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Photo: Ashley van Haeften from Flickr (CC BY 2.0)

Es war ein aufopferungsvoller Selbstversuch. Mein Norwegenurlaub! Die Frage war: Gelingt es mir, ohne Bargeld und nur mit Kreditkarte durch Norwegen mit dem Wohnmobil zu kommen? Ist also etwas dran an der großen Geschichte, dass das Bargeld immer mehr zurückgedrängt wird? Bisher hatte ich nur darüber geschrieben. Jetzt wollte ich den ultimativen Praxistest machen. Am besten schien es mir, direkt in die Höhle des Löwen zu fahren – nach Skandinavien. Immerhin gelten die Nordländer als Vorreiter des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. In meinem Buch „Nicht mit unserem Geld“ habe ich der Diskriminierung des Bargeldes und seinen Hintergründen ein ganzes Kapitel gewidmet. Bargeld sei der in Münzen geschlagene Teil unserer Freiheit, schrieb ich darin vor anderthalb Jahren.

Der Tripp nach Norwegen führte mich über das Legoland in Billund/Dänemark. Jede Cola, jedes Eis, das meine Kinder nachfragten, konnte ich bargeldlos bezahlen. Lediglich das eine oder andere kleinere Fahrgeschäft, das sie nutzen wollten, erforderte die harte Münze. Da mussten sie dann halt mal passen.

In Norwegen angekommen war dann die bargeldlose Welt wieder in Ordnung. Alles, aber wirklich auch alles konnte dort mit der Kreditkarte bezahlt werden. Vom Müsliriegel in Stavanger über den Kaffee in Bergen bis zum Campingplatz am Hardangerfjord konnte alles mit dem eigenen guten Namen entrichtet werden. So kam ich fast zwei Wochen gut über die Inseln, Fjorde und Seen.

Doch halt: In den tiefen Tälern, hinter den Bergen in Dalen in der Telemark gibt es einen Ort der Freiheit, wo fast nur Bares Wahres ist. Der dortige Campingplatzbetreiber, ein Holländer, leistet den Mastercards und Visas dieser Welt erbitterten Widerstand. Er akzeptiert nur Bares – und Bitcoin! Um das Nachmittagseis meiner Tochter zu bezahlen, zückte ich mein Smartphone und bezahlte mit der Cyberwährung 7,62 mBTC, umgerechnet 2,01 Euro.

Zwar gab es morgens keine frischen Brötchen, aber irgendwie ist der Campingplatz Dalen so etwas wie das Liberland des Nordens. Auf einer kleinen Insel zwischen zwei Bergmassiven gelegen, trotzt einer dem Überwachungsstaat und dem staatlichen Geldmonopol. Was will man mehr im Urlaub?

Dieser Beitrag erschien zuerst im Magazin “eigentümlich frei”, Ausgabe Nr. 155, September 2015

Von Aaron Koenig, Autor von „Bitcoin – Geld ohne Staat„, Gründer und Geschäftsführer von bitfilm.

In Griechenland zeigt sich das herrschende Geldsystem von seiner hässlichen Seite. Die Menschen können nur kleine Beträge ihres eigenes Geldes von ihrem Konto abheben. Ein aufgeblähter Staatsapparat bezahlt die Rechnungen von Lieferanten und Handwerkern nicht. Renten und Sozialleistungen werden gekürzt. Mit der Wirtschaft geht es immer weiter bergab. Europäischen Politikern fällt als „Reformmaßnahme“ nichts Besseres ein, als die Steuern zu erhöhen. Das verschlimmert die Situation der Menschen in Griechenland noch mehr. Auch ein Austritt Griechenlands aus dem Euro und die Wiedereinführung der Drachme wird die Probleme nicht lösen.

Die tiefere Ursache der Misere liegt nämlich im staatlichen Scheingeldsystem, das seit dem Ende der Golddeckung des Dollars im Jahr 1971 überall auf der Welt die Norm ist. Es hat zu zahllosen Finanzkrisen und zum Auseinanderklaffen der Schere zwischen Arm und Reich geführt. Das staatliche Privileg der Zentral- und Geschäftsbanken, aus dem Nichts Geld zu schaffen, führt zu einer Verwässerung des Geldwertes und zu einer ungerechten Bevorteilung derjenigen, die nah an der Quelle dieses „virtuellen Geldes“ sitzen, in erster Linie also Banker und Politiker.

Auch die Verschuldung ist im Zeitalter des beliebig vermehrbaren Geldes sehr viel einfacher geworden. Seit Ende der Golddeckung sind die Schuldenberge fast aller Staaten in bisher ungekannte Höhen gewachsen. Griechenland ist da keine Ausnahme. Doch irgendwann muss ein solches auf Schulden gebautes Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Griechenland ist Teil einer Entwicklung, die auch uns unweigerlich treffen wird, wenn wir das Übel nicht an der Wurzel packen.

Der beste Ausweg aus der Krise ist es, das staatliche Geldmonopol abzuschaffen und durch einen freien Wettbewerb nicht-staatlicher Währungen zu ersetzen. Die bekannteste darunter ist zweifellos der Bitcoin. Er hat dieselben Qualitäten, die Gold über viele tausend Jahre zum beliebtesten Geld der Menschheit gemacht haben: beide sind knapp, teilbar, fälschungssicher und unverwüstlich. Niemand würde für ein Stück bedrucktes Papier arbeiten, wenn nicht der Zwang des Staates wäre, es als „gesetzliches Zahlungsmittel“ anzuerkennen. Gold und Bitcoin werden von den Menschen hingegen ganz ohne Zwang als Geld akzeptiert, aufgrund ihrer besonderen Qualitäten.

Mario Draghi kann auf Knopfdruck täglich ein paar Milliarden neue Euro erzeugen, was unsere Ersparnisse abwertet. Der Zuwachs an Bitcoins ist hingegen streng reglementiert. Die Gesamtmenge an Bitcoins ist durch die Software auf 21 Millionen begrenzt. Im Gegensatz zum Gold kann man Bitcoin in Sekundenschnelle und zu minimalen Kosten rund um die Welt schicken. Es ist daher das perfekte Geld für das Internet-Zeitalter.

Der Staat wird sicher nicht freiwillig auf sein Geldmonopol verzichten. Doch der Geist ist aus der Flasche. Der freie Wettbewerb der Währungen, wie ihn Nobelpreisträger Friedrich August von Hayek vorgeschlagen hat, ist bereits Wirklichkeit. Das Bitcoin-System ist so aufgebaut, dass es gegen staatliche Verfolgung immun ist. Es gibt keine zentralen Server, die man abschalten, keine „Bitcoin-Firma“, die man schließen könnte. Bitcoin ist einfach freie Software, die jeder nutzen kann – ohne irgendwen um Erlaubnis zu fragen. Wenn der große Schwindel des staatliches Scheingeldsystem auffliegt, steht mit Bitcoin ein gut funktionierendes, weltweites Zahlungssystem als Alternative bereit.

Schon jetzt kann es interessant sein, einen Teil seines Geldes in Bitcoins umzutauschen, um Kapitalverkehrskontrollen wie in Griechenland zu umgehen. Bitcoins haben den großen Vorteil, dass sie von keiner Macht der Welt gesperrt oder konfisziert werden können. Bitcoins sind digitales Bargeld, das man nicht verbieten kann. Ihre Aufbewahrung ist sehr viel sicherer als die von klassischem Bargeld, denn man kann von ihnen Sicherheitskopien machen und an verschiedenen Orten speichern. Auch das Überschreiten von Grenzen ist mit Bitcoins sehr viel einfacher als mit Bündeln von Geldscheinen. Alles, was man sichern muss, selbst wenn man Millionenwerte bewegen will, ist ein digitaler Code, der auf einen USB-Stick oder gar ein Blatt Papier passt.

Als im März 2013 während der Bankenkrise auf Zypern für ein paar Tage die Konten der Bürger gesperrt und Sparguthaben über 100.000 Euro enteignet wurden, stiegen das Interesse am Bitcoin und damit der Kurs sprunghaft an. Es ist damit zu rechnen, dass eine ähnliche Entwicklung im absehbaren Fall eines griechischen, italienischen oder französischen Staatsbankrotts eintreten wird. Wer jetzt in Bitcoin investiert, profitiert vom noch relativ günstigen Kurs von rund 200 Euro.

Nicht-staatliche Währungen wie Bitcoin sind wirkungsvolle Gegenmittel gegen staatliche Finanztyrannei. Sie nehmen dem Staat die Möglichkeit, unser Eigentum zu beschlagnahmen und durch Inflation im Wert zu mindern. Die Griechenland-Krise hat die Schwäche des staatlichen Scheingeldsystems besonders deutlich gemacht. Wir haben jetzt die Freiheit, auf ein besseres System umzusteigen.

Das Buch „Bitcoin – Geld ohne Staat“ ist im Mai 2015 beim Finanzbuchverlag München erschienen. Es betrachtet Bitcoin aus Sicht der Wiener Schule der Volkswirtschaft.

Photo: dmytrok from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Banken sind Innovationswüsten. Seit der Erfindung des Sparschweines und des Geldautomaten gibt es wohl keine nennenswerten Neuerungen bei Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken. Das mag vielleicht ein wenig hart klingen, aber es ist leider so. Das liegt nicht unbedingt an den Banken selbst, sondern an zwei Faktoren.

Erstens sind Banken überreguliert. Das Grundgesetz der Banken, das Kreditwesengesetz, versteht kein Mensch mehr. Und die, die es verstehen, sind auf der Payroll des Finanzsektors. Jedes Jahr kommen neue Regulierungen hinzu: Standards zur Kreditvergabe, zur Bilanzierung, zur Geldwäsche, zur Eigenmittelunterlegung und vieles andere mehr.

Diese Art der Regulierung und Überwachung durch den Gesetzgeber, der BaFin, der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank soll eines verhindern: den Untergang einer Bank. Bernd Lüthje, ehemaliger Vorstand und Aufsichtsrat zahlreicher deutscher Kreditinstitute hat dies in seinem Buch „Basel IV – das Ende des Basel-Regimes“ eindrucksvoll dargelegt. Alles begann mit der Schließung der Herstatt-Bank in Köln am 26. Juni 1974. Die anschließende Staatshaftung für Fehlentscheidungen der Bankenaufsicht gegenüber Sparern dieser Bank veranlasste den Gesetzgeber, künftig die Haftung der Bankenaufsicht für deren Aufsichtsversagen per Gesetz auszuschließen. Gleichzeitig richteten die G10-Staaten bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel den „Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht“ ein, um gemeinsame Prinzipien der Finanzaufsicht zu entwickeln. Aus diesen „gemeinsamen Prinzipien“ ist inzwischen ein weltweiter Standardsetzer geworden, der entscheidende Mitverantwortung für die steigende Staatsverschuldung trägt.

Hätten die Regulierungsstandards Basel I, Basel II und jetzt auch Basel III nicht die Nullgewichtung der Bank beim Kauf von Staatsanleihen festgelegt, die Finanzierung der staatlichen Ausgabenpolitik über Schulden wäre nicht so einfach möglich gewesen. Keinem Parlament, Gericht oder Volk ist der Baseler Ausschuss Rechenschaft verpflichtet. Lüthje schätzt, dass inzwischen für den Baseler Regulierungsprozess weltweit 110.000 Menschen plus die sechsfache Anzahl von Zuarbeitern in anderen Wirtschaftszweigen (IT, Wirtschafsprüfer et cetera) tätig sind und einen Gesamtaufwand von 3,8 Milliarden Euro produzieren. Dennoch gab es weltweite Bankenschieflagen, deren Nettoverlust er auf insgesamt 11.860 Milliarden Euro (!) beziffert.

Zweitens fehlt den Banken das Innovations-Gen. Ihre Mitarbeiter verhalten sich vielfach wie die Beamten auf der Regulierungseite. Das hat seine Ursache. Jede neue Idee die eine Bank hat, muss von den Regulierern und Überwachern kontrolliert und genehmigt werden. Doch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Beamter bei der BaFin, Bundesbank oder EZB beurteilen kann, ob eine Innovation förderlich für die Bank und wohlstandsschaffend für deren Kunden, einen ganzen Wirtschaftsbereich oder eine Gesellschaft ist, kann getrost als so realistisch eingeschätzt werden, wie der Versuch das Wetter von nächster Woche vorherzusagen.

Die Ursache für all dies liegt in der mangelnden Haftung der Bank, ihrer Eigentümer und Gläubiger. Denn die Haftung kennt der Bankensektor nur in den seltensten Fällen. Tritt sie ein, dann ist es leicht der Super-Gau im derzeitigen Geldsystem. Denn unser Geldsystem baut auf Schulden auf. Der Geldumlauf ist zu großen Teilen Giralgeld, das durch die Kreditvergabe der Banken erzeugt wird. Dieser Kreditvergabe steht kein Sparvorgang anderer entgegen, sondern Banken sind in der Lage aus dem Nichts neues Giralgeld zu produzieren. Nur der Regulierungsprozess der Bankenaufsicht bei BaFin, Bundesbank und EZB begrenzt deren Produktion neuen Geldes. Dieses auf immer neuen Schulden basierende Geld, sorgt für die Fragilität des gesamten Bankensektors und damit ganzer Volkswirtschaften.

Deshalb entwickeln sich Innovation außerhalb des Bankensektors. Google, Amazon und andere erschaffen eigene Zahlungssysteme. Auch das Cyber-Geld Bitcoin ist eine Erfindung außerhalb des Bankensektors. Deren Nutzer wollen nicht die Regulierungsbürokratie bezahlen und für das Versagen anderer haften müssen. Sie wollen ihr Innovations-Gen behalten, auch auf die Gefahr hin, falsch zu liegen und zu scheitern. Sie unterscheiden sich von den Banken klassischen Typs dadurch, dass sie in den Entdeckungsprozess der Marktwirtschaft vertrauen. Ohne diese Entdeckungen würden viele Innovationen nie bekannt werden oder ungenutzt herumliegen. Der beste Regulierer ist daher nicht der Politiker, der Bürokrat oder der Beamte, sondern der Markt.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Giorgio Montersino from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Vor fünf Jahren, am 7. Mai 2010, beschloss der Deutsche Bundestag das erste Griechenland-Paket. Schon damals hieß es, Griechenland habe nicht einmal ein Grundbuch. Fünf Jahre später haben sie immer noch keins. Und auch im Jahr 2020 wird es in Griechenland immer noch kein solches geben. Der Termin sei nicht mehr zu halten, hieß es kürzlich, da eine Finanzierungslücke zur Vollendung von derzeit 220 Mio. Euro bestünde.

Jeder weiß inzwischen: Griechenland hat nicht nur ein Problem mit dem fehlenden Grundbuch, sondern auch die Korruptionsrate ist so hoch wie in einem Entwicklungsland. Deshalb reicht es eben nicht, langwierige Reformen von außen zu oktroyieren und gleichzeitig immer mehr Geld in ein Fass ohne Boden zu werfen.

Das Hauptproblem Griechenlands ist das mangelnde Vertrauen der Investoren. Weder investieren Bürger aus dem eigenen Land in die Wirtschaft des südlichen Euro-Staates, noch investieren ausländische Geldgeber in einem Land, in dem es keine verlässlichen Strukturen in Staat und Gesellschaft gibt.

Dieses Problem hat jedoch nicht nur Griechenland. Viele Staaten auf dieser Welt kennen diesen Teufelskreis aus Entwicklungshilfe, Korruption und Misswirtschaft. Alles hängt letztlich daran, dass Eigentum nicht rechtssicher erworben und übertragen werden kann, das Eigentum in seiner Verfügbarkeit eingeschränkt ist und staatliche Willkür keine Planungssicherheit gewährleistet.

Aus diesem Dilemma kommen viele Länder nicht heraus. Denn es erfordert einen kulturellen Wandel in den Köpfen der Menschen, damit sich dies oftmals erst über Generationen hinweg ändert. Der Einzelne hat es in solch einem Umfeld schwer. Unternehmensgründer, Investoren und Eigentümer haben meist nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Also entweder auf den Sankt-Nimmerleinstag für eine Eintragung ins Handelsregister zu warten oder mit „Fakelaki“ nachzuhelfen.

Die Rettung wird vielleicht die Cyberwährung Bitcoin bringen. Denn das Revolutionäre an Bitcoin ist, dass er ohne Staat auskommt und nicht zentral gesteuert wird und werden kann. In der kommenden Woche kommt dazu ein neues Buch auf den Markt: „Bitcoin – Geld ohne Staat“ von Aaron König. König stellt darin den Nutzen der Cyberwährung für die Vereinfachung des Zahlungsverkehrs dar – aber nicht nur. Er zeigt zusätzlich auf, welche fast schon unbeschränkten Möglichkeiten sich rund um Bitcoins künftig ergeben.

Denn die geniale Idee des Erfinders, der unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto bekannt ist, war die Blockchain-Technologie. Blockchain ist ein öffentliches Protokoll im Internet, das dazu dient, Transaktionen mit Bitcoins für jedermann zu dokumentieren. Ein öffentlicher Schlüssel dient als eine Art Kontonummer, an die jeder der sie kennt, Bitcoins überweisen kann. Um jedoch an die Bitcoins heranzukommen, benötigt der Empfänger einen privaten Schlüssel, der nur ihm bekannt ist. Das öffentliche Protokoll schützt vor Missbrauch. Nicht eine Regulierungsbehörde, der Staat oder eine Zentralbank überwacht die Einhaltung der Regeln, sondern alle Nutzer gleichzeitig.

Diese dezentrale Verteilung der Kontrolle ermöglicht ganz neue Möglichkeiten. Warum braucht man noch ein Grundbuch, wenn die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks in einer Blockchain nachgewiesen werden können? Warum braucht man noch ein Handelsregister, wenn die neuen Eigentümer eines Unternehmens in der Blockchain für alle sichtbar nachgewiesen werden können? Und warum braucht man noch ein Standesamt, wenn der Bund fürs Leben auch in der Blockchain öffentlich dokumentiert werden kann?

Die große Chance dieser Technologie ist, dass in korrupten Staaten keine Beamten mehr bestochen werden müssen, um eine Genehmigung zu bekommen. Auch die notarielle Beurkundung entfiele, wenn Eigentümeränderungen in einer Blockchain veröffentlich würden. Der öffentliche Glaube, der durch die Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister derzeit erreicht werden soll, ist durch eine Blockchain ebenso, aber viel unbürokratischer und preiswerter möglich. Staatliche und notarielle Gebühren entfielen, Behördengänge und Wartezeiten wären überflüssig und staatlicher Willkür würde ins Leere laufen.

Für viele Entwicklungs- und Schwellenländern würde so die Grundlage für Fortschritt und Wohlstand geschaffen. Es wäre vergleichbar mit der Entwicklung und Verbreitung des Mobiltelefons. Bürger und Unternehmen mussten nicht mehr darauf drängen, dass das Festnetz ausgebaut und funktionsfähig vom Staat oder seinen beauftragten Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, sondern die Verbreitung der Mobiltelefone hat in diesen Ländern die Festnetztechnologie schlicht übersprungen.

Für viele scheint dies alles utopisch und unrealistisch zu sein. Doch was ist schon realistisch? Als Adam Smith 1776 in seinem Buch „Wohlstand der Nationen“ für den Freihandel warb, war dieser fern jeder Realität. Er glaubte selbst nicht daran. 90 Jahre später war dieser fast weltweit erreicht. Sicherlich konnte sich eine übergroße Mehrheit der kriegsgebeutelten Bürger in Deutschland am 8. Mai 1945 nicht vorstellen, dass Ludwig Erhard drei Jahre später mit der Freigabe der Preise und dem Ende der Zwangsbewirtschaftung die Grundlage für die marktwirtschaftliche Ordnung in Deutschland schuf. Das Richtige setzt sich über kurz oder lang durch, weil die Idee der Freiheit stärker ist als jeder Zwangsapparat, jedes Verbot und jede Knechtschaft. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick am 8. Mai 2015.

Von Dominik König, Dipl.-Jur., Doktorand, Mitarbeiter im Exzellenzcluster „Normative Orders“ an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Mit dem Aufkommen von Bitcoin als dezentral und nicht-staatlich geschöpftem Zahlungsmittel hat es erstmals eine praktikable Alternative zu staatlichen, von einer Zentralbank ausgegebenen Währungen geschafft, sich im Mainstream zu etablieren.

Der Geldbegriff im deutschen Kaufrecht

Mit dieser Verbreitung geht die Frage einher, ob es möglich ist, im Rahmen eines Kaufvertrags gem. § 433 BGB unter Nutzung von Bitcoin als Zahlungsmittel Gegenstände zu erwerben – ob also die Hingabe von Bitcoin als „Kaufpreis“ im Sinne des deutschen Zivilrechts angesehen werden kann. Ein Blick in die zu § 433 BGB existierende Literatur zeigt jedoch, dass der Begriff des Kaufpreises der sogenannten „staatlichen Theorie des Geldes“ folgend ohne Not auf in- und ausländische „Währungen“, mithin staatlich geschöpftes Geld, beschränkt wird.

Ausschlaggebend für diese Begrenzung dürfte die Neuheit privat geschöpften Geldes sein. Bei Entstehung der Regelung – die erste Fassung des BGB trat am 01.01.1900 in Kraft – sowie der letzten Reform des Schuldrechts im Jahr 2001 war kein prominentes, privates Geld vorhanden auf dessen Existenz hätte reagiert werden müssen. Dabei weist die momentane Situation erstaunliche Parallelen zu dem Aufkommen der Elektrizität zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf. Der eng auf körperliche Gegenstände beschränkte Sachbegriff des BGB wurde durch das Aufkommen von Strom als handelbarem Wirtschaftsgut an seine Grenzen gebracht. Das Reichsgericht als Vorläufer des BGH löste das Dilemma, indem es auf die funktionale Vergleichbarkeit des neuen Gutes „Strom“ aus Sicht von Veräußerer und Erwerber abstellte und den Sachbegriff so auf Basis funktionaler Argumente erweiterte.

Bitcoin als Geld im funktionalen Sinne?

Es drängt sich also auf, ein solches Vorgehen auch für die andere Seite des Kaufvertrages, den Begriff des Geldes, nutzbar zu machen. Voraussetzung für eine solche Ausweitung des kaufrechtlichen Geldbegriffes ist die funktionale Ähnlichkeit von Bitcoin mit Geld in seiner klassischen Form. Die ökonomische Einordnung eines Tauschmittels als „Geld“ erfolgt anhand dreier Eigenschaften:

  • Der Zahlungsmittelfunktion,
  • der Wertaufbewahrungsfunktion
  • sowie Wertmessfunktion.

Bitcoin lassen sich gegen eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen austauschen und werden auch von großen Unternehmen wie etwa Dell oder Expedia akzeptiert. Einmal erhaltene Bitcoin lassen sich wiederum „ausgeben“ und entbinden die Parteien somit von einer doppelten Übereinstimmung ihrer Tauschwünsche – sie fungieren dabei als Zahlungsmittel. Gleichzeitig verfallen oder verderben Bitcoin nicht. Durch die dezentrale Natur der Blockchain existiert diese auch bei Ausfall größerer Cluster weiter – solange ein Nutzer seine Krypto-Keys kennt und einsetzen kann ist es ihm möglich, mittels Bitcoin Werte zu speichern und zu andere Zeit und an anderem Ort wieder einzulösen.

Schließlich ist es möglich, mithilfe von Bitcoin Mengen an Waren, Arbeit oder Dienstleistungen zu vergleichen. Sie verringern die Anzahl relativer Preise, die zu einer kompletten Vergleichbarkeit einer Ökonomie nötig sind durch Bereitstellung einer Einheit und wurden durch die BaFin als Rechnungseinheit gem. § 1 Abs. 11 KWG anerkannt. Die drei für eine funktionale Einordnung als Geld wesentlichen Eigenschaften sind bei Bitcoin als prominentestem Vertreter nicht-staatlichen Geldes somit vorhanden.

Fazit

Eine jedenfalls punktuelle Integration in den aus historischen Gründen eng verstandenen Geldbegriff des § 433 BGB ist für nicht-staatlich geschöpftes Geld funktional möglich und damit rechtlich denkbar. Eine solche Ausweitung hätte ferner äußerst positive Auswirkungen: nicht-staatliche Währungen würden durch Rechtssicherheit aufgewertet und so Konkurrenzdruck für staatliche Fiat-Währungen erzeugt. Schließlich würde die Wahlfreiheit des Einzelnen im Hinblick auf inflationssichere Alternativen zu staatlichem Geld gestärkt.

Photo: Francis Storr from Flickr