Beiträge

Photo: Michael Muecke from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Von Sebastian Körber, ehemaliger Bundestagsabgeordneter und Architekt.

Es ist der Traum vieler Menschen, in den eigenen vier Wänden ein individuelles Heim zu schaffen und sich selbstbestimmt zu verwirklichen: Mit der Traumküche, einem geräumigen Tageslicht-Bad oder der Aussicht ins Grüne vom Balkon in der Lieblingsgegend. Deutschland belegt innerhalb der Eigentumsquote ohnehin nur den vorletzten Platz in Europa mit ca. 46%. Gleichzeitig entscheiden sich auch immer mehr Personen, ihre eigene Altersvorsorge auf Immobilien aufzubauen und erwerben etwa eine Eigentumswohnung, um diese dann zu vermieten. Kapitalgedeckt und vollkommen transparent.

Als Liberaler freue ich mich darüber sehr, wenn eigenverantwortlich Altersvorsorge betrieben und gleichzeitig dem Risiko von Altersarmut durch eine selbstgenutzte Immobilie entgegengetreten wird, nimmt der Wohnkostenanteil im Alter doch teilweise von ca. 25% auf bis zu 40% zu. Der Staat und die öffentliche Hand können sich also darüber freuen, dass ihre Bürger fleißig in Immobilien investieren, schließlich sind unsere Immobilienmärkte weder überhitzt noch sind Immobilien in Deutschland riskant finanziert. Dennoch wird es immer schwieriger, eine Immobilie zu kaufen, das Bauen selbst immer teurer und damit steigen übrigens auch die Mieten immer stärker.

Aber was machen die regierenden Politiker? Bedauerlicherweise wird lediglich mit nachweislich unwirksamer Symbolpolitik wie etwa mit der sogenannten „Mietpreisbremse“ versucht, an den Symptomen herumzudoktern. Die Ursachen hingegen werden nicht wirksam bekämpft. Aber bleiben wir bei den Immobilieneigentümern und solchen die es werden wollen: Mit der Energieeinsparverordnung werden diese gezwungen, auch bei schönen alten Fassaden, die noch nicht unter Denkmalschutz stehen, teure Dämmung aufzubringen, die – im Falle von Styropor – einmal Sondermüll wird und sich über die Laufzeit über tatsächlich eingesparte Energie kaum amortisiert. Schlimmer ist aber noch die Einschränkung beim Lüften, steht doch bauphysikalisch das Öffnen der Fenster dann der Einsparung im Weg. Also muss teure Lüftungstechnik angeschafft werden, man lebt jetzt schließlich in einer dichten Hülle, quasi unter einer Plastiktüte.

Die Baukosten und der Eigentumserwerb werden damit kräftig verteuert und erschwert, das Weltklima retten wir dadurch gar nicht. Denken wir primärenergetisch, ist Styropor wohl sogar noch klimaschädlicher. Mehrkosten ca. 5-10%! Also weder ökologisch noch sozialpolitisch sinnvoll, denn wer zahlt’s? Der Mieter! Und wenn man eine Immobilie kauft, fallen alleine bei Notar und Grundbuch knapp 2% an. Für den Grunderwerb nochmal 3,5% in Bayern – ein Schnäppchen, zahlt man in anderen Bundesländern doch bereits teilweise 6,5%! Bei einem Reihenhaus in Schleswig-Holstein für 350.000 € also weitere knapp 30.000 €! Auch die Kommunen erhöhen gerne mal die Grundsteuer, die dann jährlich anfällt oder wenden die sogenannte Straßenausbaubeitragssatzung an, dann zahlt man als Haus- oder Wohnungseigentümer auch noch für die Straßen- und Kanalsanierung. Im Laufe eines Immobilienlebens übrigens mehrfach möglich, wenn es die Kommune klug anstellt.

Aber noch besser ist die still und heimlich verabschiedete EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die seit 2. Quartal 2016 nun Gesetz in Deutschland ist. Die Bank müssen nun insgesamt über mehrere dutzend Seiten Text dokumentieren, dass sich der Kreditnehmer, bei Betrachtung seiner Lebenserhaltungskosten, einen Kredit lebenslang leisten kann. Was macht aber das Rentnerehepaar, welches noch barrierefrei umbauen möchte? Oder die junge Familie, die noch keine großen Sicherheiten vorzuweisen hat und wo gerade nur einer von beiden arbeitet? Bürokratie und nächster Knüppel zwischen die Beine!

Und wenn man dann sein Heim umsetzen möchte, wird man in seiner Kreativität auch noch teilweise unnötig eingeschränkt, etwa beim vorgeschriebenen Sockel des Gartenzauns, der Dachform und im Blick auf die Tiere, die sich in einem Baum eingenistet haben, weshlab der erst im Oktober gefällt werden darf – so schreibt es die Bundesgesetzgebung im Umweltschutzbereich vor. Im Bauausschuss einer Gemeinde diskutieren dann auch Stadt- und Gemeinderäte, selbsternannte Ästhetikkenner und Baufachleute, wie das überhaupt nur genehmigt werden kann. Diese Liste wäre beliebig fortzuführen…

Wir benötigen dringend ein Umdenken, denn es geht um ein Stück Freiheit, Sicherheit und Selbstverwirklichung! Wir brauchen mehr Freiheit für Immobilieneigentümer, denn Eigentum schafft Freiheit und diese Freiheit muss unterstützt werden! Deshalb fünf klare Forderungen:

1. Abschaffung der Grunderwerbsteuer bei Wohnimmobilien

2. Mehr Freiheiten und Flexibilität in Bebauungsplänen

3. Reduktion der Werte der Energieeinsparverordnung

4. Aussetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

5. Weg mit der Straßenausbaubeitragssatzung

Photo: Alex Santos Silva from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Die Bundesbank schlägt in ihrem jüngsten Monatsbericht vor, das Rentenalter auf 69 Jahre zu erhöhen. Es ist eine gezielte Provokation in Richtung Andrea Nahles und Sigmar Gabriel. Die beiden Sozialdemokraten haben bislang alles dafür getan, die 2006 unter Gerhard Schröder und Franz Müntefering eingeführte Rente mit 67 auszuhöhlen. Ob die Strategie der heutigen SPD-Führungsriege klug ist, sei dahingestellt. Immerhin lag die SPD in Umfragen damals bei respektablen 28 Prozent. Heute wäre Gabriel froh, wenn er solche Ergebnisse vorweisen könnte.

Die Bundesbanker wollen die Rente mit 69 zwar erst im Jahr 2060 realisieren, also 30 Jahre später als „Münte“, aber dennoch rückt die Bundesbank die Probleme der umlagefinanzierten Rente wieder in den Blickpunkt. Immer mehr ältere Menschen beziehen immer länger Rente und immer weniger junge Menschen zahlen in das System ein. Während ein Rentner, der 1960 in Rente ging eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 13,5 Jahren hatte, sei diese im Jahr 2011 auf 19 Jahre gestiegen. Die relative Rentenbezugsdauer – das Verhältnis von Rentenbezugszeiten zu Beitragszeiten – stieg in diesem Zeitraum sogar von 30 auf 42 Prozent. Ohne Korrekturen prognostiziert die Bundesbank einen Anstieg des Beitragssatzes von 18,7 auf 24 Prozent. Die steigenden Lasten für die Steuerzahler lassen sich auch im jüngsten Finanzbericht von Finanzminister Schäuble ablesen. Der jährliche Zuschuss aus dem Bundeshaushalt für die Rentenkasse steigt kontinuierlich an und wird von heute 86 Mrd. Euro auf über 100 Mrd. Euro im Jahr 2020 ansteigen.

Sowohl Bundesbank als auch Bundesregierung wollen etwas erhalten, was so nicht erhaltenswert ist. Nicht das Rentenversicherungsystem muss um jeden Preis erhalten werden, sondern die Bürger müssen in die Lage versetzt werden, im Alter ein existenzsicherndes Einkommen zu beziehen. Das muss der Anspruch einer Gesellschaft sein. Das setzt nicht nur ein einfaches Herumdoktern an der Rentenformel voraus, sondern eine grundsätzliche Reform des Einkommensteuer- und Sozialversicherungssystems. Nur wer in der Lage ist, selbst vorzusorgen, ist unabhängig und frei. Heute sind Arbeitnehmer und viele Selbstständige aber zwangsversichert in einem zentralistischen Kollektivsystem ohne Ausweg. Sie sind Gefangene der Politik und ihrer Willkür. Fällt der Regierung morgen oder übermorgen ein, dass das Renteneintrittsalter erhöht oder die Rente gesenkt werden muss, kann der Einzelne nichts dagegen machen.

Im bestehenden Kollektivsystem ist die Kritik von Andrea Nahles an der Rente mit 67 jedoch nicht ganz unberechtigt. Natürlich kann nicht jeder Arbeiter oder Handwerker bis 67 Jahren schwere körperliche Arbeit verrichten. Aber gleichzeitig ist die Kritik Nahles’ wiederum auch falsch. Selbstverständlich gibt es Menschen, die freiwillig bis 67 Jahre oder länger arbeiten wollen, weil es sie erfüllt und sie gerne arbeiten.

Zentrale Organisationen nehmen auf den Einzelfall keine Rücksicht. Es gibt aber nicht den Standardrentner, der mit 65 den Griffel fallen lässt und nur noch auf Urlaubsreisen geht oder seinen Garten hütet. Jeder ist anders. Jede berufliche Biographie ist anders. Selbstständigkeit, Erziehungszeiten, abhängige Beschäftigungsverhältnisse, Auslandsaufenthalte, körperliche und nichtkörperliche Arbeit wechseln sich ab. Deshalb sind auch die Wege zu einer ausreichenden Altersvorsorge individuell anders. Der eine zahlt ein Leben lang in die gesetzliche Rentenversicherung ein, ein anderer nur einige Jahre und sorgt anders vor.

Warum soll ein Rentenversicherungssystem beide daran hindern, bereits mit 60 die gesetzliche Rente zu beziehen? Warum soll ein Rentenversicherungssystem und ein Tarifsystem, das Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften geschaffen haben, Arbeitnehmer daran hindern, bis 69 oder sogar 70 zu arbeiten? Nur um das System der gesetzlichen Rente zu retten? Was macht das für einen Sinn? Es ist doch kein Selbstzweck. Die Regierung und der Staat müssen dem Bürger dienen und nicht umgekehrt.

Das Rentenversicherungsystem muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Jeder soll dann in Rente gehen können, wenn er oder sie das will. Die Probleme der Demographie müssen anders gelöst werden. Zum jeweiligen individuellen Renteneintritt müssen die Demographiefaktoren der Alterskohorte berücksichtigt werden, unabhängig davon, in welchem Alter der Einzelne in Rente gehen möchte. Das bedeutet: wer heute in Rente geht, hat durchschnittlich eine geringere Lebenserwartung als jemand der in 30 Jahren in Rente geht. Gleichzeitig bezieht er früher seine Altersrente. Auch können in 30 Jahren weniger junge Menschen die Rente des dann in Rente gehenden bezahlen. Dies muss alles zum jeweiligen Zeitpunkt des Rentenbeginns berücksichtigt werden. Das ist kein Hexenwerk, sondern Mathematik und kann individuell berechnet werden.

Wer dem Sozialstaat nicht zur Last fällt, sondern durch private, berufliche und gesetzliche Rente und Altersvorsorge ausreichend vorgesorgt hat, kann in diesem Modell zu jedem Zeitpunkt seine Rente beziehen. Er soll sogar unbegrenzt hinzuverdienen können, um seine künftige Rente entsprechend erhöhen zu können. Hände weg von der Einheitsrente für den Einheitsrentner im umfassenden Versorgungsstaat. Freie Rente für alle!

Erstmals veröffentlicht auf Tichys Einblick.

Photo: Wikimedia Commons

Von Dr. Karolin Herrmann, Referentin für Haushaltspolitik und Haushaltsrecht beim Deutschen Steuerzahlerinstitut, Fackelträgerin von Prometheus.

Mein Frühstück beginnt oft mit einem Marmeladenbrötchen. Bei einem Blick auf meinen aktuellen Einkauf fällt mir auf, dass die Marmelade eigentlich keine Marmelade ist, sondern Konfitüre. Laut EG-Richtlinie 2001/113 ist nämlich streng zwischen Konfitüre, Konfitüre Extra, Gelee, Marmelade, Marmeladen-Gelee und Maronenkrem zu unterscheiden. Zu meinem Brötchen gibt es Kaffee. Mein Kaffee kommt aus der Maschine. Sie ist – in diesem Fall glücklicherweise – schon etwas älter. Hätte ich mir erst kürzlich eine Filter-Kaffeemaschine zugelegt, wäre diese mit einer automatischen Abschaltautomatik ausgestattet. Filterkaffeemaschinen mit Glaskanne dürfen seit 2015 nämlich nur noch eine gute halbe Stunde im Warmhaltemodus verharren.

Nach dem Frühstück mache ich mich auf den Weg zur Arbeit. Ich stolpere über eine leere Zigarettenpackung. Beim Anblick des mit verstümmelten Gliedmaßen bebilderten Päckchens wird mir übel. Ich greife zur Wasserflasche. Der Health Claim „Wasser trägt zur Erhaltung normaler körperlicher und kognitiver Funktionen bei“, darf seit einiger Zeit nur verwendet werden, wenn der Verbraucher gleichzeitig darüber informiert wird, dass er täglich wenigstens zwei Liter davon trinken soll. Der Kaugummi danach darf übrigens nur dann mit dem Hinweis „Zuckerfreier Kaugummi trägt zur Neutralisierung der Säuren des Zahnbelags bei“ versehen sein, wenn dieser auch wirklich zuckerfrei ist.

Und schon vergeht mir die Lust. Ich fühle mich fremdbestimmt. Wem muss ich eigentlich entsprechen? Dem europäischen Leitbild eines gesundheitsbewussten und umweltbewussten Menschen, der regionale Produkte bevorzugt, wenig Alkohol trinkt und seine Kinder stillt?

Richtig gelesen! Die EU-Verordnung 609/2013 stellt Anforderungen an die Aufmachung von Säuglingsanfangsnahrung, damit sie Mütter bitteschön nicht „vom Stillen abhält“.  So darf Säuglingsmilch nicht durch Babyfotos gekennzeichnet sein, die den „Gebrauch dieser Nahrung idealisieren könnten“. Glaubt man in Brüssel tatsächlich, dass niedliche Babyfotos auf Milchpulverpackungen Frauen vom Stillen abhalten könnten? Besteht hier tatsächlich ein europäischer Handlungsbedarf? Fallen Frauen, die nicht stillen, aus dem europäischen Rahmen? Müssen sie sogar ein schlechtes Gewissen haben? Ich meine: keinesfalls!

Hier lohnt sich ein genauerer Blick. Die Idee des Nudging, des sanften Anstubsens in die richtige Richtung, wurde 2008 durch den Bestseller „Nudge“ von Thaler und Sunstein populär – mit dem Ziel, vermeintliche „Selbstkontrollprobleme“ zu reduzieren, ohne dabei die individuelle Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen. Die schwächere Form des „Anstubsens“ kommt durch eine Verbreiterung der Informationsgrundlage zum Ausdruck. Ein Beispiel ist die EU-Verordnung Nr. 1379/2013: Danach ist die Fischereiwirtschaft dazu verpflichtet, dem Verbraucher anzuzeigen, welches Gerät beim Fischfang eingesetzt wird – etwa Waden-, Schlepp- oder Umschließungsnetze. Dafür wurden bestimmte Fischfanggeräte-Codes entwickelt. „PTM“ steht zum Beispiel für Pelagische Zweischiffschleppnetze. Dank solcher Codes kann der fachkundige Käufer auf das entsprechende Fanggerät schließen und daraus beispielsweise ableiten, wie hoch das Risiko eines unerwünschten Beifangs von Meeressäugern ist. Allerdings muss auch bei solchen Kennzeichnungspflichten immer die Frage nach der Kosten-Nutzen-Relation gestellt werden. Im Unterschied dazu würde man bei einer Lebensmittel-Ampel die Empfehlung für gesunde Ernährung geradezu auf dem Silbertablett serviert bekommen. Ob aber die Auswahl der Kriterien, nach denen jene Einteilung in rot, gelb und grün erfolgt, objektiv wäre und ob sie auf die gesundheitliche Konstitution des „Durchschnittsbürgers“ zuträfe, ist mehr als zweifelhaft.

Bei allen Versuchen zur Reglementierung meines und Ihres Alltags ist es wesentlich, zwischen Politik und Privatwirtschaft zu trennen: Grundsätzlich gibt es einen Unterschied, ob die Privatwirtschaft Akzente für Werbekampagnen setzt, um  Entscheidungen potenzieller Kunden zu beeinflussen, oder ob  Politiker uns zu steuern versuchen. Meines Erachtens spricht nichts dagegen, wenn Einzelhändler freiwillig entscheiden, süßwarenfreie Kassen anzubieten, wenn sie darin ihr Alleinstellungsmerkmal sehen. Ebenso ist nichts dagegen einzuwenden, wenn einzelne Mensen ihre Auslagen zugunsten rohkostreicher Ernährung sortieren oder Hersteller von Lebensmitteln einzelne Produktmerkmale hervorheben. Problematisch, weil unangenehm, wird es aber, wenn sich politische Entscheidungsträger  anmaßen, ihre Bürger in die einzige vermeintlich richtige Richtung „stubsen“ zu müssen – aktuell zu beobachten am Beispiel der europäischen Alkohol-Strategie 2016-2022:

Alkoholmissbrauch ist ein ernstes Thema – keine Frage. In der EU wird rund jeder vierte Todesfall bei jungen Männern zwischen 15 und 29 Jahren mit Alkohol in Verbindung gebracht. Daher hatte das Europäische Parlament die Europäische Kommission im Frühjahr vergangenen Jahres zur Ausarbeitung der „Alkoholstrategie 2016-2022“ aufgefordert. Ein ehrenwertes Projekt – doch nur auf den ersten Blick. Denn bei dieser EU-Strategie stellt sich die Frage der tatsächlichen Wirksamkeit – und damit, ob eine solche Initiative auf europäischer Ebene überhaupt angestoßen werden sollte. Innerhalb der EU konzentriert sich die Alkoholproduktion nämlich auf relativ wenige Mitgliedstaaten: Die Weinproduktion ist zu 77 Prozent auf Spanien, Italien und Frankreich konzentriert, mehr als die Hälfte der europäischen Bierproduktion entfällt auf Deutschland, Großbritannien, Polen und die Niederlande. Eine restriktive europäische Alkoholstrategie würde die einzelnen Mitgliedstaaten also unterschiedlich treffen. Obendrein lässt sich aus Negativeffekten alkoholischer Getränke ordnungspolitisch nur dann ein möglicher Handlungsbedarf ableiten, wenn soziale Kosten entstehen, die durch den Verursacher nicht internalisiert werden.

In diesem Zusammenhang ist auch die Diskussion über Warnhinweise neu entflammt. Das Konsumverhalten über Schockbilder zu beeinflussen, erscheint paternalistisch. Mündige Erwachsene müssen selbst entscheiden können, ob sie Alkohol konsumieren oder nicht. Zudem belegt eine Reihe empirischer Studien, dass zum Beispiel die Mehrheit der Raucher ihr Konsumverhalten nicht durch Warnhinweise ändert. Für mich stellt sich auch die Frage nach dem Kinderschutz, wenn Produkte mit derart angsteinflößenden Bildern gegenüber von Schokoriegeln und Überraschungseiern im Supermarkt angeboten und in Verkehr gebracht werden. Es ist richtig, dass die Industrie hier bereits reagiert hat – somit können die Hersteller von Zigarettenetuis auf eine Renaissance edler Umverpackungen hoffen.

Ich bin ein Fan des Subsidiaritätsgedankens. Der Staat soll nur dort eingreifen, wo der einzelne Bürger oder eine kleine Gruppe zur Lösung eines ganz bestimmten Problems nicht in der Lage ist. Das stärkt die Eigenverantwortung und trägt dem Prinzip der Selbsthilfe Rechnung. Ich sage dies, weil ich kein Misanthrop, sondern ein Menschenfreund bin. Und bei Problemen zähle ich auf Reflektion und Vernunft, den „Familienrat“ daheim und ernsthafte Ratschläge aus dem Freundeskreis. Vor allem aber glaube ich nicht daran, dass die Politik es durch „sanftes Anstubsen“ schafft, uns dem Idealmodell eines „Homo Oeconomicus“ näher zu bringen. Wir Bürger leben nicht in jeder Situation so, wie die Politik sich das wünscht. Wir wissen nicht, was wir tun? Von wegen! Ich jedenfalls freue mich auf mein Frühstück morgen.

Photo: Uwe Kaufmann from flickr (CC BY 2.0)

Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung ist zwar derzeit nur ein sogenannter Hausentwurf im Bundesumweltministerium, aber dennoch sagt er viel über die Denke der Ministerialbürokratie aus. In dem 70 Seiten umfassenden Papier kommt all das zum Ausdruck, was Zentralverwaltungswirtschaft so ausmacht. Sie meinen, das sei zu hart? Nein, ganz und gar nicht. Es trifft den Nagel auf den Kopf. Gibt man nämlich im Internet „Zentralverwaltungswirtschaft“ ein, erfährt man beispielsweise auf der Seite www.wirtschaftslexikon24.com prompt: „Die Zentralverwaltungswirtschaft stellt eine Wirtschaftsordnung dar, in der von einer zentralen Stelle des Staates aufgrund eines Planes Produktion und Konsum gelenkt und gestaltet werden. Sie wird auch als zentralgeleitete Wirtschaft oder Planwirtschaft bezeichnet.“

Was in dieser neutralen Beschreibung fehlt, ist die historische Einordnung. Die Zentralverwaltungswirtschaft ist immer gescheitert – immer. Sie ist im China Maos gescheitert, in der Sowjetunion Gorbatschows, in der DDR Honeckers, in Kuba Castros und jüngst im Venezuela von Hugo Chavez. Warum sollte es im Deutschland der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks anders sein? Dieses Scheitern liegt weniger am Willen der Maos, Gorbatschows und Hendricks. Sie glaubten und glauben an ihre Mission. Die Zentralverwaltungswirtschaft scheiterte und scheitert an ihrer Komplexität. Niemand hat dieses umfassende Wissen bis in die letzte Verästelung der Produktion und des Konsums hinein. Das Wissen und die Informationen sind subjektiv verstreut und unterliegen einem ständigen Wandel. Die Versorgung mit Brot, Fleisch oder Eiern kann deshalb nicht zentral geplant werden. Welches Brot soll beispielsweise geplant und hergestellt werden? Vollkorn-, Weiß- oder Toastbrot? Wieviel von jedem? 1000 Brote, eine Million oder 100 Millionen? Wieviel davon in München, wieviel davon in Greifswald? Wieviel am Sonntag und wieviel an den Werktagen? Auch die Versorgung mit Strom, Wärme oder Wasser kann nicht zentral geplant werden. Wer soll dieses Wissen haben? Viel zu differenziert und vielschichtig sind die Anforderungen an die Produzenten. Und viel zu differenziert und vielschichtig sind die Wünsche der Konsumenten. Der eine wohnt auf dem Land, der andere in der Stadt. Der eine wäscht jeden Tag, weil er kleine Kinder hat. Der andere bringt seine Wäsche in die Reinigung. Was für Brot, Fleisch, Eier, Strom, Wärme oder Wasser gilt, kann beim Klima nicht anders sein. Wer den CO²-Ausstoß reduzieren will, kann dies nicht zentral planen. Auch dieses Wissen hat niemand. Jeder Versuch wird daher scheitern. Dennoch bereitet das Umweltministerium die Zentralverwaltungswirtschaft 4.0 vor.
Legt man die oben genannten Kriterien an den „Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung“ an, dann ergibt sich eine vollständige Übereinstimmung. Die zentrale Stelle ist hier die Bundesregierung, die wiederum einen Plan bis 2030 und 2050 aufstellt, der die Produktion und den Konsum in der Energiewirtschaft, beim Bauen und Wohnen, bei der Mobilität, in der Industrie und der Land- und Forstwirtschaft lenkt und gestaltet.
Man kann dem Bundesumweltministerium nicht vorwerfen, es sei nicht konkret. Im Papier heißt es: Das Oberziel sei eine „treibhausgasneutrale Wirtschaft und Gesellschaft bis zur Mitte des Jahrhunderts“. Dies sei eine große Herausforderung – aber erreichbar, so die Autoren des Papiers. Dazu schlagen sie unter anderem vor:
• Spätestens bis zum Jahr 2030 muss auf die Neuinstallation von Heizsystemen, die auf die Verbrennung fossiler Brennstoffe beruhen, verzichtet werden. Hinweis: Ziehen Sie sich warm an!
• Das Verkehrssystem in Deutschland wird im Jahr 2050 nahezu unabhängig von Kraftstoffen mit fossilen Kohlenstoffen („dekarbonisiert“) sein. Hinweis: Planen Sie bei Reisen etwas Zeit ein, das Aufladen der Elektroauto-Batterie dauert ein wenig!
• Mit einem nationalen Radverkehrsplan und einer Fußverkehrsstrategie soll der Klimaschutzplan umgesetzt werden. Hinweis: Fahrradfahren hält jung!
• Bis 2050 sollte mindestens eine Halbierung des derzeitigen Fleischkonsums angestrebt werden. Hinweis: Sparen sie schon heute, damit sie sich morgen noch das Schnitzel leisten können!
• Mittel- und langfristig ist eine Änderung der Ernährungsgewohnheiten durch eine „deutliche Reduktion des Konsums tierischer Produkte“ anzustreben. Hinweis: Der Veggi-Day ist doch nicht tot!

Trotz der vielen gescheiterten Planwirtschaftsexperimente in der Geschichte wird immer wieder versucht, das Unmögliche möglich zu machen. An dieser Ignoranz könnte man verzweifeln. Eigentlich bräuchte es heute wieder einen Wirtschaftsminister wie Ludwig Erhard, der die Bürger wach- und aufrüttelt. In seinem wichtigsten Buch „Wohlstand für alle“ schrieb er damals: „Ich lehne das Prinzip der Planung und Lenkung dort radikal ab, wo es den einzelnen Staatsbürger von früh bis abends als Konsumenten oder Produzenten quälen soll.“ Lassen Sie sich nicht weiter quälen und wehren Sie sich. Jetzt!
Wie? Unterstützen Sie uns! Werden Sie Fackelträger. Mehr dazu hier… prometheusinstitut.de/fackeltrager

Photo: Klaus Tenter from Flickr (CC BY 2.0)

Von Dr. Hubertus Porschen, Vorsitzender des Verbandes „Die Jungen Unternehmer„, CEO der App-Arena GmbH.

Es ist still geworden um das große Thema Staatsbeteiligung. Andere Fragen wie die Eurorettung oder die Niedrigzinspolitik binden zurzeit anscheinend alle ordnungspolitischen Kapazitäten. Dabei ist es ein Unding, an wie vielen Stellen der Staat in Deutschland keineswegs nur die Rolle des Schiedsrichters einnimmt, sondern gleichzeitig munter mitspielt. Auf Landesebene widmet er sich z. B. dem Glückspiel, die Kommunen drängen in das Rohstoffrecyling und der Bund ist u. a. als Mobilfunkanbieter in den USA tätig.

Politiker sind keine Unternehmer

Besonders zwei Gründe machen alle diese Staatsbeteiligungen so kritisch: Erstens sind die wirtschaftlichen Aktivitäten des Staates häufig nicht so lukrativ wie vorher vermutet. Die Meeresfischzuchtanlage in Völklingen ist hier nur die Spitze des Eisbergs. Überraschen kann das eigentlich nicht: Politiker und Beamte sind schließlich keine Unternehmer.

Und zweitens führen die staatlichen Ausflüge auf das Spielfeld häufig auch noch dazu, dass bereits bestehende private Unternehmen in die Bredouille geraten, weil sie einer unfairen Konkurrenz ausgesetzt sind. In diesem Fall schadet sich die öffentliche Hand übrigens doppelt: Denn zum Verlustrisiko aus ihren eigenen Aktivitäten (siehe Völklingen) kommen auch noch die entgangenen Steuereinnahmen und sonstige Kosten (z. B. Arbeitslosenhilfe für entlassene Mitarbeiter), da bestehende Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden.

Beides geht nicht – der Staat als Schiedsrichter und Spieler

Darüber hinaus kann es natürlich auch zu Zielkonflikten zwischen den Rollen als Schiedsrichter und Mitspieler kommen. Die Versuchung ist groß, die eigenen Interessen als wirtschaftlicher Akteur bei der Regelsetzung besonders zu berücksichtigen. Das Breitbandausbauprogramm des Bundes steht beispielsweise im Verdacht, die Interessen der Telekom besonders zu berücksichtigen (an der der Bund zusammen mit der KfW insgesamt 31,8 Prozent hält). Unabhängig davon, ob sich diese Vorwürfe in der Empirie bestätigen: Es wäre dringend an der Zeit, dieses Aktienpaket zu verkaufen. Denn warum sollte der deutsche Steuerzahler an einem Unternehmen beteiligt sein, dass auf einem funktionierenden Markt agiert – und zudem noch große Teile seines Umsatzes in den USA erwirtschaftet?

Staatsbeteiligung in Breitbandausbau investieren

Mal ganz abgesehen davon, dass die Entscheidung ordnungspolitisch dringend geboten ist: Lukrativ wäre der Verkauf noch obendrauf. So würden je nach Lage und Verkaufsstrategie schnell 10 bis 20 Milliarden Euro zusammen kommen. Mein Vorschlag wäre, die dann gleich in den Breitbandausbau zu investieren. Auch in der Schuldentilgung wären sie z. B. gut angelegt. Sicher ist nur eins: Als Staatsbeteiligung an einem privaten Unternehmen ist das Geld falsch investiert.