Photo: Bankenverband from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Der Überwachungsstaat ist präsenter denn je: Videokameras allenthalben, Vorratsdaten-Speicherung, Email- und Telefonüberwachung. Wen da schon ein ungutes Gefühl beschleicht, der möge sich warm anziehen: Die neue Stufe besteht nämlich in der Verbindung aus Big Data und Paternalismus …

Betreutes Wohnen für alle

Den Nachtwächterstaat kennt man nur noch aus den Schauermärchen längst vergangener Tage. Der Homo Oeconomicus ist ohnehin schon vor Jahrzehnten mit dem Bannfluch belegt worden. Und selbst der mündige Verbraucher ist inzwischen im Deutschen Historischen Museum eingemottet worden – irgendwo zwischen Wirtschaftswunder und Sexueller Revolution. Als wahrhaft aufgeklärte Menschen wissen wir, dass wir so sehr durch Umstände getrieben, durch Herkunft geprägt und durch fremde Mächte manipuliert sind, dass Freiheit und Selbstbestimmung doch eigentlich nur Illusionen sind. Fragen Sie mal Ihren Hirnforscher oder Neurologen!

Ein adäquates Mittel, um unsere defizitäre Vernunft auf die rechte Bahn zu bringen, will uns das Konzept des Nudging an die Hand geben. Mittels kleiner Stupser werden wir angeregt, das zu tun, wonach uns ja eigentlich der Sinn steht – oder stehen sollte. Wenn da nur nicht die Umstände, die Faulheit, die Ignoranz im Wege stünden. Nudging ist so ein bisschen wie betreutes Wohnen. Das gewohnte Umfeld bleibt erhalten, man fühlt sich wie zuhause. Aber irgendjemand passt immer auf, dass man keine Dummheiten anstellt. Diese mit mehr Kompetenz und Weitsicht ausgestatteten Betreuer sind die Politiker und Bürokraten.

Personalisiertes Nudging

Das Nudging steckt allerdings noch ein wenig in den Kinderschuhen. Es berücksichtigt zum Beispiel nicht, dass nicht alle Menschen gleich sind. Das neue Verbraucherleitbild des Verbraucherschutzministeriums geht auf diese Problematik ein, nachdem es den mündigen Verbraucher in die ewigen Jagdgründe verbannt hat. Drei Verbrauchertypen tauchen da auf: Der verletzliche Verbraucher: im Prinzip Cindy aus Marzahn. Der vertrauende Verbraucher: das sind Sie und ich. Normale Menschen, die wissen, dass zu viel Cola ungesund ist, aber dann doch alles glauben, was auf der Packung steht. Und schließlich der verantwortliche Verbraucher: also die Leute, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als sich über Zusatzstoffe, Vertragsklauseln und die neuesten Skandale zu informieren.

So weit, so gut: Immerhin haben wir schon einmal ein wenig Differenzierung in die Verbraucherschutzpolitik hineingebracht. Aber da ist noch sehr viel Raum nach oben! Was wäre das doch für eine schöne neue Welt, in der Sie Ihre persönlichen, maßgeschneiderten Nudges hätten! Schließlich machen Sie ja andere Fehler und haben andere Schwächen als Ihr Nachbar oder Ihre Vorgesetzte. Wäre es nicht hilfreich, wenn wir an Stelle eines anonymen und kalten Verbraucherschutzes einen ganz persönlichen Monika-Schutz, Christoph-Schutz und Cindy-Schutz hätten? Soll keiner sagen, hier würden alle Menschen pauschal gleichgemacht. Nein, Nudging kann auch ganz nah am Menschen stattfinden.

Eine Dystopie auf dem Weg zur Realisierung

Der Instrumentenkasten für dieses neue Nudging liegt in Big Data. Was Facebook, Google und Amazon mit der personalisierten Werbung schon heute machen, kann morgen auch Mutter Staat zu Ihrem Wohl tun. Natürlich mit dem wesentlichen Unterschied, dass Politiker, Büro- und Technokraten nicht an ihrem persönlichen Profit interessiert sind, sondern am Wohl aller Bürger, ja an Ihrem persönlichen Wohl! Mit Hilfe der Auswertung Ihrer Daten können Nudges für Sie persönlich entwickelt werden. Ihr Drang zum riskanten Investieren oder zur falschen Ernährung kann so ganz individuell bekämpft werden. Der Staat ist dann kein abgehobener und kalter Vater Staat mehr, er ist ein zugewandter, an Ihnen persönlich interessierter Mutter Staat, der Sie an der Hand nimmt und auf den Weg der Tugend zurückführt.

Diese Dystopie ist leider schon näher an Ihrer Verwirklichung als man meinen könnte. Was klingt wie aus einer aktualisierten Neuauflage von Orwell oder Huxley, spielt in der akademischen Welt tatsächlich schon eine gewichtige Rolle. So forscht etwa der IT-Wissenschaftler Alex Pentland schon seit Jahren am renommierten Massachusetts Institute of Technology an derlei Techniken, ebenso wie die Professoren Barry Nalebuff und Ian Ayres aus Yale und Oren Bar-Gill aus Harvard. Es kann erfahrungsgemäß nicht mehr lange dauern bis diese „guten Ideen“ auch in Politik umgesetzt werden. Zur Disposition steht dann nicht mehr nur der mündige Bürger. In einem solchen Nanny-Staat 2.0 sind auch die Gleichheit vor dem Gesetz, die Privatsphäre und die individuelle Freiheit und Verantwortung in ernsthafter Gefahr.

Photo: Crosa from Flickr

Man könnte ihn als eine Lappalie abtun – den Kampf gegen die Plastiktüte. Doch er sagt mehr über den Zustand der Marktwirtschaft oder der Europäische Union aus als jede Euro-Schuldendiskussion. Bei letzterem geht es um so viel Geld, dass der Abstraktionsgrad inzwischen so hoch ist, dass es keiner mehr versteht. Anders bei der Plastiktüte. Hier kann jeder mitreden.

Erst wird ein vermeintliches Problem in Brüssel erkannt. Es lautet: Zufolge EU-Kommission sind mehr als 8 Milliarden Plastiktüten in der EU im Jahr 2010 zu Abfall geworden. 2010 soll jeder EU-Bürger geschätzt 198 Plastiktüten genutzt haben, 90% davon leichte Tüten.

Dann wird eine Richtlinie beschlossen – die Lösung: Entweder die Mitgliedsstaaten ergreifen Maßnahmen, die sicherstellen, dass der jährliche Verbrauch im Durchschnitt nicht mehr als 90 Plastiktüten pro Person bis Ende 2019 und nicht mehr als 40 Tüten pro Person bis 2025 beträgt. Oder sie stellen sicher, dass Plastiktüten bis Ende 2018 in den Läden nicht mehr kostenfrei abgegeben werden.

Anschließend klopfen sich alle Beteiligten auf die Schulter. Wieder einmal haben wir die Umwelt gerettet und Europa wieder ein Stückchen mehr zusammengerückt. Doch hat auf diese Problemlösung der Kontinent gewartet? Wohl kaum.

Ich weiß nicht, wie viele Plastiktüten Sie so in der Woche ins Meer schmeißen oder im Wald verbuddeln, aber bei mir hält es sich in Grenzen. Ich gebe meine Plastiktüten in den gelben Müll, dort wird er verwertet und hoffentlich zu neuen Tüten verarbeitet, oder sie tragen dazu bei, dass neue Tüten durch die Verbrennungsenergie hergestellt werden können. Vielleicht ist es ein Problem in Griechenland oder Süditalien, wo die Müllentsorgung auch mal Pause macht, weil die Müllabfuhr streikt oder die Mafia Chaos produziert. Aber in unseren Breitengraden ist es kein Problem, zumindest keines, das europaweit geregelt werden muss.

Denn, wo ist der Binnenmarkt betroffen, wo wird ein Marktteilnehmer diskriminiert und am Marktzugang gehindert? Bislang habe ich sehr selten Plastiktüten im Ausland gekauft und bei mir zu Hause entsorgt oder umgekehrt. Es gibt keine Grund für die EU, in die Vertragsfreiheit von Einzelnen einzugreifen. Es gibt übrigens auch gar keinen Grund für die deutsche Regierung, die Vertragsfreiheit der Bürger im eigenen Land einzuschränken. Warum reguliert sie Plastiktüten und nicht Klorollenverpackungen, diese sind auch aus Kunststoff? Der Gesetzgeber regelt den Einzelfall, wo allgemeine, abstrakte und für alle gleiche Regeln notwendig wären. Doch nicht mehr nur in Deutschland, sondern nunmehr werden auch so Kinkerlitzchen in der ganzen EU geregelt.

In besonderer Weise erschreckt einen, dass die Nannyisierung die Gesellschaft insgesamt erfasst hat. Jetzt will eine Umfrage festgestellt haben, dass 81 Prozent der Befragten es gut heißen, dass Kunden in Geschäften für Plastiktüten bezahlen sollen. Und 53 Prozent meinen, dass Plastiktüten in Geschäften generell verboten werden sollten. Der Tugendterror der breiten Mehrheit indoktriniert die Minderheit. Da wundert einen nicht, dass der Einzelhandelsverband vorauseilend in einer „freiwilligen Vereinbarung“ mit dem Bundesumweltministerium geregelt hat, dass in Kürze 60 Prozent der Tüten bezahlt werden müssen.

Bislang habe ich immer geglaubt, dass die Plastiktüte beim Obsthändler auf dem Wochenmarkt auch von mir bezahlt wurde. Dass der Verkäufer für die Tüten draufzahlt, war mir bislang neu. Oh Herr, lass Hirn regnen.

 Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

 

Photo: Jerry „Woody“ from Flickr

Über den Ursprung des Aprilscherzes gibt es viele Erklärungen. Eine davon lautet: Auf dem Augsburger Reichstag von 1530 sollte unter anderem das Münzwesen geregelt werden. Aus Zeitgründen kam es jedoch nicht dazu, sodass für den 1. April ein besonderer „Münztag“ ausgeschrieben wurde. Als der 1. April kam, fand dieser Münztag dann doch nicht statt. Zahlreiche Spekulanten, die auf diesen Münztag gesetzt hatten, verloren ihr Geld und wurden auch noch ausgelacht. Es muss nicht so gewesen sein, zumal der Reichstag zu Augsburg nach vielen Verzögerungen erst am 20. Juni 1530 von Kaiser Karl V. eröffnet wurde.

Für die im Reichstag versammelten Kurfürsten, Fürsten und Reichsstädte war das Geldwesen neben dem vorherrschenden Thema der Reformation dennoch sehr wahrscheinlich ein wichtiges. Die sich immer stärker ausbreitende Falschmünzerei führte zu Unruhen und beförderte die Bauernaufstände im Reich. Zwischen 1400 und 1525 verlor beispielsweise der Würzburger Pfennig 42 Prozent und der Augsburger Pfennig sogar 54 Prozent seines Wertes. Münzen wurden von ihren Emittenten im Kupfer-, Silber- oder Goldgehalt reduziert, um so mehr davon herstellen zu können. Fürsten und Städte finanzierten so ihren Hof oder ihre Kriege. Insbesondere das Kleingeld wurden als Scheidemünzen herausgegeben, deren Nominalwert höher war als der ihr zugrundeliegende Metallwert. Den Münzgewinn strichen sich die Oberen ein.

Die Emittenten der verschiedenen Währungen versuchten damals das, was die amerikanische Notenbank Fed, die Europäische Zentralbank EZB und die Bank of China anscheinend vor einigen Monaten ebenfalls im sogenannten Shanghai Abkommen vereinbart haben. Medien berichten seit einigen Tagen, in diesen Abkommen hätten sich die drei Notenbanken darauf verständigt, dass die Fed weitere Leitzinserhöhungen verschiebe, die EZB ihre Geldpolitik nicht weiter lockern werde und die Chinesen ihre Währung nicht weiter abwerten würden. Es ist ein Abkommen für das Halten des Status Quo. Ebenso wie im 16. Jahrhundert will man die gegenseitige Falschmünzerei besser absprechen. Ob es gelingt, wird sich zeigen.

Im 16. Jahrhundert gelang nur eine formale Verständigung. Im Verlauf der Jahre sollten zahlreiche Reichsmünzordnungen den Gold- und Silbergehalt der Münzen regeln, deren Durchsetzung jedoch nicht funktionierte. Genau diese formale Verständigung ist auch beim Shanghai-Abkommen zu erwarten. Zu groß sind die strukturellen Probleme und zu groß ist die Versuchung, diese durch die Geldpolitik lösen zu wollen. Am Ende ist sich jeder selbst der Nächste. Nicht ohne Grund wird von der EZB offen zugelassen, dass eine Diskussion über Helikopter-Geld geführt wird, ohne dass sie vehement widerspricht. Hinter Helikopter-Geld verbirgt sich der Vorschlag, Zentralbankgeld direkt Unternehmen und Bürgern zu schenken, damit diese investieren und konsumieren. Man stelle sich vor, EZB-Chef Mario Draghi stellt sich früh morgens vor dem Schichtwechsel von Opel in Rüsselsheim vor die Werkstore und drückt jedem Arbeiter einen frisch gedruckten 500 Euro-Schein in die Hand und fügt noch den Satz hinzu: „Kaufen Sie sich was Schönes“. Ein irrer Vorschlag, doch er wird ernsthaft diskutiert.

Mit Falschmünzern ging man früher hart ins Gericht. Unter Karl V. wurde mit der „Carolina“ das erste Strafgesetzbuch geschaffen, das Münzfälscher mit drakonischen Strafen belegte. Fälscher drohte der Verbrennungstod oder auch das Sieden in Öl war eine durchaus übliche Bestrafung.

Diese Art der Bestrafung gibt es heute nicht mehr, die Falschmünzerei ist jedoch geblieben.

 

Photo: Nimesh Madhavan from Flickr

Wenn es um die Besteuerung des Erbes geht, prallen auch hierzulande grundsätzliche Positionen aufeinander. Selbst politische Grundströmungen lassen sich nicht konkret zuordnen. So können sich Liberale beispielsweise nicht auf ihre großen Denker berufen. Adam Smith, die personifizierte Inkarnation der Marktwirtschaft, war dafür, ebenso wie der liberale Denker John Stuart Mill. Jeder sollte seines Glückes Schmied sein, aber nicht durch das Werk des Erblassers. Was viele dieser Denker, aber auch heutige Befürworter einer Erbschaftsteuer verkennen, ist die Verhaltensänderung des Erblassers zu Lebzeiten bei einer Erbschaftsteuer. Diese verändert nicht nur das Verhalten einzelner, sondern schafft eine neue Unternehmenskultur. Dies kann sehr gut an der Wirtschaftsstruktur in den USA und in Deutschland verglichen werden. Beide haben sehr unterschiedliche Modelle zu Lebzeiten und im Erbfall. Während in den USA die Einkommensteuer zu Lebzeiten geringer ist als in Deutschland, liegt sie im Erbfall wesentlich höher. Der Spitzensteuersatz in der  Einkommensteuer beträgt auf der Ebene des Bundes in den USA weniger als 40 Prozent, in Deutschland inklusiv Soli und Kirchensteuer fast 50 Prozent. Die US-Erbschaftsteuer beträgt bei großen Vermögen mindestens 40 Prozent und kann auf der Ebene der Bundesstaaten sogar noch aufgestockt werden. In Deutschland führte die vom Bundesverfassungsgericht gekippte Verschonungsregel dazu, dass Betriebsvermögen ohne steuerliche Belastung auf die Erben übertragen werden konnte.

Zwei grundsätzlich unterschiedliche Konzepte mit unterschiedlichen Wirkungen. Während in den USA Bill Gates und Steve Jobs in wenigen Jahrzehnten  riesige Vermögen aufbauten, gelingt es ihnen nicht, diese Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen. Apple und Microsoft werden wahrscheinlich nicht über Generationen von den Kindern und Kindeskindern Bills und Steves fortgeführt oder gesteuert. Versterben sie, findet durch die hohe Erbschaftsteuer ein Verkauf des Unternehmens und ein Übergang auf neue Eigentümer statt. Viele erfolgreiche Unternehmensgründer  in den USA wissen das und spenden bereits zu Lebzeiten einen großen Teil ihres Vermögens oder gründen Stiftungen. Wer ein großes Unternehmen aufbauen will, hat nicht mehrere Generationen Zeit, sondern „nur“ zwei oder drei Jahrzehnte.

Anders in Deutschland: 95 Prozent der Unternehmen sind Familienunternehmen, die oft über mehrere Generationen existieren. Der hohe Anteil sogenannter hidden champions, also mittelständische Marktführer in einer Nische, ist einmalig auf dieser Welt. Alleine 1300 Unternehmen im Maschinenbau und der Elektroindustrie werden dazugezählt. Zu 53 Prozent finanzieren sie ihre Investitionen aus eigenen Mitteln. Über 21 Prozent der Beschäftigten in der Industrie arbeiten bei diesen Familienunternehmen. Ihre Firmenzentralen sind nicht in Silicon Valley, London oder Frankfurt, sondern in Schwanau, Ennepetal oder Eppelheim.

Ist das amerikanische Modell schlecht, ist das deutsche Modell gut – oder umgekehrt? Sicher kann das nicht so einfach beantwortet werden. Es hat natürlich auch etwas mit der Unternehmenskultur im jeweiligen Land zu tun. Aber diese wird auch durch das steuerliche Umfeld entscheidend geprägt. Nicht ohne Grund haben viele Familienunternehmen schon vor Jahren aus Furcht vor einer existenzbedrohenden Erbschaftsteuer in Deutschland Ihre Firmenzentralen nach Österreich oder in die Schweiz verlagert. Große Familienunternehmen gehören dazu. Nicht alle sind damit glücklich. Denn die Unternehmenskultur verändert sich dadurch stillschweigend. Wenn die Unternehmenslenker nicht mehr vor Ort, in der Kleinstadt, sind, dann geht der Bezug zur Region verloren. Irgendwann unterscheiden sie  sich nicht mehr von Unternehmen, die aus London oder New York geführt werden.

Für die Diskussion um die Erbschaftsteuer in Deutschland gilt daher: die schlechten Dinge aus beiden Welten zu übernehmen, wäre hierzulande fatal. Eine hohe Besteuerung zu Lebzeiten und eine hohe Besteuerung für die Erben. Wenn Union und SPD die Erbschaftsteuerreform beschließen, dann wird sie die Unternehmensstruktur in Deutschland auf Dauer verändern. Wir werden amerikanische Verhältnisse bekommen.

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 26.03.2016.

 

Beim Widerstand gegen die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung im Euro-Club ist Finanzminister Wolfgang Schäuble inzwischen auf dem Rückzugsgefecht. Die Schlacht wurde letzte Woche durch eine weitere Niederlage besiegelt. Medien berichten, dass der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Rates die von der Europäischen Kommission gewählte Rechtsgrundlage durchwirken wird. Die Kommission bezieht ihren Vorschlag auf eine Rechtsgrundlage in den Europäischen Verträgen, die mit einer qualifizierten Mehrheit angenommen werden kann. Die deutsche Regierung hat dagegen bislang argumentiert, dass jedes Land ein Veto gegen den Kommissionsvorschlag habe. Somit hätte Deutschland alleine eine gegenseitige Einstandspflicht für Sparguthaben in der EU verhindern können. Denn darauf zielt eine einheitliche Einlagensicherung im Euro-Raum ab. Die bisher selbständigen Einlagensicherungssysteme sollen sich gegenseitig in einer Schieflage helfen müssen. Doch sie sind schon heute brüchig und löchrig. Alle versprechen mehr, als sie halten können. Jetzt sollen die maroden Systeme zu einem noch maroderen System zusammengefasst werden.In letzter Konsequenz führt die Vergemeinschaftung dazu, dass Einlagen spanischer oder italienischer Sparer bei dortigen Banken durch die Einlagen deutscher oder niederländischer Sparer gesichert werden. Das ist von vornherein der Plan der europäischen Technokraten gewesen. Sie wollten mit der Bankenunion eine noch stärkere gegenseitige Abhängigkeit schaffen. Aus guten Nachbarn sollten Schuldner und Gläubiger gemacht werden, die sich immer stärker umarmen, bis sie gegenseitig keine Luft mehr bekommen. Der Start dieser Bankenunion war der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM, der die Staatsschulden im Euroraum sozialisierte, die dann geschaffene einheitliche Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB und der einheitliche Abwicklungsmechanismus für Banken vergemeinschaftete die Entscheidung, welche Banken in einer Schieflage wie behandelt werden.

Was bisher die Aufgabe der nationalen Aufsichten war, wurde jetzt an die Technokraten in Brüssel und bei der EZB in Frankfurt übertragen. Der krönende Abschluss wäre jetzt die vergemeinschaftete Einlagensicherung. Erst hier kam der Widerstand der deutschen Regierung. Bis dahin hatte sie alles durch gewunken. Doch jetzt ist es womöglich zu spät.

Denn bei einer qualifizierten Mehrheit auf EU-Ebene müssen mindestens 55 % der Staaten, also mindestens 15 bei 28 Staaten mit mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU zustimmen. Für eine Sperrminorität sind die Stimmen von mindestens 4 Ratsmitgliedern, die mindestens 93 Stimmen im Rat aufbringen müssen, notwendig. Dies gelingt nur, wenn sich ein Teil der bevölkerungsreichen Staaten Frankreich, Spanien oder Italien dem deutschen Widerstand anschließen. Das ist schon deshalb nicht zu erwarten, weil gerade diese Länder auf eine schnelle Umsetzung der Vergemeinschaftung der Einlagensicherung drängen. Alle diese Länder leiden noch unter der Finanzkrise 2007/2008. Italiens Banken stehen vor besonders schweren Zeiten. Seit 2008 steigt deren Volumen an faulen Krediten im Privatsektor von Monat zu Monat an und hatten im Januar 2016 einen historischen Höchststand von 201,6 Mrd. Euro. Der Anteil der mit mehr als 90 Tagen im Zahlungsverzug befindlichen Kredite an italienische private Haushalte und Unternehmen kletterte auf ein neues Hoch von 12,24 Prozent.Die Probleme Spaniens sind neben großen Strukturproblemen die Folgen des Platzens der Immobilienblase 2008. Von diesem Einschnitt hat sich weder das spanische Bankensystem noch die spanische Industrie erholt. Letztere ist immer noch über 21,8 Prozent vom Hoch 2008 entfernt. Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte Spaniens war noch nie so hoch. Wenn die Regionen mit eingerechnet werden, liegt sie wohl fast bei 150 Prozent der Wirtschaftsleistung. In Frankreich sieht es nicht ganz so schlimm aus, aber auch hier liegt man über 14 Prozent unter der Wirtschaftsleistung aus der Vorkrisenzeit, ohne nennenswerte Wachstumszahlen vorweisen zu können.

Jetzt will Schäuble sein Gesicht wahren und die anderen Staaten in die Pflicht nehmen. Er beklagt nunmehr, dass Verträge in der EU nicht eingehalten würden und dass die Bail-In-Regelung im Rahmen des Bankenabwicklungsmechanismus in Italien jüngst nicht angewandt wurde. Sie besagt, dass bevor staatliche Hilfe für Banken gewährt werden, erst Eigentümer und Gläubiger der Bank herangezogen werden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch wie man in den Wald hineinruft, so kommt es zurück. Es war Deutschland, das die Nichtbeistandsklausel außer Kraft gesetzt hat, es war Deutschland, das die einheitliche Bankenaufsicht vorangetrieben hat. Und man muss auch nicht nur bei der Bewältigung der Euro-Schuldenkrise bleiben: es war Angela Merkel, die das Dubliner Abkommen im September 2015 ausgesetzt hat. Zu einem Europa des Rechts und der Vertragstreue kommt man am besten dadurch, dass man vor der eigenen Haustüre kehrt.

Erstmals veröffentlicht bei Tichys Einblick.