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Sprache ist manchmal entlarvend. Manchmal kommt es sogar vor, dass diejenigen, die sie benutzen, das gar nicht merken. Seit Monaten geistert die Idee der Kulturstaatssekretärin Monika Grütters für eine Kulturgutschutznovelle durch die Feuilletons. Jetzt hat die Berliner CDU-Frau die Begründung nachgeliefert: Man wolle verhindern, dass „Artefakte aus Raubgrabungen, mit deren Verkauf zum Beispiel der IS seine Terrorherrschaft finanziert, nach Deutschland eingeführt und hier illegal gehandelt werden.“ Und ich dachte bisher immer, dass der IS wichtige Kulturgüter zerstören würde. So kann man sich irren… Da hätte man doch mal die Chance, welche zu retten! In der Pressemitteilung Nr. 319 vom 15. September 2015 der Bundesregierung schreibt die Jeanne d’Arc des deutschen Kulturgutes über die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes. Derzeit sei bereits nach EU-Recht eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, wenn entsprechende Kulturgüter ins außereuropäische Ausland, also etwa in die wichtigen Kunsthandelsländer USA oder Schweiz (deren außereuropäische Kolonien?) ausgeführt werden solle. Soweit zum Verständnis der Kulturstaatssekretärin der Deutschen Bundesregierung zum Kulturraum Europa.

Mann oh Mann, wie soll ich meinem Sohn in Erdkunde die Hauptstädte und Länder Europas einbläuen, wenn die eigene Bundesregierung bei den Geographiekenntnissen die Schweiz in Afrika vermutet? Okay, wenn Claudia Roth Kulturstaatssekretärin wäre, dann hätte ich ja noch ein gewissen Verständnis, denn sie musste sicherlich in ihrer Schulzeit die Hauptstädte und Länder Europas tanzen. Aber dennoch ist es erschreckend, wenn die eigene Regierung in den Grundlagen der Geographie nicht versetzungsfähig ist.

Grundsätzlich muss man sich ohnehin fragen, was das Ganze soll. Mit welchem Recht greift der Staat in das Eigentum Einzelner ein? Ist es schlimm, wenn Kunstgegenstände irgendwo anders gezeigt werden oder in ausländischem Besitz sind? Der Bestand des Pergamonmuseums auf der Berliner Museumsinsel stammt sicherlich auch nicht aus dem Bayerischen Wald. Vielleicht ist es auch ganz gut, wenn diese Schätze in Berlin gezeigt und nicht vom IS zerstört werden. Am Ende eignet sich die Regierung wieder einmal etwas an, was ihr nicht gehört. Hier hilft eine gute Faustregel: Verlangt der Staat nach „Kulturgütern“, lauf um dein Leben, achte auf dein Portemonnaie und auf das Gemälde, das dir deine Großmutter vermacht hat …

Dieser Beitrag erschien zuerst im Magazin „eigentümlich frei“.

Photo: Lucas Film

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Siebzehn Ministerien kümmern sich in Deutschland um Verbraucherschutz, zahlreiche Behörden und parabürokratischen Institutionen widmen sich ihm. Diese Rundumversorgung führt zu einem schleichenden Verlust von Selbstverantwortung und Mündigkeit.

Die Illusion der Sicherheit

Einer der Wege, mit dem ein Politiker am schnellsten punkten kann, ist der des Versprechens von Sicherheit. Arbeitslosigkeit steigt? Der Politiker initiiert Konjunkturprogramme. Terroristen bedrohen das Land? Der Politiker lässt Polizeibataillone in den Straßen aufmarschieren. Ein Crash steht bevor? Der Politiker sorgt dafür, dass die Geldmaschine in Gang gebracht wird. Wenn es schließlich um Fragen wie Fahrzeugsicherheit, Medikamente und Babynahrung geht, dann ist jeder zu Recht besorgt und sehr viele erleichtert, wenn man ihnen verspricht, in solchen sensiblen Fragen für Sicherheit zu sorgen.

Fraglich ist allerdings, ob dieses Versprechen überhaupt einlösbar ist … Denn selbst gut ausgestattete Behörden und ausgewiesene Experten können sich irren. Darüber hinaus kann es bisweilen sogar im Interesse von Politikern und Behörden liegen, mal ein Auge zuzudrücken. Etwa wenn Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen oder andere Lobbyinteressen sich stark machen. Die Sicherheit, die dem Bürger im Namen des Verbraucherschutzes versprochen wird, ist jedenfalls eine Illusion. Niemand kann umfassende Sicherheit garantieren. Die Menge an Informationen, die dafür nötig wären, kann kein Computer der Welt bereitstellen. Ganz zu schweigen davon, dass man dafür auch Informationen bräuchte, die jetzt noch gar nicht verfügbar sind.

Der Weg in die Unmündigkeit

Dass diese Sicherheit nicht so vollständig bereitgestellt werden kann, ignorieren freilich viele Bürger. Zu schön, zu verlockend klingt die Verheißung. Die meisten verlassen sich darauf, dass die Flugsicherheitsbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Minister Heiko Maas und seine Leute für Sicherheit sorgen. Das ist aus ihrer Sicht auch durchaus nicht unvernünftig. Im Großen und Ganzen funktionieren diese Einrichtungen nicht ganz schlecht. Man muss sie nicht unbedingt schlecht reden. Aber gerade weil sie so gut funktionieren, stellen sie ein Problem dar.

Je reibungsloser und unkorrumpierbarer die Arbeit staatlicher Verbraucherschutzstellen vonstattengeht, umso mehr verlassen sich die Bürger darauf, dass schon jemand für ihre Sicherheit sorgt. Ohne sich aktiv dafür zu entscheiden, führt ihr Weg oft in die Unmündigkeit. Wer macht sich denn noch die Mühe, sich über ein Produkt zu informieren, wenn ihm ständig suggeriert wird, dass die zuständigen Stellen ein wachsames Auge auf Qualität und Sicherheit haben? In einem solchen System gewöhnen sich Menschen eher die Mündigkeit ab als sie zu entwickeln.

Gute Absichten und schlimme Folgen

Je besser diese Kontrolle seitens staatlicher Stellen funktioniert, umso leichter wird es auch, sie ohne große Gegenwehr auf immer mehr Bereiche auszudehnen. Dann ist schon der Mechanismus in Gang gesetzt, den der Ökonom Ludwig von Mises als Interventionsspirale bezeichnet. Ein Eingriff bringt den nächsten hervor. Das Gefühl der Sicherheit macht die Bürger offen für das Angebot von mehr Sicherheit. Anstatt genervt zu sein von den Einschränkungen, die Vorschriften des Verbraucherschutzes mit sich bringen, ist man erleichtert.

Je tiefer die Menschen in diese Spirale hineinkommen, umso mehr verlieren sie allerdings sowohl das Bedürfnis danach, selber Verantwortung zu übernehmen, als auch das Verständnis für die Notwendigkeit dieser Selbstverantwortung. Staatliche Stellen übernehmen die Rolle von Helikopter-Eltern. Was schon im kleinen Bereich der Familie nicht gut geht, kann erst recht auf so einer großen Ebene nicht funktionieren. Das Ergebnis des beständigen Wachstums staatlichen Verbraucherschutzes ist nicht der mündige Verbraucher, sondern der entmündigte. Der Verbraucher, der sich nicht mehr nur darauf verlässt, dass einer ihm Sicherheit bietet, sondern der es auch zunehmend verlernt, sich selber zu informieren und selber zu entscheiden. Staatlicher Verbraucherschutz ist mithin ein Paradebeispiel dafür, wie gute Absichten oft schlimme Folgen zeitigen können.

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Nie wieder eine Finanzkrise! Das hatten sich Politiker auf die Fahnen geschrieben, als sie nach Reaktionen auf die Banken- und Finanzkrise von 2007/08 suchten. Dass sie dabei den Weg der Regulierung beschritten haben, war allerdings ein Fehler.

Schuld und Sühne

Banken kollabierten, Vermögen wurden vernichtet, ganze Staaten standen am Abgrund einer Pleite. Angst und Empörung machten sich breit – bei Verantwortlichen in der Politik nicht weniger als unter den Bürgern, die zum Teil sehr schmerzhaft die Folgen der weltweiten Krise zu spüren bekamen. Ganz offensichtlich hatten Banken in weitaus höherem Umfang spekuliert als das angesichts ihrer finanziellen Möglichkeiten vernünftig gewesen wäre. Da brach die Sächsische Landesbank innerhalb von Tagen in sich zusammen, weil sie entgegen ihrem eigentlichen Auftrag auf dem US-Hypothekenmarkt hatte mitspielen wollen. Da wurden mal eben 18 Milliarden zur Verfügung gestellt, um zu verhindern, dass Commerzbank und Dresdner Bank von ausländischen Banken übernommen würden.

Kein Wunder, dass viele Menschen von Banken erst einmal nichts mehr wissen wollten. Zumal die Rechnung für deren „Rettung“ natürlich wieder der Steuerzahler präsentiert bekam – und bekommt. In dieser Lage war klar: Das darf uns nicht noch einmal passieren! Verständlicherweise hegte manch einer auch noch entsprechende Rachegelüste. Die Initiativen zur Begrenzung der Boni für Investmentbanker etwa entsprangen sicher auch einem Bedürfnis, Täter zu bestrafen. (Wer tatsächlich Haupttäter war, und ob die Banker nicht vielleicht eher so etwas waren wie Plünderer in einem bereits zerstörten Laden, ist noch ein anderes Thema.) Doch nicht nur die Einzelpersonen sollten an die Leinen gelegt werden, sondern insbesondere auch die Institutionen.

Bankenregulierung als Ordnungspolitik?

Die Macht der Banken sollte beschränkt werden. Klingt fast so, als ob Erhard, Eucken oder Röpke das gefordert hätten. Ordoliberalismus nun endlich nicht mehr nur für die Stahlwerke und Bierproduzenten, sondern auch für die Finanzindustrie! Nicht ohne Häme wurden solche Forderungen im Gefolge der Krise besonders von belesenen und geschickten Politikern wie Sarah Wagenknecht oder dem Grünen Gerhard Schick erhoben – mit Verweis auf die Tradition der Sozialen Marktwirtschaft. Aber nicht nur die deutschen Politiker wollten ihrem Ruf als Freunde und Hüter der Ordnung wieder gerecht werden. Weltweit sahen Staatsmänner die Notwendigkeit neuer und schärferer Regeln für die Banken. Im November 2010 einigten sich die Regierungschefs auf dem G20-Gipfel in Seoul darauf, eine Verschärfung der bisherigen Bankenregulierung „Basel II“ durchzusetzen.

„Basel III“ war geboren. „Das Herzstück der Finanzsektorreform“ befand damals Finanzminister Schäuble. In Deutschland gewann die BaFin, die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleister, an Aufmerksamkeit und in der Folge an Kompetenzen. Seit letztem November gibt es innerhalb der EZB auch noch eine mächtige Aufsichtsabteilung für die etwa 120 größten europäischen Kreditinstitute. Eingehegt in diese Sicherheitsmaßnahmen aus schärferen Gesetzen und schlagkräftiger Aufsicht soll eine Krise wie 2007/08 ein für alle Mal unmöglich gemacht werden. Wird das klappen?

Wer sind eigentlich die Regulierer?

Schauen wir einmal hinter das, was uns die Gesetzgeber versprechen. Wer erarbeitet eigentlich die neuen Regulierungen und Richtlinien? Das Bankenwesen ist mittlerweile so komplex geworden, dass es schwer wird, Experten zu finden, die sich hinreichend auskennen und gleichzeitig keinerlei berufliche Verbindungen mit den Banken haben. Sprich: Leute, die weder selber in Banken arbeiten, noch in Beratungs- oder Prüfungsfirmen; weder Mitglieder von Großkanzleien sind, die Banken beraten, noch Wissenschaftler, die von Banken für Gutachten bezahlt werden. Im Grunde genommen fast ein Ding der Unmöglichkeit. Interessenskonflikte sind also unausweichlich. Die echten Kenner des Geschäfts sind in den meisten Fällen auch diejenigen, die Teil des Geschäfts sind. Regulierern bleibt in der Regel keine Alternative dazu, den Rat derjenigen einzuholen, die auch für die Banken selber arbeiten.

Gleichzeitig gibt es noch das zeitliche Problem. Eines der Anliegen der strengeren Regulierung ist es auch, die perversen Finanzprodukte aus dem Markt zu nehmen, die zu der großen Finanzkrise geführt haben: gehebelte Risiken, versteckte und mehrfach umgeleitete Derivate, Konstrukte, die nicht einmal die Konstrukteure mehr richtig verstanden haben. Der ehemalige Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Hilmar Kopper, sagte selbst 2008 in einer Talkshow, er hätte nie solche Produkte gekauft, die er nicht verstanden hat. Dennoch hat die Deutsche Bank, ebenso wie die allermeisten anderen Banken – von den großen bis zu den kleinen Sparkassen – genau solche Produkte munter unters Volk gebracht.

Erarbeitet wurden die Regulierungen von Basel III seit 2008, beschlossen wurden sie im November 2010, im Januar 2014 traten die Regulierungen in Kraft, die Übergangsfristen für die Einführung sind inzwischen bis 2019 ausgedehnt worden. Mit anderen Worten: Die Banken hatten mindestens drei Jahre Zeit, um sich auf die Regulierungen einzustellen, in manchen Fragen noch viele Jahre mehr. Was wird in dieser Übergangszeit geschehen? Werden die Banken daran arbeiten, sich komplett zu konsolidieren? Oder werden sie zumindest einen Teil ihrer Energie darauf verwenden, Finanzprodukte zu ersinnen, die von den neuen Regulierungen nicht erfasst werden? Letzteres ist durchaus wahrscheinlich. Geht es doch darum, möglichst rasch große Mengen Geld zu verschieben, um mit der internationalen Konkurrenz Schritt zu halten. Solange die Politik die unausgesprochene Rettungs-Garantie aufrechterhält, können die Banken mit dieser komfortablen Rückfall-Option munter weiter spekulieren. Noch 2012-13 wurden spanische Banken gerettet. Und europäische Banken würden auch wieder gerettet, wenn es Probleme geben würde. Kein Politiker will für eine eventuell folgenschwere Bankenpleite die Verantwortung übernehmen.

Regulierung löst die Probleme nicht

Ein wesentliches Merkmal von Regulierung ist, dass sie immer erst dann entworfen wird, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Letztlich können Regulierer nichts anderes tun, als nur beständig hinter Katastrophen her zu laufen. Sie sind wie der Hase aus dem Märchen: so eifrig sie auch rennen – immer ist da schon wieder ein neuer Igel vor Ihnen da. Wenn japanische Ingenieure nach einer Erdbeben-Katastrophe neue Bauweisen ersinnen, die die Häuser erdbebensicher machen, dann haben sie mit dem Faktor Erdbeben einen relativ gut berechenbaren Faktor, auf den sie sich einstellen können. Das ist bei Regulierungen anders: Während Erdbeben weder den Anlass noch gar die Fähigkeit haben, sich an die neuen Bauweisen anzupassen, haben Banken sehr, sehr gute Gründe dafür und auf jeden Fall auch das nötige Knowhow, um den Regulierungen auszuweichen. Während Regulierer die Probleme von gestern zu verhindern versuchen, sind die Banken schon längst einen Schritt weiter.

Mit Regulierung wird den Problemen im Finanzwesen nie beizukommen sein. Was die Bankenwelt braucht, ist eigentlich nur eine klare Ansage: Wenn Ihr fallt, dann fallt Ihr nicht auf ein weiches Trampolin, das Euch wieder nach oben befördert, sondern dann ist höchstwahrscheinlich der Ofen aus. Das klare Signal, dass Banken grundsätzlich nicht mehr gerettet werden, ist die einzig wirklich effektive Art und Weise, wie Bankenpleiten verhindert werden können. Regulierung ist dagegen nur Augenwischerei. Stabilisieren kann sich ein solches System nicht durch äußere Einmischung, sondern nur durch intrinsische Anreize.

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Heute jährt sich zum 800. Mal die Unterzeichnung der Magna Carta. Sie kann uns immer noch in unserem Verständnis von Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie inspirieren. Vielleicht auch im Blick auf die von Großbritannien angestoßene Debatte über EU-Reformen.

Robin Hood lässt grüßen

Die Invasion Englands durch den Normannenherrscher Wilhelm im Jahr 1066 hatte die dortige Staatsorganisation grundlegend verändert. Vor allem König Heinrich II., der von 1154 bis 1189 regierte, baute in seiner für damalige Verhältnisse sehr langen Regierungszeit den Zentralstaat aus und führte eine Bürokratie ein, die die Kontrolle des Königs über die örtlichen Herrscher, die Barone, sichern sollte. Der berühmte Sheriff von Nottingham war ein solcher Bürokrat, der lokale Adlige und Bauern gleichermaßen drangsalierte. Aus der Geschichte um Robin Hood kennt man auch den Sohn Heinrichs II., König Johann Ohneland. Er war es, der vor 800 Jahren gezwungen wurde, seine Unterschrift unter die Magna Carta zu setzen.

Nach dem strengen Regiment seines Vaters und der eklatanten Misswirtschaft seines großen Bruders Richard Löwenherz sah sich Johann bei Herrschaftsantritt mit einem harschen Krieg in Frankreich konfrontiert. Dieser Krieg verschlang Unsummen und so erhöhte sich die Steuerlast von Jahr zu Jahr. Gleichzeitig kam es zu einer starken Inflation. Es kam der Punkt, an dem die Barone sich nicht mehr in der Lage sahen, diese Bürde zu schultern. Zumal sie von ihren eigenen Untertanen, an die viele der Lasten natürlich durchgereicht wurden, auch immer mehr Druck bekam. Robin Hood lässt grüßen.

Ein dauerhafter Garant gegen Willkür

Zentralstaat, Bürokratismus, hohe Steuern, Inflation – kommt einem irgendwie bekannt vor. Genau. Und vielleicht ist es auch keine ganz große Überraschung, dass in dem Land, dessen Bürger sich schon vor 800 Jahren dagegen gewehrt haben, auch heute der Widerstand relativ groß ist gegen solche Entwicklungen. Der Zufall will es, dass der derzeitige EU-Kommissionspräsident auch Johann (Jean-Claude) heißt – und in der Tat ja auch ein Ohneland ist. Doch abseits dieser anekdotischen Petitessen können wir tatsächlich an das Jahr 1215 anknüpfen, wenn wir darüber nachdenken, wie die Freiheit des Bürgers am besten gesichert werden kann.

Bereits im ersten Artikel des Dokuments wird der langfristige Gültigkeitscharakter festgeschrieben. König Johann unterschreibt es nicht als Person, sondern in seiner Funktion als Souverän. Er vererbt die Verpflichtung an seine Nachfahren. Es handelte sich also bei der Magna Carta nicht nur um einen Deal mit dem König. Vielmehr stand die Idee dahinter, eine schriftliche Verfassung zu etablieren, um einen dauerhaften Garanten gegen die Willkür der Herrschenden zu haben. Auch wenn in den folgenden Jahrhunderten die Magna Carta viel häufiger ignoriert als befolgt wurde, hielt sich die Idee eines auf Dauer angelegten Vertrags und inspirierte mehr als 400 Jahre später die britischen Vertragstheoretiker wie John Locke, die unser modernes Demokratieverständnis geprägt haben.

Die Wurzel der Bürgerrechte

Mehrere Artikel widmen sich der Frage der Besteuerung. Fortan sollte der König nicht mehr nach eigenem Gutdünken Steuern erheben dürfen. Das Schildgeld, eine Art Kopfsteuer, die wichtigste Finanzierungsquelle des Königs bei seinen Kriegen, durfte nur noch nach Zustimmung des „common counsel“ erhoben werden. Damit war der Grundstein gelegt für das Entstehen eines Parlaments im modernen Sinne. Fünfzig Jahre später, im Januar 1265, tritt dann auch zum ersten Mal ein englisches Parlament in Westminster zusammen. Fortan sollte der König sich genauer überlegen, ob eine Investition – in der Regel ein Krieg – wirklich nötig ist, und sollte gleichzeitig gezwungen sein, sich vor dem Parlament dafür zu rechtfertigen. Jahrhunderte später hallte der Ruf „No taxation withour representation“ aus den amerikanischen Kolonien wie ein Echo dieser Bestimmungen über den Atlantik.

Indem man dem königlichen Etat Fesseln anlegte, sollte dessen Willkür eingeschränkt werden. Der Willkür seiner Beamten setzte man klare rechtstaatliche Bestimmungen gegenüber. Es ging um die Herrschaft des Rechts, den Rule of Law. Um einen Prozess anzustrengen, sollte die Anklage allein nicht mehr ausreichen – „zuverlässige“ Zeugen waren zwingend nötig. Auch bestimmte das Dokument: „Kein freier Mann soll verhaftet, ins Gefängnis geworfen, enteignet, geächtet oder verbannt werden … außer aufgrund des rechtmäßigen Urteils seiner Standesgenossen oder aufgrund der Gesetze dieses Landes.“ Diese Bestimmungen waren wegweisend für die Geschichte der Bürgerrechte vom Habeas Corpus Act von 1679 über die Bill of Rights in der US-Verfassung bis hin zu all den Kämpfern gegen Tyrannen in unserer Zeit, in Syrien und China, in Venezuela und Russland.

Sogar die Personenfreizügigkeit und die Zollfreiheit, die wohl wichtigsten Errungenschaften der Europäischen Union wurden in der Magna Carta bereits für das Königreich England garantiert: „Alle Kaufleute sollen sicheres Geleite haben, nach England zu können und es zu verlassen, dort zu bleiben und durchzureisen, sowohl zu Land als zu Wasser; … zu kaufen und zu verkaufen, ohne alle bösen Zölle.“ [sic! „evil tolls“]

Aus der Geschichte Robin Hoods lernen

Die Magna Carta Libertatum, wie sie vollständig heißt, also die „Große Urkunde der Freiheiten“, sollte nicht lange überdauern. Viele der Adligen, die zur Zeit Johann Ohnelands die Opposition gebildet hatten, wurden bald wieder zu Komplizen des Königs. Ihre Nachfahren machten es nicht besser. Es bedurfte noch vieler hundert Jahre voller Unterdrückung und Krieg bis sich die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Selbstbestimmung stärker durchsetzen konnten. Das schmälert allerdings nicht die Bedeutung des Dokuments. Denn auch wenn England 1215 nicht sofort von einer Despotie zu einer modernen Republik wurde, war der Same gelegt, die Idee in die Welt gekommen.

Diese Idee kann uns heute noch als Leitstern dienen. Kehren wir dafür noch einmal zurück zu Robin Hood. Und zwar unabhängig davon, ob man in ihm einen verklärten Kriminellen, einen Retter der Entrechteten oder einen Vorläufer von Che Guevara sieht. Robin Hood und seine Mitmenschen hätten alle mehr davon gehabt, wenn er eine Töpferei betrieben hätte und sein Sohn eine Schule in Nottingham aufgemacht hätte. Das war aber nicht möglich, weil sie in einem Land lebten, das gebeugt wurde von zu hoher Steuerlast und in dem fast alle Bewohner der Willkür von Beamten ausgesetzt waren.

Nun ist die Situation heute vielleicht nicht mehr ganz so dramatisch wie damals im Sherwood Forrest. Und trotzdem gilt auch heute noch: Hohe Steuern, immer mehr und immer willkürlichere Gesetze und ein aufgeblähter Staatsapparat führen nicht in die Freiheit und den Wohlstand. Sie sind vielmehr der Weg in den Sherwood Forrest. Das sollten die Verantwortlichen in der EU bedenken, wenn sie mit den Reformvorschlägen aus dem Land der Magna Carta konfrontiert werden. Möge die EU ein Ort sein, an dem Robin Hood ungehindert seinen Geschäften nachgehen kann – zum Nutzen aller!

Photo: tiegeltuf from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Von Karolin Herrmann, Referentin für Haushaltspolitik und Haushaltsrecht beim Deutschen Steuerzahlerinstitut

Ob Deutsche Bundespost, Deutsche Telekom, die zahlreichen Staatsbanken oder die volkseigenen Betriebe in der DDR – öffentliche Unternehmen blicken in Deutschland auf eine lange Tradition zurück. Zwar setzte in den 1980er und 1990er Jahren eine Privatisierungswelle ein, die in einigen Bereichen zu einem Rückzug des Staates aus der Wirtschaft führte. Allerdings ist die Breite und Tiefe öffentlicher Wirtschaftstätigkeit noch immer erstaunlich. Der Staat beschränkt sich längst nicht auf eine „Schiedsrichter-Funktion“, er nimmt aktiv am Wirtschaftsleben teil. In der Tagespresse finden sich regelmäßig Lehrstücke darüber, was schiefgehen kann, wenn der Staat Unternehmer spielt. Monopoly mit Steuergeld im Rücken – eine für Privatwirtschaft und Steuerzahler kaum hinnehmbare Fehlinterpretation staatlicher Legitimität:

Allein der Bund ist an mehr als 300 öffentlichen Einrichtungen mittel- oder unmittelbarer Mehrheitseigner. Hinzu kommen die mehr als 1.400 Unternehmen der Länder. Die Beteiligungsberichte erscheinen wie eine Liste „ordnungspolitischer Grausamkeiten“: Staatliche Spielbanken, Regionalflughäfen, Staatsbrauereien, Staatsweingüter, Staatsbäder, Landesmedienanstalten oder Landesbanken – der Staat nimmt in vielfältiger Gestalt am Wirtschaftsleben teil; ob als Eigentümer, Gesellschafter oder Betreiber. Der Freistaat Sachsen ist zum Beispiel zu 100 Prozent an der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meißen beteiligt. Zu DDR-Zeiten war die Manufaktur ein Volkseigener Betrieb. Zu den Wirtschaftsbetrieben des Freistaates Sachsen gehört der Staatsbetrieb Sächsische Gestütsverwaltung, das Land Baden-Württemberg hält über die Badische Staatsbrauerei Rothaus GmbH gar eine Mehrheitsbeteiligung an einem Brauereigasthof inklusive Zimmervermietung.

Mehr als 13.000 öffentliche Einrichtungen und Unternehmen finden sich auf Ebene der Städte und Gemeinden. Der Vielfalt kommunalen Ideenreichtums scheint dabei keine Grenze gesetzt. Im saarländischen Völklingen gibt es – mehr als 600 km von der Nordsee entfernt – eine kommunale Meeresfischzuchtanlage. Diese hat die jahreszeitenunabhängige Produktion von Meeresfisch zum Geschäftszweck, steht mittlerweile aber kurz vor der Liquidation. Im brandenburgischen Potsdam gibt es eine kommunale Tropenhalle. Hier können Besucher mehr als 20.000 Tropenpflanzen bestaunen. Zu den aktuellen Workshops der (hochdefizitären!) Halle gehören „Schokoträume für Groß und Klein“ sowie „Tropicando – Tanz in den Tropen“. Ein ganz obskures Beispiel kommunaler Wirtschaftstätigkeit führt uns in die niedersächsische Stadt Braunlage. Dort gibt es sogar eine kommunale Pommes-Bude.

Mit der unternehmerischen Tätigkeit tritt der Staat nicht nur in Konkurrenz zur Privatwirtschaft, er übernimmt auch wirtschaftliche Risiken. So endete der landwirtschaftliche Ausflug der Stadtwerke Uelzen und Schwäbisch Hall in der Westukraine in einem finanziellen Desaster. Über eine Tochtergesellschaft wurden dort große Flächen Ackerland gepachtet – trotz der bekanntermaßen schwierigen landwirtschaftlichen und vor allem politischen Rahmenbedingungen. Letztlich überschätzten sich die kommunalen Stadtwerke-Manager maßlos. Sie waren weder Landwirtschaftsexperten noch hatten sie ausreichend Kenntnisse über die osteuropäische Wirtschaftsmentalität. Schlussendlich musste das von Beginn an defizitäre Ukraine-Geschäft im Frühjahr vergangenen Jahres verkauft werden.

Dabei gibt es gute Gründe, die für eine „verantwortungsvolle“ Zurückhaltung des Staates sprechen. Zu Recht argumentiert Alexander Rüstow, dass sich die privaten Wirtschaftssubjekte vornehmlich dann entfalten und eigeninitiativ tätig werden, wenn sich der Staat auf eine „ordnende Rolle“ beschränkt. Es braucht eine „Demut des Staates“ – vor den Freiheitsrechten der Unternehmen – und ein Bekenntnis zur von Friedrich August von Hayek attestierten Entdeckungsfunktion des Wettbewerbs. Letzteres setzt eine dezentrale Wirtschaftsorganisation und eine Achtung des Subsidiaritätsprinzips voraus. Der Staat soll seine Handlungsfähigkeit prioritär durch die „maßvolle“ Erhebung von Steuern und Abgaben finanzieren. Die staatliche Teilnahme am Wirtschaftsprozess und insbesondere ein damit verbundenes Gewinnstreben erschüttert hingegen die Glaubwürdigkeit des „marktwirtschaftlichen Systems“.

Zu den Grundprämissen der Marktwirtschaft gehört, dass jene Wirtschaftssubjekte, die einen Großteil ihrer Erträge über Steuern abführen müssen, darauf vertrauen können, dass der Staat nicht gleichzeitig als Wettbewerber gegen sie auftritt; zumal die öffentliche Hand mit zahlreichen Wettbewerbsvorteilen in puncto Bonität, Konkursfähigkeit, Körperschafts-, Umsatz- und Grunderwerbsteuer etc. ausgestattet ist. Der zunehmenden „Entgrenzung von Väterchen Staat“ ist Einhalt zu gebieten. Zurückhaltung lautet die Devise. Die Empfehlung hat Walter Eucken in „Unser Zeitalter der Mißerfolge“ bereits gegeben: „Der Staat hat die Formen, in denen gewirtschaftet wird, zu beeinflussen, aber er hat nicht den Wirtschaftsprozess selbst zu führen.“