Von Robert Nef, Stiftungsratsmitglied des Liberalen Instituts der Schweiz, Zürich, und Träger der Hayek-Medaille 2008.

In der Schweiz findet im Juni 2015 eine Volksabstimmung über eine Verfassungsinitiative statt, die auf Bundesebene Nachlässe von über 2 Millionen Franken mit einer nationalen Erbschaftsteuer belasten will. Die Erträge dieser Steuer sollen teilweise zur Sanierung der kollektiven Altersvorsorge (Alters- und Hinterlassenversicherung, AHV) verwendet werden. Betroffen von der Steuer wären 2 -3 Prozent der Bevölkerung.

Erbe, Eigentum, individuelles und gemeinsames Wohlergehen sind in vielfältigster Weise miteinander verbunden. Der Versuch diese komplexe Verknüpfung durch staatlichen Zwang, insbesondere durch Steuern entweder im Hinblick auf „mehr Gerechtigkeit“ und „mehr Zwangssolidarität“ zu beeinflussen, steht immer wieder zur Debatte. Oft steckt dahinter auch einfach der Wunsch nach erhöhten staatlichen Einnahmen durch zusätzliche Steuern, die deshalb politisch konsensfähig sind, weil sie eine Minderheit belasten und eine Mehrheit begünstigen. Allein schon dieser fatale Zusammenhang müsste diejenigen sensibilisieren, die vom Staat nicht vorrangig eine rücksichtslose Mittelbeschaffung im Hinblick auf populäre Umverteilung, sondern vielmehr den Respekt vor minimalen ethisch-moralischen Regeln erwarten – zu denen zählt auch der Schutz von Minderheiten vor der Gier von Mehrheiten und vor ungleichen Eingriffen ins Privateigentum gehört.Eine progressiv ausgestaltete Erbschaftsteuer ist in ihren Auswirkungen als populistischer „Fischzug“ auf das Vermögen der Reichen nichts anderes als eine asoziale Neidsteuer, die weder zur Verwirklichung der sozialpolitischen noch der finanzpolitischen Ziele einen nachhaltig positiven Beitrag leistet.

An erster Stelle ist bei normativen „wirtschaftlich“, „sozial“ oder „moralisch“ begründeten politischen Vorstössen der ideologische Hintergrund zu klären. Das hinter den Forderungen stehende Menschenbild und die zugrundegelegte Wirtschaftstheorie müssen transparent diskutiert werden können. Nicht alle Forderungen die „sozial“ genannt werden, sind es auch tatsächlich. Der auf zentral verwalteter Planwirtschaft abgestützte Staatssozialismus hat schliesslich zu einem wirtschaftlichen Zusammenbruch der Systeme geführt, der in seiner Auswirkung alles andere als sozial war. Er hat nicht nur im ökonomischen Bereich, sondern ganz allgemein eine soziale Wüste hinterlassen. Dies wird in der parteipolitischen Auseinandersetzung kaum mehr bestritten. Trotzdem steht viel sozialistisches Gedankengut immer wieder auf der politischen Traktandenliste und das mindestens teilweise Wegsteuern von Vermögen beim Ableben der Eigentümer durch Erbschaftsteuern ist eine weltweit populäre staatssozialistische Forderung. Erbschaften seien Einkommen ohne jede Gegenleistung, ein Zufall der Geburt, und damit grundsätzlich „unverdient“. Die Kategorie „verdient“ oder „unverdient“ ist keine ökonomische, sondern eine moralische, die, falls man daraus ein allgemeinverbindliches Verteilungskriterium machen würde, voraussetzt, dass es objektive Massstäbe für eine allgemeine Verteilungsgerechtigkeit gibt. Dies wird aber in einem Rechtsstaat, der Privateigentum und Privatautonomie garantiert, grundsätzlich in Frage gestellt. Eigentum gilt dann als „wohlerworben“, das heisst als rechtmässig, wenn es nicht durch Gewalt oder Betrug erlangt worden ist. Wieviel Leistung und welche Leistung, wieviel Glück und welche günstigen Konstellationen und selbst wieviel Spekulation dabei mit im Spiel war, ist letztlich nicht aufzuschlüsseln.

Die Frage der Gewaltsamkeit stellt sich im Fall der Erbschaftsteuer eher gegenüber dem Staat, der ja Vermögensbestandteile zwangsweise enteignet und dabei in private Vermögensverhältnisse eingreift. Dieser Zwang ist zwar in einem demokratischen Rechtsstaat durch Mehrheiten legitimiert. Die Tatsache, dass aber bei umverteilenden Steuern und speziell bei einer stark progressiv konzipierten Erbschaftsteuer stets eine potentielle Mehrheit von Empfängern eine Minderheit von Pflichtigen fremdbestimmen kann, stellt diese Legitimität grundsätzlich in ein schiefes Licht. Zudem wird eine ungerechte Steuer nicht dadurch gerechter, dass sie nur eine Minderheit trifft.

Das Argument, die Steuer betreffe ja nur eine kleine Minderheit, ist besonders zynisch und auch im Hinblick auf die Zukunft gefährlich. Bewilligt eine Mehrheit diesen Zugriff auf grosse Erbschaften, sind zwei Entwicklungen vorauszusehen: Einmal werden die Erträge im gleichen Ausmass schwinden, wie sich jene legalen Ausweichmöglichkeiten etablieren, die wir von andern Ländern mit hoher progressiver Erbschaftsteuer kennen.

Der deutsche Ökonom Lars P. Feld hält die Erbschaftsteuer vor allem wegen der legalen Vermeidungsmöglichkeiten für ungerecht. In einem Interview nennt er sie „die grösste Dummensteuer, die wir in Deutschland haben“, denn sie treffe denjenigen eher, der ein Vermögen von zwei Millionen Euro vererbt und seine Steuererklärung nicht gestalten könne, als jemanden, der ein Erbe von 100 Millionen übertragen wolle. Die Verhinderung der gezielten Weitergabe grosser Vermögen an die nächste Generation zu Lebzeiten ist weder möglich noch erwünscht. Solche Eingriffe verletzen die Eigentumsgarantie und sie sind auch gar nicht praktikabel. Was nicht funktioniert, kann auch nicht gerecht sein.

Der voraussehbare finanzielle Misserfolg nach einer Einführung der „Erbschaftsteuer für Superreiche“ muss dazu führen, dass man beim Ausbleiben der für die Sanierung der AHV erhofften Erträge sukzessive den Zugriff auch auf kleinere Erbschaften ins Auge fasst. Der Kreis der Betroffenen würde dann immer weiter gezogen. Das sollten sich vor allem jene gut überlegen, die eine Befürwortung der Vorlage erwägen, weil sie ja persönlich unterhalb der jetzigen Limite liegen. Wenn der Dammbruch zugunsten einer nationalen Erbschaftsteuer einmal erfolgt ist, wird es schwer sein, diese Entwicklung politisch zu bremsen. Einmal mehr muss hier an den politischen Grundsatz „Wehret den Anfängen“ erinnert werden.

Das Vererben von Vermögen ist eine Transaktion, die durch den Tod eines Menschen ausgelöst wird. Der Tod ist ein natürliches und letztlich nicht zu verheimlichendes Ereignis, das vom Staat als Steuerquelle schon früh entdeckt worden ist. Da die Erben ohne messbare Gegenleistung zu Vermögen kommen, wird die Erbschaftsteuer auch von vielen Liberalen mindestens als „relativ gerechtes“ Instrument der intergenerationellen Umverteilung empfunden.

Das ökonomische und soziale Grundproblem der Erbschaftsteuer besteht darin, dass sie gegenüber einem weltweit anthropologisch in der Familie tief verankerten Ziel, nämlich, dass es der nächsten Generation einmal gleich gut oder besser gehen soll, falsche Anreize setzt. Sie bestraft das generationenübergreifende Vorsorgen und Sparen und die Grundidee, dass das Erbe nicht zum Verbrauch sondern zur schrittweisen Wohlstandsvermehrung und zum sozialen Ausgleich von Glück und Unglück innerhalb einer langfristig ausgerichteten natürlichen Gemeinschaft dient. Das fürsorgliche private Sparen im Hinblick auf grössere Zeiträume und die treuhänderische Weitergabe innerhalb der jeweils „Nächsten“ soll durch die demotivierende, zwangsweise anonymisierende Umverteilung der Politik ersetzt werden. Die auf kollektivem Zwang beruhende Politik erhält so gegenüber der auf Tradition und Kultur beruhenden Familie den Vorrang. Der Staat macht aber erfahrungsgemäss nur zu oft das Gegenteil der vernünftigen Familie. Er lebt gerne auf Pump, er verschuldet sich zu Lasten der kommenden Generationen, um sich kurzfristig populär zu machen. Soll nun jene Organisation namens Familie, die sich in der Regel ökonomisch und sozial vernünftig und nachhaltig verhält, von jener Organisation namens Staat, die sich häufig verschwenderisch, sozial schädlich und ökonomisch demotivierend verhält, zwangsweise zur Kasse gebeten werden? Das ist ein zivilisatorischer, ökonomischer und sozialer Rückschritt.

Erstveröffentlichung in „Finanz und Wirtschaft“ am 8. April 2015.

Photo: U.S. Army Corps of Engineers Europe District

12 Kommentare
  1. Gunter Grigo
    Gunter Grigo sagte:

    Selten soviel Schwachsinn gelesen. Natürlich ist es kein Betrug und auch nicht kriminell mit viel Geld (das ich vielleicht geerbt habe) auf steigende Reispreise zu setzen und die Wette zu gewinnen, weil die Mehrheit der Wettenden das eben auch getan hat und damit eine Preissteigerung letztlich sogar erwirkt hat. Ich kann genauso gut jemanden ein (Mehrwertsteuer befreites) Finanzprodukt verkaufen und gleichzeitig darauf wetten, dass es zugrunde geht. Ich kann auch einem völlig überschuldeten Staat mein Geld geben, zwar in der Gewissheit, dass er es nicht wird zurückzahlen können, aber dass die dahinter stehende Staatengemeinschaft mir die Investition, samt Gewinn erstattet, bzw garantiert. Das alles ist nicht kriminell, aber es ist Handeln im LIBERALEN Sinne – obwohl höchst unmoralisch.

    Die ganzen liberalen, neo-liberalen und libertären Grundsätze und Ideologien sind doch einfach nicht zu Ende gedacht. Gegen Europa, gegen den Staat, gegen Kommunen gegen jegliche Organisation, welche die Gesellschaft, eine Gemeinschaft, sprich das Zusammenleben ordnet.
    Das läuft auf eine Welt voller Egoisten und auf Anarchie (jeder verwirklicht sich selbst – egal ob sozial oder kriminell veranlagt) hinaus. Wenn man die nicht will landet man – früher oder später – wieder bei Organisationen die Regeln aufstellen und Macht ausüben (judikativ und legislativ), staatlichen oder privaten.

    Wo wäre dann der Unterschied in der Machtausübung und Regelementierung? Liberalismus und Demokratie widersprechen sich einfach, denn im Llberalismus gibt es überhaupt kein Volk, keine Gemeinschaft, sondern lediglich eine Ansammlung von unorganisierten egoistisch handelnde Individuen – in der jeder nur für sich selbst verantwortlich ist.

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  2. Herbert Hanselmann
    Herbert Hanselmann sagte:

    Guter Artikel, seltsamer Kommentar (von G. Grigo). Ich beziehe mich i.f. auf die in Deutschland geführte Diskussion.

    ErbSt ist eine Vermögenssteuer, also eine Substanzsteuer und die ist grundsätzlich falsch. Nur Ertrag, d.h. Einkommen (jeder Art) darf steuerbelastet werden. Ich fände es konsequenterweise
    akzeptabel, wenn innerhalb eines Zeitraums nach dem Erbfall, am besten degressiv, zum Ertrag auch Verkaufserlöse (Erbe veräußert Immobilie) gezählt würden.

    Gerne wird die ErbSt an der Bereicherung „ohne Leistung“ aufgehängt. Zumindest für die eigenen Nachkommen sollte eine solche Weitergabe von rechtmäßig aufgebautem oder erhaltenem (also nicht verprasstem) Vermögen aber erlaubt sein. Es gibt ja nicht nur ferrarifahrende Dynastiemitglieder in
    der 19. Generation. Es gibt auch Unternehmensgründer, die sich bei weitgehender Wegsteuerung des von ihnen aufgebauten Vermögens fragen müssen, ob sie mit der Übernahme das Unternehmer-Risikos nicht schön blöd waren und ob sie nicht ab 50 mit dem Verprassen beginnen sollten. Sehr viele größere Vermögen sind ja an Betriebe gebunden. Deren Bewertung für ErbSt-Zwecke ist ein Riesenproblem. Sie stützt sich auf Papiergewinne statt Cash und auf Prognosen, die sich als grob falsch herausstellen können. Die ErbSt ist dann aber schon festgesetzt. Selbst wenn die Prognosen
    stimmen würden, ist zur Erfüllung Leistung nötig, nämlich der Erhalt des Unternehmens. Gerade in der heutigen schnelllebigen Zeit ist schon das alles andere als trivial.

    Da – ganz klar auch aus Neidgründen – die Abschaffung von ErbSt schlechte Chancen hat, würde ich sie wenigstens so gestalten, das nicht fiktive und unrealisierte Vermögenswerte besteuert werden sondern nur tatsächlich realisierte Erträge und die auch nicht auf ewig, denn auch der Vermögenserhalt ist Leistung.

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    • Gunter Grigo
      Gunter Grigo sagte:

      Klar, die Erbschaftssteuer gibt es weil wir alle so von Neid auf die Reichen zerfressen sind, Wie unterirdisch dieses billige und jämmerliche Neidargument doch ist – immer und immer wieder.

      Bzgl. der Vererbung von Betrieben wird sehr wohl nach Wegen gesucht diesen durch die ErbSt nicht zu sehr zu belasten. Wenn ein Investor jedoch nach der Übernahme eines Betriebes/Unternehmens als allererstes und mit aller Härte seine Investition aus dem Unternhemen herausholt ist das hingegen völlig in Ordnung. Dagegen sagt keiner was.

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    • Gunter Grigo
      Gunter Grigo sagte:

      Die Erbschaftssteuer ist übrigens auch keine Vermögenssteuer – die wurde abgeschafft. Die Grundsteuer kann man vielleicht noch als eine Art „Vermögenssteuer“ bezeichnen, denn die ist regelmässig zu entrichten. Erbschaftssteuer zahlt man hingegen einmalig. Also stimmt´s auch hier wieder nicht.

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      • Herbert Hanselmann
        Herbert Hanselmann sagte:

        ErbSt geht von Substanz statt von Ertrag. Deshalb wage ich es, sie mit einer Vermögenssteuer in einen Topf zu werfen. Ob einmalig oder alle 30 Jahre oder bei jedem Vermögensübergang ist mir dabei eine Spitzfindigkeit. Ertragssteuern sind ok, die zahlen wir fast schon mit Freude. Substanzsteuern nicht, nicht zuletzt weil es eine Mehrfachbesteuerung ist wenn der Vermögensaufbau aus versteuerten Erträgen stattgefunden hat, wie regelmäßig bei Unternehmen der Fall.

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        • Gunter Grigo
          Gunter Grigo sagte:

          ErbSt passt nicht in Topf der Vermögenssteuer – zumal es diese – wie gesagt – überhaupt nicht mehr gibt.
          Grundsteuer (i. S. einer Vermögenssteuer) bezahlt man regelmässig für die Substanz die man hat. Auch hier gelingt der Vergleich nicht, denn ErbSt bezahlt man für den Transfer von Vermögen. Es ist wie wenn jemand (der Erblasser) etwas verkauft (an den Erben), ohne etwas dafür zu erhalten (er ist ja verstorben). Also ist Erben, oder das Erbe, wie ein Ertrag für den, der es erhält – und von diesem dann eben auch entsprechend zu versteuern. Das ist nicht spitzfindig, sondern glasklar
          Insofern ist Ihre Argumentation nicht schlüssig.

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          • Herbert Hanselmann
            Herbert Hanselmann sagte:

            Ein mal noch: Vermögenssteuer ist ein Gattungsbegriff, piepegal ob es die gerade gibt oder nicht. Aber wenn es stört, dann nennen wir es doch einfach nur Substanzsteuer. Das ist der wesentliche Aufhänger. Zum Ertrag: Wenn ich ein Unternehmen erbe und es verkaufe, ja dann habe ich einen Ertrag.Dass der besteuert werden kann, das steht schon in meinem ersten Beitrag, wobei aber die doppelte Besteuerung im Steuersatz berücksichtigt werden muss. Wird das Unternehmen aber nicht verkauft (und das ist im Mittelstand die Regel und wird meist als gut befunden) dann hat der Erbe davon erstmal nichts. Er kann sich seinen Ferrari nur vom laufenden und versteuerten UnternehmensERTRAG kaufen, nicht von der Substanz Unternehmensanteil.
            Egal wie oft Sie Herr Grigo, nun noch rechthaben wollen, Finito.

          • Gunter Grigo
            Gunter Grigo sagte:

            OK, jetzt verstehe ich: Sie meinen den Unterschied zwischen verkauftem und behaltenem Unternhemen beim Erben. In beiden Fällen hat das Unternehmen einen bestimmten Wert (den Marktwert).
            Ob ich es nun verkaufe oder behalte ändert jedoch nichts am Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt der Übergabe/des Erbens.
            Wer ein Unternhemen erbt hat er erstmal nichts davon? Dann hätte ja jeder der eines kauft auch nichts davon. Und das ist wohl definitiv nicht so. Hier liegt Ihr Trugschluss. Jedes Unternehmen hat einen Markt-/Verkehrswert, egal ob gekauft oder geerbt. Beim Verkauf zahlt der Verkäufer die Einkommenssteuer auf den Ertrag, beim Erben geht das nicht, der „Verkäufer“ ist ja tot, deshalb zahlt hier der Erbe die Steuer – er hat ja schließlich dem „Verkäufer“ = Erblasser nichts für das Unternehmen bezahlen müssen.
            Nochmal abschliessend: Ein geerbtes Unternehmen stellt einen „Ertrag“ (i.H. des Marktwertes) für den Erben dar. Das ignorieren Sie ständig. Was er dann damit macht steht auf einem anderen Blatt.

  3. Ralf Becker
    Ralf Becker sagte:

    Der obige Beitrag unterstellt es, dass unser Wirtschafts- und Finanzsystem gerecht sei. Leider ist es das nicht. Er unterstellt zudem, dass wir einen diskriminierungsfreien Zutritt zum Arbeitsmarkt hätten.
    Ferner scheint der Beitrag anzunehmen, dass es beispielsweise keinen Lobbyismus in den Parlamenten gibt. Ferner ignoriert er es, dass Betrieblichkeit bei uns nur deshalb einen hohen Vorrang hat, weil eine politische Partei dadurch ihre eigene Wählerklientele beschenken will, was dem eigenen Machterhalt dienlich erschien.

    Dann kommt es auch nicht selten vor, dass einzelne Kinder aus Bequemlichkeit oder sonstigen Gründen nicht beerbt werden. Auf Rechtsmittel greift man nicht zurück, weil die Justiz nicht ehrlich ist. Es kommt zudem auch vor, dass ein Kind abweichend vom Gesetz durch vorzeitige Beschenkung anderer Kinder nicht beerbt wird. Dies könnte allein schon der Fall sein, weil im Falle eines Leistungsbezugs sonst das gesamte Erbvermögen an die Öffentliche Hand ginge.

    Jedenfalls scheint es sinnvoll zu sein, ab einer bestimmten Erbvermögenshöhe an der Gerechtigkeit des gesellschaftspolitischen Systems zu zweifeln und insofern durch eine Erbschaftsteuer ein soziales Gleichgewicht in der Geschaft herzustellen.

    Der ergänende Kommentar von Herbert Hanselmann geht auf die Vermögensteuer ein. Diese sei eine Substanzsteuer und insofern falsch. Er bezieht sich damit auf die Rechtsprechung der BVerfG, die eine Besteuerung des Vermögens untersagt.

    Der Rechtsprechung war die Überlegung vorausgegangen, dass die Gleichbehandlung von Immoblien- und Geldvermögen ungerecht sei.

    Ich habe jedenfalls Bedenken, dieser Überlegung den Vorrang vor einer Beseitigung einer ungerechten Ungleichheit innerhalb der Gesellschaft zu geben.

    Trotzdem dürfte es natürlich schwierig sein, bei einem Erbe mit unterschiedlichsten Vermögenswerten eine gerechte Erbschaftssteuer zu ermitteln.

    Wenn wir an falscher Stelle zu gerecht sind, könnte es bald der Fall werden, dass es wieder zu einer Hyperinflation kommt, weil Politiker sich zwar mit Selbstbedienung auskannten, aber nicht für den Bürger da waren und für das notwendige gesellschaftliche Gleichgewicht gesorgt hatten.

    Der Sinn und Zweck von Eigentum wird bei dem obigen blog-Beitrag insgesamt deutlich überbewertet. Das finde ich komisch.

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