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Photo: Gabriella Alu from Photo (CC BY-ND-ND 2.0)

Wir sind ein Volk der Regelungswut. Wir regeln nicht nur den Mehrwertsteuer bis in die letzte Verästelung und kommen zu der lebenswichtigen Unterscheidung, dass Schnittblumen mit 7 Prozent und Windeln mit 19 Prozent besteuert werden. Sondern wir legen auch in der Bauordnung fest, dass ein Fenster mindestens 90 mal 120 Zentimeter groß sein und in der Arbeitsstättenverordnung, ob ein Betriebsklo ein Fenster haben muss. Dennoch ist die Akzeptanz des Rechts in Deutschland ausgeprägter als in anderen Ländern. Auf Bahnhöfen stellen sich die Raucher brav in die gelbe Raucherzone auf dem Bahnsteig. Der Hausmüll wird trotz modernster Verbrennungstechnik immer noch ohne Sinn und Verstand bis zur Unkenntlichkeit getrennt. Und selbstverständlich wird am Sonntag nicht rasengemäht. Zuwiderhandlung wird angezeigt und ein fleißiger Beamter schreitet konsequent und entschlossen ein.

Es gibt derzeit etwa 250.000 staatliche Vorschriften, alleine seit der Deutschen Einheit sind 100.000 hinzugekommen. Damals stand die BRD noch für „BeinaheRegelungsDicht“. Inzwischen kann das „Beinahe“ guten Gewissens gestrichen werden. Bei uns wird geregelt was das Zeug hält. Es ist so eine Art Sport. Der schnellste Bürokrat gewinnt. Hinter jedem staatlichen „Empfehlung“ oder Verbot steht ein Gesetz, eine Verordnung oder Vorschrift.

Es stechen dann Geschichten aus der Masse heraus, wie die von Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt. Seit 2007 existiert ein Rauchverbot im gesamten Gebäudekomplex des Bundestages. Helmut Schmidt ließ es sich dennoch nicht nehmen, in seinem Büro im Bundestag weiterhin zu rauchen. Zwar hat er jetzt mit 96 Jahren freiwillig mit dem Rauchen aufgehört, aber vom staatlichen Paternalismus ließ er sich zumindest als Individuum nicht anstecken.

Doch nicht nur Helmut Schmidt ist ein gutes Beispiel dafür, dass ein Erlass oder eine Verordnung nicht ausreichen, um den Willen der Regierung oder des Staates durchzusetzen. Recht muss letztlich überzeugen. Nur wenn es allgemein akzeptiert ist, wird es auch angewandt. Wenn Bürger merken, dass das Gesetz nicht gerecht ist, wenden sie sich ab. Recht wird dann geschleift, umgangen oder schlicht nicht angewandt. Viele Entwicklungs- und Schwellenländer sind hierfür ein gutes Beispiel. Recht wird als Willkürakt einer korrupten Elite verstanden, die sich den Staat zur Beute macht.

Doch Verhalten wird von Regierung und Staat nicht nur durch Gesetze und Verordnungen gesteuert, sondern inzwischen viel subtiler. Es sind psychologische Tricks aus der Verhaltensforschung, die Einzug halten in den alltäglichen Regierungsbetrieb. Dieses „Anstupsen“ oder neudeutsch „Nudging“ ist die vermeintlich weichere Form des Paternalismus. Der Bürger soll mit bestimmten Psychomethoden zu einem bestimmten Verhalten „angestupst“ werden. Dazu bedarf es dann keiner Verbote oder Steuervorteile mehr, sondern der richtigen Werbekampagne. Hierzu hat die Bundeskanzlerin kürzlich eine eigene Arbeitsgruppe im Kanzleramt eingerichtet und der inzwischen für Verbraucherschutz zuständige Justizminister Heiko Maas zeigt sich begeistert von den Möglichkeiten des Nudgings. Schon jetzt geht die Regierung nicht mehr vom Leitbild des „mündigen Verbrauchers“ aus. Deshalb werden jetzt staatliche „Marktwächter“ eingestellt, die den Verbraucher anstupsen und an die Hand nehmen, damit dieser die richtigen Entscheidungen trifft. Weniger Zucker für die Zahngesundheit, weniger Fleisch gegen das Cholesterin, Bilder dunkler Raucherlungen für die Nikotinabstinenz oder Wassersparen für die Sahelzone. Nudging ist die Allzweckwaffe der Gutmenschen. Derer, die ihren Lebensentwurf anderen aufzwingen wollen. Derer, die absolut Wissen, wie die Zukunft aussieht, wie die „Volksgesundheit“ verbessert werden und die Regenwälder im Amazonas von Deutschland aus gerettet werden können.

Doch Nudging ist nicht so harmlos wie es auf den ersten Blick erscheint. Es ist eine Manipulation des Denkens, das den einzelnen und eine Gesellschaft mißbraucht. Es gaukelt ein höheres moralisches Ziel vor, es schafft das Selbstdenken ab und ersetzt es durch eine kollektive Regierungsmeinung. Wir sollten vorsichtig mit diesen historisch belasteten Methoden sein. Bestimmte Normen und Verhaltensweisen, die heute mehrheitlich als richtig empfunden werden, stellen sich vielleicht in einigen Jahren als vollkommen falsch heraus. Es ist die Anmaßung von Wissen, die so fatal ist. Dieses umfassende Wissen haben keine Bundeskanzlerin, kein Justizminister und keine Parlamentsmehrheit. Stellen wir dem Nudging den Wettbewerb der Ideen entgegen. Nur dieser Wettbewerb der Ideen kann zeigen, welche Pläne falsch sind.

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 12.9.2015.

Zu den großen Schikanen, die der Bürger wieder und wieder über sich ergehen lassen muss, gesellen sich gerne auch mal kleine. Die erscheinen allerdings nur dann klein, wenn man sie als Einzelfälle wahrnimmt. Tatsächlich sind sie aber Teil eines großen Ganzen, das die Freiheit beständig bedroht und kontinuierlich einschränkt.

Fasten am Ostermontag

Ostermontag. Eine der beliebtesten Bäckereien und Bistros im Zentrum einer großen deutschen Stadt. Beim Herantreten an die Kuchentheke bekommt man Bescheid: „Wir müssen Ihnen leider sagen, dass wir nichts zum Mitnehmen verkaufen dürfen. Das Ordnungsamt war eben da. An gesetzlichen Feiertagen dürfen wir nur im Café verkaufen.“ Ja, doch: Ist ja auch irgendwie nachvollziehbar. In der Regel kauft man ja auch dienstags vormittags Kuchen und nicht an einem Feiertag. Am Feiertag sitzt der gute Bürger ja bei einem Müsli mit H-Milch zur ausgelassenen Feier mit seiner Familie beisammen, schmaust und schlemmt.

Dem 20jährigen war nur drei Tage vorher, am Karfreitag, verwehrt worden, den Abend in einem Club zu verbringen – natürlich mit Hinweis auf die christlichen Traditionen. Am Ostermontag wird die Familie, die eben noch die Messe besucht hatte, mit einer sehr ähnlichen Begründung daran gehindert, ihre Ostertafel mit frischen Kuchen zu bereichern. Das ist zumindest mal inkonsequent, tatsächlich aber in beiden Fällen unsinnig. Es gibt noch viele andere überflüssige Regelungen, die uns immer wieder aufs Neue Nerven und Lebensqualität kosten. Vom Baumfällverbot über Hundesteuer und Alkoholverkaufsverbote bis zur wuchernden Parkplatzbewirtschaftung von öffentlichem Grund. Gängelung allenthalben!

Freiheitseinschränkungen, nicht Kavaliersdelikte

Angesichts von wesentlich schlimmeren Maßnahmen wie etwa der Vorratsdatenspeicherung, der Mineralölsteuer, des Solidaritätszuschlags oder des andauernden Rentendesasters erscheinen diese Unannehmlichkeiten wie Lappalien. Man erträgt sie verärgert – aber eben auch Schulter zuckend. Viele lassen es sich gefallen, weil sie meinen, dass sich der Aufwand nicht lohnt, dagegen vorzugehen. In der Tat: für sich genommen ist ja auch jede der Maßnahmen zu ertragen. Aber die Menge und vor allem der Zusammenhang macht’s.

Man muss festhalten: Ordnungswidrigkeiten sind kein Kavaliersdelikt. Allerdings nicht im Blick auf den, der sie begeht, sondern im Blick auf den, der sie ersinnt. Viele der Gängelungen, die euphemistisch als Ordnungswidrigkeiten bezeichnet werden, sind nicht notwendig. Notwendig sind ordnende Eingriffe nur dort, wo sie tatsächlich die Freiheit eines anderen einschränken, nicht aber dort, wo sie Geschmacks- oder Wertpräferenzen widerspiegeln. Es gibt keinen vernünftigen Grund, Menschen am Karfreitag am Tanzen zu hindern, oder am Ostermontag am Kuchenverkauf. Genauso wie es keinen vernünftigen Grund gibt, jemandem zu verbieten, einen Baum zu fällen, der im eigenen Garten steht. Diese Eingriffe sind deshalb keine Kavaliersdelikte, sondern unbegründete Eingriffe in die Freiheit des Bürgers.

Der Obrigkeitsstaat lebt – gerade auch im Kleinen

Insbesondere sind sie deshalb keine Kavaliersdelikte, weil sie einer bestimmten Haltung entspringen. Diese Haltung ist ein Relikt obrigkeitsstaatlichen Denkens. Ein Denken, das leider in letzter Zeit wieder eine heftige Renaissance erlebt in einer neuen Verbotskultur, die die Bürger zu besseren Menschen erziehen möchte. Der Staat und seine Diener haben in diesem Denken eine Stellung, die sie aus anderen heraushebt. Sie haben nicht nur besseres Wissen, sondern entscheiden auch kompetent über moralische Fragen. Vor einigen Jahrzehnten gehörte dazu die Entscheidung, dass es nicht recht sein könne, am Karfreitag zu tanzen. Und heute droht uns von der Arbeitsministerin die verbindliche Feststellung, dass eine Toilette ohne Tageslicht uns in unserer Würde verletzt.

Es handelt sich bei all diesen Kleinigkeiten nicht um eine Lappalie, weil jede einzelne der Verordnungen, Gesetze, Abgaben ein sehr anschaulicher Hinweis auf die dahinter liegende Mentalität vieler Politiker und Bürokraten ist. Wie die Philosophenkönige, die sich Platon einst herbeisehnte, sind sie mit tieferer Einsicht und höherer moralischer Integrität ausgestattet. Das legitimiert sie dazu, andere Menschen zu führen und zu leiten. Notfalls mithilfe von Bußgeldern … Wir haben es hier mit institutionalisierter Arroganz und Anmaßung zu tun, die uns in vielen kleinen Schritten großer Stücke unserer persönlichen Freiheit beraubt.

Kreative Formen des zivilen Ungehorsams

Gerade weil es sich um so kleine Schritte handelt, ist es oft sehr schwierig, dagegen vorzugehen. Während sich schon Menschen finden, die mal eine Klage anstreben gegen die Euro-Rettung oder die Rundfunkbeiträge, wird kaum einer sich die Mühe machen, das im Falle der vielen kleinen Ordnungswidrigkeiten zu tun. Zumal viele Gerichte die Klagen wohl entweder sofort abweisen oder ihnen nicht stattgeben würden. Was vielleicht eigentlich gefragt wäre, wären kreative Formen des zivilen Ungehorsams. Das klingt pathetisch – ist aber angemessen. Denn es geht nicht um die vielen Einzelregelungen. Es geht vielmehr darum, gegen das Konzept Obrigkeitsstaat vorzugehen.

Mit Tupperware bewaffnet in das Bistro einfallen, den Kuchen mit an den Platz nehmen und ihn dort einpacken. Eine Tanzveranstaltung am Karfreitag, die von Ort zu Ort zieht. Die Hundesteuer in Kleinstbeträgen überweisen. Die Parkplatztickets, die noch länger gültig sind, an den Parkautomaten kleben zur Wiederverwendung. All das können Methoden sein, um es den Ordnungshütern wenigstens schwerer zu machen, die Gängelungen durchzusetzen. Mittelfristig aber brauchen wir dringend eine echte Bürokratiebremse. Über viele dieser Verordnungen könnte in kleinen Einheiten basisdemokratisch (und möglichst auch immer mal wieder) abgestimmt werden. Lasst wenigstens die Menschen vor Ort entscheiden, ob sie sich wirklich so beschränken lassen wollen!

Photo: Nicholas Boos from Flickr

Von Mareike König, Studentin der Psychologie an der Universität Mannheim und Stipendiatin der Friedrich-Naumann-Stiftung.

Ebenso wie der allwissende Göttervater Zeus im Schillers Gedicht „Die Teilung der Erde“ müssen wir immer wieder erkennen, dass unser Leben nichts anderes ist als eine Verkettung von Entscheidungen und deren Konsequenzen. Die meisten dieser Entscheidungen erfolgen unbewusst und automatisch. Oft wird erst dann klar, dass man überhaupt eine Wahl hatte, wenn Entscheidungen besonders angenehme oder besonders unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.

Wissenschaftliche Modellvorstellungen haben in den vergangenen Dekaden keinen unerheblichen Beitrag zur weit verbreiteten Meinung geleistet, dass Menschen in vielen Situationen nicht dazu in der Lage scheinen, Entscheidungen zu ihrem eigenen Besten zu treffen. Ein häufiges Argument lautet, dass Individuen durch die schiere Masse an Wahlmöglichkeiten kognitiv überfordert seien. Deshalb müsse man sie seitens der Politik unterstützen: „Nudging“ („Anstupsen“) heißt das Zauberwort. Dies ist ein von Psychologen und Ökonomen erfundenes Prinzip, um durch bestimmte Reize und Rahmenbedingungen die Entscheidung für eine „bessere“ Alternative zu vereinfachen. Ähnlich wie bei Gesetzen, geht man hier davon aus, dass es objektiv „gute“ und objektiv „schlechte“ Entscheidungen gibt. Letztere Annahme ist sicherlich diskussionswürdig, soll aber nicht primärer Gegenstand der nun folgenden Überlegungen sein:

Hir soll das Argument entkräftet werden, die künstliche Vereinfachung von Entscheidungen durch Verbote oder Anreize sei ein Beitrag zur kognitiven Entlastung und gebe den Bürgern somit mehr ihrer mentalen Kapazitäten zur freien Verfügung. Andernfalls würden diese Kapazitäten für wichtige Entscheidungen gebunden, die die Bürger aufgrund ihrer eingeschränkten Rationalität ohnehin nicht zu „ihrem eigenen Besten“ fällen könnten. Diese Annahme klingt zynisch? Sie klingt nicht nur so, sie ist es auch.

Zuerst wenden wir uns dem Argument der „kognitiven Entlastung“ zu. Hierzu müssen wir zunächst in die klassische Modelltheorie eintauchen: Entscheidungen werden im Wesentlichen durch drei Dinge beeinflusst: Durch die möglichen Konsequenzen einer Entscheidung; durch die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser möglichen Konsequenzen; und durch den Wert, den das entscheidende Individuum den einzelnen Konsequenzen beimisst. In der Forschung werden diese drei Dinge zusammengefasst als „erwarteter Nutzen“ einer Entscheidungsalternative bezeichnet.

1955/56 führte der Sozialwissenschaftler Herbert Alexander Simon das Prinzip der „begrenzten Rationalität“ ein. Ging man zuvor in ökonomischen Modellen von einem Individuum aus, das den normativen Beschreibungen eines rational handelnden Homo Oeconomicus folgt, so brachte Simon nun einen deskriptiv orientierten Ansatz ins Spiel, der den realen Umständen einer Entscheidungsfindung deutlich besser Rechnung trug. Simon sprach dem Individuum eingeschränkt rationales Verhalten zu, indem er zuließ, die objektiv optimale Entscheidung abzuwägen gegen die die Beschaffungskosten von Information sowie gegen die Ungewissheit und Unsicherheit für das Individuum. Sein Zugeständnis an den Menschen war also: Unter bestimmten Nebenbedingungen ist euer suboptimales Verhalten als rational zu betrachten.

Dieser Ansatz wurde in den folgenden Dekaden immer weiter ausgearbeitet. Eine wichtige Arbeit hierzu war das Forschungsprogramm der Psychologen Daniel Kahneman und Amos Tversky. Sie hoben die Relevanz der Rahmenbedingungen für eine Entscheidung, sogenannte „Framing-Effekte“, hervor und brachten die Existenz von kognitiven Verzerrungen ins Spiel. Kognitive Verzerrungen sind in diesem Fall als systematische „Denkfehler“ zu verstehen, die zu weniger rationalen Entscheidungen führen. Ein klassisches Beispiel ist die Verlust-Aversion: Für Menschen wiegt ein Verlust grundsätzlich schwerer als ein Gewinn. Ein damit verwandtes Phänomen ist die Status-Quo-Verzerrung, in Analogie zu klassischen Effekten der Physik auch häufig als menschliches Trägheitsmoment bezeichnet: Offensichtlich gehen Menschen größere Risiken ein, um ihren aktuellen Zustand zu erhalten als um ihre Situation zu ändern. In den Worten der Theorie des erwarteten Nutzes: Dem Erhalten des Status Quo wird ad hoc ein höherer subjektiver Wert beigemessen, sodass Entscheidungen bei gleicher Eintrittswahrscheinlichkeit stets zur Erhaltung des Status Quo ausgehen.

Neuere Forschungsprogramme aus der Psychologie gehen von einer weniger pessimistischen Sicht aus: Sie betrachten spontane und eventuell uninformierte Lösungsversuche nicht als Denkfehler sondern als höchst anpassungsfähige und hochentwickelte Daumenregeln, die in den alltäglichen Situationen begrenzter Rationalität hervorragende Dienste leisten. In solchen Situationen sind die menschlichen Mechanismen zur Datenreduktion in ihrer Anpassungsfähigkeit an verschiedene Entscheidungssituationen jedem Computer überlegen. Der Psychologe Gerd Gigerenzer erfand in diesem Zusammenhang die sehr anschauliche Analogie eines adaptiven Werkzeugkastens: Für unterschiedliche Situationen haben wir verschiedene Daumenregeln in unserem Werkzeugkasten, die in Abhängigkeit vom Kontext entsprechend hilfreich sein können. Was diese Metapher darüber hinausgehend impliziert: Wir können unseren Werkzeugkasten stets mit neuen Werkzeugen bestücken, wir können bestehendes Werkzeug verbessern, und wir können lernen, in welchen Situationen welches Werkzeug am besten passt. Um das tun zu können, müssen wir jedoch Entscheidungen treffen: Wir müssen ausprobieren, testen, Fehler machen und wieder ausprobieren. Unser menschliches Gehirn ist dafür optimiert, komplexe Regeln zu entdecken und anzuwenden, sonst würde kein Kind völlig problemlos Sprachen und soziale Konventionen erlernen.

Das erste Argument gegen die staatlichen Ambitionen, unsere Entscheidungen zu vereinfachen: Jede noch so komplexe Entscheidung die wir treffen müssen, macht alle danach folgenden im selben Kontext einfacher. Entscheidungen zu treffen, kann man üben und jede Vereinfachung nimmt uns eine Trainingsmöglichkeit.

Eine zweite Voraussetzung, um effiziente und gute Entscheidungen treffen zu können besteht darin, die eigenen Präferenzen und Ziele zu kennen. Wenden wir uns also dem Argument zu, Menschen könnten nicht zu „ihrem eigenen Besten“ entscheiden:

Um zu seinem eigenen Besten zu entscheiden, muss man dieses „Beste“ erst einmal kennen. Man stelle sich jede Entscheidung wie einen Tauschhandel vor: Jedes Mal, wenn sich ein Individuum für eine Alternative entscheidet, entscheidet es sich automatisch gegen eine andere. Diese Erkenntnis klingt zunächst trivial. Sie ist es allerdings nicht: Ebenso wie auf monetärer Ebene der Preis eines Produkts nicht einfach nur eine Funktion von dessen materiellem Wert ist, sondern sich über Angebot und Nachfrage generiert, so sind auch die Alternativen einer Entscheidung nicht durch objektiv bestimmbare Werte definiert. Indem unterschiedliche Entscheidungsalternativen immer wieder in verschiedenen Kontexten und variierender Konstellation miteinander konkurrieren, findet ein ständiges Abwägen statt: Welche Alternative bin ich bereit zu Gunsten einer anderen aufzugeben? Welchen Preis in der Währung „abgelehnte Wahlmöglichkeit“ bin ich bereit für diese Alternative zu zahlen?

Menschen können lernen rationale Entscheidungen zu treffen, die mit ihren persönlichen Zielen und Werten vereinbar sind. Die also in dem Sinne rational sind, als sie durch diese Ziele und Werte vorhergesagt werden können. Dazu müssen diese allerdings bekannt sein. Ziele und Werte lernt das Individuum jedoch wiederum nur durch beständiges Entscheiden. Jede Entscheidung gibt neue Informationen über die eigenen Präferenzen. Mit jeder Entscheidung werden also auch die eigenen Ziele und Werte konkreter. Je häufiger ich Entscheidungen treffe, desto besser werde ich darin, sie zu meinem „eigenen Besten“ zu fällen.

Am Anfang ist es stets anstrengend, Entscheidungen zu treffen, da wir noch nicht das passende Werkzeug zur Datenreduktion kennen und zur „Berechnung“ des erwarteten Nutzens einer Entscheidung noch viele unbekannte Variablen in Form unserer Werte und Ziele existieren. Leben Individuen in einem gesellschaftlichen Klima, in dem einzelne Werte überrepräsentiert sind und aufgezwungen werden oder in dem schlicht und ergreifend keine Entscheidungsfreiheit besteht, dann beraubt man sie dieser beschriebenen Übungsmöglichkeit. Man entlastet sie zwar kognitiv, zukünftig wird sie aber jede komplexere Entscheidung überfordern. Eine der effektivsten Methoden, Individuen langfristig in die Abhängigkeit zu zwingen? Man halte sie davon ab, sich den kognitiven Herausforderungen von Entscheidungssituationen zu stellen.

Unsere eigenen Entscheidungen zu treffen, ist anstrengend. Unsere eigenen Entscheidungen zu treffen, wird einfacher, je öfter wir uns Entscheidungssituationen aussetzen. Die Möglichkeit, unsere eigenen Entscheidungen treffen zu können, macht uns zu einem Individuum, das seine Werte, Prinzipien und Präferenzen kennt, und somit über die Fähigkeit verfügt, selbst langfristig für das eigene Wohlergehen zu sorgen.

Photo: Martin Fisch from Flickr