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Angela Merkel hat sie nicht, Francois Hollande wohl auch nicht und Jean-Claude Juncker erst recht nicht: Eine Vision für Europa. Alle reagieren mit den alten Rezepten auf neue Herausforderungen. Junckers Investitionsprogramm ist so ein alter Hut, dass es schon gedanklich Schmerzen bereitet. Draghis Schuldenankaufprogramm ist wie eine Schrotflinte. Ihr wird die Treffsicherheit schon vor dem Abschuss abgesprochen. Und die Eurorettung in Griechenland per Befehl aus Brüssel und Europas Hauptstädten hinterlässt auch kein heimeliges Gefühl in den Köpfen der Menschen. Um es mit Shakespeare zu sagen: „Etwas ist faul im Staate Dänemark.“ Die Europäische Union, ihre Institutionen und ihre Regierungen scheitern an ihrer Größe, am Zentralismus und ihrer Komplexität. Es ist jedoch noch nicht zu spät, um aus den Fehlern der Vergangenheit die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Denn es ist unbestritten, dass das vereinte Europa von seinen Gründungsvätern Konrad Adenauer, Robert Schuman, Jean Monnet, Alcide De Gasperi und anderen als ein Hort der Freiheit gegen alle Formen von Diktatur, Unfreiheit und Planwirtschaft erträumt wurde. Das heutige Europa ist jedoch auf dem Weg in die monetäre Planwirtschaft und den politischen Zentralismus. Deshalb ist es notwendig, wieder den Blick auf die Gründerväter zu richten. Sie wollten ein Europa des Rechts und der Rechtsstaatlichkeit. Die heutigen Regierungen des Euroraums, die EU-Kommission und die EZB verabreden sich hingegen zu einem fortgesetzten kollektiven Rechtsbruch, obwohl die EU-Kommission als Hüterin der Verträge und die nationalen Regierungen zum Schutz des Rechts verpflichtet sind.

Neben den ökonomischen Aspekten kommen zunehmen außen- und sicherheitspolitische Interessen mit ins Spiel. So liest man allenthalben, Griechenland dürfe auch deshalb nicht aus dem Euro ausscheiden, weil damit die „Südostflanke“ der NATO gefährdet sei. Und Lettland wurde sicherlich nicht Anfang 2014 das 18. Euro-Mitglied, weil die Gemeinschaftswährung so wenig krisenanfällig ist, sondern weil es die Balten aus sicherheitspolitischen Überlegungen noch stärker gen Westen drängte.

Die Europäische Union braucht eine neue Vision, die eine Machtbeschränkung der Politik durch Verfahrensregeln und eine institutionellen Ordnungsrahmen in einem non-zentralen Raum sichert. Diese Union darf nicht als Bedrohung in den Ländern empfunden werden, die sich nicht anschließen können oder wollen. In ihr darf nicht das Primat der Politik vorherrschen, sondern ein Primat von Recht und Freiheit. Es geht um die Begrenzung der Macht durch das Zurückdrängen der Politik und ihres Einflusses.

Gerade dies ist heute nicht gewährleistet. Die Kommission und das Parlament der Europäischen Union mischen sich in alle Einzelfragen ein und fühlen sich dafür zuständig. Unveräußerliche Bürgerrechte werden bei der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung beschränkt, die Dezentralität der Marktwirtschaft wird durch eine zentrale Investitionslenkung ersetzt und die Altersvorsorge der Bürger wird durch den Geldsozialismus der EZB vernichtet. Selbst die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union dienen im Zweifel immer dem Machtzuwachs der Institutionen der Europäischen Union gegenüber den Mitgliedsstaaten. Diese Entwicklung in die Unfreiheit und Knechtschaft dient einem höheren Ziel: der Vollendung des europäischen Superstaates. Es sind diese kollektivistischen Ideen, die den Gründungsmythos der europäischen Einigung gefährden und letztlich zerstören.

Deshalb ist eine Diskussion über „Welches Europa wollen wir?“ dringender denn je. Wollen wir ein Europa des Zentralismus und der Unfreiheit oder ein Europa der Vielfalt und der Freiheit. Um diese grundsätzliche Weichenstellung geht es – um nicht mehr und nicht weniger.

Will man das Europa der Vielfalt und der Freiheit, dann braucht es einen institutionellen Ordnungsrahmen, der Recht und Freiheit gegenüber politischer Willkür schützt und sichert. Und es braucht Regeln, die allgemein, abstrakt und für alle gleich sind, damit sie nicht umgangen oder interpretiert werden können. Bereits 1993 hat die „European Institutional Group“, ein Zusammenschluss liberaler Wissenschaftler in Europa, Vorschläge dazu gemacht. Angepasst auf die heutige Zeit könnte eine neue Agenda folgende Punkte umfassen:

  1. Ein Sezessionsrecht für Mitglieder der Währungsgemeinschaft und der Europäischen Union (letzteres existiert bereits).
  2. Eine Ausschlussmöglichkeit aus EU und Euro-Raum gegenüber Mitgliedern, die sich dauerhaft nicht an die gemeinsam geschaffenen Regeln halten.
  3. Der Einrichtung einer zweiten Kammer, die von den nationalen Parlamenten entsandt wird. und die die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips überwacht. Dies ist zu verbinden mit einer Reduzierung des Parlaments der Europäischen Union auf 500 Mitglieder, die in allgemeinen, gleichen und unmittelbaren Wahl gewählt werden.
  4. Eine klare Aufgabentrennung zwischen EU und Nationalstaaten.
  5. Keine Steuerhoheit und keine eigene Verschuldungsmöglichkeit der EU.
  6. Ein klares Bekenntnis zur Kapitalverkehrs-, Niederlassungs-, Waren- und Dienstleistungs- und Reisefreiheit in der Europäischen Union
  7. Eine Reduktion der Kommission der EU auf 12 Kommissare.
  8. Die Schaffung eines Überprüfungsgerichts, dessen Richter von den höchsten nationalen Gerichtshöfen entsandt werden, und die über alle Fälle verhandeln, die die Zuständigkeiten zwischen Union und Mitgliedsstaaten betreffen können.
  9. Eine Verlagerung des Initiativrechts für die EU-Gesetzgebung von der Kommission auf den Europäischen Rat. Eine Kammer des Parlaments kann den Rat auffordern, in einem bestimmten Punkt gesetzgeberisch aktiv zu werden. Der Rat hat ein Vetorecht gegen Gesetzgebungsvorhaben.
  10. Ein Konvent mit einer anschließenden Volksabstimmung in allen Mitgliedsstaaten soll die notwendige Legitimation bei den Bürgern einholen.

Die Europäische Union ist am Scheideweg. Deshalb muss die öffentliche Debatte um „Welches Europa wollen wir?“ die verkürzte Diskussion um Ölkännchen, Glühbirnen und Chlorhühner verlassen. Das sind lediglich Ergebnisse des institutionellen Versagens der Union. Eine Diskussion wird nur dann Erfolg haben, wenn sie sich nicht nur auf das beschränkt, was jetzt politisch möglich ist, sondern konsequent die Idee der Gründerväter im Blick hat – eine Vision Europas, die Recht und Freiheit durch Non-Zentralismus schützt.

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Schon im Frühjahr 2010 sprach jeder über das fehlende Grundbuch in Griechenland. Jeder, der etwas Sachverstand ausstrahlen wollte, sagte damals: „Griechenland hat noch nicht einmal ein Grundbuch, das kann nichts werden!“ Dabei kennen die wenigsten Staaten auf dieser Welt ein Grundbuch, das auf den Grundsatz des öffentlichen Glaubens setzt. Nicht einmal in den USA, wo im Zweifel das unbefugte Betreten des Grundstücks mit Waffengewalt unterbunden wird, gibt es ein Grundbuch. Doch Griechenland sollte es endlich bekommen.

Kürzlich schrieb die griechische Wirtschaftszeitung „Imerisia“, dass der Fertigstellungstermin im Jahr 2020 (!) nun doch nicht zu halten sei. Das Hauptproblem: wieder einmal mangelndes Geld. Die Finanzierungslücke wird auf 220 Millionen Euro beziffert. Ein Teil aus dem „Nationalen Strategischen Finanzierungsplan“ (NSRP) in Höhe von 130 Millionen Euro sei durch die EU-Kommission gestoppt worden, weil es keine zuverlässige Planung und Programmierung gebe. 22 der 28 Ausschreibungen für das Projekt mussten wegen Beschwerden und Skandalen annulliert werden. Allein dafür war ein Etat von 527 Millionen Euro veranschlagt worden. Beklagt wird der „beunruhigende“ Mangel der Mitwirkung von seiten der Bürger. So beteiligten sich lediglich 20 Prozent an den laufenden Projekten. Das hat seinen Grund: Wer nicht nachweisen kann, dass sein Grundstück tatsächlich ihm gehört, hat ein Problem. Dann fällt das Grundstück dem Fiskus zu. In 340 Regionen Griechenlands, die zwischen 1997 und 1999 erfasst wurden, droht dieser Fall inzwischen 200.000 Immobilieneigentümern. Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man laut auflachen.

Diese Politik der mangelnden inneren Einsicht und der oktroyierten Fremdbestimmung scheitert in Griechenland jeden Tag aufs Neue. Als am 7. Mai 2010 das erste Griechenland-Paket im Deutschen Bundestag zur Abstimmung stand, hieß es noch, Griechenland müsse seine Reformen bis 2014 umsetzen, anschließend könnte es wieder an den Kapitalmarkt zurückkehren. An der mangelnden Erkenntnis hat es sicher nicht gelegen. Aber wie sagte schon EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: „Wenn es ernst wird, muss man lügen.“

Dieser Beitrag erschien zuerst in der aktuelle Ausgabe des Magazins „eigentümlich frei“, Ausgabe 151.

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Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sind uralte Instrumente der Staatsfinanzierung. Dabei sind sie gleichzeitig ein ziemlich absurdes Mittel, um Fürsorge und Solidarität zu erschweren. Wenn es Menschen stets mehr interessiert, inwiefern es dem Mitbürger besser geht als einem selbst, ist klar, dass die Perspektive nicht hinausgeht über die Feststellung: „Ererbtes Vermögen ist nicht verdient“. Es lohnt sich allerdings, einmal die Perspektive des Erblassers oder Schenkenden einzunehmen.

Ist Schenken ungerecht?

Wenn im Kindergarten Sandra einen Schokoriegel geschenkt bekommt und Christian nicht, dann kann das Geheul schon mal groß sein. In der Regel lernen wir mit der Zeit, mit solchen Situationen umzugehen. Wir verstehen, dass es im Leben nicht immer gerecht zugeht. Und manchmal begreifen wir sogar noch, dass Gerechtigkeit ohnehin unerreichbar ist. Allein schon, weil einfach jeder Mensch eine andere Vorstellung von Gerechtigkeit hat. „Das Leben ist kein Ponyhof“, sagte einmal der unvergessliche Bernd Stromberg. Manche der Ponyhof-Instinkte aus dem Kindergarten kommen aber doch immer wieder in uns hoch.

Wenn jemand ein Vermögen, ein Haus, eine Bildersammlung erbt, dann ist das im Verständnis von vielen Menschen ungerecht. Schließlich hat er nichts dafür geleistet. Das widerspreche der Leistungsgerechtigkeit. Oder in den Worten der Kanzlerin: „Wer arbeitet, muss mehr in der Tasche haben, als wenn er nicht arbeitet”. Doch selbst wenn das Finanzamt das komplette Vermögen eines Verstorbenen einziehen und Schenken ganz und gar verbieten würde, gäbe es immer noch viele Ungerechtigkeiten: die eine erbt das gute Aussehen ihres Vaters, der andere die Intelligenz seiner Mutter und jemand anderes hat das Glück, in einem Elternhaus aufzuwachsen, in dem viel gelesen und diskutiert wird. Müsste man dann konsequenterweise nicht auch diese Bastionen der Ungerechtigkeit schleifen?

Die Bauers werden daran gehindert, den Müllers zu helfen

Versuchen wir, uns einmal in den Erblasser oder den Schenkenden hineinzuversetzen. In einer Zeit, da zum Glück der letzte Krieg siebzig Jahre zurückliegt, gibt es nicht wenig Menschen, die ein recht umfangreiches Vermögen haben. Nehmen wir das kinderlose Ehepaar Bauer, die als Lehrer gearbeitet haben. Sie haben stattliche 110.000 Euro angespart im Laufe ihres Lebens. Ihre Nachbarn sind das freundliche junge Ehepaar Müller mit ihren drei Kindern. Diese junge Familie hilft ihren alternden Nachbarn wo es nur geht. Darum beschließen Bauers, die Müllers zu ihren Erben einzusetzen: „Die sind für uns doch wie unsere eigenen Kinder!“

Nachdem beide Bauers gestorben sind, bekommen die Müllers aber nur noch 83.000 Euro. 27.000 Euro gehen an das Finanzamt. Ob das wohl im Sinne der Bauers war? Sie haben sich das Geld schließlich redlich verdient und auch schon einmal versteuert. Sie wollten es komplett den Müllers geben – nicht nahezu ein Viertel an den Staat abdrücken. Bauers wussten, dass die Familie Müller die gesamten 110.000 Euro gut und sinnvoll hätten gebrauchen können: nicht nur, um die Hypothek abzubezahlen, sondern auch, um ihren drei Kindern ein Auslandsjahr zu finanzieren. Die Auslandsjahre liegen aber jetzt im Finanzamt.

Unterm Strich kommt kaum etwas raus

Viele Menschen denken wie die Bauers. Sie verzichten darauf, drei Kreuzfahrten im Jahr zu machen oder ihr Vermögen anderweitig aus dem Fenster zu werfen. Sie verzichten darauf, weil sie anderen Menschen damit etwas Gutes tun wollen. Sie möchten es ihren Kindern und Enkeln geben. Oder eben ihren netten Nachbarn. Das ist einer der Gründe dafür, dass sie hart gearbeitet haben und nicht andauernd in Saus und Braus gelebt haben. Menschen sind nicht prinzipiell Egoisten – zum Glück denken die meisten auch an andere. Erblasser sind nicht immer feiste, alte, schwerreiche Unsympathen. Sie sind Menschen wie unsere Großeltern oder Nachbarn. Und Erben sind nicht nur faule Schnösel im Golfclub. Oft genug sind es junge Menschen, die das Geld gut gebrauchen können.

Das Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer betrug im Jahr 2013 4,2 Milliarden Euro. Angesichts eines Gesamt-Steueraufkommens von fast 620 Milliarden ist das ein Wert, der kaum ins Gewicht fällt (genau genommen 0,68 %). Selbst für einen knausrigen Finanzminister sind das eher Peanuts. Keine Peanuts dagegen sind die Steuern für diejenigen jungen Familien, die gerade ihre Existenz gründen oder für Familienunternehmer, die Verantwortung für ihre Firma tragen. Denen wird substantiell etwas weggenommen, das ihnen jemand schenken wollte, der sie gern mochte, sie geliebt hat, für sie sorgen wollte. Am Ende laufen die Erbschaft- und Schenkungsteuer darauf hinaus, Fürsorge zu besteuern. Davon haben übrigens auch diejenigen kaum etwas, die nichts erben. Außer vielleicht dem Gefühl, dass der andere jetzt doch nicht so viel bekommen hat. Aber eigentlich ist Neid auch kein schönes Gefühl. Unterm Strich kommt also von diesen Steuern nur bei denen wirklich etwas an, die gerne missgünstig sind. Eine traurige Bilanz. Es ist höchste Zeit, diese aberwitzige Steuer abzuschaffen!

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Montag ist es soweit. Dann sorgt EZB-Präsident Mario Draghi für eine Blutzufuhr der EZB von vorerst 1.140 Milliarden Euro in den Geldkreislauf. Er hat dieses Geld vorher nicht selbst gespart, sondern als oberster Zentralbanker kann er es aus dem Nichts schaffen. „Fiat Money“ nennen das die Kritiker. Er will so lange und so viel Geld aus dem Nichts schaffen bis er sein mittelfristiges Inflationsziel von 2 Prozent im Euro-Raum erreicht hat. Erreicht er dieses große Ziel – und davon kann man ausgehen –, verlieren Sparvermögen in 20 Jahren rund ein Drittel ihres Wertes und in 30 Jahren fast die Hälfte. Inflation ist die Vermögensteuer für den kleinen Mann, denn der legt sein Geld konservativ in Zinspapiere an. Und wenn die Schuldner durch die Zinsdrückerei Draghis immer weniger Zinsen bezahlen müssen, können diejenigen, die in diese Anlagen für ihre Altersvorsorge investieren, auch keine Zinsen mehr erwirtschaften.

Die Geldinflation ist Diebstahl an den Fleißigen. An denjenigen, die etwas sparen und zur Seite legen, in der Hoffnung, sie hätten im Alter mehr als diejenigen, die nur in den Tag hinein leben. Inflation ist schwerer Raub. Und der Täter ist zwangsläufig der Räuber. Ein Räuber ist jemand, der anderen ihr Eigentum stiehlt, um es sich und anderen gut gehen zu lassen. Genau das macht Mario Draghi. Er würde natürlich nie zugegeben, dass er die Fleißigen bestiehlt. Er begründet dies mit dem schleppenden Wachstum in Europa, mit dem Auftrag der EZB für Preisstabilität zu sorgen und mit der Notwendigkeit, den Regierungen in Südeuropa die Zeit zu geben, die notwendigen Reformen einzuleiten und umzusetzen. Doch das ist entweder falsch oder nur vorgeschoben. Eigentlich will er Macht. Er will die Geschicke Europas bestimmen. Er will mächtiger, einflussreicher und bestimmender sein als Jean-Claude Juncker oder Angela Merkel. Und er will der Bundesbank mit ihrer geldpolitischen Hegemonie in Europa endlich das Genick brechen.

Mario Draghi ist ein Räuber. Der Räuber der Sparbücher und Lebensversicherungen. All die konservativen Anleger, die nicht große Schwankungen der Aktienmärkte suchen, sondern vielleicht seit Jahrzehnten so sparen und bislang zufrieden waren, werden von ihm bestohlen. Für diese Bürger ziehen bereits dunkelste Wolken am Horizont auf. Sie werden um ihre Lebensleistung betrogen. Das steht heute schon fest.

Eigentlich müsste die Bundesregierung und die Bundesbank dagegen Widerstand leisten. Vielleicht sollte man Artikel 20 des Grundgesetzes bemühen. In Absatz 4: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung (gemeint ist die parlamentarische Demokratie und der Rechtsstaat) zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ An diesem Widerstand führt bald kein Weg mehr vorbei.

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Das Grundgesetz regelt es in Artikel 38 Absatz 1, Satz 2 sehr klar: Sie (die Abgeordneten) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Doch da fängt das Problem an. Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind keine freischaffenden Künstler, sondern meist tief eingebunden in ihre jeweilige Partei- und/oder Fraktionsstruktur. Viele davon haben ihren Beruf aufgegeben oder hatten nie einen. Das führt bei Abstimmungen im Parlament zwangsläufig zu intensiven Abwägungsfragen mit dem eigenen Gewissen. Denn allen Abgeordneten ist eines bewusst: Die Legislaturperiode dauert maximal vier Jahre. Danach werden die Karten neu gemischt. Man will sich erneut von der eigenen Partei aufstellen lassen, muss sich gegen innerparteilichen Wettbewerber durchsetzen und der Wähler hat dann auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Deshalb erzeugt unser Parteiensystem häufig den gleichen Typus Abgeordneter. Oft sind es Menschen, die schon sehr früh in die Jugendorganisation der jeweiligen Partei eingetreten sind, kommunalpolitische Erfahrungen gesammelt haben – und irgendwann ergab sich die Möglichkeit, für den Landtag oder den Bundestag zu kandidieren. Wenn man in der Zwischenzeit noch berufliche Erfahrung gesammelt hat, schadet das nicht, es ist aber auch nicht notwendig. Am liebsten sind den Partei- und Fraktionsspitzen Abgeordnete, die gut ausgebildet und einigermaßen intelligent sind, die Partei aus dem Effeff kennen und gerade ein kleines Häuschen für die junge Familie gebaut haben, das sie möglichst noch viele Jahre abbezahlen müssen – das diszipliniert im Zweifel.

Quereinsteiger in der deutschen Politik haben es sehr schwer. Sie schaffen es meist nicht, sich im innerparteilichen Vorauswahlverfahren gegen die Strippenzieher durchzusetzen. Und gelingt es dennoch einmal jemandem, dann scheitert er spätestens an den noch intensiveren Strippenziehern in der Fraktion. Auch wenn ich selbst ein Kind dieser Entwicklung bin, macht dies mir zunehmend Sorge. Denn wenn in unserer parlamentarischen Demokratie der Zweck alle Mittel heiligt, das Parlament nicht mehr der Ort der Kontroverse, sondern nur noch das Plenum der Verkündung von Partei- und Fraktionsmeinungen ist, dann gibt es in entscheidenden Momenten keine Widerstandskraft gegenüber einer Regierung, die das Recht mit Füßen tritt. Der Kompass geht verloren, weil man an die nächste Listenaufstellung oder an die nächste Wahlkreisversammlung denkt. Und das lässt eine Partei- und Fraktionsspitze die „Abweichler“ spüren. Dies geschieht erst subtil, indem der Querulant nicht mehr als Redner von der Fraktion nominiert wird oder bei der Pöstchenvergabe unberücksichtigt bleibt. Wenn es doller wird, dann wird man in der Fraktionssitzung zur Sau gemacht, es wird getuschelt und intrigiert, was das Zeug hält. Wer dies durchstehen will, braucht ein dickes Fell und Unterstützung an anderer Stelle.

Trotz dieser Rahmenbedingungen gibt es eine ganze Reihe von „Selbstdenkern“ im Parlament. Peter Danckert von der SPD war so einer. Selbst Hans-Christian Ströbele von den Grünen kann man das unterstellen. Aber auch Klaus-Peter Willsch, Wolfgang Bosbach und Peter Gauweiler sind von diesem Schlag. Letzterer hat durch seine Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht mehr für die parlamentarische Demokratie erreicht als Hundertschaften von Abgeordneten, die blindlings ihrer Parteispitze gefolgt sind. Deshalb ist es ein Weckruf an alle, wenn Bosbach im Zuge der Abstimmung über die Verlängerung der Griechenland-Hilfe über einen Rückzug aus der Politik laut nachdenkt. Er wolle nicht immer die Kuh sein, die quer im Stall steht, so der CDU-Mann. So sehr man das Gefühl teilen mag, so sehr verkennt der Rheinländer seine Wirkung in der Öffentlichkeit. Er gibt vielen Bürgern eine Stimme, die sich enttäuscht abwenden, resignieren oder politisch heimatlos sind. Das werden leider immer mehr Menschen in diesem Land. Und er verändert die Politik mehr als er glaubt. Die Regierung spürt seinen Atem im Nacken.

Finanzminister Wolfgang Schäuble fürchtet jede Abstimmung zur „Euro-Rettung“ im Parlament. Jedes Mal eine öffentliche Nabelschau, jedes Mal eine kritische Berichterstattung. Und jedes Mal haben Abgeordnete wie Bosbach, Gauweiler und Willsch die Möglichkeit, den Willen und die Entschlossenheit gegen die fortwährende Verschwendung von Steuergeldern und die Beugung des Rechts anzugehen. Sie bilden damit eine wichtige Gegenmacht zur Willkür der Regierenden. Der große britische Liberale des 19. Jahrhunderts, Lord Acton, warnte Zeit seines Lebens vor zu viel Machtkonzentration. Er brachte seine Skepsis mit dem Satz auf den Punkt: Macht hat die Tendenz zu korrumpieren, absolute Macht korrumpiert absolut.

Dieser Beitrag erschien zuerst am 28. Februar 2015 in der Fuldaer Zeitung.

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