Photo: Metro Centric from Flickr (CC BY 2.0)

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist ein einmaliges Phänomen. Nicht nur, weil er der teuerste der Welt ist. Nicht nur, weil er 23 Fernsehprogramme und 63 Radioprogramme unterhält, die immer weniger Menschen sehen wollen. Er ist ein Phänomen, weil er alle mitreden und kontrollieren lässt: Die Gewerkschaften, die Arbeitgeberverbände, die katholische Kirche, die evangelische Kirche, organisierte Minderheiten und die Politik sind umfangreich vertreten. Insgesamt werden so 507 Rundfunkräte vorgehalten. Eine Untersuchung des Prometheus-Instituts schlüsselt dies jetzt detailliert auf. Die Politik ist mit fast einem Drittel (31 Prozent) die größte Gruppe, gefolgt vom Ehrenamt (18 Prozent) sowie Arbeitgebern (12 Prozent) und Gewerkschaften (10 Prozent). Innerhalb der Politik haben CDU und SPD jeweils 51 Mitglieder, gefolgt von Grünen (17) und CSU (9). Ein Schelm, der Böses denkt und auf die inhaltliche Ausrichtung schielt.

Eine Gruppe findet man jedoch nicht unter den Kontrolleuren – die Beitragszahler. Das verwundert eigentlich, denn wenn diese schon per Zwang die üppigen Öffentlich-Rechtlichen finanzieren müssen, dann wäre es doch eigentlich recht und billig, wenn sie deren Ausgabenverhalten und Inhalte kontrollieren könnten. So ist es in jedem Kaninchenzüchterverein. Wer dort Mitglied ist und Beiträge bezahlt, der kann den Vorstand wählen, kontrollieren und auch am Jahresende entlasten. Wenn ihm das Programm des Vorstandes nicht gefällt, kann er sogar den Verein verlassen. Das unterscheidet den Kaninchenzüchterverein derzeit noch von ARD und ZDF.

Es ist an der Zeit, dass bei der Besetzung der Rundfunkgremien endlich auch diejenige Gruppe repräsentative Berücksichtigung findet, die die größte Meinungsvielfalt und Staatsferne überhaupt garantiert: Es ist dies die erstaunlicherweise bis heute überhaupt nicht vertretene Gruppe der Beitragszahler selbst! Besser lässt sich schließlich nicht umsetzen, was das Bundesverfassungsgericht schon in seiner maßgebenden Entscheidung vom 25. März 2014 ausgesprochen hat. Bezeichnenderweise ist die von dem Gericht dazu gesetzte Übergangsfrist mit dem 30. Juni 2015 bereits abgelaufen.

Kontrollrecht dürfen den Zwangsbeitragszahlern eigentlich nicht verwehrt werden. Selbst die Deutsche Rentenversicherung, die auch über Beiträge finanziert wird, kennt Sozialwahlen und lässt die Beitragszahler ihr Kontrollgremium selbst wählen.

Die Öffentlichen haben sich bislang sogar auf den absurden Standpunkt gestellt, dass ihr werbefinanziertes Programm überhaupt nicht der Kontrolle der Rundfunkräte unterliegt. So argumentierte zum Beispiel der WDR im Falle des Millionen-Deals mit Thomas Gottschalk. Dessen Vorabendsendung „Gottschalk live“ wurde mit 144 Sendungen geplant, jedoch schon nach wenigen Wochen eingestellt. Bezahlt wurden dennoch alle Sendungen an Gottschalk und die Produktionsfirma. Inzwischen hat der WDR seine Rechtsposition zwar verlassen, es zeigt jedoch, welche Selbstbedienungsmentalität ohne Kontrolle hier wohl über Jahre, wahrscheinlich sogar über Jahrzehnte vorherrschte.

Wie schreibt das Bundesverfassungsgericht in seinem oben genannten Urteil so schön: „Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausdruck des Gebots der Vielfaltsicherung dem Gebot der Staatsferne genügen“. Solange das Prinzip der Zwangsbeiträge noch besteht, sollte also die Devise lauten: Zwangsbeitragszahler rein, Politik raus.

Photo: Donnie Ray Jones from Flickr (CC BY 2.0)

Von Dr. Marco Bonacker, Referent für Erwachsenenbildung im Bistum Fulda.

Das Thema der intergenerationellen Gerechtigkeit hat mehrere Aspekte: Die Verantwortung gegenüber der Kinder- und Enkelgeneration drängt sich gegenwärtig in existentiellen ökologischen Herausforderungen auf, die aber als Zukunftsszenario eher diffus bleiben. Schon klarer werden die Folgen aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen, wenn es ums Geld geht. Gerade im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise wird deutlich, dass ein schuldenbasiertes Wirtschaftssystem gerade für nachfolgende Generationen zum Problem werden wird. Die künstlich niedrigen Zinsen tun ihr Übriges, um die Spareinlagen der Jüngeren zu gefährden. Gleiches gilt für ein Rentensystem, das im Kontext des demographischen Wandels die Vorstellungen eines funktionierenden Generationenvertrages im Grunde ad absurdum führt.

Spätestens wenn die Generation der Babyboomer in etwa 15 Jahren in Rente geht und immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentenbezieher aufkommen müssen, wird sich die Frage der reinen Finanzierbarkeit aufdrängen. Es ist kaum anzunehmen, dass in diesem Zusammenhang von Seiten der Politik bereits erschöpfende Lösungen präsentiert wurden. Im Gegenteil: Ein demokratisches System neigt natürlicherweise zunächst dazu, den aktuellen Wählerwillen zu berücksichtigen, um nicht abgewählt zu werden. Die Einführung der „Rente mit 63“ ist dabei nur ein deutliches Beispiel für den größer werdenden politischen Interessenkonflikt zwischen den Generationen.

Neben all diesen negativen Entwicklungen für die Jüngeren muss man zugleich festhalten: Es wird eine Generation von Erben sein. Der von den Eltern und Großeltern erwirtschaftete Wohlstand wird genau der Generation zu Gute kommen, die um ihr Rentenniveau und ihre soziale Sicherheit bangt. Ein fairer Deal also, könnte man meinen. Damit aber beginnt erst die Diskussion: Ist Erben eigentlich gerecht? Darf man überhaupt auf ein Vermögen pochen, das man sich nicht selbst erarbeitet hat? Manifestiert das Vererben nicht eine soziale Ungleichheit und zementiert damit soziale Ungerechtigkeit?

Die vielzitierte Schere zwischen Arm und Reich nicht weiter auseinandergehen zu lassen, ist ein hehres politisches Ziel. Doch erscheint gerade der staatliche Eingriff ins Erben als falscher Weg, egalitaristischen Vorstellungen zu entsprechen. Aktuell stehen gesetzliche Veränderungen an: Im Juli wurde die Kabinettvorlage für die Reform der Erbschaftssteuer vorgelegt. Die Vorlage, der harte Verhandlungen innerhalb der großen Koalition vorausgingen und die nun ein Kompromisspapier darstellt, zielt vor allem darauf ab, dass Erben größerer Betriebsvermögen nun anders veranlagt werden. Genau wie vorher gilt: Führt der Erbe das Unternehmen weiter und hält dabei bestimmte Qualitätsstandards an Lohn und Beschäftigung ein, bleibt es von der Steuer befreit. Anders als vorher wird aber, wenn das Betriebsvermögen 26 Millionen Euro übersteigt, die private Vermögenlage des Erben in die Rechnung einbezogen. Das heißt: Besitzt der Erbe oder Beschenkte ein größeres, nicht betrieblich genutztes Vermögen, wird er mehr Erbschaftssteuern auf das Betriebsvermögen zahlen müssen. Familienunternehmen, die für den deutschen Mittelstand und damit das Rückgrat der deutschen Wirtschaft typisch sind, erhalten eine höhere Freigrenze für den Schwellenwert der Bedürfnisprüfung.

Die Kabinettsvorlage trägt damit zwei Dingen Rechnung: Erstens honoriert sie die Weiterführung von Unternehmen und besonders von Familienunternehmen, bei der zugleich Arbeitsplätze und Wohlstand gesichert werden. Firmen, auch wenn diese als Erbschaft weitergereicht werden, sind Orte von Innovation und Entwicklung und sind ohnehin von allgemeinem Wert. Zweitens aber verquickt er das private Vermögen des Erben mit dem betrieblichen Erbe – dies aber in einem noch vertretbaren Maß. Das private Risiko und die unternehmerische Leistung sollten schließlich nicht durch Steuern bestraft werden. Von daher ist es zu begrüßen, dass die Kabinettsvorlage in ihrer nun abgeschwächten Form dies zumindest stärker berücksichtigt als in vorherigen Entwürfen.

Freilich geht diese Reform anderen politischen Kräften nicht weit genug. Die Grundkritik: Die ungleiche Vermögensverteilung wird durch die Erbschaftssteuer zementiert und Vermögensakkumulation ohne eigene Leistung gefördert. Ohne Zweifel: Eine funktionierende Marktwirtschaft, die noch dazu sozialen Anspruch hat, ist auf gesellschaftlichen Ausgleich angelegt. Dennoch erscheint es zweifelhaft, dies gerade beim Vererben konfiskatorisch umzusetzen. Vermögen und Besitz wurden bereits versteuert, wenn es, wovon in der Regel ausgegangen werden kann, rechtmäßig erworben wurde. Der Erblasser aber muss darauf vertrauen können, dass mit seinem erarbeiteten und klug verwalteten Privatvermögen nach seinem Willen verfahren wird. Dies stärkt zwar nicht die egalitaristische Position. Das Gegenteil aber wäre weit mehr dem Vorwurf der Ungerechtigkeit ausgesetzt.

Erstmals veröffentlicht in: Die Tagespost, 22.08.2015, Nr. 100

Die Schlagkraft von Lobbygruppen ist in der Politik bekannt. Sie sind einflussreich, weil sie ihre Partikularinteressen besser bündeln und vortragen können als das gesamte Wahlvolk. Hinter ihnen stehen meist Minderheiten, die jedoch so relevant sind, dass sie von Politikern nicht ignoriert werden können. So gelten der Bauernverband und der ADAC als besonders durchsetzungsstark im Berliner Politikbetrieb. Doch auch die Solar- und Windkraftlobby schafft es immer wieder, ihre wirtschaftlichen Interessen mit Erfolg vorzubringen und sie mit der Rettung des Weltklimas zu verkaufen.

Jüngst hat eine ganz andere Lobbygruppe von sich reden gemacht: die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen in NRW. Anfang März ging es bei „Hart aber fair“ im Ersten mit Frank Plasberg in der Sendung „Nieder mit den Ampelmännchen, her mit den Unisex-Toiletten – Deutschland im Gleichheitswahn?“ um den „Genderwahn“. Gäste waren FDP-Mann Wolfgang Kubicki, Schauspielerin Sophia Thomalla, Autorin Anne Wizorek, Grünen-Aktivist Anton Hofreiter und Publizistin Birgit Kelle. Der Politiktalk schleppte sich nicht ganz so ernst dahin. So meinte Kubicki zum Grünen Hofreiter – wohl aufgrund seiner langen Haare: „Sie sehen ja schon gendermäßig aus.“ Und dem Moderator Frank Plasberg war etwas suspekt, dass von 190 Gender-Professoren allein 180 Frauen seien. Soweit der wesentliche Inhalt der Sendung. Gegen diese Sendung legte die obige Frauenlobby eine Programmbeschwerde beim zuständigen WDR ein.

Wie so häufig ist jedoch nicht der Anlass der Skandal, sondern das was anschließend daraus gemacht wird. Es ist auch nicht der Skandal, dass eine ausschließlich von Steuergeldern finanzierte Organisation eine Programmbeschwerde einlegt. Das geschieht häufiger. Der Skandal ist die unsouveräne Reaktion des WDR. Die Sendung wurde mit Schimpf und Schande in den Giftschrank verbannt. Sie darf nie wieder wiederholt oder in der Mediathek der ARD gezeigt werden. Nie, nie wieder!!! Stattdessen muss Plasberg nunmehr eine neue Ausgabe zum gleichen Thema produzieren, die am 7. September gezeigt werden soll und in den Augen des WDR-Rundfunkrates Gefallen finden muss. Die WDR-Rundfunkrats-Vorsitzende Ruth Hieronymi meinte: „Die Auswahl der Gäste und die Gesprächsleitung waren für die Ernsthaftigkeit des Themas nicht ausreichend“. Das sind noch keine chinesischen Verhältnisse, aber der Vorwurf der Zensur liegt nicht ganz fern.

Es darf nur das gezeigt werden, was genehm ist, abweichende Meinungen sind nicht erlaubt oder werden nicht toleriert. Sie werden sogar weggeschlossen. Warum darf man mit der Genderideologie nicht ironisch umgehen? Warum darf man sie nicht verlachen, karikieren oder als absurd abstempeln? Es gibt Hunderte von Sendungen im beitragsfinanzierten Fernsehen, in denen tagtäglich genau das Gegenteil gemacht wird.

Wo ist die so viel beschworene Toleranz in diesem Land? Toleranz erfordert ein Selbstbewusstsein und den Geist einer offenen Gesellschaft, wo andere Meinungen nicht nur hinter der verborgenen Hand toleriert werden, sondern wo diese frei ausgesprochen werden können.

Was war das noch für ein Solidarität von Linken, Liberalen und Konservativen in diesem Land, als das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ einem Anschlag zum Opfer fiel, weil es sich über den islamischen Religionsstifter Mohammed lustig gemacht hatte. Eine offene Gesellschaft braucht diese Freiheit. Sie braucht diese Freiheit wie der Fisch das Wasser und es ist gut für diese Gesellschaft, wenn nicht alle Fische in die gleiche Richtung schwimmen. Jörg Schönenborn, WDR-Fernsehdirektor, wies den Vorwurf der Zensur zurück. Das muss er schon aufgrund seiner Arbeitsplatzbeschreibung. Doch eines wird er nicht mehr behaupten können, dass der Zwangsbeitrag von ARD und ZDF eine „Demokratieabgabe“ sei.

Update: Am 31. August hat Jörg Schönenborn entschieden, die Sendung in der Mediathek wieder zugänglich zu machen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der Fuldaer Zeitung am 29.08.2015

Photo: Ian Dennis from flickr

Photo: Ashley van Haeften from Flickr (CC BY 2.0)

Es war ein aufopferungsvoller Selbstversuch. Mein Norwegenurlaub! Die Frage war: Gelingt es mir, ohne Bargeld und nur mit Kreditkarte durch Norwegen mit dem Wohnmobil zu kommen? Ist also etwas dran an der großen Geschichte, dass das Bargeld immer mehr zurückgedrängt wird? Bisher hatte ich nur darüber geschrieben. Jetzt wollte ich den ultimativen Praxistest machen. Am besten schien es mir, direkt in die Höhle des Löwen zu fahren – nach Skandinavien. Immerhin gelten die Nordländer als Vorreiter des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. In meinem Buch „Nicht mit unserem Geld“ habe ich der Diskriminierung des Bargeldes und seinen Hintergründen ein ganzes Kapitel gewidmet. Bargeld sei der in Münzen geschlagene Teil unserer Freiheit, schrieb ich darin vor anderthalb Jahren.

Der Tripp nach Norwegen führte mich über das Legoland in Billund/Dänemark. Jede Cola, jedes Eis, das meine Kinder nachfragten, konnte ich bargeldlos bezahlen. Lediglich das eine oder andere kleinere Fahrgeschäft, das sie nutzen wollten, erforderte die harte Münze. Da mussten sie dann halt mal passen.

In Norwegen angekommen war dann die bargeldlose Welt wieder in Ordnung. Alles, aber wirklich auch alles konnte dort mit der Kreditkarte bezahlt werden. Vom Müsliriegel in Stavanger über den Kaffee in Bergen bis zum Campingplatz am Hardangerfjord konnte alles mit dem eigenen guten Namen entrichtet werden. So kam ich fast zwei Wochen gut über die Inseln, Fjorde und Seen.

Doch halt: In den tiefen Tälern, hinter den Bergen in Dalen in der Telemark gibt es einen Ort der Freiheit, wo fast nur Bares Wahres ist. Der dortige Campingplatzbetreiber, ein Holländer, leistet den Mastercards und Visas dieser Welt erbitterten Widerstand. Er akzeptiert nur Bares – und Bitcoin! Um das Nachmittagseis meiner Tochter zu bezahlen, zückte ich mein Smartphone und bezahlte mit der Cyberwährung 7,62 mBTC, umgerechnet 2,01 Euro.

Zwar gab es morgens keine frischen Brötchen, aber irgendwie ist der Campingplatz Dalen so etwas wie das Liberland des Nordens. Auf einer kleinen Insel zwischen zwei Bergmassiven gelegen, trotzt einer dem Überwachungsstaat und dem staatlichen Geldmonopol. Was will man mehr im Urlaub?

Dieser Beitrag erschien zuerst im Magazin “eigentümlich frei”, Ausgabe Nr. 155, September 2015

Photo: sebastian.dahler from Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)

Siebzehn Ministerien kümmern sich in Deutschland um Verbraucherschutz, zahlreiche Behörden und parabürokratischen Institutionen widmen sich ihm. Diese Rundumversorgung führt zu einem schleichenden Verlust von Selbstverantwortung und Mündigkeit.

Die Illusion der Sicherheit

Einer der Wege, mit dem ein Politiker am schnellsten punkten kann, ist der des Versprechens von Sicherheit. Arbeitslosigkeit steigt? Der Politiker initiiert Konjunkturprogramme. Terroristen bedrohen das Land? Der Politiker lässt Polizeibataillone in den Straßen aufmarschieren. Ein Crash steht bevor? Der Politiker sorgt dafür, dass die Geldmaschine in Gang gebracht wird. Wenn es schließlich um Fragen wie Fahrzeugsicherheit, Medikamente und Babynahrung geht, dann ist jeder zu Recht besorgt und sehr viele erleichtert, wenn man ihnen verspricht, in solchen sensiblen Fragen für Sicherheit zu sorgen.

Fraglich ist allerdings, ob dieses Versprechen überhaupt einlösbar ist … Denn selbst gut ausgestattete Behörden und ausgewiesene Experten können sich irren. Darüber hinaus kann es bisweilen sogar im Interesse von Politikern und Behörden liegen, mal ein Auge zuzudrücken. Etwa wenn Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen oder andere Lobbyinteressen sich stark machen. Die Sicherheit, die dem Bürger im Namen des Verbraucherschutzes versprochen wird, ist jedenfalls eine Illusion. Niemand kann umfassende Sicherheit garantieren. Die Menge an Informationen, die dafür nötig wären, kann kein Computer der Welt bereitstellen. Ganz zu schweigen davon, dass man dafür auch Informationen bräuchte, die jetzt noch gar nicht verfügbar sind.

Der Weg in die Unmündigkeit

Dass diese Sicherheit nicht so vollständig bereitgestellt werden kann, ignorieren freilich viele Bürger. Zu schön, zu verlockend klingt die Verheißung. Die meisten verlassen sich darauf, dass die Flugsicherheitsbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Minister Heiko Maas und seine Leute für Sicherheit sorgen. Das ist aus ihrer Sicht auch durchaus nicht unvernünftig. Im Großen und Ganzen funktionieren diese Einrichtungen nicht ganz schlecht. Man muss sie nicht unbedingt schlecht reden. Aber gerade weil sie so gut funktionieren, stellen sie ein Problem dar.

Je reibungsloser und unkorrumpierbarer die Arbeit staatlicher Verbraucherschutzstellen vonstattengeht, umso mehr verlassen sich die Bürger darauf, dass schon jemand für ihre Sicherheit sorgt. Ohne sich aktiv dafür zu entscheiden, führt ihr Weg oft in die Unmündigkeit. Wer macht sich denn noch die Mühe, sich über ein Produkt zu informieren, wenn ihm ständig suggeriert wird, dass die zuständigen Stellen ein wachsames Auge auf Qualität und Sicherheit haben? In einem solchen System gewöhnen sich Menschen eher die Mündigkeit ab als sie zu entwickeln.

Gute Absichten und schlimme Folgen

Je besser diese Kontrolle seitens staatlicher Stellen funktioniert, umso leichter wird es auch, sie ohne große Gegenwehr auf immer mehr Bereiche auszudehnen. Dann ist schon der Mechanismus in Gang gesetzt, den der Ökonom Ludwig von Mises als Interventionsspirale bezeichnet. Ein Eingriff bringt den nächsten hervor. Das Gefühl der Sicherheit macht die Bürger offen für das Angebot von mehr Sicherheit. Anstatt genervt zu sein von den Einschränkungen, die Vorschriften des Verbraucherschutzes mit sich bringen, ist man erleichtert.

Je tiefer die Menschen in diese Spirale hineinkommen, umso mehr verlieren sie allerdings sowohl das Bedürfnis danach, selber Verantwortung zu übernehmen, als auch das Verständnis für die Notwendigkeit dieser Selbstverantwortung. Staatliche Stellen übernehmen die Rolle von Helikopter-Eltern. Was schon im kleinen Bereich der Familie nicht gut geht, kann erst recht auf so einer großen Ebene nicht funktionieren. Das Ergebnis des beständigen Wachstums staatlichen Verbraucherschutzes ist nicht der mündige Verbraucher, sondern der entmündigte. Der Verbraucher, der sich nicht mehr nur darauf verlässt, dass einer ihm Sicherheit bietet, sondern der es auch zunehmend verlernt, sich selber zu informieren und selber zu entscheiden. Staatlicher Verbraucherschutz ist mithin ein Paradebeispiel dafür, wie gute Absichten oft schlimme Folgen zeitigen können.