Photo: Eye for Ebony from Unsplash (CC 0)

Berlin begeht heute den Frauentag als gesetzlichen Feiertag. Man sollte sich klar machen, wo dessen Ursprung liegt. Eingeführt auf Anregung der Kommunistin Clara Zetkin ist er Ausdruck eines auf die Geschlechter übertragenen Klassendenkens. Die liberale Frauenbewegung der letzten 250 Jahre hat da einen besseren Ansatz zu bieten: statt auf „Wir gegen die“ setzen sie auf „Wir wie die“; statt auf Geschlechterkampf setzen sie auf gleiches Recht für alle. In einer Zeit, in der wir eine Kanzlerin haben und vier der sechs im Bundestag vertretenen Parteien Frauen als Vorsitzende haben, sollten weniger die Unterschiede als die Gemeinsamkeiten von Frauen und Männern in den öffentlichen Blick rücken.

Die Kommunistin Zetkin und ihre Mitstreiterinnen waren keine Demokraten. Sie wollten eine Räterepublik unter Führung der Arbeiterklasse. Die Vorstellung von Arbeiter- und Soldatenräten war eine Form des Klassenwahlrechts. Man wählte in jeder Klasse die eigenen Vertreter in das Parlament. Ein imperatives Mandat zwang die Vertreter zur Linientreue. Gerade hat das rot-rot regierte Land Brandenburg das so genannte Parité-Gesetz beschlossen, das die Parteien verpflichtet, zur Wahl paritätische Landeslisten aufzustellen. Das Parité-Gesetz führt zu einem Art Ständeparlament. Es teilt das Parlament in zwei Klassen ein – Frauen und Männer. Es zielt nicht auf die Gleichheit vor dem Recht, sondern auf Ergebnisgleichheit. Zumindest das Grundgesetz gibt das nicht her. Das Grundgesetz differenziert nicht zwischen Mann und Frau, sondern kennt nur das Volk als Ganzes. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es darin. Die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes läßt dazu auch keine Grundgesetzänderung zu.

Angesichts solcher Entwicklungen kann der neue gesetzliche Feiertag in Berlin Anlass sein, an die liberale Frauenbewegung zu erinnern, deren Auftreten zwar weniger aufsehenerregend war, deren Wirken aber dafür umso nachhaltiger. Es war die Liberale Marianne Weber, die vor 100 Jahren als erste Frau eine Rede in einem deutschen Parlament hielt. Sie war Abgeordnete der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) und Vorsitzende des Bundes Deutscher Frauenvereine (BDF). Für die Veröffentlichung der Werke ihres verstorbenen Ehemannes, des Soziologen Max Weber, erhielt sie als erste Frau die Ehrendoktorwürde der Universität Heidelberg.

In ihrer Rede sprach sie nicht nur die geschichtliche Bedeutung ihres Auftritts im Parlament an, sondern unterstrich auch die Zusammenarbeit der Frauen im Parlament: „Wir als Frauen werden hier selbstverständlich nicht nur die Interessen unserer Partei, sondern auch die Interessen unseres Geschlechts zu vertreten haben, und so glaube ich, daß auch die Frauen der verschiedenen Parteien, die wir heute hier sehen, sich untereinander noch durch eine besonderes Band verknüpft fühlen werden. Aber ich darf wohl für uns gemeinsam das Versprechen abgeben, dass das Wichtigste uns immer sein wird das Interesse des Ganzen und das Interesse unseres badischen Vaterlandes, für das wir hier mit Ihnen ernst und freudig zusammenarbeiten wollen.“

Zu diesen Frauen gehörte auch Marie-Elisabeth Lüders. Sie war die erste Frau, die 1909 an der Berliner Universität studierte und 1912 promovierte. Sie zog für die DDP als eine der wenigen Frauen in der Weimarer Republik in den Reichstag ein und nach dem zweiten Weltkrieg für die FDP in den Bundestag. Auch sie engagierte sich im Bund Deutscher Frauenvereine, wo sie sich für bessere Arbeitsverhältnisse und eine bessere Entlohnung für Frauen einsetzte.

Beide Frauen, Weber und Lüders, haben die verheerende Entwicklung zum Nationalsozialismus erkannt und daraus Konsequenzen gezogen. Lüders kandidierte nicht mehr für die DDP als diese mit dem Jungdeutschen Orden und der Deutschen Staatspartei zusammenschloss. Und Marianne Weber schrieb in einem Brief 1941: „zum Schwersten gehört die Erkenntnis, dass es ein beglückender Irrtum war, anzunehmen, eine bestimmte Stufe der Humanität könne nicht wieder verlassen werden.“

Und schon im 18. Jahrhundert waren es liberale Frauen, die sich für Frauenrechte einsetzten. Mary Wollstonecraft gilt als Begründerin des amerikanischen und britischen Feminismus und ihr berühmtestes Werk „Vindication of the Rights of Woman (1792) als erstes großes feministische Buch. Darin untersuchte sie die Bildung von Frauen, den Status und ihre Rechte sowie die Rolle des privaten im Gegensatz zu der des öffentlichen Lebens. Das Bildungssystem kritisierte sie, weil es Frauen in „Unwissenheit und sklavischer Abhängigkeit“ hielt.  Sie war eine glühende Anhängerin der Aufklärung, lehnte die traditionellen Methoden der Mädchenerziehung ab und forderte, dass ihre Ausbildung im Einklang mit den Ansichten der Aufklärung stehen müssten. Bereits Jahre zuvor gründete sie 1784 eine Privatschule, um junge Mädchen und junge Frauen zu unterrichten. Sie war fasziniert von der Französischen Revolution und reiste von England nach Frankreich, um die Revolution zu unterstützten, kam dann aber enttäuscht wieder, als sie deren freiheitsfeindliche Entwicklung miterlebte.

Wieso ist heute von Marie-Elisabeth Lüders, von Marianne Weber oder von Mary Wollstonecraft kaum mehr die Rede? Wieso werden Clara Zetkin oder Rosa Luxemburg, die weder eine demokratische Gesinnung hatten, noch die einzelne Frau im Blick hatten, heute nicht mehr nur von den Sozialisten hofiert? Kann es vielleicht sein, dass diese liberalen Vorbilder von uns allen, von Männern und Frauen, wieder stärker in die Öffentlichkeit gerückt werden müssen? Es liegt an uns selbst, den Kampf der Idee aktiv zu führen. Die Frage der Gleichberechtigung von Frauen und Männer darf nicht den Gleichmachern überlassene werden.

2 Kommentare
  1. Bernhard K. Kopp
    Bernhard K. Kopp sagte:

    Eine schöne Gelegenheit, auch der liberalen Frauen zu erinnern, die einen wichtigen Beitrag zur Emanzipation und zur Demokratieentwicklung geleistet haben. Die Kommunistin Clara Zetkin ist wahrlich keine Lichtgestalt für unsere Zeit. Weil im Beitrag erwähnt, sollte die deutsche Fraktionsdisziplin auf Verfassungsmässigkeit immer wieder herausgefordert und verfassungsgerichtlich überpfüft werden. Einerseits wird behauptet, dass es kein imperatives Mandat gäbe, praktisch gibt es das aber doch. Dies wird ganz besonders dann offensichtlich, wenn eine Parteivorsitzende eine Bundestagsabstimmung ‚ frei ‚ gibt, wie dies bei der Ehe für alle der Fall war. Diese Freigabe beweist, dass diese Freiheit de-facto nicht gab. Die normative Kraft des Faktischen erlaubt es dann den Parteien in Berlin und Brandenburg die zurecht kritisierten Gesetze zu beschliessen. Auch diese müssen von einer parlamentarischen Opposition verfassungsgerichtlich herausgefordert werden. Wer etwas tun könnte, aber aus Opportunismus nichts tut, der macht sich mitschuldig.

    Antworten
  2. Steinweg
    Steinweg sagte:

    Werter Herr Schäffler, Ihr Verunglimpfungen sind unangebracht. Die SPD hat mit der Reichswehr und rechter Soldateska auf deutsche Bürger geschossen ( Noske ) Eine Mörderbande. Die SPD hat den Weltkrieg ermöglicht Dass damals Menschen aus der USPD sich nicht mehr auf die SPD einlassen konnten, das muss man in Anbetracht des Geschehens in Europa verstehen. Rosa L. war nicht wegen Ladendiebstahls in Breslau inhaftiert, sondern weil sie Wahrheit sprach, gleichermassen K.L.

    Antworten

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert