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Die OECD hat mit einem internationalen Vergleich der Steuer- und Abgabenbelastung aufhorchen lassen. Deutschland nimmt hinter Belgien einen Spitzenplatz im negativen Sinne ein. Ein alleinverdienender Durchschnittsverdiener musste 2016 eine Abgabenbelastung von 49,4 Prozentpunkten stemmen. Richtigerweise bezieht die OECD die Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherungen in ihre Berechnungen mit ein. Sie sind letztlich dem Arbeitnehmer zuzurechnen und sind auch Lohnbestandteil. Die OECD-Studie wird hoffentlich eine überfällige Diskussion über die Entlastung der Bürger in Deutschland befördern.
An erster Stelle ist die Lohnabhängigkeit der Sozialversicherungensbeiträgen zu nennen. Bleibt man im System der Lohngebundenheit der Sozialversicherungsbeiträge, dann müssen die Potentiale in den Sozialversicherungssystemen selbst stärker genutzt werden. Dies geschieht leider nicht. Trotz Sonderkonjunktur durch die Niedrigzinspolitik der EZB betragen die Gesamtbeitragssätze der gesetzlichen Sozialversicherungen (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) 39,75 Prozentpunkte – das ist der höchsten Wert seit 2013. Rechnet man die gesetzliche Unfallversicherung hinzu, liegen die Sozialversicherungsbeiträge inzwischen bei deutlich mehr als 40 Prozentpunkte des Arbeitslohnes.
Dies alles vor dem Hintergrund, dass inzwischen fast 40 Millionen Menschen in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind – der höchste Wert seit der Deutschen Einheit. Die Einnahmen sprudeln wie noch nie und dennoch steigen die Beitragssätze. Hinzu kommt, dass die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt auch im nächsten Jahr wahrscheinlich so weitergehen wird. Die Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen 2018 mit einem weiteren Absinken der Arbeitslosenquote auf nur noch 5,4 Prozentpunkte. 2005 lag sie fast doppelt so hoch.
Inzwischen hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) über 11 Milliarden Euro Überschüsse in ihrer Kasse gehortet und dennoch wird der Beitragssatz von 3 Prozentpunkten nicht reduziert. Dabei wäre das Potential groß. Die Beschäftigtenzahl der BA beträgt fast 100.000 Vollzeitstellen und ist im Vergleich zur Hochzeit 2005 nur marginal gesunken. Jetzt will Andrea Nahles die BA noch stärker für den Weiterbildungsmarkt öffnen, damit zumindest das Beschäftigungsniveau der BA gehalten werden kann. Bezahlen müssen dies alle Arbeitnehmer im Lande. Auch für die Aufblähung der Rentenversicherung durch Mütterrenten und Rente mit 63 müssen alle Arbeitnehmer aufkommen.
In den anderen Sozialversicherungssystemen sieht es nicht viel besser aus. In der gesetzlichen Krankenversicherung gelingt es nicht, den Beitragssatz zu reduzieren, stattdessen steigen vielfach die Zusatzbeiträge. Der Grund ist im Wesentlichen die überbordende Planwirtschaft im Gesundheitswesen mit ihren Ineffizienzen. Selbst die gesetzliche Pflegeversicherung, die eigentlich als Teilkaskoversicherung ausgelegt war, wird zunehmend zu einem Vollkaskosystem ausgebaut. Die Folge dieser Entwicklung ist, dass der Beitragssatz inzwischen auf 2,35 Prozentpunkte angestiegen ist. Im deutschen Sozialversicherungssystem geht es immer nur um mehr Geld und mehr Leistungen im und für das System, das wie ein Schwarzes Loch alles ansaugt. Es gibt gar keine Diskussion darüber, ob bei Leistungsausweitungen auf der einen Seite auch Leistungseinschränkungen auf der anderen Seite notwendig sind.
Es wäre eigentlich höchste Zeit, eine Diskussion darüber zu führen, ob die Lohnabhängigkeit der gesetzlichen Sozialversicherungen nicht durch ein echtes Versicherungsprinzip abgelöst werden könnte. Warum soll die gesetzliche Unfallversicherung nicht durch ein privatwirtschaftliches Angebot sukzessive ersetzt werden? Warum soll die Private Krankenversicherung und die Private Pflegepflichtversicherung nicht für alle Arbeitnehmer geöffnet werden, statt nur für Selbstständige, Beamte und Gutverdiener? Warum kann der gesetzliche Rentenversicherungsbeitrag nicht um die derzeitigen Überschüsse reduziert und anschließend der Beitragssatz eingefroren werden? Verbunden mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlags und einer Steuerreform, die ihren Namen verdient, hätten die Arbeitnehmer selbst die Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Eine solche Steuerreform müsste Sparvorgänge für die Altersvorsorge, die Kinderausbildung und die eigengenutzte Immobilie viel flexibler und in viel größerem Umfang als bisher fördern, indem diese Sparvorgänge nachgelagert besteuern werden. Sie können also aus dem Brutto bespart werden und unterliegen erst im Entnahmezeitpunkt der Besteuerung.
Der Wohlstand eines Landes ist nicht in Stein gemeißelt, sondern die Basis für morgen wird heute gelegt. Wir können von den ersten wichtigen Reformen 2005 und ihrem durchschlagenden Erfolg lernen. Gerade in der jetzigen Situation können neue Wege eingeschlagen werden, ohne dass sie zu schmerzhaft werden. Echte, mutige und nachhaltige Reformen würden nicht nur jetzt zur Entlastung der Arbeitnehmer beitragen, sondern auch der Grund legen dafür, dass es den Arbeitnehmern hierzulande morgen und übermorgen besser geht.
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