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Photo: Michael Panse from Flickr. (CC BY-ND 2.0)

Der 4. September ist ein geschichtsträchtiger Tag. 1989 fand an diesem Tag die erste Montagsdemonstration in Leipzig statt, die entscheidend zum Sturz des DDR-Regimes beigetragen hat. Auch der 4. September 2015 ist ein geschichtsträchtiger Tag. Er könnte das Ende der Amtszeit von Angela Merkel einläuten. Der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann und seine deutsche Kollegin Angela Merkel haben an diesem Tag den entscheidenden Schritt getan, den in Ungarn festsitzenden Flüchtlingen die Einreise nach Deutschland und Österreich zu erlauben. Das war eine fatale Entscheidung. Es ist viel spekuliert worden, was die beiden zu diesem Schritt bewogen hat. Bei Angela Merkel war es vielleicht die kleine Palästinenserin Reem, die Anfang Juli im so genannten Bürgerdialog der Kanzlerin in Rostock weinend von der drohenden Abschiebung ihrer Familie berichtete. Merkel konnte nur tröstende Worte finden. Die eigene Hilflosigkeit könnte ihr Schlüsselerlebnis gewesen sein?

Die eigenmächtige Entscheidung der beiden Regierungs-Chefs vom 4. September hebelte jedoch das Dubliner Abkommen, also verbindliches europäisches Recht, endgültig aus. Es war zwar schon vorher löchrig wie ein Schweizer Käse, aber seit diesem Tag schicken nahezu alle Staaten entlang der Balkan-Route die ankommenden Flüchtlinge ohne Registrierung direkt nach Österreich und diese wiederum nach Deutschland (und Schweden) weiter. Innerhalb von nicht einmal zwei Monaten (!) ist damit eine Situation entstanden, die dieses Land und seine staatlichen Ebenen an die Kapazitätsgrenze gebracht hat.

Was hier stattfindet ist keine Zuwanderung, wie sie klassische Einwanderungsländer kennen. Nicht der Arbeitsvertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer ist die Grundlage für die Einwanderung, sondern der Wunsch der Migranten, in das Land einzuwandern, das die langwierigsten Asylverfahren und die höchsten Sozialleistungen hat. Das ist für den Einzelnen verständlich. Dennoch muss ein Gemeinwesen diesen ungebremsten Zuzug stoppen, weil die damit gesetzten Anreize sonst die Gesellschaft aus den Angeln heben.

Es ist auch kein Asylgrund, denn die Einreise erfolgt über sichere Drittstaaten. Und auch die Genfer Flüchtlingskonvention kennt keine unbegrenzte Einwanderung. Diese Einwanderung hat auch nichts mit dem Konzept offener Grenzen zu tun, für die ich sehr bin. Hier findet eine Einwanderung in das Sozialsystem statt, eben nicht in einen Arbeitsmarkt, der die Einwanderer erwartet, weil er sie sofort aufnehmen will und kann.

An Maßnahmen hat die Regierung jetzt ein Paket verabschiedet, das die Anreize des Sozialstaates und die Dauer der Asylverfahren reduziert. Das reicht jedoch nicht aus. Es muss klar sein, dass kein Einwanderer ohne Zustimmung des Gastlandes darauf bauen kann, vom Gastland versorgt zu werden. Denn kein Mensch kann aus seiner Not den Anspruch ableiten, sich das Sozialsystem seiner Wahl aussuchen zu dürfen. Diese Selbstverständlichkeit muss oberste Maxime des Regierungshandelns werden.

Um diese Maxime durchsetzen, muss Schengen wieder gelten. Wenn dies nicht durchgesetzt werden kann, dann sind Grenzkontrollen und die Zurückweisung von Einwanderern in die sicheren Drittstaaten, aus denen sie ausreisen wollen, die zwingende Folge. Auf Sicht kann die große Idee der Personenfreizügigkeit in Europa nur dann überleben, wenn die Teilnehmerstaaten die Außengrenzen kontrollieren und die finanziellen Lasten gerecht verteilt werden. Wer sich von den Teilnehmerstaaten daran nicht hält, der kann auch nicht die Vorteile der Personenfreizügigkeit in Anspruch nehmen. Er muss also in letzter Konsequenzen den Schengenraum verlassen.

Doch Angela Merkel wird diese Entwicklung nicht zurückdrehen können. Dafür war ihre Entscheidung zu weitreichend. Sie hat die Europäische Union erneut als Rechtsgemeinschaft ad absurdum geführt. Doch wenn die EU keine Rechtsgemeinschaft ist, dann ist sie der Mühe nicht wert. Dann hat sie keine Zukunft.

Deshalb wird Merkel dieses Ereignis nicht von ihrer politischen Zukunft trennen können. Das weiß sie. Daher macht sie erst gar keine Anstalten, auf die Kritik der bayrischen Schwesterpartei einzugehen. Spätestens bei den kommenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz am 13. März 2016 läuft die CDU jedoch Gefahr, von dieser Entwicklung eingeholt zu werden. Dann nimmt der Druck auf sie aus den eigenen Reihen noch mehr zu. Nicht ohne Grund kritisiert Schäuble sie bereits zwischen den Zeilen öffentlich. Er weiß, dass die Koalition in Gefahr ist, wenn die Kanzlerin nach den Landtagswahlen stürzt oder gestürzt wird. Und er weiß, dass Sigmar Gabriel dann sehr schnell auf dem Sprung zum Koalitionswechsel ist und eine linke Mehrheit, vielleicht auch nur mit Tolerierung der Linken, anstrebt. Es wäre aus Sicht Gabriels sicherlich attraktiver, als Kanzler in die Bundestagswahl 2017 zu gehen anstatt nur als Juniorpartner. Wahrscheinlich ist Schäuble in der Union der Einzige der dieses Szenario dann aufhalten kann. Dafür positioniert er sich gerade. Er ist ja ein alter Fuchs.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Tichys Einblick.

Sprache ist manchmal entlarvend. Manchmal kommt es sogar vor, dass diejenigen, die sie benutzen, das gar nicht merken. Seit Monaten geistert die Idee der Kulturstaatssekretärin Monika Grütters für eine Kulturgutschutznovelle durch die Feuilletons. Jetzt hat die Berliner CDU-Frau die Begründung nachgeliefert: Man wolle verhindern, dass „Artefakte aus Raubgrabungen, mit deren Verkauf zum Beispiel der IS seine Terrorherrschaft finanziert, nach Deutschland eingeführt und hier illegal gehandelt werden.“ Und ich dachte bisher immer, dass der IS wichtige Kulturgüter zerstören würde. So kann man sich irren… Da hätte man doch mal die Chance, welche zu retten! In der Pressemitteilung Nr. 319 vom 15. September 2015 der Bundesregierung schreibt die Jeanne d’Arc des deutschen Kulturgutes über die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes. Derzeit sei bereits nach EU-Recht eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, wenn entsprechende Kulturgüter ins außereuropäische Ausland, also etwa in die wichtigen Kunsthandelsländer USA oder Schweiz (deren außereuropäische Kolonien?) ausgeführt werden solle. Soweit zum Verständnis der Kulturstaatssekretärin der Deutschen Bundesregierung zum Kulturraum Europa.

Mann oh Mann, wie soll ich meinem Sohn in Erdkunde die Hauptstädte und Länder Europas einbläuen, wenn die eigene Bundesregierung bei den Geographiekenntnissen die Schweiz in Afrika vermutet? Okay, wenn Claudia Roth Kulturstaatssekretärin wäre, dann hätte ich ja noch ein gewissen Verständnis, denn sie musste sicherlich in ihrer Schulzeit die Hauptstädte und Länder Europas tanzen. Aber dennoch ist es erschreckend, wenn die eigene Regierung in den Grundlagen der Geographie nicht versetzungsfähig ist.

Grundsätzlich muss man sich ohnehin fragen, was das Ganze soll. Mit welchem Recht greift der Staat in das Eigentum Einzelner ein? Ist es schlimm, wenn Kunstgegenstände irgendwo anders gezeigt werden oder in ausländischem Besitz sind? Der Bestand des Pergamonmuseums auf der Berliner Museumsinsel stammt sicherlich auch nicht aus dem Bayerischen Wald. Vielleicht ist es auch ganz gut, wenn diese Schätze in Berlin gezeigt und nicht vom IS zerstört werden. Am Ende eignet sich die Regierung wieder einmal etwas an, was ihr nicht gehört. Hier hilft eine gute Faustregel: Verlangt der Staat nach „Kulturgütern“, lauf um dein Leben, achte auf dein Portemonnaie und auf das Gemälde, das dir deine Großmutter vermacht hat …

Dieser Beitrag erschien zuerst im Magazin „eigentümlich frei“.

Photo: Lucas Film

Photo: Tobias Abel from Flickr (CC BY-ND 2.0)

In der Euro-Schuldenkrise herrscht weitgehend Sprachlosigkeit. Vielleicht könnte man meinen, die Staatengemeinschaft kümmere sich derzeit besonders um das Flüchtlingsproblem, doch auch hier irrlichtern alle umher. Klar ist: die Zuwanderungswelle stellt unser hiesiges Sozialstaatsmodell grundlegend in Frage. Das ist nicht ganz verkehrt, zwingt es uns doch, es zu hinterfragen. Ersteres, die Euro-Schuldenkrise, stellt dagegen unser Wirtschaftsmodell in Frage. Das muss uns Sorgen machen. Denn unsere Freiheit beruht auf dem Modell der Marktwirtschaft. Wo sie nicht existiert, wo der Staat sich übermäßig einmischt, die Vertragsfreiheit und den Marktzugang beschränkt, gibt es Probleme.

Denn anders als landauf, landab berichtet, ist Griechenland kein isolierter Fall, geschweige denn ein Unikum. Am Sonntag wählte die portugiesische Bevölkerung die alte Regierung wieder. Nicht nur dieser Umstand ist identisch mit Griechenland. Die fiskalischen und ökonomischen Zahlen in Portugal sind ebenso verheerend. 2014 betrug das Staatsdefizit offiziell 7,2 Prozent (Griechenland 3,5 Prozent). Im ersten Halbjahr 2015 erneut 4,7 Prozent. Selbst der Einwand, dass das hohe Defizit der Staatshilfe für die Pleitebank Espirito Santo geschuldet ist, kann nicht wirklich beruhigen. In den meisten Fällen der jüngsten Euro-Krise war eine Bankenschieflage der Grund für das übermäßige Staatsdefizit. Wer dies also als isoliertes Ereignis betrachtet, hat die Schuldenkrise in Europa nicht verstanden.

Portugals Schuldenstand ist mit fast 130 Prozent der drittgrößte im Euro-Club. 2001 lag er noch bei 51 Prozent. Die Industrieproduktion ist auf dem Niveau Anfang der 1990er Jahre, und die Arbeitslosigkeit geht lediglich zurück, weil junge Menschen in großem Stil das Land verlassen. Die wichtige Bauindustrie ist nur noch ein Schatten ihrer selbst. Es wird in Portugal, wie übrigens in Spanien auch, so wenig gebaut wie seit mindestens 40 Jahren nicht mehr. Ein Wachstum von 0,9 Prozent im letzten Jahr und eine Hoffnung auf 1 bis 2 Prozent in diesem Jahr ist besser als Nichts, ändert aber an der Überschuldungssituation nichts.

Die bessere Beurteilung Portugals durch die Ratingagenturen darf nicht fehlinterpretiert werden. Sie hat zwei banale Gründe:

Erstens: Die Zusicherung der Euro-Romantiker, kein Land aus dem Euro hinauszudrängen oder innerhalb des Euro Konkurs gehen zu lassen, sorgt für ein geringeres Ausfallrisiko der portugiesischen Anleihen. Mit dieser Zusage sind die Schulden Portugals die Schulden aller Euro-Staaten.

Zweitens sichert die EZB mit ihrer Niedrigzinspolitik und ihrem aktuellen Anleihenaufkaufprogramm in Billionenhöhe die Finanzierungsfähigkeit der Krisenstaaten, deren Banken, Unternehmen und privaten Haushalte.

Beides in Kombination bewahrt den Euro-Raum vor der schnellen Insolvenz. Und beides wird die Überschuldung weiter fortschreiten lassen. Denn keines der Krisenländer, sei es Griechenland, Italien, Spanien oder Portugal, wird in der Lage sein, die wachsende Schuldenlast durch Wachstum zu bremsen oder sogar zu reduzieren.

Die Schöpfer des Euro wollten mit der Einheitswährung die Konvergenz der Volkswirtschaften erzwingen. Das ist nachweislich misslungen. Jetzt meinen die Nachfolger der Romantiker von damals, es läge an der mangelnden Zentralisierung und Koordinierung der Wirtschafts- und Fiskalpolitik. Manche träumen sogar von einem europäischen Finanzminister. Gott bewahre uns vor noch mehr Zentralismus! Es ist ungefähr so, als wenn der Hamster im Rad immer schneller läuft, in der Hoffnung dadurch eher den Ausgang zu finden. Doch Europa ist kein Hamsterrad, sondern von den Gründervätern als ein Hort der Freiheit gegen alle Formen der Diktatur, Unfreiheit und Planwirtschaft erträumt worden. Die Realität wird so langsam zum Albtraum.

Zuerst erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Wikimedia Commons

Vor fünf Monaten galt sie noch als die mächtigste Frau der Welt: Angela Merkel. Damals kürte das US-Magazin „Forbes“ die dienstälteste Regierungschefin in Europa bereits zum fünften Mal in Folge auf Platz eins dieses Rankings. Das Blatt hob die Kontinuität der Kanzlerschaft, die ökonomischen Erfolge Deutschlands und die dominierende Rolle der Kanzlerin in der Griechenland-Krise besonders hervor. Doch nichts ist von Dauer, erst recht nicht in der Politik. Die „Götterdämmerung“ Angela Merkels hat längst eingesetzt. Denn ihr Politikmodell zeigt zunehmend Schwächen.

Weit anders als ihre Vorgänger verbindet man mit Merkel keine Vision, keine langfristige Agenda. Adenauers Westbindung, Erhards ökonomischer Kompass, Brands Ostpolitik, Kohls Wille zur Deutschen Einheit oder Gerhard Schröders Entschlossenheit bei der Agenda 2010 waren wichtige Wegmarken. Diese wurden teilweise gegen viel Widerstand eingeschlagen, aber am Ende haben sie dem Einzelnen und der Gesellschaft insgesamt mehr Chance ermöglicht. Doch an was wird man sich in 20 oder 30 Jahren im Rückblick an Merkels Regierungszeit erinnern? Merkel steht für eine Politik ohne genaue Orientierung. Sie entscheidet von Fall zu Fall – pragmatisch, aber ohne Pathos. Das ist – oder besser war – durchaus beliebt. Ihre Bescheidenheit im Privaten, frei von Skandalen und Affären, wollen die Bürger in diesem Land.

Doch wer ohne inneren Kompass entscheidet, seine Politik an aktuellen Umfragen orientiert oder die Stimmung durch vorsichtiges Anstupsen (Nudging) lenkt, wird den eigentlichen Herausforderungen der Zukunft nicht gerecht. Es führt nämlich aus tagespolitischer Opportunität zu langfristig fatalen Fehlentwicklungen, die Recht und Freiheit gefährden. Die Herrschaft des Rechts wird durch eine Herrschaft der Willkür ersetzt. Das ist gefährlich. Drei Beispiele:

Erstens: Die Energiewende 2011 führte über Nacht zur Enteignung privater Unternehmen als die Stimmung im eigenen Land durch die Tsunami-Katastrophe in Japan kippte. Individuelle Eigentumsrechte, die Verlässlichkeit der Investitionsentscheidungen von Energieunternehmen und die langfristigen ökonomischen Folgen für das Land wurden einem Meinungsklima einer Mehrheit untergeordnet. Grundrechte Einzelner wurden über Nacht einfach beiseite gewischt. Was gestern und heute die Energieunternehmen sind, ist morgen vielleicht der private Hausbesitzer.

Zweitens: Die Euro-Krise, beginnend mit den ersten Griechenland-Hilfen 2010, vollzog sich nach dem gleichen Muster bis zum heutigen Tag. Die pragmatische Entscheidung mit Milliarden-Geldern den griechischen Staat vor dem Bankrott zu schützen, folgte dem Glauben, dass dies nur ein vorübergehendes Phänomen sei und dass man die Haftung der Eigentümer und Gläubiger nicht zu eng sehen müsse. Die Nichtbeistandsklausel, die Schuldentragfähigkeit, die Gefährdung des Euro-Raumes als Ganzes, spielten in der Not keine Rolle. Der Augenblick zählte, nicht die europäische Rechtsgemeinschaft.

Und drittens: Die jüngste einsame Entscheidung der Kanzlerin, Flüchtlinge an der ungarischen Grenze nach Deutschland einzuladen, ohne deren Asylverfahren im sicheren Drittstaat abzuwarten, war zunächst populär, sprengte jedoch letztlich das Dubliner Abkommen in den Europäischen Verträgen und schleift das Asylrecht in Deutschland endgültig. Da hilft es auch nicht, den anderen Mitgliedstaaten mangelnde Rechtstreue vorzuwerfen, weil sie nicht in der Lage sind, Flüchtlinge zu registrieren und rechtsstaatlichen Asylverfahren durchzuführen. Der Rechtsbruch wird nicht durch einen weiteren Rechtsbruch geheilt. Die Personenfreizügigkeit in Europa ist ein hohes Gut, das nur dann als Wert erhalten werden kann, wenn sich die Teilnehmer an die vereinbarten Regeln halten. Und genau darin liegt Europas Chance für die Zukunft. Das erfordert aber eine Änderung des Politikmodells. Es muss prinzipienbasiert sein, wo derzeit noch Willkür herrscht.

Vielleicht sollte sich die Kanzlerin an Ludwig Erhard orientieren, der diese Art der Politik bereits zu seiner Zeit scharf kritisierte: „Was sind das für Reformen, die uns Wände voll neuer Gesetze, Novellen und Durchführungsverordnungen bringen? Liberale Reformen sind es jedenfalls nicht. Es sind Reformen, die in immer ausgeklügelterer Form Bürger in neue Abhängigkeiten von staatlichen Organen bringen, wenn nicht sogar zwingen.“

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 26.09.2015.

Photo: Tonya Ammon from Flickr (CC BY 2.0)

Von Dr. Titus Gebel, Unternehmer, Mitgründer der Deutschen Rohstoff AG

Langsam aber sicher gewinnt die Erkenntnis Raum, dass die Probleme Deutschlands nicht nur an den handelnden Personen liegen, sondern möglicherweise der Konstruktion des deutschen demokratischen Systems geschuldet sind. Früher oder später wird daher die Diskussion über eine Systemreform an Fahrt gewinnen[1]. Erwähnt man in diesem Zusammenhang Gesprächspartnern gegenüber, dass die politische Ordnung Liechtensteins möglicherweise als Vorbild für Deutschland dienen könnte, erntet man in der Regel Verwunderung oder Spott. Bohrt man etwas tiefer, um die Kenntnisse der Betreffenden über Liechtenstein abzufragen, ergibt sich in der Regel: wenig bis gar keine[2].

Das Fürstentum Liechtenstein hat keine gemeinsame Grenze mit Deutschland, es ist zwischen der Schweiz und Österreich als Binnenstaat „eingeklemmt“. Das Staatsgebiet umfasst nur 160 Quadratkilometer, damit ist Liechtenstein der sechstkleinste Staat der Welt. Das Land hat 37.000 Einwohner, davon 34% (meist deutschsprachige) Ausländer. Hauptstadt ist Vaduz, die alleinige Amtssprache ist Deutsch. Ein souveräner Staat ist Liechtenstein seit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahre 1806. Das Fürstentum hat keine eigene Währung, sondern benutzt den Schweizer Franken und bildet mit der Schweiz auch eine Zollunion. Liechtenstein ist aber, anders als die Schweiz, nach entsprechender Volksabstimmung Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum geworden, d.h. es gilt Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenfreizügigkeit unter den Mitgliedsstaaten (alle EU-Staaten, Norwegen, Island und Liechtenstein), wobei letztere von Liechtenstein auf 64 neue Aufenthaltsgenehmigungen pro Jahr eingeschränkt ist. Das Fürstentum ist kein Mitglied der EU, aber seit 2011 dem Schengen-Raum angehörig.

Vorbild Liechtenstein?

Entgegen landläufiger Meinung ist das Fürstentum kein Operettenstaat, der vom Briefmarkenverkauf und windigen Finanzgeschäften lebt. Es handelt sich vielmehr um ein hochindustrialisiertes Land mit stark diversifizierter Wirtschaft, dessen Hauptwertschöpfungszweig die verarbeitende Industrie darstellt, insbesondere der Maschinenbau[3]. In Liechtenstein arbeiten etwa genauso viele Menschen wie das Land Einwohner hat! Zahlreiche Schweizer, Österreicher und Deutsche pendeln ins Fürstentum zum Broterwerb. Trotz seiner Kleinheit kann Liechtenstein mit Weltmarktführern aufwarten, bekannt sind etwa HILTI (Bohrmaschinen) oder IVOCLAR (Medizintechnik). Etwa 40% der Beschäftigten arbeiten im Industriesektor, damit gehört Liechtenstein zu den am stärksten industrialisierten Ländern der Welt[4]. Zum Vergleich: in der Finanzindustrie arbeiten weniger als 10% der Beschäftigten. Mit einem Unternehmen pro neun Einwohner weist Liechtenstein vermutlich die höchste Unternehmerdichte der Welt auf. Das Bruttoinlandsprodukt pro Erwerbstätigen beträgt sagenhafte 132.000 EUR[5] und liegt damit in der absoluten Weltspitze, nahezu doppelt so hoch wie Deutschland mit 68.000 EUR[6]. Liechtenstein hat kaum Kriminalität und ist weltweit eines der wenigen Länder ohne Staatsverschuldung. Es muss also irgendetwas richtig machen. Allein daher lohnt ein Blick auf das politische System des Landes.

Liechtenstein ist keine konstitutionelle Monarchie im herkömmlichen Sinne. Vielmehr handelt es sich um ein weltweit einmaliges Mischsystem zwischen direkter Demokratie und parlamentarisch-konstitutioneller Erbmonarchie, wobei das direktdemokratische Element soweit geht, dass die Monarchie insgesamt abgewählt werden kann. Staatsoberhaupt ist das männliche Oberhaupt der Familie von Liechtenstein, aktuell Fürst Hans-Adam II. Er hat im Jahre 2004, einer Familientradition folgend, im Alter von 60 Jahren die Regierungsgeschäfte an seinen ältesten Sohn, den Erbprinzen Alois von Liechtenstein abgegeben, bleibt aber formell Staatsoberhaupt. Daneben gibt es eine Regierung, ein Parlament (genannt Landtag), elf Gemeinden und eine unabhängige Justiz. Schließlich sind die Bürger seit Anfang des 20. Jahrhunderts mit direktdemokratischen Mitbestimmungsrechten nach Schweizer Vorbild ausgestattet.

Souveränität neu gedacht

Im Jahre 2003 wurde per Volksabstimmung nach zehnjähriger Diskussionen eine bedeutende Verfassungsreform angenommen, welche die Rechte der Bürger, der Gemeinden und des Monarchen –jeweils zulasten von Parlament und Regierung – gestärkt haben. Die Gründe für diese Änderungen sind instruktiv, da sie grundlegende Probleme von Parlamentarismus und Demokratie beleuchten.

In den 1990er Jahre hatte sich in Liechtenstein eine Verfassungswirklichkeit ausgebildet, in der die Politiker und Parteien, welche die Landtagsmehrheit und die Regierung stellten, zunehmend Befugnisse an sich zogen, die in der Verfassung entweder klar dem Fürsten zugewiesen oder deren Zuweisung unklar war. Teilweise wurden sogar Gesetze ohne die verfassungsmäßig notwendige Unterschrift des Fürsten veröffentlicht. Hans-Adam II. war damit nicht einverstanden. Er argumentierte, dass seine verfassungsmäßigen Kompetenzen mit den realen übereinstimmen müssten. Solange eine Mehrheit der Liechtensteiner die existierende monarchische Staatsform befürworte, sei es die Pflicht des Fürsten, seine verfassungsmäßigen Rechte wahrzunehmen. Der Landtag könne sich nicht einfach an die Stelle des Ko-Souveräns Volk setzen, nur weil er von diesem gewählt worden ist. Andererseits solle das Volk auch ihn legitimieren und notfalls die Befugnis haben, die Monarchie abzuschaffen. In den Folgejahren gab es diverse Auseinandersetzungen über die Neugestaltung der Verfassung einschließlich Demonstrationen. Schließlich einigten sich die beteiligten Organe darauf, Vorschläge zu einer Verfassungsreform zu machen[7]. Hochinteressant ist die Begründung, die Hans-Adam II. für seinen letztlich erfolgreichen Änderungsvorschlag machte:

Er führte aus, dass beide Souveräne, das Volk und der Fürst, aus praktischen Gründen die Staatsaufgaben an kleinere Gruppen delegieren müssten (Politiker, Parteien, Verwaltung), die in der Praxis dann eine überproportionale Bedeutung bekämen, sich in „Oligarchien“ verwandelten. Diese aber versuchten, ihre eigenen Interessen auf Kosten der Interessen aller anderen zu vergrößern. Aufgrund innerer Interessenkonflikte wären sie zunehmend weniger in der Lage wichtige, aber unpopuläre Entscheidungen treffen.

Es sei Aufgabe des Monarchen, darüber zu wachen, dass die demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen durch die Oligarchie nicht geschwächt und Staatsinteresse vor Partieinteresse gestellt werde. Langfristig werde der Monarch diese Aufgabe nur wahrnehmen können, wenn er wisse, dass die Mehrheit des Volkes ihn dabei unterstütze. Volk und Monarchie als die schwächeren Elemente seien die natürlichen Verbündeten gegenüber dem stärksten Element im Staat, der Oligarchie.[8]

Demokratie ist keine Mehrheitsherrschaft

Er wies gleichzeitig darauf hin, dass er gegebenenfalls auch gegen eine Volksmehrheit sein Veto einlegen müsse. Zu berücksichtigen sei, dass die Mehrheit nicht immer Recht habe und es Aufgabe des Fürsten sei, die Rechte der Minderheiten und der Schwachen zu schützen sowie das langfristige Wohl von Volk und Land zu verteidigen. Sollte dies aber vom Volk nicht gewollt sein, dann solle gemäß dem Prinzip des Selbstbestimmungsrechts das Volk das letzte Wort haben, ohne Rücksicht auf die Wünsche des Fürsten und in der Lage sein, diesem sein Misstrauen auszusprechen oder die Monarchie ganz abzuschaffen[9].

Kurz gesagt, die jeder Demokratie innewohnende Tendenz zur Parteienherrschaft und Selbstbedienung der politischen Klasse muss durch Organe (hier: Monarch, Bürger) eingeschränkt werden, die über relevante eigene Kontroll- und Mitgestaltungsrechte verfügen. Der Gefahr einer schrankenlosen Mehrheitsherrschaft in der direkten Demokratie muss aber entsprechend begegnet werden. In seinem Werk „Der Staat im dritten Jahrtausend“ weist Hans Adam II. darauf hin, dass für eine derartige Konstruktion keine Monarchie erforderlich ist. Ein direkt vom Volk gewählter Präsident könnte dieselbe Aufgabe wie der Fürst in Liechtenstein übernehmen[10].

Es gibt im liechtensteinischen System – neben einer unabhängigen Justiz – seither eine Vielzahl von Checks and Balances, welche machtbegrenzend wirken:

  • Gleich drei Organe haben das Recht, Gesetzesinitiativen einzubringen (Fürst, Landtag, Volk).
  • Regierungsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Parlamentsabgeordnete sein.
  • Jedes Gesetz unterliegt der Volksabstimmung, sofern der Landtag oder drei Gemeinden oder mindestens 1.000 Bürger dies verlangen.
  • Jeder Staatsvertrag (etwa Beitritt zu supranationalen Organisationen) unterliegt der Volksabstimmung, sofern der Landtag oder vier Gemeinden oder mindesten 1.500 Bürger dies verlangen.
  • Der Fürst kann gegen Gesetze durch Nichtausfertigung sein Veto einlegen, auch wenn diese aufgrund von Volksabstimmungen zustande gekommen sind.
  • Der Fürst kann einzelne Regierungsmitglieder oder die Regierung insgesamt ohne Angabe von Gründen entlassen.
  • Das Volk kann das Parlament auflösen.
  • Das Volk kann dem Monarchen das Misstrauen aussprechen oder die Monarchie insgesamt abwählen.
  • Die Richter werden von einem Gremium aus Fürstlichen Mitgliedern und Landtagsabgeordneten dem Landtag zur Wahl vorgeschlagen. Lehnt dieser ab, entscheidet eine Volksabstimmung.
  • Jede Gemeinde kann jederzeit aus dem Staatsverband austreten, wenn die Mehrheit der Gemeindeeinwohner dies beschließt.

Vergleichen wir das mit der Bundesrepublik Deutschland (Gemeinde = Länder, Fürst = Bundespräsident):

  • Nur Bundestag und die Ländervertretung Bundesrat haben das Recht zu Gesetzesinitiativen auf Bundesebene.
  • Regierungsmitglieder dürfen gleichzeitig Bundestagsmitglieder sein.
  • Weder Bürger noch Länder haben auf Bundesebene das Recht, Volksabstimmungen über Gesetze zu verlangen. Lediglich der Bundesrat kann seine Zustimmung zu bestimmten Gesetzen verweigern.
  • Dasselbe gilt für Staatsverträge, selbst wenn dadurch Souveränität abgegeben wird. Bürgermitwirkung ist nicht möglich.
  • Der Bundespräsident hat theoretisch ein Vetorecht durch Nichtausfertigung von Gesetzen.
  • Nur der Bundestag selbst kann die Regierung abwählen.
  • Der Bundestag kann nur dann vom Bundespräsidenten aufgelöst werden, wenn keine Kanzlermehrheit zustande kommt.
  • Der Bundespräsident kann unter bestimmten Voraussetzungen des Amtes enthoben werden, aber nur auf Veranlassung von Bundestag und Bundesrat.
  • Alle Richter werden von der Exekutive ausgewählt und ernannt. Lediglich für die höchsten Gerichte erfolgt eine Wahl durch Gremien von Bundestag und Ländern.
  • Weder Länder noch Gemeinden haben ein Sezessionsrecht. Lediglich bei der Neugestaltung der Ländergrenzen innerhalb Deutschlands dürfen die Bürger mitbestimmen.

Schon aus diesem Vergleich wird deutlich, dass im Grunde nur die Länder über den Bundesrat eine gewisse Gegenmacht gegen die Bundestagsmehrheit bilden können, wobei auch Bundesrat und Länderregierungen fest in der Hand der Parteien sind. Die Bürger haben keinerlei Mitgestaltungs- oder Kontrollbefugnisse. Der nicht vom Volk gewählte Bundespräsident übt sein Vetorecht in der Praxis nicht aus.

Mündige Bürger statt Parteienklüngel

Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich Deutschland, wie viele andere westliche Demokratien auch, in eine Parteienherrschaft verwandelt hat. Regierung und Bundestagsmehrheit sind praktisch ein und dasselbe Organ, die Mehrheitsparteien entscheiden, wer Bundespräsident wird. Abgeordnete, die der Parteilinie bei Abstimmungen nicht folgen, werden über kurz oder lang aussortiert. Wer in der Verwaltung Karriere machen möchte, sollte ein Parteibuch der etablierten Parteien haben. Selbst das Bundesverfassungsgericht ist mittlerweile mit Parteipolitikern durchsetzt, deren einzige fachliche Qualifikation das Zweite Juristische Staatsexamen ist. Stoppen die Gerichte tatsächlich einmal eine Maßnahme der Politik, ändert die Politik eben das Gesetz. Salopp gesagt: Die Bürger müssen alles zahlen, haben aber nichts zu melden, obwohl sie angeblich der Souverän sind. Einmal alle vier Jahre dürfen Sie ein Kreuzchen machen, wobei die obsiegende Partei sich leider nicht an ihr Parteiprogramm halten kann, weil sie in Koalitionsverhandlungen Kompromisse machen muss oder bestimmte Sachverhalte vermeintlich alternativlose Entscheidungen erzwingen.

Der große Vorteil der direkten Demokratie liegt demgegenüber darin, dass die Bürger zu Sachfragen entscheiden und auch Entscheidungen der Politik revidieren können. Sie müssen –anders als die Parteien- dabei auf keine mächtigen Interessegruppen Rücksicht nehmen. Erfahrung der Schweiz und Liechtensteins zeigen, dass die Bürger durchaus in der Lage sind, sich über Sachverhalte angemessen zu informieren, bevor sie ihre Entscheidung treffen. Direkte Demokratie schwächt definitiv die Macht der Politiker und Parteien und ist daher bei diesen so unbeliebt. Aber wer den Bürgern die Kompetenz zur Entscheidung in Sachfragen abspricht, darf sie eigentlich auch nicht wählen lassen. Denn es ist einfacher, eine Sachentscheidung zu fällen als eine Entscheidung über einen Politiker, den man kaum kennt oder über ein langes Parteiprogramm, dessen Umsetzung ungewiss ist[11].

Nun hat die direkte Demokratie auch Nachteile. Es besteht immer die Gefahr, dass die Mehrheit die Minderheit zu eigenen Gunsten enteignet oder bevormundet. Auch die Schweiz ist insofern theoretisch nur eine Volksabstimmung von der Enteignung Ihrer Leistungsträger entfernt. Gesetz und Verfassung bieten keinen wirklichen Schutz, weil diese ebenfalls geändert oder einfach nur anders ausgelegt werden können. Hier hat das liechtensteinische System zwei wirksame Sicherheitsventile eingebaut: zum einen das Vetorecht des Fürsten, zum anderen das Sezessionsrecht der Gemeinden. Ein Missbrauch des Vetorechts durch das Staatsoberhaupt wiederum wird durch die Möglichkeit der Bürger zum Misstrauensvotum oder zur Abschaffung der Monarchie verhindert.

Friedlicher Wettbewerb der Staaten

Liechtenstein ist das einzige Land der Welt, das seinen Gemeinden kraft Verfassung die Sezession und damit die Selbstbestimmung erlaubt. Eigentlich ist dies ein urdemokratischer Vorgang. Die Mehrheit eines Gebietes entscheidet per Volksabstimmung, unabhängig zu werden oder einem anderen Gemeinwesen anzugehören. Dieses Selbstbestimmungsrecht der Völker ist zwar in der UN-Charta verankert. Allerdings wäre das ein enormer Machtbegrenzungsfaktor für die Politik, daher hat sich diese das Dogma der „Unverletzlichkeit der Grenzen“ (natürlich „zur Friedenssicherung“) zurecht gelegt und missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Völker einfach. Es ist aber nicht wirklich einsehbar, welche Friedensgefährdung es darstellen soll, wenn sich etwa Gebiete wie Venetien oder Katalonien von ihrem Mutterland lösen (und noch dazu Mitglied von EU und NATO bleiben wollen). In beiden Fällen ist eine große Mehrheit der Bevölkerung für die Abspaltung. Beweggrund ist jeweils, dass man seine Angelegenheiten lieber selber wahrnehmen möchte, schlecht geführte Regionen und den administrativen Wasserkopf der Zentralregierung nicht länger subventionieren will und den Parteien auch nicht zutraut, im Interesse der eigenen Region zu handeln. Das weiß natürlich die Regierung und hat daher in beiden Fällen die Abspaltung verboten. Ob diese undemokratische und autoritäre Haltung auf Dauer gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzbar ist, steht freilich auf einem anderen Blatt.

Wäre die Abspaltung zulässig, wie das in Liechtenstein der Fall ist, hätte die Regierung einen Anreiz, die Interessen der Regionen von vornherein stärker zu beachten. Fürst Hans-Adam II. hat erkannt, dass die Gewährung von Selbstbestimmungs- und damit Sezessionsrecht die Qualität staatlichen Handelns kraft Wettbewerb genauso erhöhen kann, wie dies im Produkt- und Dienstleistungsmarkt der Fall ist. Die Staaten müssen dann friedlich miteinander in Wettbewerb treten, um Ihren Kunden den bestmöglichsten Service zum niedrigsten Preis anzubieten[12]. Hans-Adam II. wörtlich: „Der Umwandlungsprozess des Staates vom Halbgott in ein Dienstleistungsunternehmen wird nur möglich sein, wenn man von der indirekten auf die direkte Demokratie übergeht und mit dem Selbstbestimmungsrecht auf Gemeindeebene das Monopol des Staates aufbricht.“[13] In Deutschland hätten sich bei gleicher Rechtslage vermutlich nicht nur die Exklave Büsingen[14], sondern diverse süddeutsche Gemeinden längst der Schweiz angeschlossen. Das hätte wiederum die Politik erheblich vorsichtiger bei ihren Maßnahmen gemacht, denn andernfalls drohte ja ein weiterer Verlust von Staatsgebiet und Staatsbürgern (=Macht).

Die Mehrheit der Entscheidungen auf Gemeindeebene treffen

Ein weiterer Vorteil Liechtensteins ist schlicht seine Kleinheit. Je größer und anonymer eine Gesellschaft ist, desto eher wird sich ein Wasserkopf von Politikern, Beamten und Lobbyisten um die Zentrale bilden und desto eher besteht ein Anreiz, persönlich nicht bekannte Mitmenschen auszubeuten und weltfremde Entscheidung zu treffen. Echte Subsidiarität bedeutet, dass die Mehrheit der Entscheidungen auf Gemeindeebene getroffen werden. Man kennt sich und, kann die Auswirkung seines Tuns direkt beobachten. Ein Sozialkontrolle findet statt[15].

Verglichen mit Deutschland ist Liechtenstein zudem ein Musterbeispiel für Systemrobustheit oder Antifragilität. Ein antifragiles System ist eines, das weniger Ausschläge (auch nach oben) aufweist, dafür über ein weit längeren Zeitraum stabil und letztlich erfolgreicher ist[16]. Den Gegensatz dazu bilden fragile Systeme, die eine Zeit lang gut aussehen, dann aber in regelmäßigen Abständen katastrophal zusammenbrechen. Bis zum Jahr 1866 waren Liechtenstein und das heutige Deutschland im Deutschen Bund vereint. Der Deutsche Bund war ein Staatenbund souveräner deutschsprachiger Staaten, der im wesentlichen eine gemeinsame Verteidigung zum Gegenstand hatte. Ähnlich wie heute der intellektuelle Mainstream und die politische Klasse einen europäischen Bundesstaat anstrebt, war seinerzeit die Schaffung eines einheitlichen deutschen Staates das Maß der Dinge. Als nach der Schlacht von Königgrätz klar wurde, dass Preußen, welches den Fortbestand des Deutschen Bundes ablehnte, das Zentrum dieses neuen Staates sein würde, wurde von den Mitgliedsstaaten seine Aufhebung beschlossen. Ein einziges Land stimmte damals übrigens dagegen: Liechtenstein.

Was in der Folge mit Deutschland geschah ist bekannt: Einigungskriege, Kolonialismus, Erster Weltkrieg, zwei Millionen eigene Kriegstote, Verlust von einem Viertel des Staatsgebietes, Revolution, Hyperinflation, Währungsreform mit Verlust nahezu alle Ersparnisse, nationalsozialistische Diktatur, Zweiter Weltkrieg, Holocaust mit Auslöschung der jüdischen Mitbürger und ihrer Kultur, sechseinhalb Millionen eigene Kriegstote, Verlust eines weiteren Drittels des Staatsgebietes, fast alle Städte zerbombt, Vertreibung von zwölf Millionen Deutschen, Teilung des Landes in Besatzungszonen, erneute Währungsreform mit Verlust nahezu aller Ersparnisse, sozialistische Diktatur im Ostteil, dort Revolution und erneute Währungsreform. Insgesamt gab es sage und schreibe vier Systemzusammenbrüche seit 1870. Demgegenüber in Liechtenstein: null.

Eine der innovativsten Verfassungen der Welt

Heute verfügt Liechtenstein über ein weit höheres Pro-Kopf-Einkommen als Deutschland, ist ein stabiles Land mit wenig Kriminalität und ohne Staatsschulden. All dies wurde erreicht ohne einen einzigen Krieg, ohne eine einzige Revolution und ohne einen einzigen Anschluss an ein großes und mächtiges Gemeinwesen. Wenn dieser Erfolg nicht am politischen System und an der Kleinheit des Landes liegt, woran dann?

Wir sollten daher auch darüber nachdenken, ob ein Europa aus 100-200 Liechtensteins nicht das bessere Europa wäre. Die meisten Entscheidungen würden auf lokaler Ebene und dezentral getroffen, die Bürger dürften in Sachfragen mitentscheiden und aufgrund der Vielzahl von Gemeinwesen und des Sezessionsrechts herrschte ein fruchtbarer Wettbewerb um die Bürger anstelle eines Staatenkartells, dass die Bürger einerseits möglichst weitgehend melken und andererseits von allen Entscheidungen ausschließen will. Europas Stärke war immer die Vielfalt und der damit verbundene Wettbewerb. Die Schaffung gemeinsamer Institutionen wie einer gemeinsamen Freihandels- oder Wirtschaftszone oder einer gemeinsamen Verteidigung steht dem nicht entgegen. Je kleiner die Staaten sind, desto weniger droht zudem ein einzelner oder eine Gruppe von Staaten zu dominant zu werden. Nur Großmächte können große Katastrophen anrichten. Leopold Kohr, der „Philosoph der Kleinheit“, stellte bereits 1941 fest, was heute unverändert gilt: „Die politische Theoretiker unserer Zeit, die nur das Große im Auge haben und sich an Sammelbegriffen wie „Menschheit“ begeistern (niemand weiß, was das eigentlich ist und warum man für sie Leben opfern soll) halten den bloßen Gedanken, mehr anstatt weniger Staaten zu schaffen, für einen Rückschritt ins Mittelalter. Sie alle sind für Einigung und Gigantismus, obwohl Einigung über gewisse Grenzen hinaus nichts darstellt als totalitäre Gleichschaltung… Es ist …unsere eigene Erfahrung, die uns gelehrt hat, dass die Demokratie in Europa oder sonstwo nur in kleinen Staaten blühen kann. Nur dort kann der Einzelmensch seinen Platz und seine Würde behaupten“[17].

Natürlich ist auch in Liechtenstein nicht alles Gold was glänzt. Auch dort wachsen die Verwaltung und die Staatsausgaben beständig. Im Jahre 1956 verfügte Liechtenstein gerade einmal über zwölf Polizisten und man konnte den Regierungschef anrufen, worauf dieser persönlich das Telefon abnahm und sich mit „Regierung“ meldete[18]. Heute hat allein die Liechtensteiner Polizei 120 Mitarbeiter und das Land eine „professionelle“ Regierung und Verwaltung mit 19 Ämtern, 27 Dienststellen und weiteren Einrichtungen. Die Steuern sind entsprechend gestiegen. Jede Verwaltung tendiert dazu, sich zu erweitern und jedes Parlament tendiert dazu, seine Aufgabenbereiche auszuweiten, jeweils um die eigene Bedeutung zu vergrößern. Vernünftig klingende Gründe finden sich dafür immer. Eine echte Dienstleistungsgesellschaft beruht aber auf Freiwilligkeit. Jeder bezahlt nur für die Dienstleistung, die er auch haben will. Ansonsten besteht eben die Gefahr, immer neue staatliche „Dienstleistungen“ und Mitgliedschaften in „wichtigen internationalen Organisationen“ aufgedrängt zu bekommen, weil Staatsoberhaupt/ Parlament/ Regierung / Mehrheit des Volkes der Meinung sind, das sei gut für einen. Dem wäre dadurch zu begegnen, dass jeder einzelne Bürger sozusagen als Souverän seiner selbst einfach ein Vertrag mit dem „Dienstleistungsunternehmen Staat“ schließt, in dem festgehalten ist, was seine Rechte und Pflichten (einschl. Kosten) sind, so dass ein Parlament oder die Mehrheit nicht einseitig diesen Vertrag ändern kann. Darin kann durchaus eine nicht verhandelbare Basisleistung wie Polizei /Justiz / Grundsicherung enthalten sein. Aber wer weiß, vielleicht wird Liechtenstein auch in dieser Hinsicht einmal eine Vorreiterrolle einnehmen.

Die aktuelle Landesverfassung ist jedenfalls eine der innovativsten der Welt, was die Machtbegrenzung angeht, und das ist in jedem System der alles entscheidende Punkt.

Dieser Artikel erschien erstmals beim Deutschen Arbeitgeber Verband.


[1] Eine Änderung des bundesdeutschen Systems ist einfacher als viele denken. Tatsächlich müssten die erwachsenen Staatsbürger nur mit einfacher Mehrheit eine neue Verfassung verabschieden. Damit wäre das Grundgesetz gegenstandslos.

[2] Einer altmodischen Auffassung zufolge sollte man keine laute und lärmende Meinung zu Sachverhalten vertreten, über die man erkennbar nicht ausreichend informiert ist.

[3] http://www.llv.li/files/as/Jahrbuch%202014%20internet_gesamt.pdf, 167

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaft_Liechtensteins

[5] http://www.liechtenstein.li/wirtschaft/zahlen-und-fakten/ – Gesamt-BIP geteilt durch die Zahl der Arbeitsplätze

[6] http://de.statista.com/statistik/daten/studie/254144/umfrage/bruttoinlandsprodukt-je-erwerbstaetigen-in-deutschland-nach-bundeslaendern/

[7] David Beattie, Liechtenstein. Geschichte und Gegenwart, Triesen 2005, 219ff.

[8] Beattie, 228f.

[9] Beattie, 227

[10] Hans-Adam II. von Liechtenstein, Der Staat im dritten Jahrtausend, Bern 2010, 169

[11] Hans-Adam, 177

[12] Hans-Adam, 166

[13] Hans-Adam, 196

[14] https://de.wikipedia.org/wiki/Büsingen_am_Hochrhein: „Im Jahre 1918 wurde eine Volksabstimmung durchgeführt, in der 96 % der Büsinger Bürger für eine Angliederung ihres Dorfes an die Schweiz stimmten. Dazu kam es aber nicht, weil die Schweiz kein geeignetes Austauschgebiet anbieten konnte. So blieb Büsingen beim Deutschen Reich. Die bisher letzte Chance der Büsinger, der Schweiz angegliedert zu werden, bot sich 1956. Damalige Verhandlungen waren zunächst vielversprechend, jedoch bestand der Landkreis Konstanz auf dem Verbleib von Büsingen bei Deutschland.“ Was die Bürger von Büsingen selbst wollen, spielt für den deutschen Staat offenbar keine entscheidende Rolle.

[15] Vgl. dazu auch Hans-Adam II., 11-23.

[16] Nassim Nicholas Taleb, Antifragilität – Anleitung für eine Welt, die wir nicht verstehen, München 2013.

[17] Leopold Kohr, Die Lehre vom rechten Maß, Salzburg 2006, 26f.

[18] Kohr, 147f.