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Photo: Joseloya from Flickr (CC BY 2.0)

Von Norbert Häring, Journalist und Autor des Buches „Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen“.

Telebörse-Moderator Raimund Brichta setzt mit bewundernswerter Konsequenz seinen Versuch fort, dem Finanzamt zur Bezahlung seiner Steuerschulden die Geldscheine aufzudrängen, die der Staat zum einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt hat. Doch dem Staat ist das eigene Geld, Euro-Banknoten, nicht gut genug. Er will nur Bankengeld. Ein Stück aus dem Tollhaus.

Auszug (Der volle Text und Links zu früheren Folgen stehen hier):

„… Inzwischen habe ich mich durch Paragrafen und juristische Kommentare gewühlt. Die Quintessenz: Es besteht nach wie vor ein Annahmezwang für Banknoten und Münzen. Das heißt, jeder hat sie als Bezahlung zu akzeptieren – es sei denn, etwas anderes ist vereinbart. Ich kann mich jedoch nicht erinnern, mit dem Finanzamt etwas anderes vereinbart zu haben.

Finanzämter wie meines versuchen sich zwar gerne damit herauszureden, dass die Finanzkassen für die Übergabe von Bargeld geschlossen wurden. Man müsse deshalb bargeldlos bezahlen. Das stimmt aber nicht, denn die Abgabenordnung – das ist eine Art Steuergrundgesetz – hat dafür eine Lösung parat: Sie sieht vor, dass in diesem Fall eine Bank oder Sparkasse am Ort des Finanzamts ermächtigt wird, für die Finanzkasse Bargeld gegen Quittung anzunehmen. Dies sollte auch der Regelfall sein, wie das Finanzgericht Münster erst vor Kurzem festgestellt hat (Az. 7 V 2897/15 AO).

So weit die Theorie. Die Praxis sieht leider anders aus: Meine Sparkasse weigert sich schlichtweg, mehr als tausend Euro Bargeld fürs Finanzamt anzunehmen. Das Geldwäschegesetz verbiete dies, sagen mir die Sparkassenmitarbeiter. Ich kann in diesem Gesetz zwar beim besten Willen kein solches Verbot entdecken, aber vielleicht übersehe ich etwas? Schauen Sie dort doch auch einmal nach! Und wenn Sie fündig werden, lassen Sie es mich bitte wissen. Nebenbei: Wer käme eigentlich auf die Idee, ausgerechnet beim Finanzamt Geld zu waschen?

Mir gelang es im vergangenen Jahr nur einmal, Geld fürs Finanzamt bei der Sparkasse einzuzahlen. Und das auch nur durch einen Trick des Kassierers. Der tat ausnahmsweise so, als ob das Konto des Finanzamts mein Konto wäre. Aufs eigene Konto darf man nämlich mehr als tausend Euro einzahlen. Da ich aber nachweislich nicht Inhaber des Finanzamtskontos bin – obwohl ich es gerne wäre -, war der Kassierer zu dieser Trickserei kein zweites Mal bereit.

Trotzdem hatte ich neulich noch einmal Glück: Das Finanzamt wollte diesmal weniger als tausend Euro haben. In diesem Fall nahm die Sparkasse mein Geld an, ließ sich dafür aber mit einer ‚Bareinzahlungsgebühr‘ von sechs Euro belohnen. Da ich nicht gewillt war, fürs Zahlen mit gesetzlichen Zahlungsmitteln auch noch zu zahlen, zog ich die sechs Euro kurzerhand von dem Betrag ab, der fürs Finanzamt bestimmt war. Das Bargeld-Heckmeck geht schließlich nicht zu meinen Lasten.

Vermutlich werden sich die Beamten dies jedoch nicht gefallen lassen, so dass ich mit weiterem Ärger rechne. Umso mehr, als mein nächster Bargeldversuch ansteht – mit einer Steuerzahlung, die über tausend Euro liegen wird. Vorsorglich …“

Erstmals erschienen auf Norbert Härings Blog.

Die Bundesregierung hat in dieser Woche ein „nationales Programm für nachhaltigen Konsum“ beschlossen. Jetzt ist Vorsicht geboten. Denn sie meint damit nicht, dass Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel oder Kanzleramtsminister Peter Altmaier mehr Maß halten und mehr vom täglichen Kalorienkuchen an Dritte abgeben sollen. Sondern es geht im vom Kabinett beschlossenen Programm um nicht mehr und nicht weniger als um den hehren Anspruch, „heute so zu konsumieren, dass die Bedürfnisbefriedigung heutiger und zukünftiger Generationen unter Beachtung der Belastbarkeitsgrenzen der Erde nicht gefährdet wird.“ Mehr Pathos geht nicht!

Es bedeutet „auch eine kritische Auseinandersetzung mit unseren Lebensstilen und unserem Wohlstandskonzept“. Nichts gegen Selbstreflexion, aber wen meint die Bundesregierung mit „unseren Lebensstilen“ und „unserem Wohlstandskonzept“? Den Lebensstil der Kanzlerin, die gerne wandert? Oder meint sie Heiko Maas, der uns gerne überwacht? Oder ist es doch der Lebensstil von Frank-Walter Steinmeier, der schon berufsbedingt permanent durch die Welt jetten muss? Mit welchem dieser Lebensstile sollen wir uns gründlich auseinandersetzen? Und was ist mit der Auseinandersetzung mit „unserem Wohlstandskonzept“ gemeint? Soll der Staat seinen Wohlstand zurückfahren – Schwimmbäder, Theater und Museen schließen? Oder geht es doch um etwas anderes? Geht es darum, dass die Regierung uns mehr an die Hand nehmen will. Vater Staat sagt, was die kleinen Bürger zu tun und zu lassen haben. Und wer nicht brav ist und folgt, darf abends nicht fernsehen.

Also geht es doch um all das, was die neuen Jakobiner uns aufs Auge drücken wollen: Weniger Fleisch essen, weniger Autofahren, die Hauswand begrünen und damit die Welt vor dem sonst sicheren Untergang retten? Eine freie Gesellschaft hat eine andere Philosophie: Dort hat kein Mensch, keine Gruppe, keine noch so demokratisch gewählte Mehrheit und kein Staat das Recht, Menschen zu zwingen, auf eine bestimmte Art und Weise glücklich zu sein.

Doch diese Regierung geht einen anderen Weg. Sie will uns zwangsbeglücken. Schon bald werden Forschungsgelder verteilt, Personal eingestellt, Programme aufgelegt, Gesetze und Verordnungen erfunden oder einfach nur in die richtige Richtung „gestupst“ (neudeutsch: Nudging), um den „nachhaltigen Konsum“ schwarz-roter Prägung umzusetzen. Die Grundlage für all das, liegt jetzt auf dem Tisch. Man könnte zum Schluß kommen und meinen, das Land und seine Menschen hätten aktuell andere Probleme – Flüchtlinge, Euro und so weiter, doch weit gefehlt. So will die Regierung ein Projekt „Slow Fashion“ fördern, welches „auf eine freiwillige Entschleunigung und damit einhergehende Einschränkung des Bekleidungskonsums durch eine Verlängerung der Nutzungsphase von Kleidung abzielt“. Vielleicht kann man dann auch noch erreichen, dass der Waschzyklus dieser Bekleidung verlängert wird. Das riecht dann etwas strenger, aber spart Wasser. Und bei der Kleidersammlung will sich die Regierung künftig auch beteiligen. Sie will die „Erhöhung des Einsatzes von Recyclingfasern, zum Beispiel durch das öffentliche Beschaffungswesen“ verbessern. Konsequenterweise sollen auch „klimafreundliche Urlaubsreisen“ gefördert werden. Dazu passt dann auch die Forderung nach einer Intensivierung der „Unterstützung des Fußverkehrs“ „z.B. durch Entwicklung einer Fußverkehrsstrategie für Deutschland“. Was folgt daraus? Am Besten Sie stornieren Ihre Urlaubsreise nach Mallorca und bleiben im Sommer zu Hause, da ist es eh am Schönsten!

Photo: Petra B. Fritz from Flickr

Phillip from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Es sei die beste Rede gewesen, die Angela Merkel jemals gehalten hat. So hat es wohl die Presseabteilung des Konrad-Adenauer-Hauses am Ende der Parteitagsrede Merkels den Journalisten ins Notizbuch diktiert. Genauso war es dann am nächsten Tag in den meisten Tageszeitungen zu lesen. 73 Minuten und 6 Sekunden dauert sie. Anschließend applaudierte der Parteitag 9 Minuten lang. Auch das wurde dokumentiert und analysiert. Es war weniger Applaus als 2014, aber mehr als 2013. „Gott sei Dank“ werden die Parteitagsstrategen wohl gedacht haben. Doch im Lichte betrachtet, muss man sagen, es war eher ein Rechenschaftsbericht als eine Rede: Was sie über das Jahr gemacht hat, welche Kollegen sie getroffen hat und so.

Sing-Sang der Verantwortungslosigkeit

Doch es wurde klar, was Merkel antreibt. Eine Vision oder ein Kompass ist es sicherlich nicht. Denn wenn sie davon spricht, es seien die europäischen Werte auf dem Prüfstand gestanden und es sei ein „humanitärer Imperativ“ gewesen, den an der ungarischen Grenze festsitzenden Flüchtlingen zu helfen, dann bleibt das im weichen Singsang. Sie versucht, sich ihrer Verantwortung als Kanzlerin und als Regierungschefin zu entziehen. Der „humanitäre Imperativ“ ist nicht das, was sie unterstellt. Nicht Frau Merkel ist an die ungarische Grenze gefahren und hat den Flüchtlingen eine warme Suppe oder frische Kleidung gebracht, genau das wäre ein „humanitärer Imperativ“ gewesen, sondern sie hat stattdessen europäisches Recht ausgesetzt. Vielleicht hätte sie sich an Wilhelm von Humboldt orientieren sollen, der die Erzwingung der Gesetze als einzige legitime Funktion des Staates sah. Das bedeutet im Falle der Flüchtlinge an der ungarischen Grenze eben nicht, dass Angela Merkel das Recht hat, das Dubliner Abkommen einfach auszusetzen, sondern sie hätte darauf drängen müssen, dass es durchgesetzt wird. Das entbindet die deutsche Regierung jedoch nicht, Hilfe zu leisten. Es wäre schon Monate vor dem 4. September möglich gewesen, den überforderten Ländern an der Außengrenze der EU organisatorische, finanzielle und humanitäre Hilfe anzubieten. Stattdessen schleift Merkel europäisches Recht und sorgt dafür, dass der Schengenraum implodiert. In ihrer Rede hat sie zwar den Schengenraum als große Errungenschaft in Europa herausgestellt, was dieser zweifelsohne auch ist. Jedoch ist es ihr individuelles Handeln, das ihn zum Einstürzen bringt.

Keine gute Rede, aber vor allem: Keine gute Politik

Jetzt wird gekittet und geflickt. Sichere Herkunftsstaaten werden neu definiert, Sach- statt Geldleistungen ausgereicht, sechsmonatige Verwahrung in den Aufnahmeeinrichtungen angeordnet, 4.000 neue Stellen in der Bürokratie geschaffen, der Türkei Milliarden versprochen und den Bundesländern und Kommunen einen Teil der Kosten ersetzt. Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel rechnet bis Ende 2017 mit Mehrausgaben für den Staat von 135 Milliarden Euro. Schon pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass Steuererhöhungen vorbereitet werden. Vielleicht erst nach den Landtagswahlen im Frühjahr. Vielleicht nur die Mineralölsteuer. Gut, dass der Dieselkraftstoff aktuell so billig ist. Am verlässlichsten und ergiebigsten für den Finanzminister ist zweifelsohne die Mehrwertsteuer. Nein, nein, der „humanitäre Imperativ“ muss uns etwas Wert sein. Nein, Frau Merkel hat nicht nur keine gute Rede auf dem Parteitag gehalten, sie hat vor allem keine gute Politik gemacht.

Photo: Jorbasa Fotografie from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Von Dr. Karolin Herrmann, Referentin für Haushaltspolitik und Haushaltsrecht beim Deutschen Steuerzahlerinstitut

Advent, Advent, ein Lichtlein brennt und als hätte man darauf gewartet, gab die Europäische Kommission unlängst eine zur Vorweihnachtszeit passende Mitteilung heraus. Darin plant sie neue Sicherheitsanforderungen für Kerzen, Kerzenhalter und Kerzenzubehör, denn diese, so die Kommission, könnten ein Risiko für die Verbrauchersicherheit darstellen. Was unter einer Kerze zu verstehen ist, liefert der Text gleich mit – nämlich ein „Produkt, das aus einem oder mehreren brennbaren Dochten besteht, die von einer bei Raumtemperatur (20 °C bis 27 °C) halbfesten Brennmasse gestützt werden.“ Um den Verbraucher zu schützen, hat sich das europäische Expertengremium besondere Sicherheitsanforderungen einfallen lassen. So sollen frei stehende Kerzen oder Kerzen, die mit einem Halter oder Behälter geliefert werden, nicht umkippen dürfen. Bei Kerzen, die ohne Halter oder Behälter geliefert werden, muss der Hersteller den Verbraucher künftig darauf hinweisen, dass die Verwendung eines geeigneten Halters erforderlich ist.

Kurzum, die meisten Passagen lesen sich wie ein Paradestück aus dem Brüsseler Kuriositätenkabinett. Warum mich solche Texte ärgern? Sie degradieren den Bürger zum Kleinkind – getreu dem Motto „Messer, Gabel, Schere, Licht – sind für kleine Kinder nicht.“ Aber ist es nicht in der europäischen Verantwortung, den Bürger vor Feuerschäden zu bewahren? Ist es nicht begrüßenswert, wenn uns die EU vor Alltagsgefahren schützt? Warum soll sich die EU nicht um unsere Sicherheit sorgen? Weil eine solche Regelung gegen die Grundprämisse gelebter Subsidiarität verstößt! Liegt es doch in der Verantwortung des Einzelnen und ist es doch eine Frage des gesunden Menschenverstands, wackelige Kerzen nicht ohne geeignete Unterlage anzuzünden. Der sichere Umgang mit entflammbaren oder scharfen Gegenständen ist Teil eines individuellen Erziehungs- und Lernprozesses und erfordert keine supranationale Initiative. Die europäische Fürsorge und Zwangsbeglückung ist Kalkül und zugleich Deckmäntelchen, um supranational mehr Kompetenzen und ein höheres Budget durchsetzen zu können. Befindet sich Europa also in der Wohlfühlfalle?

Allein in diesem Jahr wurden auf europäischer Ebene mehr als 1.800 Rechtsakte auf den Weg gebracht. Tatsächlich entbehren viele Verordnungen und Richtlinien jeglicher ordnungspolitischen Grundlage. Nehmen Sie nur die Richtlinie Nummer 603/2013, nach der die Kennzeichnung von Säuglingsnahrung so zu gestalten ist, dass sie Mütter nicht vom Stillen abhält. Der Verordnungsgeber vermutet, dass Frauen durch Babyfotos auf Milchpulververpackungen manipuliert werden könnten und verbietet ab Sommer 2016 eine entsprechende Bebilderung. Auch hier muss die Frage erlaubt sein, ob sich die EU wirklich um den Schutz von Kleinkindern bemüht oder den Eltern unvermittelt Fehlverhalten unterstellt.

Spätestens hier schließt sich die grundsätzliche Frage an, wie die Kompetenzen innerhalb der Europäischen Union zu verteilen sind. Politikwissenschaftler verweisen dabei gern auf ein Demokratiedefizit in der EU. Es fehle an einer strikten Trennung der „Staatsgewalten“. Tatsächlich haben sowohl die Europäische Kommission als auch der Ministerrat Kompetenzen, die sich auf die Exekutive und auf die Legislative beziehen. Der Kommission obliegt neben dem Initiativrecht für die Gesetzgebung auch die Kompetenz, die Umsetzung des EU-Haushalts zu kontrollieren. Der Ministerrat kann Rechtsakte beschließen und internationale Verträge aushandeln, hat aber auch Kompetenzen der initiierenden und ausführenden Exekutive, denn er entscheidet aufgrund der rotierenden Ratspräsidentschaften über die Gesetzgebungsagenda.

An der Wahl der Kommission sind die Bürger weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt. Die Kommissionsmitglieder werden alle fünf Jahre von den Mitgliedstaaten gewählt, das Europäische Parlament bestätigt das gesamte Kollegium via Zustimmungsvotum. Ein Misstrauensvotum für einzelne Kommissionsmitglieder gibt es nicht.

Der Ministerrat setzt sich je nach Sachthema aus den jeweiligen Fachministern der Mitgliedstaaten zusammen. Das Demokratiedefizit besteht in der Zusammensetzung des Ministerrats. Die jeweiligen Fachminister der Mitgliedstaaten werden nur mittelbar von den Bürgern der Europäischen Union gewählt und kontrolliert. Die Bekleidung der Ministerposten erfolgt auf nationaler Ebene über Wahlen. Hier werden die Bürger ihre Entscheidung aber primär an der nationalen Politik ausrichten.

Dem Ministerrat steht der Ausschuss der ständigen Vertreter (COREPER) zur Seite. Dem Gremium sind etwa 300 Arbeitsgruppen aus 28 EU-Mitgliedstaaten untergeordnet, in denen nationale Beamte themenbezogen zusammenarbeiten. Der COREPER bereitet die Ratssitzungen vor, beschließt die Tagesordnungen und legt dem Ministerrat entscheidungsreife Entwürfe vor, die meist nur noch der förmlichen Zustimmung bedürfen. Die Sitzungen des COREPERs und des Ministerrats finden in der Regel nicht öffentlich statt. Eine demokratische Legitimierung und Kontrolle des Ministerrats ist durch das hochgradig administrativ verflochtene COREPER nicht gegeben.

Diese wenigen Spiegelstriche verdeutlichen, dass es in der EU tatsächlich ein Demokratiedefizit gibt. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass es im Zuge des Lissabon-Vertrags bereits Verbesserungen gegeben hat und die Kompetenzen des Europäischen Parlaments gestärkt wurden. Die Frage ist auch, ob eine alleinige Verringerung des Demokratiedefizits in der EU genügt, um die europäischen Kompetenzen wirksam zu beschränken. Demokratie ist ein Willensbildungsverfahren und Ausdruck der jeweiligen Mehrheitsmeinung. Demokratie ist eine gute und die wahrscheinlich am ehesten Freiheit schaffende Methode, um widerstreitende Meinungen zu vereinen. Demokratie ist aber nur eine hinreichende und keine notwendige Bedingung, um Willkür, Ad-hoc-Gesetzgebung und politische Selbsterhaltungsinteressen wirksam zu begrenzen.

Europa braucht einen Ordnungsrahmen, der sich aus universalen Regeln zusammensetzt. Dazu gehört etwa die Verteidigung der mit dem europäischen Binnenmarkt verbundenen Grundfreiheiten oder die Schaffung eines Rechtsrahmens, um den grenzüberschreitenden Wettbewerb zu regeln. Hingegen kann eine politische Vertiefung nicht mit der steigenden gesellschaftlichen Komplexität und Vielfalt harmonieren. Oder akademisch ausgedrückt: Die Präferenzverfehlungskosten einer supranational koordinierten Politik steigen mit der Heterogenität der nationalen Systeme. Wie wichtig eine Prioritätensetzung in der EU ist, zeigt die aktuelle Flüchtlingskrise. Die Entgrenzung europäischer Zuständigkeiten in der Verbraucherpolitik steht im traurigen Widerspruch zum augenscheinlichen Unvermögen, auf europäischer Ebene eine Lösung der Flüchtlingskrise herbeizuführen.

Photo: Lucélia Ribeiro from Flickr. (CC BY-SA 2.0)

Von vielen wird die digitale Währung Bitcoin nicht ernst genommen. Für die einen ist sie ein gigantisches Schneeballsystem, das irgendwann in sich zusammenbrechen wird. Für die anderen sind Bitcoins so etwas wie eine geheime Erfindung des Chaos Computer Clubs, bei der irgendwelche langhaarigen Nerds sich einen Spaß daraus machen, eine Pizza damit zu bezahlen. Beides ist Bitcoin nicht: weder ist es ein Schneeballsystem, noch eine Erfindung des Chaos Computer Clubs.

Unter Ökonomen galt die private Währung als eine Schnapsidee. Nur staatliches Geld sei gutes Geld. Die Idee, staatliche und private Währungen im Wettbewerb miteinander konkurrieren zu lassen, stammt vom Ökonomienobelpreisträger Friedrich August von Hayek. Hayek vertrat die Auffassung, dass die Geldpolitik der Notenbanken und das staatliche Geldmonopol ursächlich für die immer wiederkehrenden Finanzkrisen verantwortlich seien. Diese Krisen ließen sich nur durch die Zulassung privater Währungen verhindern. In einer Wettbewerbssituation würde sich gutes, also privates Geld, durchsetzen und damit auch das staatliche Geld disziplinieren. Denn kein Mensch würde freiwillig schlechtes Geld halten wollen, wenn er es jeder Zeit in gutes Geld umtauschen könnte. Doch selbst bekennenden Anhängern der Marktwirtschaft ist das zu viel des Guten.

Für die Kritiker ist auch die junge Entwicklungsgeschichte der Cyber-Währung ein Beleg für die mangelnde Tauglichkeit. 2013 betrug der Bitcoin-Kurs fast 900 Euro. Anschließend schmierte er auf 200 Euro ab. Der Hype war vorbei. Seitdem herrscht Ruhe im Blätterwald. Lediglich Betrugsfälle, wie der der japanischen Bitcoin-Börse Mt. Gox im Februar 2014 machte nochmals richtig Schlagzeilen. Neuigkeiten über die private Währung findet man seitdem nur noch in Blogs oder kleinen Zeitungsmeldungen. Seit Oktober bekommt die Cyber-Währung jedoch wieder neuen Schwung und erreichte in dieser Woche einen Kurs von fast 400 Euro.

Es gibt viele Spekulationen um den erneuten Aufschwung. Sehr wahrscheinlich ist, dass eine größere Rechtssicherheit die schnellere Verbreitung fördert und daher auch den Kurs beeinflusst. Bitcoins sind zwar unreguliert, dennoch treffen sie, sobald sie an Börsen gehandelt oder damit spekuliert wird, auf diverse rechtliche Problemstellungen. Wie ist die steuerliche Situation? Und wie werden die Handelsplätze reguliert? In Deutschland sind Kursgewinne von Bitcoins nach einem Jahr steuerfrei. Seit wenigen Tagen ist nach einem Urteil des EuGH auch klar, dass der gewerbliche Verkauf von Bitcoin nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Das hat dem Kurs sicherlich nicht geschadet. Lange Zeit war unterstellt worden, dass auf dem wichtigen chinesischen Markt Bitcoins verboten oder zumindest von der dortigen Regierung diskriminiert werden. Jetzt gibt es erste Stimmen der Entwarnung, was auch den Kurs beflügeln könnte. Und wahrscheinlich ist auch die Prognose, dass voraussichtlich am 25.07.2016 das Schürfen neuer Bitcoins um die Hälfte reduziert wird, für Anleger ein Anreiz, jetzt zuzuschlagen. Denn die maximale Anzahl von Bitcoins ist auf 21 Millionen beschränkt.

Doch neben der Vereinfachung des Zahlungsverkehrs und der Spekulation auf Kursgewinne ist die eigentliche Faszination vieler Marktteilnehmer die dahinterliegende Technologie. Dieses als Blockchain-Technologie bezeichnete Verschlüsselungssystem ist eben nicht nur zum Kauf einer Pizza geeignet, sondern eröffnet in der Zukunft vielfältige Möglichkeiten, um Prozesse, Verträge, Eigentumsverhältnisse und vieles andere mehr rechtssicher abzuwickeln und zu dokumentieren. Dafür bedarf es keiner Behörde oder staatlicher Aufsicht, sondern die Transaktion wird in einem öffentlichen Protokoll im Internet abgelegt, das von allen kontrolliert werden kann.

Faszinierende Möglichkeiten können sich dadurch in der Zukunft eröffnen. In Ländern mit korrupten staatlichen Strukturen könnten Grundbücher, Handelsregister oder Standesämter überflüssig werden, denn all deren Aufgaben können rechtssicher auch über die Blockchain abgebildet werden. In Griechenland müsste man beispielsweise nicht mehr bis zum Sankt-Nimmerleinstag auf ein Grundbuch warten, das Millionen kostet und doch nie kommt. In Afrika könnten Unternehmensgründungen oder –käufe rechtssicher auch ohne die Einrichtung eines staatlichen Handelsregisters erfolgen. Und in China könnten Eheschließung über die Blockchain für alle dokumentiert werden.

Inzwischen gibt es viele Startups, die Produkte und Anwendungen der Blockchain-Technologie entwickeln. Viel Risikokapital wird dafür in Amerika und Großbritannien zur Verfügung gestellt. Hayeks visionäre Idee verband er mit einem Aufruf: „Was wir nun brauchen, ist eine Freigeld-Bewegung, die der Freihandels-Bewegung des 19. Jahrhunderts vergleichbar ist.“ Diese neue Bewegung sollte Deutschland nicht verpassen.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Tichys Einblick.