Photo: Jorge Zapata from Unsplash (CCO)

Die Vermögensteuer ist bei Linken sehr beliebt. Sie glauben, dass es in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem einen Ausgleich braucht, um die wachsende Ungleichheit zu beseitigen. Sie glauben, dass es in einer auf Privateigentum basierenden Marktwirtschaft systembedingt sei, dass Reiche immer reicher werden und Arme immer ärmer. Daran ist so ziemlich alles falsch.

Das wichtigste Argument ist jenes, das Johannes Paul II 1991 in seiner Enzyklika „Centesimus annus“ genannt hat: „Die Wirtschaft, insbesondere die Marktwirtschaft, kann sich nicht in einem institutionellen, rechtlichen und politischen Leerraum abspielen. Im Gegenteil, sie setzt die Sicherheit der individuellen Freiheit und des Eigentums sowie eine stabile Währung und leistungsfähige öffentliche Dienste voraus. Hauptaufgabe des Staates ist es darum, diese Sicherheit zu garantieren, so dass der, der arbeitet und produziert, die Früchte seiner Arbeit genießen kann und sich angespornt fühlt, seine Arbeit effizient und redlich zu vollbringen.“ Der Staat muss Freiheit, Recht und Eigentum schützen. Besteuert der Staat die Substanz von Unternehmen und Vermögenden, dann zerstört er eine zentrale Funktion der Marktwirtschaft: dass sich der Mensch „angespornt fühlt, seine Arbeit effizient und redlich zu vollbringen“.

Es ist ja auch nicht ausgemacht, dass jemand der Vermögen hat, daraus auch Erträge erwirtschaftet. Viele Vermögen werfen nichts ab. Wer im eigenen Haus wohnt, weiß das. Auch die Kirchen kennen das. Sie müssen Denkmäler wie Kirchen unterhalten, die keinen Ertrag abwerfen. Würde die Vermögensteuer wieder eingeführt, dann würden viele Normalverdiener plötzlich zur Kasse gebeten. Insbesondere Beamte und Angestellte träfe dies hart, denn ihre Pensions-, Betriebs- und Rentenansprüche müssten dann bewertet und kapitalisiert werden. Je niedriger der Kapitalmarktzins ist, desto höher sind die abgezinsten Kapitalwerte. In Zeiten der Null- und Negativzinsen wird dadurch jeder 30jährige mittlere Beamte zu einem Vermögensmillionär. Die Vermögensteuer würde daher die Mitte der Gesellschaft treffen.

Gleichzeitig würde es den „Ansporn“ nehmen, selbst vorzusorgen. Ein immer größerer Einfluss des Staates wäre die Folge. Es würde auch die Rolle der Familie weiter aushöhlen. Ihre Funktion, Gewohnheiten und Traditionen an nachfolgende Generationen weiterzugeben, ist mit der Weitergabe materieller Güter eng verbunden.

Wachsende Ungleichheit entsteht hingegen durch den Staat. Markteintrittsbarrieren für junge Unternehmen, prohibitive Regulierung zu Gunsten der Großen und das Herausboxen von Banken und Unternehmen, nur weil sie „systemrelevant“ erscheinen, schützt die Eigentümer vor dem Totalverlust. Doch in einer Marktwirtschaft gehören die Chancen einer Investition genauso dazu wie die Risiken, alles zu verlieren.

Und auch die Vernichtung des Zinses durch die Notenbanken führt zu wachsender Ungleichheit. Wenn der Zins keinen Preis mehr hat, sind Investitionen in Vermögensgüter wie Aktien und Immobilien viel leichter und viel größer möglich. Beides sind Anlageformen, insbesondere wenn Sie Kreditfinanzierung sind, die eher Vermögenden vorbehalten sind. Dagegen haben Arbeitnehmereinkommen nicht diese Wachstumsdynamik. Arbeitnehmer werden sogar staatlich über die betriebliche und private Altersvorsorge in unrentierliche Anlageformen gedrängt. Lebensversicherung und Pensionskassen werden regulatorische genötigt, in Staatsanleihen zu investieren, die keinen oder nur einen geringen Ertrag abwerfen. Die Kluft zwischen Arm und Reich steigt daher an – als Konsequenz staatlicher Eingriffe.

Daher gilt das was Johannes Paul II ebenfalls in seiner Enzyklika „Centesimus annus“ sagte: „Sowohl auf nationaler Ebene der einzelnen Nationen wie auch auf jeder der internationalen Beziehungen scheint der freie Markt das wirksamste Instrument für die Anlage der Ressourcen und für die beste Befriedigung der Bedürfnisse zu sein.“

Erstmals erschienen bei der Tagespost am 27.09.2019.

6 Kommentare
  1. Dr. Alexander Dill
    Dr. Alexander Dill sagte:

    Köstlich! Menschen mit 1500 Euro netto im Monat werden vom Staat durch Nullzinsen daran gehindert, ein Vermögen aufzubauen und Immobilien und Aktien zu kaufen. Und ihre Vermieter, denen sie 30 bis 60 Prozent dieses verbleibenden Einkommens geben müssen, werden von diesem Staat gezwungen, weitere Immobilien zu kaufen.
    Einfach nur köstlich!

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    • Raimo Biere
      Raimo Biere sagte:

      Und ein Vermieter soll Wohnraum kostenlos zur Verfügung stellen? Das Problem in Deutschland ist doch, dass der Erwerb von Wohneigentum in Deutschland massiv erschwert wird. Und die katastrophale Politik der EZB lässt die Renditen von Lebens- und Rentenversicherungen massiv schrumpfen. Und das ist doch oft die einzige Anlagemöglichkeit bei Geringverdienern.

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  2. Detlef Dechant
    Detlef Dechant sagte:

    Man teile das Vermögen gleichmäßig unter alle Deutsche auf. Nach einer, maximal zwei Generationen werden wieder dieselben Familien reich oder arm sein wie vorher. Es gehören nämlich auch neben geistigem Vermögen ein paar durch die Erziehung und den Charakter geprägte Werte dazu, sich ein Vermögen aufzubauen. Man betrachte nur die zahlreichen Lotto-Gewinner, die wieder in der Armut landen, nachdem der Gewinn verprasst ist oder erfolgreiche „Größen“ aus dem Schowgeschäft und deren Geldanlagen. Von den 100 reichsten Amerikanern haben es über 80 selber geschafft, reich zu werden. Nur ein kleiner Teil hat geerbt!

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    • Dr. Alexander Dill
      Dr. Alexander Dill sagte:

      Keiner der erwähnten Amerikaner hat es ’selber‘ geschafft.Ohne Staat, Kredit und billige Mitarbeiter gibt es nämlich keinen Mehrwert. Oder meinen Sie nur Immobilienspekulanten? Auch die brauchen billige Kredite und vom Staat gesetzlich blockierte Marktzugänge. Ich kann selbst erfolgreich sein, aber nicht reich werden.

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  3. Hubert Königstein
    Hubert Königstein sagte:

    Nirgends wird das System „teile und herrsche“ in der Neuzeit deutlicher sichtbar als bei der Besteuerung. So überhaupt die Steuerlast eines einzelnen Bürgers ermittelt werden könnte, würde man feststellen, dass alle eine unterschiedliche Steuerlast trifft mit Ausnahme der Gruppe der selbst Nullsteuerzahler (i.d.R. Kinder, Sozialhilfe-, ALG I-, ALG II-Bezieher, oft Rentner, oft Nurhausfrauen). Von Steuernzahlen kann man nur sprechen, wenn die Steuern aus eigenem Einkommen oder Vermögen gezahlt werden. Ein rauchender Sozialhilfebezieher zahlt Tabaksteuer von Geld, dass ihm der Staat vorher geschenkt hat. Vom grundgesetzlichen Gleichheitssatz, der Ersatz für die Begriffsdehnungsmöglichkeit „Gerechtigkeit“, keine Spur. Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, Sozialstaatsprinzip bei der Besteuerung sind Verstöße gegen den Gleichheitssatz. Gleichheit bedeutet gleicher Steuerbetrag, nicht gleicher %Satz. ….also das durch Gehirnwäsche unschön empfundene Wort Kopfsteuer. Es ist schon ein gravierender Missstand, dass man sowas Simples wie „Beitrag für das [gemeine] Gemeinwesen“, also Besteuerung, studieren kann/muss, was einschließt, dass alle unterhalb dieses Bildungsstands und außerhalb des Studienfachs, zwar Steuern zahlen, die Regelungen aber nicht verstehen können müssen. Hier wedelt offensichtlich der Schwanz (Steuer) mit dem Hund (Steuerzahler). Der niedrige Wissensstand erklärt auch, warum Leute häufig die Parteien wählen, die das Steuerunheil angerichtet haben. Bei einer Demokratie erhofft man sich Wählerstimmen und Mandate, in dem man verschleiert, bei wem man finanziell zugreift und plakativ herausstellt, welche Geschenke, oft euphemistisch mit dem Begriff „Anspruch“ beschrieben, an das Wahlvolk verteilt. Es ist Wählerstimmenkauf, eine Form von Kurruption: Geschenke für Wählerstimmen. Die Wahlergebnisse der SPD könnten signalisieren, dass dies nicht mehr wie früher wirkt, dass selbst die Begünstigten für den Judaslohn nicht mehr ihre Stimme verkaufen, dass Arbeitnehmer die ihnen zugedachte Weihnachtsmannfunktion durchschaut/erkannt haben, dass sie die Dummen sind bei dem Spiel. Das BVerfG hat mit der Vermögensteuer-Entscheidung vom 22.6.1995 Prinzipien, u.a. das Sollertragsteuerprinzip, Verbot des Eingriffs in die Vermögenssubstand, aufgestellt, nach denen auch heute keine Vermögensteuer verfassungsgemäß erhoben werden kann. Leider muss man dem Verfassungsgericht, das 98 % aller Verfassungsbeschwerden zurückweist/nicht annimmt/in ein Unsinnsregister einträgt, bescheinigen, dass der Grundrechtsschutz dort in den schlechtesten aller denkbaren Hände liegt. Der sehr haufig in den Entscheidungen zu lesende Satz, der Gesetzgeber habe einen weiten Gestaltungsspielraum, ist nichts anderes als dokumentierte Arbeitsverweigerung oder Aufgabenverkennung. Grundrechte habe gerade die Funktion, den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers einzuengen. Anders wie in Polen, wo hohe Richter wegen ihrer regierungsunfreundlichen Rechtssprechung in den Ruhestand versetzt werden, werden in Deutschland überhaupt nur Juristen Verfassungsrichter, die mit hoher Wahrscheinlichkeit den Parteien Gewähr dafür bieten, der Regierung einen weiten Gestaltungsspielraum zu verschaffen, wobei die Regierungsfraktionen als Gesetzgeber wiederum der Regierung einen weiten Gestaltungsspielraum verschaffen, und dann zum Schluss das Verfassungsgericht allen einen weiten Gestaltungsspielraum verschafft. Statt Grundrechtsschutz Willkürsicherstellung. Schon der Weg, wie man Verfassungsrichter wird, die Absprachen im Richterwahlausschuss, stellt sicher, dass eine bürgerfreundliche, grundrechtefreundliche Rechtsprechung ausgeschlossen ist. Was soll da schon herauskommen, wenn frühere Bundestagsabgeordnete, Minister oder Ministerpräsidenten Verfassungsrichter werden. Das ist nichts anderes als die Gewaltenteilung durch Personalpolitik auszuhöhlen. Da bedanken sich für die doll dotierten Posten mit einer gesetzgeberfreundlichen Rechtsprechung. Dem angehenden Verfassungsgerichtspräsident, Nachfolger von Vosskuhle, wurde laut Handelsblatt von Schäuble und Lammert bei seiner Wahl im Dezember 2018 mit auf den Weg gegeben, sich nicht in die Politik einzumischen, quasi die Anregung nicht im Ruhestand zu sein, sich juristisch aber in den Ruhestand zu versetzen. Da ist noch auf den Dauerwunsch von Vosskuhle zu verweisen, die Missbrauchsgebühr – wie soll jemand bei einer 98%ige Abweisungsquote wissen, ob er zu den 98 % oder den 2 % gehört – einkommensabhängig zu machen. Man sieht, man will sich sogar nicht geleisteter Arbeit (Abweisungen) entledigen. Der Wunsch offenbart die Geisteshaltung. Bleibt noch der Hinweis, dass Ruhestandsvermögen (Pensionen, gesetzliche Rentenansprüche) vor 1996 nie als Besitzposten bei der Vermögensteuer behandelt wurden. Hier wird ein mutmaßlich theoretisches Problem gequirlt.

    Die Kunst eines Unternehmers besteht darin, die Einnahmen über den Kosten zu halten. Dass hier keine Bäume in den Himmel wachsen, wird in der Marktwirtschaft durch Wettbewerb erreicht. Der Staat ist bei diesem Prozess eher der Gesellschafter ohne Gesellschafterbeitrag, er „beteiligt“ sich mit Steuern, Abgaben und Regelungen/Vorschriften. Kredite sind kein Geschenk, sie müssen üblicherweise mit Zinsen zurückgezahlt werden. Was ist ein billiger Mitarbeiter?…und wer ist/sind der/die Nutznießer eines billigen Mitarbeiters? Ohne diese Angaben spukt Dr. Dill in den Wind. In dem Zusammenhang ist auf Prof. Heiner Flassbeck, unter Oskar Lafontaine Staatssektretär im Bundesfinanziministerum, von BMF Eichel entlassen, trieb dann beim IWF sein Unwesen, ein Anhänger von quasi grenzenloser Staatsverschuldung. In einem Youtube-Video lässt er dann die Katze aus dem Sack: Noch nie haben Staaten ihre Schulden zurückgezahlt! D.h. hier ist ein Politiker, der den Kreditbetrug gleich mitdenkt und anstrebt. Man fragt sich, wie konnte Heiner Flassbeck Professor werden und als Politiker an Schaltstellen des Staates gelangen. Da lobe ich mir doch die Unternehmer, für die in der Masse das Prinzip des „Ehrlichen Kaufmanns“ oder das Maxim der „sparsamen schwäbischen Hausfrau“ gilt.

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