Von Gordon Kerr und John Butler unter Mitwirkung von Enrico Colombatto.

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Einige Zentralbanker spielen mit dem Gedanken, das Bargeld abzuschaffen, um negative Zinsen setzen zu können. Die negativen Folgen einer solchen geldpolitischen Maßnahme wären maßgeblich und zahlreich. Am Ende würde sie vor allem Armen und Sparern Schaden zufügen.

Lösung der Krise: Negative Zinsen und Bargeldabschaffung?

Auch wenn sich Kritik an ihrer Politik zaghaft ausnimmt, führende Zentralbanker wissen, dass ihre lockere Geldpolitik gescheitert ist. Auf die Frage, was er für das größte Risiko für die Finanzstabilität halte, antwortete Andrew Haldane von der Bank of England vor einem Untersuchungsausschuss des britischen Parlaments 2013 mutig: „Lassen Sie uns ehrlich sein. Wir haben absichtlich die größte Staatsanleihenblase der Geschichte herbeigeführt.“ Daraufhin hin wurde er zurechtgewiesen und von seinem Posten als Head of Financial Stability der Bank of England abberufen.

Am 18. September 2015 – nunmehr zurück als Chefökonom der Bank of England – machte Haldane in seiner Analyse eine Rolle rückwärts und schloss sich einer wachsenden Gruppe globaler Finanzkoryphäen an, die „die Lösung der Krise“ in einer Kombination aus negativen Zinsen und der Abschaffung von Bargeld sehen. Seit Harvard-Ökonom Kenneth Rogoff im April 2014 ein Paper veröffentlichte, indem er das Für und Wider einer Abschaffung des Bargeldes diskutierte, sprachen sich andere bekannte Ökonomen wie Willem Buiter, Chefökonom der Citygroup, Nobelpreisträger Paul Krugman oder auch Peter Bofinger, Mitglied des deutschen Sachverständigenrates, für eine Abschaffung des Bargeldes aus.

Einige Staaten ergreifen erste Maßnahmen

Die Möglichkeit einer Bargeldabschaffung muss ernst genommen werden. Eine Reihe von Regierungen strebt die Abschaffung bereits an. Dänemark hat angekündigt, es Tankstellen, Geschäften und Restaurants zu erlauben, Bargeld zu verweigern und auf elektronische Zahlungen zu bestehen.

Viele Länder haben die maximal zulässige Grenze für Cash-Transaktionen gesenkt. Frankreich nutzte die Charlie Hebdo Gräueltaten dieses Jahres als Vorwand, um die Grenze zulässiger Bargeldtransaktionen von 3.000 auf 1.000 Euro zu senken, weil die Terroristen teilweise mit Barmitteln finanziert wurden.

Negative Zinsen: Fortsetzung der gescheiterten Geldpolitik

Die Argumente für negative Zinsen sind ziemlich offensichtlich. Nach fast 7 Jahren Niedrigzins- und Nullzinspolitik, die nicht zur erhofften wirtschaftlichen Erholung geführt haben, ist klar, dass mehr getan werden muss. So lautet jedenfalls das scheinbar weitverbreitete Credo. Deshalb bräuchte man nun negative Zinsen.

US-Daten zeigen nämlich, dass die erhoffte Erholung keineswegs sicher eingesetzt hat. Das reale BIP pro Kopf stieg von 49.500 US-Dollar in 2007 (4. Quartal) nur auf 50.900 US-Dollar im Jahr 2015 (2. Quartal). Der Anteil beschäftigter Männer im Alter von 25 bis 54 sank von 87,3% im Jahr 2007 (4. Quartal) auf 84% im Jahr 2014 (4. Quartal). Diese Daten deuten auf das Scheitern der Niedrigzins- und Nullzinspolitik hin und implizieren, dass eine Negativzinspolitik eine letzte, verzweifelte geldpolitische Maßnahme ist.

Viele Beobachter scheinen eine negative Zinspolitik jedoch als natürliche Entwicklung zu akzeptieren. In einigen Ländern haben Banken bereits negative Zinsen auf Bankeinlagen erhoben – dies aber nur auf einem sehr bescheidenen Niveau. So führte eine Reihe Schweizer Banken im Januar Gebühren (negative Zinsen) von etwa 0,7% pro Jahr auf Einlagen von über 100.000 Franken ein.

Idee negativer Zinsen bedarf Abschaffung des Bargeldes

John Butler hat sich 2012 unter Berufung auf Forschungsergebnisse aus der New Yorker Federal Reserve über die möglichen unbeabsichtigten und schädlichen Folgen negativer Zinsen geäußert. Er beschreibt die Tendenz zur Negativzinspolitik als ein „pathologisches Element“. Denn Zentralbanker wissen in der Tat, dass es einen Punkt gibt, an dem Anleger der Negativzinspolitik widerstehen. Nehmen wir an, die Zinsen fallen auf -5%. Dann werden sich Unternehmen finden, die eine Art Verwahrservice für große Bargeldguthaben mit einer Gebühr von nur 4% anbieten.

Banken werden dann reihenweise scheitern, weil ihre Kunden ihre Depositen abziehen würden. Dies wäre gleichbedeutend mit einem Run auf Banken, da die Banken angesichts ihres derzeitigen Leverages und der (zeitlichen) Inkongruenz von Vermögenswerten und Schulden nicht in der Lage wären, den Wünschen ihrer Kunden nachzukommen. Die Zentralbanker wissen deshalb, dass sie eine Negativzinspolitik nur dann wirklich umsetzen können, wenn es kein Bargeld mehr gibt.

Bargeldabschaffung hätte vielfältige negative Folgen

Kevin Dowd erklärt in seinem neuesten Paper, dass eine Negativzinspolitik deshalb nicht nur makroökonomischer Unsinn wäre, sondern die sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer einhergehenden Abschaffung von Bargeld erschreckend wären. Sollte eine solche Politik umgesetzt werden, hätte sie massive negative Auswirkungen auf die Wohlfahrt, Eigentums- sowie Bürgerrechte und würde die Beziehung zwischen dem Individuum und dem Staat grundlegend verändern.

In der Praxis würde das Fehlen von Bargeld vor allem den Armen und Mittellosen Schaden zufügen. Die Idee einer bargeldlosen Welt geht davon aus, dass jeder die erforderlichen digitalen Technologien und Fähigkeiten besitzt, die zur Nutzung notwendig wären. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass das digitale System fehlerfrei arbeitet. Mit beidem ist jedoch nicht zu rechnen. Auf Almosen Angewiesene wäre zudem gewiss nicht geholfen. Wer heute einen Euro in bar gibt, wäre vermutlich weniger dazu geneigt, wenn für die Transaktion zunächst digitale Koordinaten ausgetauscht werden müssten.

Negativzinspolitik macht Sparen weniger attraktiv

Auch relativ gutgestellte Mitglieder der Gesellschaft wären betroffen. Eine der Bargeldabschaffung folgende Negativzinspolitik würde Anreize setzen, mehr zu konsumieren und somit weniger zu sparen. Wir sollen essen, trinken und fröhlich sein; zumindest wenn es nach den Zentralbanken geht.

Die Aufmerksamkeit für die Idee der Bargeldabschaffung mit dem Ziel negativer Zinsen mag aber auch Vorteile haben, wie Alistair McLeod von GoldMoney schreibt: „Die Negativzinspolitik macht monetäre Inflation als versteckte Steuer, der sich die Gesellschaft im Allgemeinen nicht bewusst ist, sehr deutlich. Bereits die Nullzinspolitik hat hohe nicht-finanzierte Pensionsverpflichtungen geschaffen … aber wie sollen Pensionsverpflichtungen bei negativen Zinsen überhaupt bewertet werden? Sparern, also der Mehrheit der Verbraucher, steht eine böse Überraschung bevor.“

Dieser Beitrag erschien zuerst bei dem Institute for Research in Economic and Fiscal issues.

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„Not macht erfinderisch.“ So geht es auch dem einen oder anderen Gesetzgeber. Die Hamburger Bürgerschaft beispielsweise hat Anfang Oktober aus der Not, Asylbewerber unterbringen zu müssen, sogar eine Tugend machen wollen. Das Parlament der freien Hansestadt kreierte im „Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ einen neuen Paragraphen. Dieser erlaubt dem Senat, unter bestimmten Voraussetzungen private Grundstücke und Gebäude zur Flüchtlingsunterbringung „sicherzustellen“. Sicherstellen meint enteignen. Der Enteignung sind in unserer Rechtsordnung verfassungsmäßige Grenzen gesetzt. Sie ist „nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“ (Art. 14, Abs. 3, Satz 1 GG).

Auf den ersten Blick unterscheidet uns dies von einem Willkürstaat. Doch was ist das „Wohl der Allgemeinheit“, das „Gemeinwohl“ oder „öffentliches Interesse“? Kann es das überhaupt geben? Die Ideengeschichte ist voll von Definitionen und Interpretationen. Heute verstehen viele darunter die „positive“ Gewalt der Exekutive gegenüber dem Einzelnen. „Positiv“ meint: die Regierung definiert was dem Allgemeinwohl dient und setzt es im Zweifel mit Polizeigewalt durch.

Das ist gefährlich. Denn kein Regierung, kein Parlament und kein Beamter kann wissen, was Millionen Menschen für Ideen, Wünsche und Vorstellungen haben. Wer Wohnungen heute enteignet, weiß morgen nicht, welche Wirkungen dies auf Investoren in den Wohnungsbau, auf den Eigentümer selbst oder auf das räumliche Umfeld der Wohnung hat. Vielleicht führt es dazu, dass der private Wohnungsbau zum Erliegen kommt, weil die Investoren glauben, die Regierung würde auch sie enteignen – wer weiß? Das Gesetz würde dann nur auf den ersten Blick sein Ziel erreichen.

Die Durchsetzung des „Gemeinwohls“ durch Regierung und Parlament führt deshalb unweigerlich und zwangsläufig zu Fehlentscheidungen, Ungerechtigkeit und Despotie. Und es trägt die freie Gesellschaft zu Grabe. Denn die Existenz einer freien Gesellschaft setzt zwingend voraus, dass die Regierung und das Parlament sich eben nicht als allwissend begreifen und nicht Normen und Ziele vorgeben, die sie mit planwirtschaftlicher Akribie durchsetzen.

Es trägt die freie Gesellschaft zu Grabe, weil deren zwingende Voraussetzung die auf privatem Eigentum basierende marktwirtschaftliche Ordnung ist. Denn nur dort kann der Einzelne seine individuellen Ideen, Wünsche und Vorstellungen realisieren. Diese erfüllen sich nicht in jedem Fall, sondern es werden auch immer wieder Fehlentscheidungen getroffen. Doch diese Entscheidungen werden selbst verantwortet, andere lernen daraus und vermeiden diese Fehler. Diese Lernkurve durchleben der Staat und seine Handelnden nicht. Im Gegenteil: funktionieren die Maßnahmen nicht und erreichen sie das definiert Ziel nicht, dann wird noch eine Schippe draufgelegt, mehr Geld in die Hand genommen und noch mehr in individuelle Recht eingegriffen.

Wenn die Regierung die freiheitliche Ordnung durch einen immer stärkeren Eingriff in das Eigentum aushöhlt und am Ende nur noch eine leblose Hülle, ein leerer Pappkarton oder eine abgegraste Allmende übrig bleibt, dann ist am Ende niemand geholfen. Es hilft auch nicht den Asylbewerbern, wenn die Grundlage für den Wohlstand des Landes nur noch zombiehaft vorhanden ist.

Begriffe wie „Gemeinwohl“ oder „Wohl der Allgemeinheit“ können in einer freien Gesellschaft deshalb nie vom Ergebnis her definiert werden, sondern nur als abstrakte Ordnung, die sich eben gerade nicht an konkreten Zielen ausrichtet, sondern dem Einzelnen Chancen ermöglicht, aus seinen Fähigkeiten das Beste zu machen. Daraus ergibt sich die von Friedrich August von Hayek beschriebene spontane Ordnung. Deren Bedeutung liegt darin, „dass sie eine friedliche Zusammenarbeit zum wechselseitigen Nutzen der Menschen über den kleinen Kreis derjenigen hinaus ermöglicht, die dieselben konkreten Ziele verfolgen“.

Deshalb kommt in einer freien Gesellschaft der Regierung nicht die Kompetenz zu, Recht durch Zwang zu ersetzen, sondern nur, eine abstrakte und zweckunabhängige Ordnung zu schaffen. Innerhalb dieser Ordnung verfolgen Menschen ihre individuellen Lebenspläne, die mal erfolgreich und mal weniger erfolgreich sind. Diese freie Gesellschaft hat jedoch die Kraft und die Fähigkeit, sich zu entwickeln.

Die Flucht vor Krieg und Elend im Nahen Osten, Nordafrika oder Afghanistan ist auch eine Flucht aus geschlossenen und daher rückständigen Gesellschaften. Deren Methoden sollten wir in Deutschland nicht übernehmen.

Die Börsen-Zeitung ist sicherlich die teuerste Tageszeitung in Deutschland. 4,40 Euro kostet das Einzelexemplar. Qualität hat seinen Preis. Die kleine, aber feine Frankfurter Postille gehört zweifelsohne zum Besten was der deutsche Zeitungsmarkt zu bieten hat. Deshalb verwundert es nicht, wenn deren Chefredakteur Claus Döring in der vergangenen Woche in Berlin den Ludwig-Erhard-Preis für Wirtschaftspublizistik erhalten hat. Seit Jahren schreibt Döring kompromisslos für die Marktwirtschaft ohne Rücksicht auf die Großen.

In seiner Dankesrede hat er sich mit dem Volkswagen-Konzern und seiner aktuellen Krise beschäftigt. Seine These ist, dass der große Einfluss des Staates und der Gewerkschaften bei VW ein Umfeld geschaffen hat, das Kungeleinen des Vorstands mit den Gewerkschaften und dem Betriebsrat zu Lasten der privaten Eigentümer möglich machte und damit ein Klima des „Wegschauens“ erzeugte. Da ist sicherlich was dran.

Denn ohne die Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat geht bei VW nichts. Beschlüsse zu Errichtung und Verlagerung von Produktionsstätten bedürfen einer 2/3-Mehrheit im Aufsichtsrat. Die Arbeitnehmerseite hat damit ein Vetorecht für alle diese Entscheidungen. Das lässt sie sich teuer bezahlen. Das Einkommen des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden, Bernd Osterloh, wird beispielsweise auf 240.000 Euro geschätzt. Die aktuelle Manipulation muss auch im Kontext der 2005 bekanntgewordenen Bestechungsaffäre um den damaligen Personalvorstand Peter Hartz und den früheren Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert gesehen werden. Beide sind inzwischen rechtskräftig verurteilt. Volkert soll über Hartz von 1994 bis 2005 zusätzlich zu seinem Gehalt 1,95 Millionen Euro erhalten haben.

Doch vielleicht ist VW nur die Spitze des Eisbergs? Vielleicht ist die Verbrüderung des Vorstandes mit der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat gegen die Eigentümer nicht nur bei VW von Bedeutung? Vielleicht wird auch in anderen großen Aktiengesellschaften nachgeholfen und die Betriebsräte besser bezahlt? Vielleicht sind alle kleine VWs? Vieles spricht dafür.

Es ist der falsche Ordnungsrahmen der eine solche Entwicklung fördert. Der Ordnungsrahmen wurde in den 1970er Jahren zulasten der Eigentümer und zugunsten der Arbeitnehmer verändert. Seitdem gilt, dass bei großen Aktiengesellschaften die Arbeitnehmerseite die Hälfte der Aufsichtsräte stellt. Lediglich den Vorsitzenden kann die Kapitalseite durchsetzen. Entscheidend ist aber, dass im Normalfall die Vorstände mit einer 2/3-Mehrheit berufen werden. Das heißt, die Arbeitnehmerseite wird immer gebraucht. Die Aktionärsseite als Eigentümerin des Unternehmens wird so immer stärker an die Seite gedrängt. Die Basis dieser Regeln ist das Mitbestimmungsgesetz von 1976. Es war und ist ein schwerer Eingriff in die Eigentumsordnung.

Unternehmen mit Staatsbeteiligung, wie die Deutsche Bahn und VW, oder mit starker kommunaler Beteiligung wie RWE, sind deshalb besonders anfällig für Vetternwirtschaft. In diesen Unternehmen ist es üblich, dass Gewerkschaftsführer oder Betriebsratsvorsitzende über den Aufsichtsrat in den Vorstand wechseln. Norbert Hansen bei der Bahn oder Uwe Tigges bei RWE sind nur die prominentesten Beispiele. In solch einem Umfeld sind die Produktivität, die Höhe der Dividende oder der Aktienkurs zwar wichtige strategische Ziele, aber nicht die entscheidenden.

Es verwundert nicht, dass nicht nur VW, sondern auch RWE aktuell Probleme hat. Die Deutsche Bahn hat es dagegen leichter. Sie steht als hundertprozentiges Staatsunternehmen nur indirekt im Wettbewerb mit Fernbussen oder Autos und hält kleinere Bahnanbieter durch den beherrschenden Einfluss auf das Netz fern. In diesem Umfeld ist es noch einfacher, Politik und Gewerkschaften einzukaufen.

Das Grundübel ist ein Auseinanderfallen von Eigentum und Verantwortung durch das Gesetz. Nicht die Eigentümer entscheiden, was mit ihrem Vermögen passiert, sondern sie werden von den angestellten Managern mit Hilfe der Gewerkschafts- und Betriebsratsfunktionären in den Aufsichtsräten ausgetrickst. Das Mitbestimmungsgesetz unterstellt, dass die Interessen der Eigentümer, der Vorstände, der Gewerkschaften sowie der Betriebsräte identisch seien. Doch das ist natürlich nicht so. Schon deshalb gibt es Betriebsräte in den Betrieben, die als gewählte Arbeitnehmervertretung die Interessen gegenüber dem Unternehmen vertreten sollen. Doch das Mitbestimmungsgesetz sorgt dafür, dass Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter auf beiden Seiten des Tisches sitzen – auf der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.

Natürlich wäre es im ersten Schritt richtig und notwendig, die Staatsbeteiligung an VW und der Deutschen Bahn und die kommunale Beteiligung an Energieversorgern endlich zu beenden, doch des Pudels Kern ist das Mitbestimmungsgesetz. Es erlaubt, oder besser ausgedrückt: es fördert die Korruption in großen mitbestimmten Unternehmen. Betriebsräte werden über das gesetzliche Maß hinaus von der Arbeit freigestellt, besser bezahlt und anschließend in den Vorstand gehoben, nur um Ziele der angestellten Manager im Vorstand durchzusetzen.

So ein gesetzliches Umfeld erzeugt keine unternehmerisch denkenden Menschen, die mutige strategische Entscheidungen treffen, sondern Eunuchen, die nach allen Seiten offen sind und am Ende sagen, sie hätten von nichts gewusst …

 

Erstmals erschienen auf Tichys Einblick.

Photo: Mike Licht from Flickr

Sprache ist manchmal entlarvend. Manchmal kommt es sogar vor, dass diejenigen, die sie benutzen, das gar nicht merken. Seit Monaten geistert die Idee der Kulturstaatssekretärin Monika Grütters für eine Kulturgutschutznovelle durch die Feuilletons. Jetzt hat die Berliner CDU-Frau die Begründung nachgeliefert: Man wolle verhindern, dass „Artefakte aus Raubgrabungen, mit deren Verkauf zum Beispiel der IS seine Terrorherrschaft finanziert, nach Deutschland eingeführt und hier illegal gehandelt werden.“ Und ich dachte bisher immer, dass der IS wichtige Kulturgüter zerstören würde. So kann man sich irren… Da hätte man doch mal die Chance, welche zu retten! In der Pressemitteilung Nr. 319 vom 15. September 2015 der Bundesregierung schreibt die Jeanne d’Arc des deutschen Kulturgutes über die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes. Derzeit sei bereits nach EU-Recht eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, wenn entsprechende Kulturgüter ins außereuropäische Ausland, also etwa in die wichtigen Kunsthandelsländer USA oder Schweiz (deren außereuropäische Kolonien?) ausgeführt werden solle. Soweit zum Verständnis der Kulturstaatssekretärin der Deutschen Bundesregierung zum Kulturraum Europa.

Mann oh Mann, wie soll ich meinem Sohn in Erdkunde die Hauptstädte und Länder Europas einbläuen, wenn die eigene Bundesregierung bei den Geographiekenntnissen die Schweiz in Afrika vermutet? Okay, wenn Claudia Roth Kulturstaatssekretärin wäre, dann hätte ich ja noch ein gewissen Verständnis, denn sie musste sicherlich in ihrer Schulzeit die Hauptstädte und Länder Europas tanzen. Aber dennoch ist es erschreckend, wenn die eigene Regierung in den Grundlagen der Geographie nicht versetzungsfähig ist.

Grundsätzlich muss man sich ohnehin fragen, was das Ganze soll. Mit welchem Recht greift der Staat in das Eigentum Einzelner ein? Ist es schlimm, wenn Kunstgegenstände irgendwo anders gezeigt werden oder in ausländischem Besitz sind? Der Bestand des Pergamonmuseums auf der Berliner Museumsinsel stammt sicherlich auch nicht aus dem Bayerischen Wald. Vielleicht ist es auch ganz gut, wenn diese Schätze in Berlin gezeigt und nicht vom IS zerstört werden. Am Ende eignet sich die Regierung wieder einmal etwas an, was ihr nicht gehört. Hier hilft eine gute Faustregel: Verlangt der Staat nach „Kulturgütern“, lauf um dein Leben, achte auf dein Portemonnaie und auf das Gemälde, das dir deine Großmutter vermacht hat …

Dieser Beitrag erschien zuerst im Magazin „eigentümlich frei“.

Photo: Lucas Film

Photo: Protoplasma Kid/WikimediaCommons (CC-BY-SA 4.0)

Viele haben darüber spekuliert, ob Angela Merkel wegen ihrer Flüchtlingspolitik den Friedensnobelpreis bekommt. Nun ist doch nichts daraus geworden, und sie muss sich jetzt wohl wieder mit den Folgen ihrer einladenden Geste an die Flüchtlinge in Ungarn beschäftigen. Deren Konsequenz ist wohl viel weitreichender als der aktuelle Flüchtlingsstrom nach Deutschland. Ihr Handeln stellt das wesentliche Element der europäischen Einigung infrage. Dies ist die Freizügigkeit von Personen, Waren- und Dienstleistungen sowie Kapital.

Auf diesen vier Grundfreiheiten basiert die Idee der europäischen Einigung. Die Flüchtlingskrise rüttelt am Fundament dieser Idee. Denn wenn auf der einen Seite die Außengrenzen der EU zu löchrigem Käse werden und gleichzeitig die Flüchtlinge durch halb Europa reisen können, um in die Sozialsysteme ihrer Wahl einwandern zu können, dann mag das durch den Appell der Kanzlerin („Wir schaffen das!“) eine Weile gutgehen, aber schon bei näherer Betrachtung sprengt diese Entwicklung das Fundament der europäische Idee hinweg. Wenn die Personenfreizügigkeit in Europa durch den Bruch der Regeln des Schengener Abkommens infrage gestellt wird, dann dauert es nicht mehr lange, bis auch Waren wieder an der Grenze gestoppt werden und Investitionen im europäischen Ausland von der dortigen Regierung genehmigt werden müssen. Es wäre nicht nur der Schritt in die Vorkriegsjahre des letzten Jahrhunderts, sondern sogar ein Rückfall ins frühe 19. Jahrhundert.

Aus diesem Grund wäre es ein starkes Signal des norwegischen Nobelpreis-Komitees gewesen, wenn es die Chance genutzt hätte, den Freihandel als friedensstiftendes Element des Zusammenlebens auf dieser Welt herauszustellen. Vielleicht hätte das Komitee, den vor 150 Jahren verstorbenen geistigen Vater der Freihandelsidee, den Briten Richard Cobden, postum damit ehren sollen. Damit hätte es den stockenden Verhandlungen der Welthandelsorganisation WTO wieder Lebensmut einhauchen und einen aktiven Beitrag gegen die Armut in dieser Welt leisten können.

Cobden, der in ärmlichsten Verhältnissen als viertes von elf Kindern eines Farmers in Sussex aufwuchs, bekam früh zu spüren, welche Folgen Zölle und Exportsubventionen für die Menschen haben. Sie führten zur Verarmung weiter Teile der Bevölkerung und zu Hungersnöten in England. Doch damals, und in weiten Teilen auch heute noch, glaubten Ökonomen und Politiker, dass die wachsende Zahl der Bevölkerung durch die landwirtschaftliche Produktion nicht ernährt werden könne. Der Glaube, dass dies nur durch eine Politik der staatlichen Geburtenkontrolle erreicht werden kann, ist bis in die heutige Zeit zum Beispiel der Geist der Ein-Kind-Politik in China.

Die Theorie ist nicht nur durch den technischen Fortschritt in der Landwirtschaft, sondern auch durch den Freihandel seit langer Zeit widerlegt. Es herrschen in Teilen dieser Welt nicht deshalb Hungersnöte, weil es zu wenig zu essen gibt, sondern weil sich Länder und Regionen abschotten, ihre Unternehmen einseitig subventionieren und Entwicklungs- und Schwellenländer hindern, ihre Waren auf dem Weltmarkt anzubieten. Viele Länder tragen durch Kriege, Korruption und Vetternwirtschaft zu dieser Mangelwirtschaft bei. Und auch die Politik der Abwertung der eigenen gegenüber der fremden Währung ist eine moderne Form der Subvention. Sie ist die subtile Art, der Exportwirtschaft einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen.

Offene Märkte, so Cobdens Botschaft, nutzen dagegen nicht nur wenigen Privilegierten, sondern allen. Denjenigen, die Waren produzieren, und denjenigen, die diese kaufen wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese im eigenen Land beheimatet sind oder in einem fremden Land. Und sein entscheidendes Erbe für die heutige Zeit ist, dass wahrscheinlich keine Entwicklung friedensstiftender ist, als der Freihandel. Wer Handel treibt, sich austauscht, sich als Unternehmer in die Abhängigkeit der Konsumenten begibt, greift nicht zur Waffe, damit die Waren gekauft werden, sondern er hegt und pflegt seine Kunden, damit sie wiederkommen und noch mehr Waren von ihm kaufen.

Der verhinderte Preisträger Cobden schrieb schon im April 1842: „Der Freihandel wird unweigerlich, indem er die wechselseitige Abhängigkeit der Länder untereinander sichert, den Regierungen die Macht entreißen, ihre Völker in den Krieg zu stürzen.“

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 10. Oktober 2015.