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Im parlamentarischen Alltag passieren auch Pannen. In der letzten Sitzungswoche habe ich versehentlich einem Antrag der Linksfraktion in namentlicher Abstimmung zugestimmt. Anders als ich vermutet hatte, wurde nicht über die Beschlussempfehlung des Parlamentsausschusses abgestimmt, was eine Zustimmung bedeutet hätte, sondern über den Antrag der Linksfraktion selbst. Meine Ja-Karte bei der namentlichen Abstimmung war daher nicht eine Ablehnung des Antrages, sondern dadurch eine Zustimmung. So ging es auch anderen Kollegen meiner Fraktion, die das Abstimmungsverfahren ebenfalls falsch beurteilt haben. Das ist ärgerlich, aber nicht mehr zu ändern.

Doch unabhängig davon, beschäftigt mich der Inhalt des Antrages seit geraumer Zeit. Denn der Antrag der Linksfraktion will den „Klimanotstand anerkennen“. Das Ausrufen des Klimanotstandes wird von den Grünen und Linken inzwischen in vielen Stadt- und Gemeinderäten beantragt. Von Kiel über Münster bis nach Konstanz haben ihn Stadträte schon ausgerufen. Viele Nachahmer springen jetzt auf diesen Zug.

Man kann über die Dramatik der Klimaveränderung und ihrer Konsequenzen unterschiedlicher Meinung sein, doch die Begrifflichkeit „Notstand“ weckt, vielleicht nicht nur bei mir, innerlich einen Widerstand. Denn ruft der Staat den Notstand aus, dann geht dies einher mit der Einschränkung der Demokratie und der individuellen Grundrechte. Die Freiheit wird in Notstandszeiten beschränkt, weil es äußere oder innere Gefahren gibt, die dies rechtfertigen sollen.

In Deutschland sind die Grundlagen dafür eng mit der ersten großen Koalition von 1966 bis 1969 unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger verbunden. Allgemein gilt die Abstimmung über die Notstandsgesetze am 30. Mai 1968 auch als Geburtsstunde der Studentenproteste der 68-Bewegung. Zwar hat die FDP seinerzeit geschlossen gegen die Notstandsgesetze von Union und SPD gestimmt, die außerparlamentarische Protestbewegung war aber bekanntlich eine linke Bewegung. Beim „Sternmarsch auf Bonn“ demonstrierten am 11. Mai 1968 Zehntausende gegen die Notstandsgesetze. Dennoch beschlossen Bundestag und Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit das Gesetz und die Grundgesetzänderungen. Der damalige Bundesinnenminister Gerhard Schröder sprach zur Notwendigkeit des Gesetzes von der „Stunde der Exekutive“. Seitdem lässt das Grundgesetz bei einem „inneren Notstand“, der als die Abwehr drohender Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung definiert wird, die Einschränkung der Freizügigkeit (Art. 11 GG) oder des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) zu. Um den „inneren Notstand“ abzuwehren, kann der Bund im Krisenfall sogar die Bundeswehr im Inneren einsetzen (Art. 91 GG).

Aus dieser historischen Betrachtung ist die Begriffswahl „Klimanotstand“ eigentlich beängstigend. Was wollen die Befürworter? Wollen sie für höhere Ziele, hier den Klimaschutz, die Freiheit des Einzelnen einschränken? Soll das Parlament entmachtet werden, damit die Exekutive besser „durchregieren“ kann? Soll die Freizügigkeit nur noch auf drei Flugreisen im Jahr beschränkt werden? Soll dies im Zweifel die Bundeswehr im Inneren durchsetzen? Was unterscheidet eigentlich die damalige Regierung Kiesinger von Linken und Grünen? Eigentlich nur das Ziel, denn die Sprache und die zur Verfügung stehenden Mittel sind dann wohl die gleichen.

Denn, wie soll man das verstehen, wenn es im Antrag der Linken heißt, „der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Klimanotstand anzuerkennen und damit den Klimaschutz bei politischen Entscheidungen prioritär zu behandeln“? Um welchen Preis? Auch um den Preis der Freiheit? Der Deutsch-Brite Ralf Dahrendorf hat dazu einmal gesagt: „Wer die Freiheit einzuschränken beginnt, hat sie aufgegeben und verloren.“ Wehret den Anfängen.

Erstmals veröffentlicht auf Tichys Einblick. 

4 Kommentare
  1. Thomas Leske
    Thomas Leske sagte:

    Vielleicht lässt sich der Klimanotstand der Städte auch liberal umdeuten, nämlich in die Forderung nach mehr Föderalismus:
    Warum dürfen Städte oder wenigstens Bundesländer nicht selbst entscheiden, ob sie wieder in die Kernenergie einsteigen? Externe Effekte im Katastrophenfall ließen sich bei Microreaktoren auf normalem Weg versichern: „Eine inhärente Sicherheit, d. h. keine nukleare Explosion und auch keine Notkühlung ist erforderlich. Ein vollautomatischer Betrieb, der keine Fehlbedienung erlaubt. In diesem Zusammenhang ist interessant, daß die gesetzlichen Bestimmungen über die Nuklearversicherung bald routinemäßig auslaufen und zwangsläufig überarbeitet werden müssen. Es bietet sich an, für solche Reaktoren die Haftpflicht nur noch rein kommerziell auszugestalten. Eine (spezielle) Industrieversicherung mit kalkulierbar geringeren Kosten. Auch das wird für „Atomkraftgegner“ nur schwer verdaulich sein, da es doch zu deren Grundüberzeugungen zählt, daß Kernkraftwerke gar nicht zu versichern seien!“ http://www.nukeklaus.net/2018/10/14/micro-reactor-die-renaissance-made-in-usa/adminklaus/

    Ähnliche Überlegungen ließen sich sicher auch für die CO₂-Abscheidung anstellen.

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  2. Steinweg
    Steinweg sagte:

    Falls es einen Notstand, der CO2-bedingt ist, gäbe, müsste man China, Indien und USA um Erbarmen bitten. Der deutsche Verbraucher mit seinen 2% gilt nichts.

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