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Photo: Katrin Gilger from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Der britische Finanzminister George Osborne hat nach der Brexit-Entscheidung angekündigt, dass Großbritannien die Unternehmensteuern senken werde, um die Attraktivität des Standortes auf der Insel zu erhöhen. Schon sprechen die Ersten von Steuerdumping und einem Wettbewerb nach unten, der ruinös für die jeweiligen Staatsfinanzen sei.

Doch mit dem Vorstoß Osbornes wird ein wesentlicher Vorteil des Brexits für Großbritannien deutlich. Sie gewinnen erheblich an Souveränität hinzu. Gerade das war ein entscheidendes Argument der Brexit-Befürworter. Die bisherige Entwicklung in der EU geht seit Jahren in die entgegengesetzte Richtung. Dort hält man einen Systemwettbewerb für grundfalsch. Dort will man die Unterschiede in den Steuersystemen, in den Sozialsystemen und in der Fiskalpolitik nivellieren. Seit Jahren versucht die EU-Kommission als Vorstufe die Mehrwertsteuersätze zu harmonisieren und die Bemessungsgrundlage für die Unternehmensteuern anzugleichen, um später mit einheitlichen Steuersätzen gänzlich die Unterschiede abzuschaffen.

Als Begründung wird dafür gerne das Bild des Rosinenpickens verwandt. Dahinter steckt der Vorwurf, dass sich hier Einzelne zu Lasten der Solidargemeinschaft bereichern würden. Auch Angela Merkel verwendet dieses gängige Bild, wenn sie den Briten zuruft: „Wir werden sicherstellen, dass die Verhandlungen nicht nach dem Prinzip der Rosinenpickerei geführt werden.“ Egal ob die Briten Mitglied der EU sind oder nicht, wollen sie in den Binnenmarkt exportieren, dann müssen sie die wettbewerbsfeindlichen Regeln akzeptieren, oder sie bleiben draußen vor der Tür. So die einfache Logik der Kanzlerin.

Deshalb stellt sich auch Jean-Claude Juncker nicht selbst in Frage, sondern zieht aus dem Brexit-Votum den Schluss, die Europäische Union müsse nun noch intensiver und noch schneller die Zentralisierung vorantreiben und die letzten Reste eines Wettbewerbs der Ideen beseitigen. Manche meinen schon, Juncker habe den Schuss nicht gehört. Aber vielleicht kann er auch nicht anders in seinem schwankenden Elfenbeinturm.

Doch der Wettbewerb der Systeme ist gut für alle Teilnehmer, denn Fehler werden viel früher erkannt als ohne ihn. Das Herausgreifen von Vorteilen und deren Stärkung ist ebenfalls gut und richtig. Auch hier findet ein Lernprozess aller anderen statt. Sie können sich plötzlich an den Besten orientieren und ihnen nacheifern. Plötzlich werden alle zu Rosinenpickern. Die Marktwirtschaft ist im Grunde eine Ordnung des Rosinenpickens. Jeder Unternehmer und jeder Kunde macht tagein tagaus nichts anderes, als Vorteile für sich zu suchen. Warum sollte in einer auf Freiwilligkeit basierenden Ordnung jemand von sich aus bewusst Chancen auslassen und dafür Strafen in Kauf nehmen? Gerade im Steuerrecht basiert vieles auch auf Tradition und Praktikabilität. Warum soll die Slowakei zum Beispiel unser kompliziertes Unternehmensteuerrecht übernehmen müssen? Dort gibt es eine andere Steuertradition als in Deutschland. Schon in Deutschland schaffen es die Finanzbehörden und erst Recht die Unternehmen nicht, das komplizierte Unternehmensteuerrecht zu administrieren. Wie wäre dies in der Slowakei, Rumänien oder Griechenland?

Rosinen picken ist gut und richtig. Aus dieser eigensinnigen Ordnung erwächst nämlich der Fortschritt. Denn Staaten zwingt dieser Systemwettbewerb zu Anpassungen, die sonst nie stattfinden würden. Der Systemwettbewerb diszipliniert den Staat in seinem sonst ungebremsten Wachstum. Denn anders als Unternehmen haben Regierungen und Staaten in der Regel keinen Konjunkturverlauf, der Umsätze steigen und mal wieder einbrechen lässt. Staaten und Regierungen können immer aus dem Vollen schöpfen. Ihre „Umsätze“, die Steuern, steigen von Jahr zu Jahr.

Wenn es schlecht läuft, stagnieren sie vielleicht mal, aber schon im nächsten Jahr steigen sie meist wieder. Deshalb unterliegen Regierungen und Staaten nur selten einem wirklichen Reformdruck. Und wenn dies doch mal der Fall ist, haben sich die Probleme über viele Jahre und Jahrzehnte aufgestaut und können dann häufig nicht mehr mit einfachen Korrekturen bewältigt werden. Die Situation Griechenlands, aber auch Italiens und Spaniens sind gute Beispiele dafür. Wer das Rosinenpicken verhindert, will letztlich, dass es allen gleich schlecht geht. Stattdessen ist es eine Hauptaufgabe des Wettbewerbs, zu zeigen, welche Pläne falsch sind. Osbornes Initiative für niedrige Steuern entfacht diesen Wettbewerb neu – vielleicht dann auch wieder in der Rest-EU. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Erstmals veröffentlicht bei Tichys Einblick.

Photo: Wikimedia Commons

Die ersten Schockmomente über die Abstimmung zum Brexit sind verflogen. Inzwischen taktieren die Beteiligten, was das Zeug hält. Aktuell machen es die Briten besser als die Rest-EU. Eigentlich hatten die Staats- und Regierungschefs erwartet, dass die britische Regierung bereits beim Europäischen Rat in dieser Woche ein formales Verfahren zum Austritt aus der EU beantragt. Danach würden sich zweijährige Verhandlungen anschließen, an deren Ende eine Vereinbarung stünde, die den Austritt und die danach folgende Zusammenarbeit der Briten mit der Rest-EU regeln sollte. Dies ist bislang nicht geschehen. Stattdessen setzt Noch-Premier David Cameron auf Zeit. Erst kündigt er seinen Rücktritt für Oktober an und besucht, als wenn nichts wäre, den Europäischen Rat in Brüssel als einer von 28. Einen Antrag stellte er jedoch nicht. Und dann winkt auch noch sein potenzieller Nachfolger Boris Johnson ab. Die Torys geben sich führungslos und sind es wahrscheinlich auch. Ob beabsichtigt oder nicht, diese Zeit des Interregnums ist für die Briten sehr hilfreich. So lange sie noch nicht offiziell einen Antrag nach Artikel 50 des EU-Vertrages auf Austritt aus der EU gestellt haben, behalten sie die Oberhand. Sie sind Herr des Verfahrens und gleichzeitig noch vollwertiges Mitglied der EU, mit Sitz und Stimme. Diejenigen, die als Konsequenz aus der Brexit-Entscheidung die EU jetzt noch enger und tiefer entwickeln wollen, benötigen dazu also auch die Zustimmung der Briten.

Die Rest-EU muss daher geduldig auf den ersten Zug der Briten warten. Bis dahin gibt Cameron den Takt vor. Er kann parallel das Feld vorbereiten, bilateral verhandeln und die Lage ausloten, welchen Weg die Briten gehen sollen. Dazu bieten sich mehrere Möglichkeiten an. Die Briten können einen Austritt nach Artikel 50 beantragen und befinden sich dann in einem starren Korsett der Europäischen Verträge. Sie können aber auch außerhalb dieses Regelwerkes einen Austritt verhandeln, an dessen Ende ein völkerrechtlicher Vertrag steht, der die Zusammenarbeit der Rest-EU mit Großbritannien regelt. Egal, welchen Weg sie wählen, die anschließende Zusammenarbeit kann ebenfalls sehr unterschiedlich vereinbart werden. Sie kann aus einer Fülle von Einzelvereinbarungen mit der Rest-EU wie bei der Schweiz bestehen oder aus einer Kollektivvereinbarung mit der Rest-EU wie es der Europäische Wirtschaftsraum EWR bei Norwegen ist.

Vielleicht nutzen die Schweiz und Norwegen auch die Situation, um mit Großbritannien die Europäische Freihandelszone EFTA zu stärken. Bis 1974 gehörte Großbritannien bereits diesem Verbund an. Dies hätte heute durchaus seinen Charme. Derzeit besteht der lose Zusammenschluss lediglich aus den 14 Millionen Bürgern Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins. Mit Großbritannien würden auf einen Schlag weitere 65 Millionen Bürger hinzukommen, die es der EFTA erlaubten, den Handel mit der EU auf Augenhöhe verhandeln zu können. Derzeit müssen die übrigen Staaten in Europa bis 2018 rund 2,8 Milliarden Euro auf den Tisch legen, damit sie überhaupt den Zugang zum EU-Binnenmarkt erhalten. So eine Maßnahme kann die EU nur deshalb durchsetzen, weil die Binnenmärkte der vier EFTA-Staaten sehr klein sind. Kommen die Briten hinzu, dann ändert sich die Verhandlungssituation erheblich zugunsten der EFTA-Staaten. Das wäre sehr gut. Denn aktuell ist der EU-Binnenmarkt eine Wagenburg. Wer drin ist, kann die Vorteile nutzen. Wer rein will, muss vorab ein Handgeld bezahlen.

Dieses Verständnis folgt einem alten Denken aus der Zeit vor der Industrialisierung. Damals ging es darum, Reichtümer zu Lasten anderer anzusammeln. Man glaubte, dass die Wirtschaft ein Nullsummenspiel sei. Was der eine mehr hat, verliert der andere. Doch die Marktwirtschaft ist nicht so. Sie ist kein Nullsummenspiel, sie ist eine Win-Win-Situation. Beide Seiten profitieren in einer offenen Wirtschaft. Wenn, wie beim EU-Binnenmarkt, Marktteilnehmer der Zutritt verwehrt wird, dann schadet dies nicht nur den Marktteilnehmern, die nicht hinein dürfen, sondern auch den potenziellen Käufern dieser Waren und Dienstleistungen. Sie können weniger gut auswählen, weil das bestehende Angebot teurer und schlechter ist als in einem offenen Markt.

Beide Seiten müssen daher ein Interesse daran haben, den Markt möglichst weit zu öffnen. Dass die EU die kleinen Staaten, wie einst der Pharao im alten Ägypten tributpflichtig macht, hat korrupte Züge. Der Brexit ist ein guter Anlass, diese Praxis endlich zu beenden.

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 2.7.2016.

Photo: Sue Clark from Flickr (CC BY 2.0)

Nach der Brexit-Entscheidung Großbritanniens konnte man in den heimischen Medien den Eindruck gewinnen, die Briten hätten den Weg der masochistischen Selbstbestrafung gewählt. Die Frage lautete unisono in verstörendem Ton: Warum votiert eine Mehrheit für eine unsichere Zukunft, anstatt weiter Platz im warmen Schoß der Europäischen Union zu nehmen? Hatte Obelix also doch recht, als er sagte: „Die Spinnen, die Briten.“

Diese Berichterstattung ist wohl der Tatsache geschuldet, dass niemand wirklich mit dem Austritt gerechnet hat. Es hat die Staats- und Regierungs-Chefs in der Europäischen Union förmlich aus ihrem „weiter-so-Tiefschlaf“ gerissen. Schon länger befindet sich die Europäische Union in der Sinnkrise und muss dringend auf die Behandlungsliege beim Therapeuten. Das kann man schon daran festmachen, wie die EU mit Staaten in Europa umgeht, die bewusst nicht Mitglied der EU sind.

Von Norwegen und der Schweiz lässt sich die EU beispielsweise deren Zugang zum Binnenmarkt mit Milliarden-Beträgen bezahlen. Die FAZ schreibt, dass die EU so bis 2018 rund 2,8 Milliarden Euro von europäischen Staaten kassiert. Eigentlich ein ungeheuerlicher Vorgang. Warum sollen die Schweiz, Norwegen und bald auch Großbritannien die Landwirtschaft in anderen Ländern subventionieren müssen? Und warum sollen diese Länder den Straßenbau in Polen, Griechenland und Portugal fördern müssen?

Da verhandelt die EU auf der einen Seite mit Kanada und den USA über Freihandelsabkommen, um Handelsschranken und Zölle zu beseitigen, und vor der eigenen Haustüre verlangt die EU einen Globalzoll, sonst errichtet sie in napoleonischer Manier eine Kontinentalsperre. Vor 210 Jahren waren es in Europa noch andere Zeiten. Der Freihandel war noch ein zartes Pflänzlein und bahnte sich erst langsam mit den Schriften von Adam Smith und David Ricardo über England hinaus seinen Weg.

Doch heute müssten die Handelnden auf diesem Kontinent eigentlich klüger sein. Mit welchem Recht verteuert die EU den freien Warenverkehr in Europa? Was macht es für einen Unterschied, ob ein Kunde in Deutschland eine Uhr aus Deutschland, Frankreich oder der Schweiz kauft? Verkäufer und Käufer sind diejenigen, die sich einigen müssen. Es darf keinen Unterschied machen, aus welchem Land die Uhr kommt. Mit welchem Recht verteuert die EU daher indirekt die Waren in der EU und für alle hier lebenden Bürger?

In ihrer gestrigen Regierungserklärung hat Angela Merkel ihre Lehren aus der britischen Entscheidung gezogen. Sie sagte: „Wer beispielsweise freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt haben möchte, der wird im Gegenzug auch die europäischen Grundfreiheiten und die anderen Regeln und Verpflichtungen akzeptieren müssen“.

Wer den Satz Merkels zu Ende denkt, kommt schnell zum Ergebnis, dass dieser Anspruch in der Sackgasse endet. Gilt das auch für die USA, Japan oder China? Sollen diese Länder auch die Sozialstandards, Wochenarbeitszeiten und Mindestlöhne in der EU erfüllen müssen? Wohl kaum. Wenn dies so wäre, dann würde der Welthandel schnell zum erliegen kommen. Merkels Satz unterstellt, dass die eine oder andere Grundfreiheit eine Kröte ist, die man schlucken muss, um mitmachen zu dürfen. Doch das ist nicht so.

Deutschland profitiert von den Grundfreiheiten des Binnenmarktes unabhängig davon, ob andere Staaten nachfolgen. Die Bürger in Deutschland erhalten durch den Binnenmarkt billigere und bessere Waren und Dienstleistungen als vorher. Unternehmen können rechtssicherer als bisher investieren. Und der Arbeitsmarkt wird viel besser mit qualifizierten Arbeitnehmern versorgt, als wenn es keine Personenfreizügigkeit gäbe.

Dennoch kann ein Land für sich entscheiden, diese Vorzüge nicht zu wollen. Sie wollen vielleicht ihren Sozialstaat konservieren und nicht einem Systemwettbewerb aussetzen. Das halte ich zwar für falsch, dennoch ist die demokratische Selbstschädigung einer Gesellschaft durchaus erlaubt. Durch den Austritt Großbritanniens droht die EU frankophiler zu werden. Eigentlich müssten jetzt die „Kontinentalsperren“ in den Köpfen beseitigt werden. Ansonsten droht die EU im Protektionismus zu versinken. Bekanntlich endete auch Napoleons Kontinentalsperre gegen England wenige Jahre später in Waterloo.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: jalbertgagnier from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Das Brexit-Votum und das derzeitige Nachspiel zeigen deutlich: die Globalisierung ist bedroht. Und zwar gleich von zwei Seiten: von einer verängstigten Bevölkerung wie von protektionistischen und merkantilistischen Politikern, gerade auch in der EU-Führungsebene.

Pro-Brexit und Anti-Globalisierung

Eines der wichtigsten Umfrage-Institute im Vereinigten Königreich, Lord Ashcroft Polls, hat eine in die Tiefe gehende Nachwahl-Befragung durchgeführt. (NB: Lord Ashcroft selbst ist ein Befürworter des Brexit.) Die Ergebnisse sind interessant: So nannten nur 6% der Brexit-Befürworter als Hauptgrund ihrer Entscheidung: „Im Bezug auf Handel und Wirtschaft würde Großbritannien mehr davon profitieren, außerhalb der EU zu sein“. Die anderen nannten die Unabsehbarkeit der Entwicklung der EU (13%), Kontrolle über die Grenzen (33%) und das Prinzip, dass Entscheidungen, die Großbritannien betreffen, auch dort gefällt werden sollten (49%).

Noch spannender wird es bei der Frage, wie Menschen, die sich zu bestimmten Phänomenen positiv oder negativ verhalten, abgestimmt haben. Gefragt wurde nach Multikulturalismus, gesellschaftlichem Liberalismus, Feminismus, der Öko-Bewegung, Globalisierung, Internet, Kapitalismus und Migration. Von denen, die Globalisierung insgesamt negativ einschätzen, stimmten 31% gegen den Brexit und 69% dafür. Diejenigen, die Globalisierung für positiv halten, stimmten zu 62% für einen Verbleib und zu 38% für den Austritt.

Globalisierungsgegner: links, rechts und in Brüssel

Die Globalisierung ist derzeit weltweit unter Beschuss. Schon seit mehr als einem Jahrzehnt haben Linke das Thema für sich entdeckt und sie in sonderbarem Kontrast zu ihrer alten Tradition des Internationalismus für alle Übel der Welt verantwortlich gemacht. Spätestens seitdem offenbar wird, dass in einer zunehmend globalisierten Welt nicht nur Güter, sondern auch Menschen beweglicher werden, haben auch Rechte das Phänomen als Gegner ausgemacht. Während die eine Seite eine Tobin-Steuer fordert, geloben auf der anderen Seite Politiker wie Trump ökonomische Unabhängigkeit. In Großbritannien, dem Ursprungsland des Freihandels, findet man in den Supermärkten inzwischen gigantische UK-Fahnen auf unzähligen Produkten, die zeigen sollen, dass der Joghurt, die Forelle und im Zweifel auch noch die Papaya aus Großbritannien stammen.

Mit dem Konzept der vier Grundfreiheiten ist die EU durchaus ein Motor der Globalisierung gewesen. Gleichzeitig ist sie aber auch immer wieder der Gefahr erlegen, die Globalisierung zu bremsen. Das prominenteste Beispiel dafür ist wohl die Agrarpolitik. Ein anderes Beispiel wäre das Thema Mindestlohn, der die Arbeitsmärkte selbst innerhalb der EU abschottet. Wäre ein solcher Protektionismus nicht eigentlich ein Fall für die Binnenmarkt-Kommissarin? Und nun auch noch die hemmungslose Post-Brexit-Rhetorik von Juncker, Schulz und Konsorten. Sie zielt nicht nur darauf, die Briten verächtlich zu machen, sondern insbesondere auch auf einen europäischen Korpsgeist. In diesem „wir Europäer“ steckt auch sehr viel „die anderen“ – seit neuestem nicht mehr nur Chinesen, Brasilianer, die USA und bisweilen die Schweiz, sondern nun auch das Vereinigte Königreich. Weltoffenheit ja – aber nur gegenüber denen, die wohlanständig kooperieren …

Es droht eine neue Ära des Isolationismus

Es ist vor allem der Globalisierung zu verdanken, dass die bitterste Armut weltweit zurückgegangen ist und gleichzeitig das Leben in unseren Breitengraden mit eindrucksvoller Geschwindigkeit immer besser wird. Weltweiter Wohlstand und wachsende Freiheit sind die Ergebnisse eines Zeitalters, in dem Grenzen gefallen sind: von Zollschranken bis zu Informationsschranken. Es sind wahrhaft bittere Zeiten, wenn Globalisierung selbst in ihrem Mutterland auf der Insel im Kanal einen zunehmend schweren Stand hat. Es droht eine neue Ära des Isolationismus: In den USA überbieten sich Clinton und Trump mit protektionistischen Vorschlägen. In Ostasien spielen wichtige Akteure mit dem Feuer des Wirtschaftskrieges. Und in der EU wollen die einen sich jetzt gegenüber Großbritannien und der Schweiz endlich mal hart zeigen, während die anderen die Abkommen mit den USA und Kanada zu Fall bringen wollen.

Diese Tendenzen müssen aufgehalten werden! Dazu gehört, dass alle an den Brexit-Verhandlungen Beteiligten so viele Freiheiten wie möglich zu bewahren versuchen. Die britischen Politiker müssen der Versuchung einer Abschottung widerstehen – und vielleicht noch viel mehr die EU der Versuchung, eine Strafaktion gegen Unbotmäßige durchzuführen. Vor allem aber müssen Vorurteile und Ängste auf kluge Weise abgebaut werden. Jeder Intellektuelle, Journalist und Politiker, der politischen und wirtschaftlichen Isolationismus (und die damit einhergehenden massiven politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Verwerfungen) vermeiden möchte, ist in der Verantwortung. Wir müssen Globalisierung neu erklären, um zu verhindern, dass all das Positive, das wir in den vergangenen Jahrzehnten erreicht haben, in Gefahr gerät.

Friedrich August von Hayeks Beobachtung und Warnung aus dem Jahr 1949 ist heute wieder hochaktuell:

Nachdem die wesentlichen Forderungen des liberalen Programms erfüllt waren, wandten sich die liberalen Denker vorwiegend Einzelproblemen zu und vernachlässigten die Fortbildung der philosophischen Grundlagen; der Liberalismus hörte damit auf, ein lebendiges Problem zu sein, das zu geistiger Arbeit reizte. … Wenn es uns nicht gelingt, die Voraussetzungen einer freien gesellschaftlichen Ordnung wieder zu einer brennenden geistigen Frage und ihre Lösung zu einer Aufgabe zu machen, die den Scharfsinn und die Erfindungsgabe unserer besten Köpfe herausfordert, dann sind die Aussichten für den Fortbestand der Freiheit tatsächlich gering.

Photo: Hans Hansson from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Von Prof. Roland Vaubel, emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre und Politische Ökonomie an der Universität Mannheim.

Der neue britische Premierminister hat die Wahl: Er kann mit Zustimmung des Unterhauses das Austrittsverfahren nach Artikel 50 EUV in Gang setzen, oder er kann versuchen, den Austritt im Rahmen einer Vertragsänderung zu vereinbaren. Das Verfahren nach Artikel 50 erlaubt ihm, den Zeitplan zu bestimmen: Er kann erzwingen, dass Grossbritannien nach zwei Jahren – also innerhalb der laufenden Legislaturperiode – aus der EU ausscheidet. Für das Vertragsänderungsverfahren könnte dagegen sprechen, dass die Austrittsmodalitäten, die er mit den anderen Mitgliedstaaten vereinbaren kann, nicht vom Europäischen Parlament, sondern von den nationalen Parlamenten genehmigt werden müssen.

Eine Änderung der Verträge wird von den verschiedensten Seiten und aus den verschiedensten Motiven gefordert – auch vom deutschen Finanzminister Schäuble und vom französischen Präsidenten Hollande -, aber erst nach den Wahlen im nächsten Jahr. Für den neuen britischen Premierminister könnte das zu lange dauern. Er könnte ad infinitum hingehalten werden. Deshalb wird er sich nicht auf eine Vertragsänderung verlassen wollen, sondern mit beiden Strategien spielen. Die Option der Vertragsänderung kann ihm dazu dienen, das Europäische Parlament unter Druck zu setzen.

Das Austrittsverfahren nach Artikel 50 beginnt mit der Übermittlung der Austrittsentscheidung. Diese Notifikation ist endgültig. Sie kann nicht zurück gezogen werden, wenn die von den Anderen angebotenen Austrittsmodalitäten ungünstiger als erwartet sind. Aber die Verhandlungen können im gegenseitigen Einvernehmen über die zwei Jahre hinaus beliebig verlängert werden. Geht man davon aus, dass die anderen Mitgliedstaaten nicht am Austritt des britischen Nettozahlers interessiert sind, so ist damit zu rechnen, dass sie die Verhandlungen nach Kräften in die Länge ziehen und innerhalb der ersten zwei Jahre kein akzeptables Angebot vorlegen werden, wenn nicht die britische Seite von vorne herein eine Verlängerung der Verhandlungen ausschliesst. Der neue britische Premierminister wird der EU daher vermutlich von Anfang an mitteilen, dass eine Verlängerung der Verhandlungen über zwei Jahre hinaus keinesfalls in Frage kommt.

Interessanterweise haben sich Kommissionspräsident Juncker und Parlamentspräsident Schulz für einen möglichst schnellen Abschluss der Austrittsverhandlungen nach Artikel 50 ausgesprochen. Sie scheinen verhindern zu wollen, dass Grossbritannien noch Mitglied ist, wenn Ende 2017 die geplanten Verhandlungen über die Änderung der europäischen Verträge beginnen. Die Briten sollen nicht die Möglichkeit haben, mit einer Blockierung der Vertragsänderungen zu drohen und damit ihre Verhandlungsposition zu stärken. Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet, denn auch die EU kann ja verhindern, dass die Austrittsverhandlungen nach Artikel 50 länger als zwei Jahre dauern. Wenn die Austrittsentscheidung im vierten Quartal dieses Jahres übermittelt wird, kann die Neufassung der europäischen Verträge ab dem vierten Quartal 2018 von den Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Viel schneller wird es ohnehin nicht gehen.

Artikel 50 EUV sieht vor, dass eventuelle Nachfolgevereinbarungen mit Großbritannien von einer qualifizierten Mehrheit des Rates (ohne Großbritannien) und von einer einfachen Mehrheit des Europäischen Parlaments (kuriosererweise einschliesslich der britischen Abgeordneten) gebilligt werden müssen. Die Kommission darf nicht mitentscheiden. Sie muss aber nach Artikel 218 Absatz 3 AEUV gleich zu Beginn der Verhandlungen dem Rat Empfehlungen vorlegen. Der Rat braucht sich nicht an die Empfehlungen zu halten. Er bestellt einen Verhandlungsführer. Viel hängt davon ab, ob die Verhandlungen vom Ratspräsidenten Tusk oder von einem Mitglied der Kommission geführt werden.

Der neue britische Premierminister wird vermutlich ein Engländer sein. Er hat kein Interesse daran, dass Schottland vor dem hoffentlich erfolgreichen Abschluss der Austrittsverhandlungen – oder wenn es nicht dazu kommt, vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist – erneut über seine Unabhängigkeit abstimmt.

Jede Sezession – die britische, aber auch eine schottische – ist ein Akt der politischen Dezentralisierung. Sie stärkt den Wettbewerb zwischen den Regierungen der verschiedenen Staaten, eröffnet den Bürgern mehr Wahlmöglichkeiten und hält daher die staatliche Besteuerung und Regulierung im Zaum. Sie stärkt die Innovation und die Freiheit des Einzelnen. Das setzt natürlich voraus, dass die Freiheit des Handels und Kapitalverkehrs erhalten bleibt.