Photo: Cédric Ouisney from Flickr (CC BY 2.0)
Die Schwäche der Europäischen Union liegt auch in ihren Institutionen begründet. Sie sind im Zuge der Erweiterung der EU vielfach zu schnell gewachsen. Aber nicht nur. Es sind auch prinzipielle Konstruktionsfehler, die ein „Checks and Balances“ zwischen Kommission, Rat und Parlament der EU und den Organen der Mitgliedstaaten verhindern. In wesentlichen Fragen stehen Parlament und Kommission gemeinsam gegen die Mitgliedstaaten. Es geht ihnen um mehr Macht, um gegenüber den Mitgliedstaaten, deren Parlamenten und Regierungen mehr Rechte und Einfluss zu gewinnen. Dies geschieht nicht durch die Änderung der EU-Verträge, sondern meist durch eine großzügige Auslegung der Verträge. Das ist eigentlich nicht verwunderlich. In einer Demokratie gibt es immer ein Spannungsfeld zwischen Regierung und Parlament um Einfluss und Macht. Auch zwischen den staatlichen Ebenen in Deutschland findet diese Auseinandersetzung statt. Die Bundesebene strebt aktuell nach mehr Einfluss in der Bildungspolitik. Über Umwege hat der Bund in der Vergangenheit die baulichen Investitionen an Schulen gefördert, obwohl dafür eigentlich die Länder zuständig sind. Jetzt will der Bund das Grundgesetz ändern, um noch stärker in die Bildungsfinanzierung einsteigen zu können. Eine Machtverschiebung zugunsten des Bundes geht damit einher.
Auf EU-Ebene kommt jedoch noch eine weitere Institution in den Blick, die die Zentralisierungstendenz entscheidend fördert. Gemeint ist der Gerichtshof der EU in Luxemburg. In Fragen der gemeinsamen Währung, des Euro, wird es immer wieder deutlich, dass das Gericht alles durchwinkt, was die Europäische Zentralbank an unorthodoxer Geldpolitik beschließt und durchführt. So hat der EuGH den OMT-Beschluss zum unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen bestimmter Mitgliedsstaaten gebilligt und auch beim jüngsten Anleihenkaufprogramm der EZB über 2,5 Billionen Euro zeichnet sich eine Billigung des EuGH ab, nachdem Generalanwalt Melchior Wathelet in einem Gutachten das Ankaufprogramm gutgeheißen hat. Viele andere Beispiele für diese Tendenz sind seit Jahren bekannt. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter und spätere Bundespräsident Roman Herzog beklagte vor Jahren, dass der EuGH mit immer erstaunlicheren Begründungen den Mitgliedstaaten ureigene Kompetenzen entziehe und massiv in ihre Rechtsordnungen eingreife.
Der Grund für diese Zentralisierungstendenzen und die Unterstützung des EuGHs liegt auch in der Zusammensetzung und der Auswahl des EuGH. Die Organe des EuGH bestehen derzeit aus dem Gerichtshof und dem Gericht. Jeder Mitgliedsstaat kann derzeit einen Richter an den Gerichtshof und ab 1.10.2019 sogar zwei Mitglieder an das Gericht entsenden. Für die Richter ist das durchaus auch wirtschaftlich attraktiv. Ein verheirateter Richter mit zwei Kindern erhält am Gerichtshof ein Grundgehalt von 21.322,52 Euro, eine Haushaltszulage von 598,53 Euro, eine Kinderzulage von 751,18 Euro, einer Erziehungszulage von 509,66 Euro, eine Residenzzulage von 3.199,88 Euro und eine Aufwandsentschädigung von 607,71 Euro. Summa summarum macht dies eine Vergütung von 26.999,48 Euro. Bei den Richtern am Gericht liegt die vergleichbare Vergütung nur unwesentlich niedriger bei 25.060,15 Euro. Die besondere steuerliche Behandlung bei Beschäftigten von EU-Institutionen macht das Ganze zusätzlich attraktiv. Ein Richteramt in Luxemburg ist nicht nur für Juristen aus den Schwellenländern Malta, Zypern, Griechenland oder Rumänien attraktiv. Aber Richter aus diesen Ländern können in Luxemburg ein Vielfaches dessen verdienen, was sie sonst am Verfassungsgericht ihres Landes bekämen.
Wer es einmal geschafft hat, dort Richter zu werden, will es auch bleiben. Anders als beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wo die Amtszeit 12 Jahre beträgt und Richter nicht wiedergewählt werden können, ist die Wiederernennung der Richter am Gericht und am Gerichtshof nach sechs Jahren Amtszeit möglich. Dies führt dazu, dass beispielsweise der Luxemburger Marc Jaeger seit 1996 dem Gericht angehört und der Finne Allan Rosas seit 2002 dem Gerichtshof.
Wer die EU-freundlichen Urteile des EuGH ändern will, muss daher an der Auswahl und der Institution an sich ansetzen. Besser wäre es, wenn der EuGH sowohl am Gerichtshof als auch am Gericht, lediglich Richter einsetzt, die von den nationalen Verfassungsgerichten und den obersten Gerichten der Mitgliedsstaaten für eine bestimmte Zeit entsandt werden. Sie sollten also am nationalen Gericht angesiedelt sein, dort auch vergütet werden und gegebenenfalls über eine Zulage den erhöhten Aufwand in Luxemburg erstattet bekommen. Gleichzeitig sollte eine Wiederernennung der Entsendung ausgeschlossen werden, um die Unabhängigkeit der Richter und des Gerichts zu stärken. Wer die Zentralisierungstendenz in der EU bremsen will, muss auch hier ansetzen.