Artikel 140 Grundgesetz. Diese Norm verweist auf die Weimarer Verfassung von 1919, wo die Sonntage „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ geschützt wurden. Zahlreiche Klagen waren bisher mit Verweis auf Artikel 140 erfolgreich. So wurde ein Vorstoß des Landes Berlin, bei dem an allen Adventssonntagen der Verkauf zwischen 13 und 18 Uhr erlauben sollte, vom Bundesverfassungsgericht mit Verweis auf Art. 140 GG gekippt.

Da mutet der Vorstoß einiger Grünen besonders grotesk an, die den Spieß jetzt einfach umdrehen wollen. Die niedersächsischen Grünen, die sich gerade auf den Landtagswahlkampf im nächsten Jahr vorbereiten, wollen die Möglichkeiten von Online-Shopping und Callcentern an Sonntagen einschränken. Laut deren Landes-Chef Stefan Körner gehe es den Grünen um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Einzelhandel und Online-Vertrieb. Es soll allen gleich schlecht gehen. Nach Veggie-Day, Folien-Spargel-Verbot und Autofasten kommt jetzt der Heide-Protektionismus. Kein Online-Shoppen an Sonntagen in der Lüneburger Heide und Umgebung. Hermann Löns, die Heide brennt!

Da sind sie wieder, die Nanny-State-Grünen, die unsere Gewohnheiten steuern und lenken wollen. Nicht der Einzelne soll entscheiden, wann er einkaufen will, ob online oder in der Innenstadt, sondern Regierungen, Parlamente und Politiker sollen diese Entscheidung treffen. Das moralisierende und rückwärtsgewandte Spießbürgertum trägt einmal wieder einen Sieg davon in der Partei, die sich gerne als Erbe der emanzipatorischen 68er und der Friedlichen Revolution von 1989 inszeniert.

Noch vor 30 Jahren wurde ideologische Schlachten in ganz Deutschland geschlagen, ob die Ladenöffnungszeiten in Deutschland über 18.30 Uhr an Werktagen und 14 Uhr an Samstagen ausgeweitet werden dürfen. Die damalige DGB-Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen sah den Untergang des Abendlandes kommen, und führte einen ideologischen Straßenkampf um den Erhalt dieser Öffnungszeiten. Zehntausende gingen für den Erhalt der Unfreiheit auf die Straße. Während Krankenhauspersonal, Arbeitnehmer in Gaststätten und in anderen Dienstleistungsberufen längst anderes gewohnt waren (und nicht zuletzt deshalb auf eine Flexibilisierung hoffte), hielt die Gewerkschaft dogmatisch an ihren Privilegien fest. Unterstützung erhielten sie von vielen Einzelhändlern, die die Konkurrenz fürchteten. Der Tante-Emma-Laden war das Symbol der Einkaufskultur, die unterzugehen schien.

Wer heute in Berlin und anderen Großstädten abends und nachts noch schnell das Nötigste einkaufen will, findet inzwischen eine Vielzahl dieser Tante-Emma-Läden wieder. Sie sprießen wie Pilze aus dem Boden. Auf dem Land haben sich die Tankstellen zu kleinen Supermärkten entwickelt. Bald 100 Jahre nach Inkrafttreten des Weimarer Verfassungsartikels sollte eigentlich dessen Ende endlich eingeleitet werden. Das Internet macht nicht an der Lüneburger Heide, Niedersachsen oder Deutschland halt, sondern verändert auch den Einzelhandel und seine Vertriebswege fundamental. Wer davor die Augen verschließt und meint, wir könnten uns hinter einem starren Arbeitsrecht, Landesöffnungsgesetzen oder Weimarer Verfassungsartikeln verstecken, wird erleben, dass die Menschen am Ende mit den Füßen abstimmen. Davon werden weder der Einzelhandel, noch der Online-Handel in Deutschland profitieren, sondern lediglich neue Geschäftsmodelle andernorts entstehen. Dann können die Grünen zwar beruhigt „Hermann Löns, die Heide brennt“ beim Autofasten singen, die Freiheit selbst über das eigene Leben zu entscheiden, ist aber für die Bürger wieder ein Stückchen kleiner geworden.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Devin Stein from Flickr

In früheren Zeiten waren es die Justizminister, also die Verfassungsminister, die sich als Hüter der Grundrechte im Gesetzgebungsverfahren verstanden. Sie leisteten Widerstand, wenn andere Minister allzu großzügig mit der Einschränkung von Verfassungsrechten umgingen. Sie waren also ein Gegengewicht innerhalb einer Regierung. Nicht ohne Grund werden auch deshalb in einer Koalitionsregierung auf Bundesebene der Innenminister und der Justizminister in der Regel von unterschiedlichen Parteien gestellt. Doch in einer großen Koalition verschwimmen diese bewährten Prinzipien. Zwar werden Innen- und Justizminister aktuell von unterschiedlichen Parteien gestellt, aber heute ist es der Justizminister höchstselbst, der die Meinungsfreiheit massiv einschränkt.

Am Freitag sollte eigentlich der Bundestag in erster Lesung über das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz der Bundesregierung, das Verfassungsminister Heiko Maas erarbeitet hat, beraten. Jetzt hat die Unionsfraktion den Gesetzentwurf ihrer eigenen Bundesregierung angehalten. Es müsse substantiell nachgebessert werden. Das ist durchaus ein Zwischenerfolg der Kritiker. Es ist eine Art Notbremse, die die CDU/CSU-Fraktion hier zieht. Denn tatsächlich haben alle Unionsminister im Kabinett und auch das Kanzleramt den Gesetzentwurf aus dem Hause Maas durchgewunken. Es ist ein beispielloser Fall. „Reporter ohne Grenzen“ befürchten „einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit“. Das Gesetz mache Mitarbeiter sozialer Netzwerke zu Richtern über die Meinungsfreiheit, so der Vorwurf des Journalistenverbandes. Maas will gegen Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte vorgehen. Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter werden verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen und fragliche Inhalte innerhalb von 7 Tagen zu löschen, in deren Zeit der Verfasser Stellung nehmen oder externe Expertise eingeholt werden kann. Facebook wird so in die Rolle der Sittenpolizei und des Hilfssheriffs der Strafverfolgungsbehörden gedrängt. Die Unternehmen müssen ein Beschwerdemanagement aufbauen und regelmäßig Berichte vorlegen. Bei Nichteinhaltung drohen den Unternehmen Strafzahlungen von bis zu 50 Millionen Euro.

Die Regierung will damit Facebook zähmen und an die Kandare nehmen. Sie glaubt nicht, dass die Nutzer selbst in der Lage sind, ihre Schlüsse aus den Fehlentwicklungen zu ziehen. Das ist schon erschreckend, weil es einem Menschenbild folgt, das die Bürger zu einer stumpfsinnigen Schafherde oder zu einem böswilligen Wolfsrudel degeneriert. Diese Oberlehrerattitüden sind erst der Anfang des fortgesetzten Gangs in den Nanny-Staat.

Im Entwurf ihres Wahlprogramms zur Bundestagswahl wollen die Sozialdemokraten Google und Facebook verpflichten, Inhalte von ARD und ZDF zu veröffentlichen. Eine Zwangsquote Rosamunde Pilcher und Musikantenstadl auf der eigenen Timeline? Claus Klebers „heute-journal“ als Pflichtmitteilung bei jeder Google-Suche? Die Zwangsinformation für alle Nachrichtenmuffel? Wenn immer weniger die Öffentlich-Rechtlichen regulär im TV schauen, müssen die Inhalte halt zu den Zwangsbeitragszahlern gebracht werden. Immerhin müssen ja alle dafür bezahlen, also sollen sie es auch alle sehen müssen. Wer nicht hören will, muss fühlen. So weit weg sind daher die Sozialdemokraten nicht vom Leitkulturgedanken der Union. Sie verstehen nur etwas anderes darunter.

Nicht alles ist gut bei Facebook, Twitter und Co. Wie sollte es auch? Aber deren herausragender Beitrag für die Meinungsfreiheit und -vielfalt und überhaupt für die Demokratie ist unverkennbar. Meinungsdiktaturen in autoritären Regimen überall auf dieser Welt sind viel schwerer durchzusetzen. Informationsasymmetrien, die Despoten in die Lage versetzen, durch Falschinformationen Meinung zu lenken, sind viel weniger möglich.

Auch eine deutsche Regierung verfolgt Interessen mit den Millionenetats ihrer Informationspolitik. Sie wollen in gutem Licht stehen. Sie wollen ihre herkömmlichen Kanäle bedienen. Die Atomisierung dieser Kanäle auf ganz viele Plattformen, Nutzer und Anbieter löst Misstrauen bei den Regierenden aus. Der Missbrauch der neuen Plattformen durch einige wenige wird dann schnell zum Anlass genommen, diese Atomisierung kritisch zu hinterfragen. Staatliche Eingriffe und Regulierungen sollen dann nicht nur die wenigen schwarzen Schafe disziplinieren, sondern auch die Masse lenken.

Gegen diese unlauteren Absichten der Regierenden hilft nur der bürgerliche Protest. Die Vielen müssen sich gegen diese Entwicklung stellen. Und dass dies gelingt, sieht man am heutigen Tag. Doch die Schlacht ist noch nicht geschlagen. Es genügt nicht, Fristen zu verlängern oder einen Halbsatz zu ergänzen. Es braucht gar kein Zensurgesetz im Netz, die Rechtslage ist ausreichend. Daher muss es verhindert werden.

Denn das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist nicht ein Gesetzgebungsverfahren wie viele. Es geht nicht nur um Facebook oder Twitter. Es ist auch nicht eine Bagatelle im Wust von wichtigen anderen Problemen. Es ist der Angriff auf die Grundfesten unserer Demokratie – der Presse- und Meinungsfreiheit. Ohne sie ist alles nichts.

Erstmals erschienen auf Tichys Einblick. 

 Photo: Martin Bravenboer from Flickr (CC BY 2.0)

Es soll Bankvorstände geben, die nicht wissen, wie Geld entsteht. Sie glauben, ihre Bank würde nur Kredite vergeben können, die sie zuvor als Einlagen von ihren Kunden erhalten haben. Sie müssten also mehr Einlagen einwerben, um im Kreditgeschäft wachsen zu können. Die Bank sei nur eine Art Vermittler zwischen Sparer und Kreditnehmer und lebe letztlich von den unterschiedlichen Zinsen für Guthaben und Kredite. Nichts ist abwegiger! Diesen Bankvorständen kann man als Lektüre den aktuellen Monatsbericht der Deutschen Bundesbank empfehlen. Denn Weiterbildung am Feierabend sollte auch für die leitenden Mitarbeiter einer Bank selbstverständlich sein. Auf 21 Seiten erklären die Bundesbanker „die Rolle von Banken, Nichtbanken und Zentralbanken im Geldschöpfungsprozess“. In diesem etwas trockenen Text erfahren sie dann, dass über 90 Prozent der in Umlauf befindlichen Geldmenge kein Bargeld ist, sondern Buchgeld, das überwiegend durch Kreditvergabe der Banken geschaffen wurde und auf den Konten der Marktteilnehmer herumliegt. Es ist Geld, das aus dem Nichts geschaffen wurde und das vorher nicht als Einlagen vorhanden war. Es ist neues Geld.

Eigentlich könnte in diesem System eine Bank unbegrenzt neues Geld „herstellen“, indem sie auf den Knopf drückt und neue Kredite vergibt. Was sie daran hindert, sind Bilanzregeln, Kreditvergaberegeln, Leitzinsen der Notenbanken und viele weitere Regulierungen und Anreize des Staates. Hinzu kommt die Aufsicht des Staates über den Finanzsektor. Zahlreiche Institutionen von der Deutschen Bundesbank über die BaFin bis hin zur Europäischen Zentralbank kümmern sich um die Einhaltung dieses Regelwerkes im Hinblick auf das jeweilige einzelne Institut, wie auch auf die Risiken für das Finanzsystem insgesamt. Wahrscheinlich gibt es keinen Wirtschaftszweig, der so stark reguliert und überwacht ist, wie der Bankensektor und dennoch ist er, wie kein anderer Sektor, so sehr verantwortlich für immer wiederkehrende Wirtschaftskrisen. Deshalb wird das Netz der Überwachung und Regulierung immer enger geflochten.

Das Kernproblem ist das Erkaufen von Wirtschaftswachstum durch immer mehr Kredit und damit Geld aus dem Nichts. In dieser Welt ist das Wachstum an Krediten der Indikator für das Wachstum der Wirtschaft. Doch beides verläuft nicht in gleichen Schritten. Es bedarf immer mehr Kredit und damit Geld, um Wachstum anzuregen. Zwischen der Einführung des Euros 1999 bis zum Ausbruch der Krise 2007 stieg die Geldmenge in der Eurozone um über 8 Prozent pro Jahr. Das reale Bruttoinlandsprodukt stieg in der gleichen Zeit um rund 2 Prozent. Heute steigt die Geldmenge im Euro-Raum zwar mit 5 Prozent etwas langsamer, dennoch ist es wesentlich höher, als das Wirtschaftswachstum in der Euro-Zone. Die Schwäche heute liegt jedoch an der Übertreibung von gestern. Die expansive Kreditausweitung vor 2007 erzeugte einen Boom, auf den alle aufsprangen. In der Spitze führte sie jedoch zu Zahlungsausfällen von Unternehmen, die ihre Projekte mangels Nachfrage nicht mehr zu Ende führen konnten. Mit den Zahlungsausfällen der Unternehmen folgten Insolvenzen von Banken und selbst Staaten in Südeuropa drohte dies, wenn nicht die EZB und der Euro-Club mit Milliardensummen eingegriffen hätten.

Die Ursache für das geringere Geldwachstum heute, liegt also an der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung der Eurozone seit 2007/2008. Banken, insbesondere in Südeuropa vergeben seitdem nicht mehr so viele Kredite wie zuvor. Sie sind vorsichtig geworden, weil die Krise 2007/2008 nicht ausgestanden ist. Viele der ausgereichten Kredite sind heute notleidend und können von den Kreditnehmern nicht mehr bedient werden. In Italien, Griechenland, Zypern, Portugal ist es besonders schlimm.

Es ist wie in einem Fischteich. Die EZB kümmert sich als Fischer um den Teich. Sie füttert die Fische mal mehr und mal weniger. Muss der Fischbesatz wachsen, dann füttert sie mehr. Hilft das nicht schnell genug, wirft sie Anabolika und andere wachstumsfördernde Stoffe hinein. Irgendwann stellt sie fest, dass die Fische immer größer und fetter werden. Der Hunger der Fische wird immer größer. Sie fressen alles kurz und klein, was sonst noch im Teich kreucht und fleucht. Immer stärker muss der EZB-Fischer eingreifen, um das ins Wanken geratene Ökosystem des Tümpels aufrecht zu erhalten.

Zur Regulierung dieses Fischteichs schlägt die Bundesbank in ihrem aktuellen Bericht vor, dass der Fischteich noch stärker und besser überwacht werden muss. Es sollen Ober- und Unterfischer eingestellt werden. Die Fischereiaufsicht soll aufgestockt und neue Kompetenzen bekommen. Alle Teichbesitzer in Europa und in der Welt sollen sich besser über die Fütterungspläne austauschen. Sie nennt das makroprudentielle Aufsicht. Und sie schlägt vor, dass die einzelnen Fische sich gesünder ernähren müssen. Mindestens ein Veggie-Day pro Monat soll helfen, die Fettsucht der Fische zu verhindern. Nicht mehr so viel Anabolika zum Muskelaufbau, sondern eine Mindestquote gesunder Ernährung müsse schon sein. Also nicht mehr 3 oder 4 Prozent, sondern vielleicht 10 Prozent Ökobratlinge und Fleischersatz sind notwendig um das Überleben der Fische zu sichern. Ob das hilft?

Etwas schnell, verwirft die Deutsche Bundesbank mögliche Alternativen. Die Einführung von Vollgeld, also die alleinige Geldschöpfung in die Hand der Notenbanken zu legen, verwirft sie mit dem Argument, dass damit die Schaffung von Liquidität durch die Banken eingeschränkt würde. Doch genau darum geht es ja. Andere Alternativen diskutiert die Bundesbank erst gar nicht. Man muss ja nicht beim Vollgeld hängen bleiben, das durch seine staatliche Inthronisation bereits eine Urschwäche in sich birgt. Denn ein solches System könnte jederzeit wieder durch einen staatlichen Akt zurückgedreht werden. Die eigentliche Schwäche ist das Monopol, das die Bundesbank gemeinsam mit der EZB ausübt. Dieses Geldmonopol produziert immer wiederkehrende und immer größere Probleme durch die Kreditausweitung aus dem Nichts. Der Staat maßt sich hier ein Wissen über die Geldversorgung und die wirtschaftliche Entwicklung an, das er nicht hat und nicht haben kann. In einer Marktwirtschaft sorgt deshalb der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren dafür, dass einzelne Marktteilnehmer durch Versuch und Irrtum im Kleinen sich den Anforderungen des Marktes annähern. In einem solchen System würde Geldwettbewerb herrschen. Dort würden auch Insolvenzen von Staaten und Banken eintreten, sie würden aber nicht ein ganzes Finanzsystem in den Abgrund stürzen. Oder um es mit dem Bild des Fischteiches zu sagen: der gesamte Fischteich könnte nicht umkippen.

Erstmals erschienen auf Tichys Einblick.