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Photo: Carmelo Speltino from flickr.com (CC BY-SA 2.0)

Von Prof. Roland Vaubel, emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre und Politische Ökonomie an der Universität Mannheim.

Erstens: Aus der Politischen Ökonomie ist bekannt, dass die regierenden Politiker versuchen, vor der Wahl ein konjunkturelles Strohfeuer zu entfachen. Ein Mittel dazu ist die Geldpolitik. Auch unabhängige Zentralbanken folgen dem Wahlzyklus, wenn die Mehrheit des Zentralbankrats von der amtierenden Regierung oder einer parteipolitisch ähnlich zusammengesetzten Vorgängerregierung ernannt worden ist. Für die amerikanische und die deutsche Zentralbank ist dies nachgewiesen worden (McGregor 1996, Vaubel 1993).

Im Fall der Europäischen Zentralbank ist normalerweise kein geldpolitischer Wahlzyklus zu erwarten, weil die Wahlen in den teilnehmenden Ländern nicht synchronisiert sind. Aber gelegentlich ballen sich die Wahltermine doch – auch die der großen Länder. Zum ersten Mal geschah das im Sommer 2002: in Frankreich wurden der Präsident und die Assemblée Nationale neu gewählt, in Deutschland der Bundestag. Außerdem fanden im Mai 2002 reguläre Wahlen in Irland und den Niederlanden statt. Die vorgezogenen Wahlen in Portugal (März) und Österreich (November) waren dagegen kaum prognostizierbar. Tatsächlich stieg die Geldmengenexpansion (M 3) in den letzten drei Quartalen des Vorjahres (2001) auf 6,1 Prozent, nachdem sie in den vorangegangenen drei Quartalen noch unter der Referenzrate von 4,5 Prozent gelegen hatte. Oder, für diejenigen, die im Notenbankzins einen zuverlässigeren Indikator der Geldpolitik sehen: die EZB senkte ihren Hauptrefinanzierungszins 2001 von 4,75 Prozent im Mai auf 3,25 Prozent im November. Die (von der OECD harmonisierte) Arbeitslosenquote der Eurozone war 2001 und 2002 niedriger als in jedem der drei vorangegangenen und nachfolgenden Jahre. Chirac und Schröder wurden wiedergewählt. Ich hatte die wahlbedingte Geldschwemme von 2001 vorhergesagt (in: David Cobham, Ed., European Monetary Upheavals, 1994).

Normalerweise wäre es erst nach zwanzig Jahren wieder zu einer zeitlichen Koinzidenz der französischen und deutschen Wahlen gekommen. Aber dadurch, dass die Bundestagswahlen von 2006 auf 2005 vorgezogen wurden, finden die französischen und die deutschen Wahlen schon 2017 wieder im selben Jahr statt. (Die anstehenden Neuwahlen in Italien sind dagegen vorgezogen und dürften für die Geldpolitik der EZB keine Rolle gespielt haben.) Wenn die französische und die deutsche Regierung an einem Strang ziehen, folgen die anderen meist nach. Wie Méon und Hajo (2013) gezeigt haben, hängt die Zinspolitik der EZB nicht nur von den Stimmengewichten im EZB-Rat, sondern auch vom wirtschaftlichen Gewicht der beteiligten Länder ab – vermutlich, weil die Regierungen der großen Länder im (Europäischen) Rat das größte Gewicht – d. h., das größte Sanktionspotential – haben.

Die französische und die deutsche Regierung haben die hyper-expansive Geldpolitik der EZB von Anfang an unterstützt – auch noch 2016, als die Geldmengenexpansion (M 3) längst über die Referenzrate von 4,5 Prozent hinausgeschossen war. Finanzminister Schäuble hat die Anleihekäufe stets verteidigt und sich erst im Sommer dieses Jahres für eine zinspolitische Normalisierung ausgesprochen – also zu einem Zeitpunkt, als Zinserhöhungen die Wirtschaftslage zum Wahltermin nicht mehr beeinträchtigt hätten. Wie die EZB in Kenntnis der Wahltermine bereits 2015 ankündigte, wird sie ihre Anleihekäufe und ihre Nullzinspolitik erst nach den Wahlen beenden. Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland ist das Wirtschaftswachstum im Wahljahr 2017 klar gestiegen und die Arbeitslosenquote deutlich gesunken.

Zweitens: Die Nullzinspolitik hat nicht nur die Konjunktur beflügelt. Sie hat auch den staatlichen Schuldendienst – in der gesamten Eurozone um etwa eine Billion Euro – erleichtert und Finanzminister Schäuble in die angenehme Lage versetzt, zur Wahlzeit einen kleinen Haushaltsüberschuss vorzuweisen.

Drittens: Dass die EZB seit 2015 die Bundesbank zwingt, in großem Umfang Bundesanleihen anzukaufen, muss Schäuble besonders gefreut haben. Damit hat die monetäre Staatsfinanzierung auch Deutschland erreicht.

Viertens: Im Sommer dieses Jahres wurde plötzlich das Gerücht ausgestreut, der Nachfolger Draghis könne ein Deutscher – zum Beispiel Jens Weidmann – sein. Das hören die deutschen Wähler gerne. Draghis Vertrag läuft aber erst im Oktober 2019 ab. Weshalb jetzt diese verfrühte und bemerkenswert optimistische Zukunftsmusik?

Fünftens: Dass ausgerechnet im Juni 2017 die zweite Tranche des dritten Griechenland-Pakets freigegeben werden musste, mag man getrost als einen wahlpolitischen Kunstfehler betrachten. Vielleicht war es Schäuble aber 2015 einfach nicht möglich, das Unheil abzuwenden. Als es dann eintrat, versuchte er, das Beste daraus zu machen.

Eine besondere Schwierigkeit war bekanntlich, dass sich der Internationale Währungsfonds nur dann beteiligen will, wenn die Gläubigerstaaten einem Forderungsverzicht oder einer Umschuldung zustimmen, d. h., wenn die griechische Schuldenlast als langfristig tragbar erscheint.  Darauf wollte sich Schäuble vor der Wahl nicht einlassen. Es wurde vereinbart, erst im Herbst darüber zu beraten. Der IWF fasste einen bedingten Vorratsbeschluss, dass er sich im Falle ausreichender Schuldenerleichterungen beteiligen würde. Ob es dazu kommt, weiß aber niemand.  Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte bereits im Februar betont: „Sowohl in der Erklärung der Euro-Gruppe vom 14. August 2015 als auch im Beschluss des Bundestages vom 19. August 2015 wurde eine politische Erwartung im Hinblick auf eine finanzielle Beteiligung des IWF am laufenden Programm ausgesprochen“. Der CDU-Abgeordnete Christian von Stetten, Mitglied des Finanzausschusses, erklärte deshalb zum Verfahren: „Es reicht nicht, dass der IWF sich symbolisch beteiligt oder mit am Tisch sitzt, sondern der IWF muss auch Geld überweisen“ (FAZ, 17.06.17). Dennoch wurde der Griechenland-Kredit vom Haushaltsausschuss des Bundestages am 28.06.17 in nicht-öffentlicher Sitzung geräuschlos durchgewunken. Das Bundestagsplenum wurde nicht mit der Angelegenheit befasst.

Sechstens: Einen Monat später, am 25.07.17, ging der griechische Staat nach langer Zeit wieder an den Kapitalmarkt. Er platzierte Anleihen im Wert von drei Mrd. Euro. Da die griechischen Wirtschaftslenker – insbesondere der Notenbankchef Stournaras – den Gang an den Kapitalmarkt noch kurz vorher als verfrüht bezeichnet hatten (Handelsblatt, 26.07.17), liegt die Vermutung nahe, dass die Emission von ausländischen Politikern angeregt wurde. Schäuble begrüßte sie umgehend als das „Ergebnis langwieriger Reformen“ (ebenda) und attestierte den Griechen, sie seien auf einem guten Weg (Financial Times, 27.07.17). Da Griechenland gerade die hochsubventionierte Kreditlinie über 7,7 Mrd. Euro vom Europäischen Stabilitätsmechanismus – also letztlich von den Finanzministern der Eurozone, die den Gouverneursrat des ESM bilden – erhalten hatte, war es nicht besonders überraschend, dass das Land problemlos am Kapitalmarkt Verbindlichkeiten in Höhe von drei Mrd. Euro eingehen konnte, zumal ungefähr die Hälfte der Fünf-Jahres-Anleihen lediglich gegen alte Anleihen mit einer kürzeren Restlaufzeit umgetauscht wurden (Financial Times, 26.07.17). Der ESM steht ja – wie in der Vergangenheit – mit seinen Kreditlinien bereit, die Rückzahlung der privat platzierten Anleihen zu finanzieren. Trotzdem war die Kapitalbeschaffung nicht billig. Die Besitzer der alten Anleihen erhielten für den Umtausch eine Zuzahlung von 40 Mill. Euro, und der Zins von 4,64 Prozent war deutlich höher, als was griechische Privatunternehmen im Juni am Kapitalmarkt gezahlt hatten – zum Beispiel die 3,1 Prozent des Aluminium-Produzenten Mytilineos.

Siebtens: Eher ungelegen kommen Schäuble vor der Wahl die aktuellen und äußerst weitreichenden europapolitischen Vorschläge des neuen französischen Präsidenten Macron: Krisenfonds, gemeinsames Schatzamt der Eurozone, Euro-Finanzminister, Einlagensicherung, Arbeitslosenversicherung usw. Nachdem aber mit dem ESM und dem Bankenabwicklungsfonds der Einstieg in die Haftungsunion eingeläutet worden ist, fällt es Schäuble schwer, diese Forderungen prinzipiell abzulehnen. Er hält sich vorerst bedeckt. Aus der Politischen Ökonomie ist bekannt, dass die unpopulären Entscheidungen – die wirtschaftspolitischen „Grausamkeiten“ – typischerweise nach der Wahl begangen werden. Aber bleibt Schäuble trotz seines Alters im Amt?

In Ernest Hemingways Novelle „Der alte Mann und das Meer“ kehrt der alte Fischer Santiago nach heftigem Kampf und langer Fahrt mit einem riesigen Fisch im Schlepptau in den Hafen zurück. Aber die Haie haben seinen Fisch unterwegs bis auf das Gerippe abgefressen. Ist Schäubles großer Fisch der Euro? Seine Trophäe – die eine große Währung – ist noch da, aber das Bail-out-Verbot, der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der Fiskalpakt, der Ausschluss der monetären Staatsfinanzierung und die ursprüngliche Konzeption einer unabhängigen, entpolitisierten Zentralbank sind alle auf der Strecke geblieben – vom Bail-in-Gebot der „Bankenunion“ ganz zu schweigen. Was ist dieser Fisch noch wert?

Erstmals erschienen bei Wirtschaftliche Freiheit.

Vielfach wird in der Europäischen Union darüber geklagt, dass die gemeinsame Währung, der Euro, nicht zur Konvergenz der Wirtschaften im Währungsgebiet geführt hat, wie das viele seiner Väter damals angenommen hatten. Das stimmt. Die Target II-Salden der Euro-Staaten zeigen es. Sie sind das in Zahlen gefasste Auseinanderfallen der Eurozone. Allein die Deutsche Bundesbank hatte im Juni Target-Forderungen von 860 Mrd. Euro gegenüber anderen Notenbanken in der Eurozone. Die italienische Notenbank dagegen hatte zur gleichen Zeit Verbindlichkeiten von 413 Mrd. Euro. Man muss keine prophetischen Gaben haben, um festzustellen, dass die Zukunft des Euro an der weiteren Entwicklung Italiens festgemacht werden kann.

Doch den Takt in der EU gibt aktuell Emmanuel Macron an. Der neue französische Präsident lässt so langsam erkennen, welche wirtschaftspolitischen Vorstellungen er tatsächlich hat. Hier ist durchaus Vorsicht geboten. Jetzt hat er sich gegen „Sozialdumping“ durch die EU-Entsenderichtlinie ausgesprochen und quasi ein „Equal Pay“ für alle Arbeitnehmer, die in Frankreich arbeiten vorgeschlagen. Er will sogar eine Entsendung auf 12 Monate beschränken. Damit outet er sich als Sozialdemokrat, der den Arbeitsmarkt noch mehr verriegeln und verrammeln will. Er verkennt dabei, dass die Probleme des französischen Arbeitsmarktes nicht mit noch mehr Regulierung gelöst werden können. Die Zahlen in Frankreich sind dramatisch. Die Zahl der französischen Arbeitslosen ist inzwischen auf ein historisches Hoch von 6,2 Mio. Menschen angestiegen (saisonbereinigte Zahl der registrierten Arbeitslosen und Unterbeschäftigten, Mai 2017). Eine riesige Zahl bei 67 Millionen Einwohnern. Auch bei der Jugendarbeitslosigkeit liegt Frankreich mit einer Quote von 21,4 Prozent sehr hoch.

Die Frage ist: Wie kommt ein Land aus dieser negativen Entwicklung heraus? Sicherlich nicht, indem Macron den Arbeitsmarkt weiter zuschnürt und die Wettbewerbsfähigkeit der französischen Industrie weiter einschränkt. Die Zahlen in Frankreich sprechen auch hier für großen Handlungsbedarf. Noch immer liegt die französische Industrieproduktion 12 Prozent unter dem Hoch von 2008, das Baugewerbe liegt sogar um 21,8 Prozent darunter. Und auch im Juni schrumpfte die Industrieproduktion zum Vormonat um 1,1 Prozent. In dieser Situation hat Macron seine angekündigte Steuerreform erstmal verschoben und erhöht stattdessen die Steuern. Auch ein Signal.

In dieser Situation braucht es in Frankreich eigentlich eine Agendapolitik Schröderscher Prägung. Viele können sich daran nicht mehr erinnern. Es ist immerhin schon 14 Jahre her, seitdem in Deutschland grundlegende Reformen durchgeführt wurden. Die Situation war durchaus vergleichbar mit der Frankreichs heute. 2003 war Deutschland der kranke Mann Europas, mit 5 Millionen Arbeitslosen und einer Wachstumsschwäche. Zunehmende Finanzierungsprobleme in den Sozialversicherungen und den öffentlichen Haushalten verstärkten den Abwärtstrend. Schröders Agenda sah im Wesentlichen eine Befreiung des Arbeitsmarktes und eine Änderung der Sozialhilfe durch Fördern und Fordern vor.
Die Einführung von Zeitarbeit, die stärkere Begrenzung des Arbeitslosengeldes und die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe waren die entscheidenden Momente für jene Trendwende. Viele Maßnahmen von damals hat die große Koalition inzwischen wieder zurückgenommen oder erneut reguliert. Dennoch wirken die Reformen bis heute und sind der eigentliche Grund für das „Beschäftigungswunder“ in Deutschland. Die jetzige Regierung ruht sich auf dieser Entwicklung aus. Die Reformmüdigkeit liegt wie Mehltau über dem Land.

Kein Wunder, dass sich Emmanuel Macron und Angela Merkel so gut verstehen. Sie ticken gleich. Beide scheuen Schrödersche Reformen und sind verliebt in die Allmacht des Staates – Macron will sogar eine europäische Arbeitslosenversicherung schaffen. Da trifft es sich gut, wenn die Bundesagentur für Arbeit über 10 Milliarden Euro Rücklagen der Beitragszahler gebunkert hat, die man dann für französische, italienische oder griechische Arbeitsbeschaffungsprogramme nutzen kann. Nein, so wird das nichts. Wer Wachstum und Arbeit in Europa schaffen will, muss die Arbeitsmärkte liberalisieren und flexibler machen. Er muss die Entsenderichtlinie entbürokratisieren und vereinfachen. Nicht weniger Personenfreizügigkeit in Europa schafft Wohlstand für alle, sondern mehr davon. Dafür muss sich eine neue Regierung in Europa einsetzen. Ansonsten kämpfen wir bald nicht nur außerhalb Europas gegen Protektionismus, sondern verstärkt auch innerhalb des gemeinsamen Marktes, mit fatalen Folgen für uns alle.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: jouwatch from Flickr (CC BY-SA 2.0).

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Kalle Kappner, Promotionsstudent an der Humboldt-Universität zu Berlin, Research Fellow bei IREF, Fackelträger von Prometheus.

Weltweit sind Regierungen bemüht, die Bargeldnutzung ihrer Bürger einzuschränken. So gelten in den meisten europäischen Ländern bereits Obergrenzen für die Verwendung von Bargeld zu Zahlungszwecken. Auch die Bundesregierung erwägt, den Bürgern zukünftig zu verbieten, Rechnungen über 5.000 Euro in bar zu begleichen. Befürworter sehen in der Einschränkung der Bargeldnutzung eine wirkungsvolle Maßnahme zur Kriminalitätsbekämpfung. Kritiker befürchten dagegen langfristig ein generelles Bargeldverbot, da Regierungen die elektronischen Zahlungstransaktionen der Bürger besser nachvollziehen können und diese ihr elektronisch bei Banken gehaltenes Geld vor Negativzinsen und Bail-Ins nicht mehr durch Bargeldhaltung in Sicherheit bringen können. Dass die Befürchtung eines Bargeldverbots nicht unbegründet ist, illustrieren Äußerungen prominenter Vertreter aus Politik, Wissenschaft und einflussreichen Interessengruppen.

Empirische Studien legen nahe, dass die Einschränkung der Bargeldnutzung tatsächlich kriminalitätsmindernd wirkt – sowohl im Fall einfacher Straßenkriminalität als auch bei organisierter Kriminalität. Derartiger Nutzen allein rechtfertigt jedoch kein generelles Bargeldverbot. Denn der Verlust der Vorteile von Bargeld würde Kosten verursachen: Bargeld bietet Schutz vor unerwünschten Eingriffen in die Privatsphäre, vor Bail-Ins im Rahmen von Bankenrettungen und vor finanzieller Repression durch eine negative Verzinsung von Vermögenswerten. Kriminalität sollte deshalb durch den Einsatz alternativer Maßnahmen bekämpft werden, die ohne das Risiko einer Einschränkung der Privatsphäre und zunehmender finanzieller Repression auskommen.

Droht ein Bargeldverbot?

Die westlichen Industrieländer sind heterogen bezüglich der Rolle, die Bargeld im alltäglichen und geschäftlichen Leben spielt. Paradebeispiel für eine nahezu bargeldlose Gesellschaft ist Schweden, wo ein Mix aus Förderung innovativer elektronischer Zahlungspraktiken, staatlicher Verbote und gesellschaftlicher Trends das Bargeld fast vollständig aus dem Umlauf getrieben hat. In Deutschland wird dagegen traditionell viel Bargeld genutzt, wenngleich auch hier die Akzeptanz elektronischer Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel steigt.

Obergrenzen für die Begleichung von Rechnungen sind mittlerweile in vielen europäischen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Die Grenzen reichen dabei von 1.000 Euro (Italien und Portugal) bis 15.000 Euro (Polen und Kroatien). In Deutschland dürfen Bürger unbegrenzt bar bezahlen, doch Finanzminister Schäuble plant ebenfalls eine Obergrenze von 5.000 Euro. Im Krisenstaat Zypern durften Bürger zeitweise täglich maximal 100 Euro von ihren Konten abheben. Die EZB beschloss im Mai 2016 die Abschaffung des 500 Euro Scheins.

Trotz heterogener Ausgangslagen scheinen die westlichen Industrieländer einem gemeinsamen Trend zu unterliegen: Der Gesetzgeber schränkt den Gebrauch des gesetzlichen Zahlungsmittels in bar zunehmend ein.

Bargeld und Kleinkriminalität: Mehr Cash, mehr Kriminalität

Vertreter aus Politik und Justiz versprechen sich von der Einschränkung der Bargeldnutzung einen Rückgang der Straßenkriminalität. So lautet ein beliebter Slogan in Schweden: „Bargeld braucht nur noch deine Oma – und der Bankräuber“. Empirische Studien stützen die Vermutung: So hat die Umstellung auf elektronisch ausgezahlte Sozialleistungen in Missouri die Kriminalitätsrate in vornehmlich von Sozialhilfeempfängern bewohnten Nachbarschaften um etwa 10% gesenkt. Eine Studie auf Basis von 49 Ländern findet, dass eine höhere Verbreitung elektronischer Zahlungsmöglichkeiten die Kriminalitätsrate deutlich reduziert. Frühere Studien zeigen, dass höhere Kriminalitätsraten dazu führen, dass Bürger ihre Nachfrage nach Bargeld reduzieren – vermutlich, weil sie elektronische Zahlungsmittel für sicherer halten.

Wenngleich die Vermutung, dass bargeldlosere Gesellschaften weniger Straßenkriminalität erleben, empirisch gestützt wird, entfällt der Effekt hauptsächlich auf solche Verbrechen, die in direktem Zusammenhang mit Bargeld stehen, etwa Raub und Diebstahl. Bei nur indirekt mit Bargeld in Zusammenhang stehenden Verbrechen wie Mord oder Drogenverkauf kann dagegen kein signifikant kriminalitätsmindernder Effekt gemessen werden.

Bargeld und Schattenwirtschaft: Gemischte Evidenz

Über die Bekämpfung der Straßenkriminalität hinaus versprechen sich Befürworter der Bargeldeinschränkung einen Rückgang organsierterer Formen der Kriminalität, da sie vermuten, dass die Schattenwirtschaft von der Verfügbarkeit von Bargeld abhängig ist. Expertenmeinungen über die Wirksamkeit der Bargeldeinschränkung zwecks Bekämpfung organisierter Kriminalität gehen jedoch auseinander, rigorose empirische Studien existieren nicht.

Der Bankenexperte Peter Sands empfiehlt die Abschaffung hochdenominierter Banknoten, etwa der 200€-Note, da diese vornehmlich zu kriminellen Zwecken verwendet würden, gesetzestreuen Bürgern dagegen kaum Vorteile brächten. Eine von MasterCard und EY in Auftrag gegebene Studie schätzt die Auswirkung verschiedener Maßnahmen zur Bargeldeinschränkung auf die Schattenwirtschaft und findet, dass Obergrenzen für die Bargeldzahlung das Schattenmarktvolumen deutlich senken können. Die Cost of Cash-Studie schätzt, dass durch Einschränkung bzw. Verbot der Bargeldnutzung der Gesamtumsatz durch Drogenhandel, illegales Glücksspiel, Menschenhandel und Wirtschaftskriminalität in Deutschland um mehrere Milliarden Euro reduziert werden könnte.

Der Schattenwirtschaftsexperte Friedrich Schneider erwartet dagegen, dass ein Bargeldverbot in Deutschland das Schattenwirtschaftsvolumen um nur 1% verringern würde, da sowohl organisierte Kriminalität als auch Terrorismus kaum noch von Bargeldnutzung profitieren.

Die Korrelation zwischen Bargeldnutzung und dem Schattenwirtschaftsvolumen in verschiedenen Ländern ist schwach. In Ländern mit einem hohen Anteil der Schattenwirtschaft am BIP (Griechenland, Italien, Spanien, Portugal) finden relativ wenige elektronische Zahlungstransaktionen pro Kopf statt. Unter den Ländern mit geringerem Schattenwirtschaftsanteil finden sich sowohl solche mit wenig elektronischen Zahlungstransaktionen pro Kopf (Japan, Irland, deutschsprachige Länder), als auch solche mit vielen elektronischen Zahlungstransaktionen pro Kopf (angelsächsische Länder, Niederlande).

 

 

Bargeld hat Vorteile für Bürger

Wenngleich empirische Studien darauf hindeuten, dass die Einschränkung des Bargeldverkehrs kriminalitätsmindernd wirkt, dürfen die potenziell hohen Kosten solcher Maßnahmen nicht ignoriert werden. Allen Innovationen im Bereich elektronischer Zahlungssysteme zum Trotz hat die Verfügbarkeit von Bargeld für die Bürger weiterhin bedeutenden Nutzen.

Konventionelle wie innovative elektronische Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel bieten im Vergleich zu Bargeld nur geringen Schutz vor einer Aushöhlung des Datenschutzes durch den Staat, da elektronische Zahlungsvorgänge in der Regel zentral und digital gespeichert werden und somit leicht nachvollzogen werden können. Ein leichter Nachvollzug krimineller Transaktionen ist wünschenswert – der finanziell gläserne Bürger ist es nicht.

Auch vor finanzieller Repression bietet Bargeld Schutz. In Zeiten hoher Schuldenberge ist der Anreiz für Notenbanken groß, Zinssätze nahe oder unter null zu drücken. Negativzinsen können Bürger aber entgehen, solange sie elektronische Guthaben unbegrenzt in Bargeld umwandeln können. Selbiges gilt für Vermögensteuern, Kapitalkontrollen und die Beteiligung von Einlegern an Bankenrettungen – diesen kann schwerlich ausgewichen werden, wenn die Umwandlung von Sichtguthaben in Bargeld unterbunden wird.

Alternative Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung nutzen

Angesichts der für die Bürger hohen Risiken der Bargeldeinschränkung können derartige Maßnahmen nicht mit Hinweis auf die kriminalitätsmindernde Wirkung gerechtfertigt werden. Allenfalls lassen sich punktuelle Reformen wie die erwähnte Umstellung auf elektronisch ausgezahlte Sozialleistungen in Missouri begründen.

Dem Staat stehen viele andere Möglichkeiten der Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung, die weder den Datenschutz aushöhlen, noch den Bürger weiterer finanzieller Repression ausliefern. Dazu gehören die Legalisierung opferloser Verbrechen und die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für die staatliche oder private Sicherheitsproduktion.

Erstmals erschienen auf IREF.

Photo: Christopher Czermak from flickr.com (CC BY 2.0)

Henning Lindhoff ist Redakteur beim Institut für Vermögensentwicklung IFVE.

Die Konjunktur in Deutschland gewinnt weiter an Fahrt. Für 2017 rechnet das Research-Team der DZ Bank mit einem Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent. Im kommenden Jahr sollen es 1,8 Prozent werden – nicht zuletzt auch durch vermehrten privaten und staatlichen Konsum.

Und auch die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte werden in diesem und im kommenden Jahr leicht wachsen – nach Schätzungen der DZ Bank um 2,9 bzw. 3,0 Prozent.

Alles Friede, Freude, Eierkuchen also? Nicht ganz. Während die Bürger immer mehr Gelegenheit bekommen, ihre Arbeitskraft gegen Geld zu tauschen, wird das Feld der lukrativen Anlagemöglichkeiten stetig übersichtlicher.

Mit den Zinseinnahmen der Sparer geht es kontinuierlich bergab. Die Verzinsung ihrer Einlagen, Rentenpapiere und Versicherungen wird in diesem Jahr auf unter 60 Mrd. Euro sinken – rund 50 Prozent weniger als noch vor 10 Jahren. Und das, obwohl die Gesamtsumme der Investments seit 2008 um mehr als 36 Prozent gestiegen sind.

Da in den kommenden Monaten noch einige Rentenpapiere mit relativ hohen Zinsen fällig werden, kann durchaus mit weiter fallenden Zinseinkünften im kommenden Jahr gerechnet werden.

In den letzten Monaten haben Sparer und Anleger immer neue historische Tiefstände bei den Zinsen für Geldanlageprodukte hinnehmen müssen. Laut einer aktuellen Studie der DZ Bank, für die sie das zurückliegende Jahr in ihre Betrachtung einbezog, addierte sich der Zinsverlust der deutschen Privathaushalte zwischen 2010 und 2016 auf fast 344 Milliarden Euro.

Vor allem bei Bankeinlagen verloren Anleger: 188,6 Milliarden Euro. Aber auch Rentenpapiere (-55,7 Milliarden Euro) und Lebensversicherungen (-99,3 Milliarden Euro) konnten ihre Versprechen auf Vermögenswachstum nicht mehr in dem zuvor gewohnten Maße einhalten.

Und diese Talfahrt lässt noch kein Ende erkennen. Auf der einen Seite wird die Europäische Zentralbank ihre Politik des leichten Geldes zukünftig sicherlich eindämmen. Auf der anderen Seite wird es allerdings noch einige Jahre dauern, bis sich die Zinsen für Kredite und Geldanlageprodukte wieder spürbar erholt haben werden.

Hinzu kommen negative Effekte durch die in den letzten Monaten wieder leicht steigenden Inflationsraten. Für das Jahr 2017 rechnet die DZ Bank daher mit einem negativen Realzins von -0,8 Prozent. Dieser allein lässt einen Vermögenswertverlust im mittleren zweistelligen Milliardenbereich vermuten.

Doch trotz aller Widrigkeiten sparen die deutschen Haushalte weiter.

Mit Blick auf die demographische Entwicklung ist dies sicherlich eine positive Nachricht. Allerdings ist diese deutsche Sparsamkeit noch von zu großer Risikoscheu geprägt.

Nur 14 Prozent aller Bürger haben hierzulande Aktien in ihrem Portfolio. Statt auf Unternehmensbeteiligungen setzen sie auf unsichere Versprechen der Lebensversicherer, auf verfallende Geldwerte wie Sparbücher und Tagesgelder.

Das Vermögensbarometer 2016 veranschaulicht die Verunsicherung der deutschen Sparer. Im Auftrag der Sparkassen wurden hier mehr als 1.800 Bürger befragt. Die Ergebnisse machen deutlich, dass viele Deutsche, trotz sinkender Zinsen für Anleihen, weiter auf die vermeintliche Zuverlässigkeit der festverzinsichlichen Wertpapiere setzen. 57 Prozent der Befragten nannten „Sicherheit‟ als wichtigstes Kriterium für ihre Anlageentscheidung. „Rendite‟ rangiert nur auf dem fünften Platz. Und eine Umfrage der Postbank zeigt, dass sich 47 Prozent der Deutschen lieber mit dem zinslosen Girokonto zufrieden geben als sich mit vermeintlich riskanten Aktien zu beschäftigen. Nur 532 Milliarden Euro halten deutsche Anleger aktuell in Form von Unternehmensanteilen. Diese trugen immerhin rund 44 Mrd. Euro zum Vermögenszuwachs der Deutschen im Jahr 2016 bei.

Doch dies ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Mit ihrem falschen Anlageverhalten betrügt sich die deutsche Mittelschicht selbst.

Unsere europäischen Nachbarn freuen sich derweil über sehr viel höhere Renditen. Abzulesen ist dies am Netto-Geldvermögen (das Vermögen abzüglich der Schulden) pro Einwohner, das in vielen Ländern mit sehr viel niedriger Sparquote deutlich höher ist als in Deutschland. In den Niederlanden (80.182 Euro pro Kopf im Jahr 2015) und selbst im wirtschaftlich gebeutelten Italien (53.494 Euro) haben die Bürger mehr auf der hohen Kante als die Deutschen (47.681 Euro).

Der Grund: Die Italiener, Niederländer und viele andere legen ihr Geld sehr viel effektiver an. Laut einer Studie der Allianz-Versicherung erwirtschafteten sie zwischen 2012 und 2015 ein Plus von 4,6 Prozent.

Aktien im Portfolio verbriefen die Teilhaberschaft an einem realen Unternehmen. Weniger „German Angst“ bedeutete in Sachen Geldanlage also vor allem auch ein Mehr an unternehmerischem Selbstverständnis. Es ist zu hoffen, dass fallende Zinsen die deutschen Anleger diesem Mindset näher bringen werden.

Photo: Steven Lilley from Flickr (CC BY-SA 2.0).

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues, und Kevin Spur, Student der Ökonomie an der Freien Universität Berlin.

Auf dem Papier: Abwicklungsmechanismus vielversprechend

Der Einheitliche Europäische Bankenabwicklungsmechanismus trat am 01. Januar 2015 in Kraft und klingt auf dem Papier recht vielversprechend. Informiert die Einheitliche Bankenaufsicht den Ausschuss des Bankenabwicklungsmechanismus, dass eine Bank in Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist, entscheidet dieser, ob eine private Lösung möglich oder eine Abwicklung notwendig ist. Im Falle der Abwicklung gilt als oberstes Prinzip der sogenannte Bail-In: Bevor Mittel aus dem Abwicklungsmechanismus gestattet werden, müssen zunächst Gläubiger und Anteilseigner Verluste in Höhe von mindestens 8 % der Bilanzsumme hinnehmen. So soll verhindert werden, dass die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden.

Realität: Einsatz gegen inländische Interessen unattraktiv

So gut der Mechanismus auf dem Papier klingen mag, so schwach ist der Anreiz von Regierungen, ihn gegen die Interessen von einflussreichen Gläubigern zur Anwendung zu bringen. Am schwächsten ist er möglicherweise für die Regierung des betroffenen Landes, in dem eine notleidende Bank sitzt, wie der Fall Italien aktuell vor Augen führt. Beispielhaft für den kriselnden italienischen Bankensektor steht die älteste Bank der Welt Monte dei Paschi. Über 40.000 Privatanleger, zumeist Italiener, halten etwa 2,1 Milliarden Euro nachrangiger Anleihen dieser Bank.

 

 

Ließe die italienische Regierung den Abwicklungsmechanismus zur Geltung kommen, würde sie es sich mit diesen Gläubigern verscherzen. Es ist zu erwarten, dass zu den dann leidenden Gläubigern nicht nur Kleinanleger gehören, die dann geneigt wären, ihrem Unmut in der Wahlkabine Ausdruck zu verleihen, sondern auch einflussreiche Gläubiger, die alles andere als Kleinanleger sind. Dieser Anreizsituation sind auch die Regierungen anderer Eurozonenländer in Bezug auf die Banken in ihrem Land ausgesetzt.

Ausländische Regierung: Ebenfalls kein Anreiz, auf Anwendung zu pochen

Zudem haben auch andere Länder der Eurozone keine Veranlassung, auf die Anwendung des Bankenabwicklunsgmechanismuses im Falle einer drohenden Bankeninsolvenz im Eurozonen-Ausland zu dringen. Werden die Steuerzahler des betroffenen Mitgliedstaates zur Kasse gebeten, bleiben die eigenen Steuerzahler unversehrt und die Interessen möglicher inländischer Gläubiger der ausländischen Bank sehen ihr Interesse ebenfalls gewahrt. So fällt derzeit das Dringen der EU-Regierungen auf die Anwendung des Bankenabwickungsmechanismuses für italienische Banken wenig überraschend sehr zurückhaltend aus.

Problematisch werden die Bail-Outs einer Regierung für Banken und deren Gläubiger in ihrem Land für die Regierungen der übrigen Länder der Eurozone möglicherweise erst, wenn die bankenrettende Regierung durch die Erteilung der Rettungskredite selbst in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Aber selbst in diesem Fall wäre es im Sinne einflussreicher ausländischer Gläubiger, die Kosten der Banken- und Gläubigerrettung auf die große Masse der Steuerzahler zu verteilen. Mit dem European Stabilization Mechanism (ESM) steht dafür neben der EZB ein weiteres Vehikel bereit.

Ein Interesse an der Anwendung des Bankenabwicklungsmechanismuses scheint eine Regierung einzig dann zu haben, wenn viele der Gläubiger der von der Insolvenz bedrohten Bank Ausländer sind. Handelt es sich um Ausländer aus Ländern außerhalb der Eurozone, ist die Anwendung des Abwicklungsmechanismuses relativ wahrscheinlich.Handelt es sich jedoch um Ausländer aus anderen Ländern der Eurozone, könnten die Regierungen dieser Länder deshalb gar einen Anreiz haben, sich aktiv gegen die Anwendung des Abwicklungsmechanismuses einzusetzen.

Concentrated benefits vs. diffused costs

Die Situation, in der sich die Steuerzahler in der Eurozone wiederfinden, lässt sich mit Hilfe des von Mancur Olson formulierten Modells der „concentrated benefits vs. diffused costs“ nachvollziehen. Während die Gläubiger, vor allem gewichtige Gläubiger, eine relativ gut organisierte Gruppe mit relativ starkem Einfluss auf das Gebaren von Regierungen sind, ist die große Gruppe der Steuerzahler relativ schlecht organisiert und hat dementsprechend wenig Einfluss. Die Gläubiger sind deshalb in der komfortablen Situation, auf politische Maßnahmen derart Einfluss nehmen zu können, dass ihnen auf sie konzentrierte Vorteile zuteilwerden, während die Kosten der politischen Maßnahmen auf die große Gruppe der Steuerzahler verteilt werden, die alle individuell relativ geringe Lasten auf sich nehmen müssen, wenn es beispielsweise zu einem Bail-Out kommt.

Durchsetzungsschwaches Regelwerk

So vielversprechend die Beteiligung der Gläubiger durch den Abwicklungsmechanismus klingen mag, so schwach ist der Anreiz inländischer und ausländischer Regierungen, notleidende Banken über ihn abzuwickeln. Zu gut scheinen die Gläubiger der Banken im Vergleich zur großen Zahl der Steuerzahler organisiert zu sein. Obwohl Wachstum und Beschäftigung von der Abwicklung unproduktiver Banken profitieren würden, wiegen diese Vorteile für viele Personen im politischen Prozess anscheinend weniger schwer als die konzentrierten Nachteile der Gläubiger durch Bail-Ins.

Die Designer des Bankenabwicklungsmechanismus mögen hehre Ziele verfolgt haben. Eine gute Intention ist jedoch nicht ausreichend, um ein Regelwerk zu schaffen, das auch tatsächlich zu dem erwünschten Verhalten führt. Dafür muss ausreichend glaubhaft sein, dass das Regelwerk auch durchgesetzt wird. Weder in der Fiskal- noch in der Geldpolitik ist das der EU in den vergangenen Jahren sonderlich häufig gelungen.

Erstmals erschienen bei IREF.