Photo: B.angerstein from Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)

Merkel-Müdigkeit macht sich breit, könnte man beim Blick auf die jüngsten Umfragen vermuten. Adenauer musste das erfahren und Kohl erst recht. Vielleicht wäre das ein guter Moment, um im neu zu wählenden Bundestag einmal über die Begrenzung von Amtszeiten zu diskutieren …

Bloß keine Veränderung

In politischen Fragen ist Deutschland ein behäbiges Land, in dem Stabilität einen sehr hohen Wert hat. Der zaghafte Revolutionsversuch 1848 erstarb binnen kurzer Zeit, die zweite Revolution von 1918 wurde rasch von bedächtigen Politikern eingehegt und selbst der radikale Umsturz 1933 vollzog sich mit einer fast schon gespenstischen Penibilität. Man muss es ja nicht gleich übertreiben wie die Freunde in Italien, die seit dem zweiten Weltkrieg 28 Ministerpräsidenten verschlissen haben. Aber 8 Bundeskanzler (bei 11 Bundespräsidenten) in 68 Jahren sind schon ein Zeichen enormer Beharrlichkeit – nicht nur der Amtsinhaber, sondern auch der Wähler … Zieht man auch noch die beiden Kanzler ab, die keine volle Legislaturperiode hindurch regiert haben (Erhard und Kiesinger), dann liegt die durchschnittliche (!) Verweildauer im Amt bei über 10 Jahren.

Verglichen mit anderen Ländern, in denen der entsprechende Regierungschef eine ähnlich einflussreiche Stellung wie der deutsche Bundeskanzler hat, ist unser Land immer noch enorm stabil. Österreich hatte 12 Bundeskanzler seit 1945 (Rekordhalter: Bruno Kreisky mit 13 Jahren im Amt), die Niederlande hatten 16 Ministerpräsidenten (Rekordhalter: Ruud Lubbers 12 Jahre) und Großbritannien hatte 15 Premierminister (Rekordhalterin: Margaret Thatcher 11 Jahre). Im verfassungsrechtlichen Diskurs ist das Argument gegen eine Amtszeitbeschränkung dieser Regierungschefs in der Regel, dass sie schließlich von einem Parlament gewählt, kontrolliert und im Zweifel auch wieder abgewählt werden können. Nur in Präsidialsystemen wie Frankreich, den USA und den lateinamerikanischen Staaten, wo der Präsident vom Volk gewählt wird, sei eine Beschränkung nötig.

Macht korrumpiert – und schließt sich in muffigen Räumen ein …

So weit die Theorie. In der Praxis kann das oft anders aussehen. Insbesondere in Ländern wie Deutschland, wo die Parteien stark hierarchisch durchorganisiert sind und vor allem als Machtbasis dienen („Kanzlerwahlverein“). De facto ist hier die parlamentarische Kontrolle sogar oft weniger leicht möglich als in Präsidialsystemen, weil Exekutive und Parteien viel enger verschränkt sind. Hierzulande sitzen Bundeskanzler sehr fest im Sattel: Als Kohl die fünfte Amtszeit anstrebte, regte sich kaum Widerstand in seiner Partei. Und seit kurzem ist auch Seehofer wieder ein Fan von Frau Merkel. Die theoretische Machtbeschränkung ist in der Praxis kaum relevant und es droht eine Art Ämtersklerose.

Das erste und wichtigste Argument für die Beschränkung von Amtszeiten ist die Erkenntnis, dass Macht korrumpiert. Daneben gibt es aber auch andere eher pragmatische Gründe, die dafür sprechen, keine dauernde Wiederwahl zuzulassen – oder zumindest Karenzzeiten einzubauen bis sich jemand wieder zur Wahl stellen kann. Dazu gehört etwa die Erkenntnis, dass das Schielen auf eine Wiederwahl zu wenig nachhaltigen Entscheidungen führt. Häufige Wechsel in Ämtern können zudem mehr frischen Wind in die Landschaft politischer Ideen bringen. Neue Ansätze scheitern dann nicht mehr so leicht an festgefahrenen Machtstrukturen. Es wird vermieden, dass sich eine Politikerkaste bildet, die für niemanden außerhalb des esoterischen Zirkels zugänglich ist.

Berufspolitiker: Feudalherrscher und Philosophenkönige

Das Berufspolitikertum ist letztlich ein Erbe des alten feudalen Systems wie auch der Idee Platons von den Philosophenkönigen. Wenn Politik eine Lebensaufgabe ist, dann ist ein System unausweichlich, in dem man sich hochdienen muss, indem man bestehende Strukturen bestätigt und wiederholt. Die Nachstrebenden sind letztlich abhängig von der Gnade und Gunst derjenigen, die über ihnen stehen. Daran ändern auch vermeintliche Wahlen nichts, wie man zuletzt an der Ausrufung des Kanzlerkandidaten und Parteivorsitzenden der SPD durch dessen Vorgänger sehr schön sehen konnte. Diese Kaste umgibt sich zugleich mit der Aura des Philosophenkönigtums. Weil sie Politik zu ihrem Beruf gemacht hat, reklamiert sie auch für sich selbst die entsprechende Kompetenz, die sie gegenüber dem Wähler hervorhebt.

Zweifellos: Jemand wie Wolfgang Schäuble, der 45 Jahre lang Mitglied im Bundestag war, neun davon als Fraktionsvorsitzender, und außerdem 19 Jahre lang als Minister gedient hat, verfügt über ein äußerst hohes Maß an Erfahrung. Aber eben auch nur in der Welt der Politik. Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass die Vorteile dieser möglichen Erfahrung ab einem gewissen Punkt auch durch die Nachteile überwogen werden, die durch mangelnde Innovationsfreude, die Bequemlichkeit einer Blase und die beständige Fixierung auf Machterhalt und -erweiterung entstehen.

Ein Vorschlag zur Güte

Wenn sich im Herbst der neue Bundestag konstituiert, wäre ein guter Zeitpunkt, um die Beschränkung von Amtszeiten auf die Tagesordnung zu setzen. Nicht nur bei direkt gewählten Präsidenten ist diese Prinzip häufig anzutreffen. In Mexiko und den Philippinen etwa dürfen Senatoren nur auf eine bzw. zwei Legislaturperioden von 6 Jahren gewählt werden und müssen danach zumindest eine Periode pausieren, bei Abgeordneten liegt die Beschränkung bei einer bzw. drei aufeinanderfolgenden Perioden von drei Jahren. Vor zwei Jahren wurde in den USA ein unter anderem von Marco Rubio und Rand Paul unterstützter Gesetzesvorschlag diskutiert, mit dem Senatoren nur zwei Mal für 6 Jahre und Abgeordnete nur drei Mal für zwei Jahre hintereinander gewählt werden dürften.

Ein Vorschlag für den 19. Deutschen Bundestag: Bundeskanzler und Minister sollten höchstens zwei Legislaturperioden lang ein Regierungsamt innehaben und dann für eine Legislaturperiode, mindestens aber zwei Jahre pausieren. Abgeordnete sollten höchstens für drei aufeinanderfolgende Legislaturperioden im Bundestag sitzen dürfen (das wäre immer noch über der aktuellen durchschnittlichen Verweildauer von 10,45 Jahren), um dann einmal auszusetzen ehe sie sich wieder zur Wahl stellen können. Die geschicktesten unter den Politikern werden dann vielleicht als verbeamtete Staatssekretäre oder an vorderen Stellen der Parteiapparate zu überwintern versuchen. Doch es wird dann zumindest nicht mehr so leicht, in das alte Amt zurückzukehren. Und die klügeren unter den Politikern werden die Gelegenheit nutzen, um anderswo Erfahrungen zu sammeln und sich wieder mit dem Leben außerhalb der Blase zu beschäftigen. Das könnte dann auch bei ihrer Rückkehr ein überzeugendes Argument sein …

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Von David Bier, Analyst beim Center for Global Liberty and Prosperity des Cato Institute in Washington D. C. Der Artikel erschien erstmals in der New York Times am 27. Januar 2017.

Präsident Donald Trump hat vor kurzem angeordnet, für 90 Tage nahezu jegliche Form des Zuzugs aus sieben muslimischen Ländern zu unterbinden, einschließlich Syrien und Irak. Die Anordnung des Präsidenten bietet auch die Möglichkeit, den Einreisestopp auf unbegrenzte Zeit zu verlängern. Diese Anordnung ist illegal. Vor mehr als 50 Jahren wurde vom US-Kongress beschlossen, dass es illegal ist, Immigranten aufgrund ihres Herkunftslandes zu diskriminieren.

Vor dieser Gesetzesänderung gab es in den USA eine lange und beschämende Zeit, in der Menschen aufgrund ihrer Herkunft an der Zuwanderung gehindert wurden. Ende des 19. Jahrhunderts wurden alle Chinesen und nahezu alle Japaner ausgeschlossen. Wenig später sogar alle Asiaten aus der sogenannten „Asiatischen Sperrzone“. 1924 verabschiedete der Kongress dann das „Herkunftsland-System“, mit dem Einwanderung systematisch auf westliche Länder getrimmt wurde, und das die meisten Osteuropäer, sowie nahezu alle Asiaten und Afrikaner ausschloss.

Trump scheint mit seinen Verordnungen eine Neuauflage dieser Sperrzone zu planen. Er hat allerdings ein Problem: Der “Immigration and Nationality Act” von 1965 verbietet jegliche Diskriminierung gegenüber Einwanderern aufgrund ihres Herkunftslandes. Der Beschluss ersetzte das alte, von Vorurteilen geprägte System von 1924 und gab Menschen aus jedem Land die gleiche Chance auf Einwanderung. Als Präsident Lyndon B. Johnson das Gesetz unterschrieb sagte er, damit sei “ die harsche Ungerechtigkeit” der Herkunftslandquoten endlich beseitigt.

Donald Trump behauptet allerdings, dass er trotzdem rechtmäßig diskriminieren könne. Er verweist dabei auf ein Gesetz von 1952, welches dem Präsidenten erlaubt, den Zuzug von “jeglicher Klasse von Ausländern” zu beschränken, die aus seiner Sicht eine Gefährdung der Interessen der USA darstellen. Doch der Präsident ignoriert hierbei freilich, dass auch diese Kompetenz mit dem Beschluss von 1965 eingeschränkt worden ist. Hier wird unmissverständlich festgehalten, dass bei der Vergabe von Immigrations-Visa keine Person aufgrund von “Rasse, Geschlecht, Nationalität, Geburtsort oder Wohnort” diskriminiert werden dürfe. Ausnahmen können einzig vom Kongress gemacht werden, wie etwa bei den Sonderrechten für kubanische Flüchtlinge. Mit dem Gesetz von 1965 wollte der Kongress nicht nur Immigranten, sondern auch die eigenen Bürger schützen, die damit das Recht bekamen, ihre Familienmitglieder nachzuholen, oder ausländische Partner zu heiraten ohne grundloser Diskriminierung ausgesetzt zu sein.

Trump wird vielleicht versuchen, Diskriminierung aufgrund des Herkunftslandes wiedereinzuführen, indem er zwischen der “Erteilung des Visums” und dem “Eintritt des Immigranten” unterscheidet. Aber das ist unsinnig: Immigranten können kein rechtlich gültiges Visum bekommen, wenn sie von der Einreise ausgeschlossen sind. Dementsprechend gilt das Gesetz von 1952 sowohl für die Einreise als auch für das Visum. Das erkennt auch die Anordnung von Trump an.

Das Diskriminierungsverbot gilt jedoch nur für Immigranten. Laut Gesetz gelten in den USA als Immigranten nur Personen, die einen permanenten Aufenthaltsstatus in den USA zugesprochen bekommen. Besucher auf Zeit hingegen, wie zum Beispiel Gastarbeiter, Studenten, Touristen und selbst Flüchtlinge, könnten dementsprechend trotzdem an der Einreise gehindert werden. Das Gesetz von 1965 schließt zudem Diskriminierung aufgrund von Religion nicht aus – was Trumps ursprünglicher Vorschlag war.

Amerikanische Präsidenten haben ihre Macht dutzende Male genutzt, um unter Anwendung des Gesetzes von 1952 bestimmte Gruppen von Ausländern auszuschließen. Aber noch kein Präsident hat jemals sämtliche Angehörigen einer Nation von der Zuwanderung ausgenommen. Am häufigsten wird in Kommentaren auf die Geiselnahme in der amerikanischen Botschaft in Teheran 1980 Bezug genommen, als Präsident Carter bestimmte Iraner mit einem Einreiseverbot belegte. Das Einreiseverbot zielte jedoch hauptsächlich auf Studenten, Touristen und Besucher auf Zeit.  Zudem hatte die Anordnung eine ganze Reihe von Ausnahmen aus humanitären Gründen. Auch 1980 wurden iranische Immigranten weiterhin zugelassen.

Gerichte mischen sich in den USA selten in Einwanderungsangelegenheiten ein. Das Diskriminierungsverbot haben sie allerdings mehrfach bekräftigt. In den 90er Jahren zum Beispiel hatte die US-Regierung beschlossen, dass Vietnamesen, welche nach Hongkong geflohen waren, nach Vietnam zurückkehren mussten, um ein Immigrations-Visum zu beantragen. Antragsteller aus anderen Ländern konnten das hingegen von überall aus machen. Ein bundesstaatliches Berufungsgericht stoppte damals den Beschluss.

In diesem Fall hatte die Regierung noch nicht einmal versucht zu behaupten, dass das Gesetz von 1952 eine entsprechende Diskriminierung zulassen würde. Das Gericht wies damals deren Begründung zurück, dass die plausible Verbindung der Anordnung mit temporären außenpolitischen Maßnahmen rechtfertigen könne, das Gesetz zu ignorieren. Man kann damit rechnen, dass die Regierung Trump genau dieses Argument auch anführen wird. Das Gericht schrieb damals: “Wir können nicht eine gesetzliche Bestimmung umschreiben, die ausdrücklich keine Ausnahmen oder Einschränkungen vorsieht.”

Um die Situation aufzulösen, änderte der Kongress das Gesetz im Jahr 1996 dahingehend, dass Bedingungen bezüglich Verfahren und Ort des Antrags auf Immigration nicht mehr als Diskriminierungen gewertet werden  können. So bleibt immer noch sehr viel Raum dafür, dass die Regierung Schaden anrichten kann. Durch die Gesetzesänderung hat der Kongress allerdings deutlich gemacht, dass er immer noch beabsichtigt, dem Diskriminierungsverbot ein gewisses Gewicht beizumessen. Ein vom Präsidenten verabschiedetes pauschales Verbot von Migration aufgrund von Nationalität wäre demnach immer noch illegal.

Die Gerichte haben einen gewissen Interpretationsspielraum in wiefern Diskriminierung zulässing ist. Wenn Donald Trump allerdings Menschen aus einer gesamten Region die Einreise verbietet, dann würde damit die Idee des Kongresses von  einer legalen Zuwanderung ohne Diskriminierung aushebeln. Ein Berufungsgericht unterband Präsident Obamas Anordnungen, die Millionen von illegalen Einwanderern vor der Abschiebung bewahren sollten. Und zwar deshalb, weil er damit den Kongress umgehen wollte. Kann es einen gewissen Ermessensspielraum geben? Natürlich. Aber kann der Ermessensspielraum so weit gehen, ein Gesetz umzuschreiben? Nicht mit der amerikanischen Verfassung.

Veröffentlicht auf der Website des Cato Institute, deutsche Übersetzung von Maximilian Wirth.

Photo: Dennis AB from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Von Dr. Matthias Bauer, Senior Economist beim European Centre for International Political Economy (ECIPE), Brüssel. Dr. Bauer ist auch verantwortlich für die sehr ausführliche Analyse „Manufacturing Discontent – The Rise to Power of Anti-TTIP-Groups„.

Ein Wesensmerkmal von totalitären Regierungen ist es, dass sie das Denken von Menschen in ihrem Sinne zu beeinflussen versuchen. Erfolgreich sind sie am ehesten, wenn nicht nur möglichst viele Menschen anfangen, an die Positionen und Ziele dieser Regierungen zu glauben, sondern sich tiefgreifend und auf Dauer mit ihnen identifizieren. Donald Trump ist sicher kein mustergültiger Autokrat. Der Wahlkampf und die ersten Regierungstage des jüngst vereidigten US-Präsidenten zeigen indessen unübersehbare Züge eines Kommunikationsverhaltens, das man am ehesten bei autokratischen Machthabern und Klientelpolitkern vermuten würde, die in aller Regel nicht das Gemeinwohl im Blickfeld haben.

Man muss kein Experte für politische Kommunikation sein, um in der Arte und Weise, wie Trump mit Fakten und der Vereinfachung von komplexen Sachverhalten umgeht, Ähnlichkeiten zur (deutschen) Anti-TTIP-Bewegung zu erkennen. Mit anmaßender Zweifellosigkeit, katastrophischen Gedanken, Gruppendenken (WIR!), der bewussten Unterschlagung von Fakten und dem Heraufbeschwören von Misstrauen und Neid gegenüber ausgemachten Feinden der Gesellschaft kämpfen beide effektiv für dieselben Ziele: Wirtschaftliche Abschottung und die Rückbesinnung auf das Nationale.

Würde die Freiheitsstatue fühlen können, es würde ihr die Tränen in die Augen treiben. Würde sie sprechen können, hätte sie sich angesichts der Missachtung ordnungspolitischer Prinzipien durch die Politik vergangener Jahrzehnte – denn daraus ziehen diese und andere nationalistische Bewegungen ihren Erfolg – mahnend zu Wort gemeldet.

Über jeden Zweifel erhaben: Gehasst wird stets ungenau

In ihrem Buch „Gegen den Hass“ fragt die Autorin Carolin Emcke, ob sie hassende Menschen beneiden sollte. Schließlich sei Hass ein Phänomen, das absoluter Gewissheit bedürfe, ein Gefühl, das ohne genaues Hinsehen auskomme. In diesem Lichte betrachtet erscheinen die griffigen Kampagnen-Slogans der Anti-TTIP-Bewegung als Ausdruck eines tiefsitzenden Hasses, der sich gegen die Gesellschaft, so wie sie ist, als Ganzes richtet und der über jeden Zweifel erhaben scheint. Ob die Kampagnenmanager von attac, BUND, Campact, Greenpeace und auch den ihnen verbundenen Parteien diejenigen sind, bei denen der Hass am tiefsten sitzt, lässt sich nicht ohne weiteres attestieren. Nicht zuletzt seit Machiavelli weiß man allerdings, dass man mit der Heraufbeschwörung von Hass gute Geschäfte machen und politische Wahlen beeinflussen kann. Vor allem die an den TTIP-Protesten maßgeblich beteiligten Nichtregierungsorganisationen haben finanziell von der Verbreitung und Heraufbeschwörung griffiger Hass-Metaphern wie „Kapitalismus geht über Leichen“, „TTIP ist böse“, „TTIP ist unfairhandelbar“ und „Stopp TTIP“ profitiert.

Damit richteten sich die pfiffigen Kampagnenmanager vor allem an diejenigen Menschen, die gegenüber Politik, Staat, Gesellschaft – und Amerika – gemeinhin skeptisch bis ablehnend eingestellt und zugleich zugänglich für einfache Wahrheiten sind. Wie in einer Kurzreportage des ARD-Magazins Plusminus vom 14. Dezember 2016 in erschreckender Weise deutlich wird, zielten die von den Kampagnen-NGOs entwickelten Banner und Schlagzeilen ganz bewusst nicht darauf ab, Bürger ausgewogen und evidenzbasiert zu informieren. Richtig aufklären, das wollten sie nie. Und dies eint sie mit der politischen Rechten. Ihre Zwecke, in der Regel Organisationsinteressen (Spenden) oder die Aussicht auf politisches Mandate, scheinen dabei alle Mittel zu heiligen.

Und was macht Donald Trump? Auch in der Rhetorik Donald Trumps und seiner Anhänger wird das Wunderbare, nämlich die sozialen und materiellen Errungenschaften eines international möglichst freien Handels, zum Wundersamen und Ablehnungswürdigen herabgesetzt. Trump fordert nicht nur genau das, was sich linke Parteien und die Kampagnen-NGOs in den Protesten gegen TTIP so groß auf die Fahnen geschrieben haben; mit der Aufkündigung von Handelsabkommen und der Einführung von Zöllen und Strafsteuern für Importeure will er es für die USA nun auch politisch umsetzen. Sozial und national soll es sein. Oder auch umgekehrt.

Die Tatsache, dass sich Trump auf eine politisch dann doch eher diskriminierende Einwanderungspolitik eingeschossen hat, müsste den Spin-Doktoren der Anti-TTIP-Kampagnen-NGOs, noch vielmehr allerdings den leichtgläubigen Unterstützern der Anti-TTIP-Bewegung, zu denken geben. In Trumps „America First“-Vision wird, genauso wie in den Protest-Aktionen gegen TTIP, vieles vermischt. Mit Hasspredigen gegen TTIP und die USA und dem bewussten Diffamieren und Dämonisieren der politischen Gegner (neudeutsch: bullying) haben sie dem Trumpismus auf beiden Seiten des Atlantiks einen fruchtbaren Boden bereitet.

Verbreitung katastrophischer Gedanken und bewusstes Unterschlagen von Fakten

Attac schreibt: „Freihandelsfalle TTIP“. Greenpeace schreibt, es handele sich bei Investitions-Schiedsgerichten per se um eine „Paralleljustiz für Konzerne“. Und die Katholische Arbeiterbewegung sagt in Anlehnung an Papst Franziskus, und ganz im Sinne befreiungstheologischer Rhetorik, „Nein zu einer Wirtschaft die tötet – Nein zum transatlantischen Freihandelsabkommen!“ Kaum jemand in Deutschland hat mittlerweile nicht mitbekommen, dass TTIP einen Angriff auf unsere Demokratie darstellt und US-Konzerne zukünftig unsere Gesetze nicht nur schreiben, sondern diese auch gegen den Willen der Bürger durchsetzen werden. Dies sind die Narrative, die den Bundesbürgern von den Kampagnenorganisationen und deren federführenden Protagonisten seit 2013 mit Kalkül in den Mund gelegt wurden.

Dabei erlebten die Kampagnenmacher nicht nur in den sozialen Online-Medien Facebook und Twitter, wo sich ihre Positionen viral verbreiteten, etliche Sternstunden; sie schafften es auch, deutsche Vereinssäle und Gemeinderäume zu füllen. Etwa 60 Prozent aller zwischen Februar 2015 und Februar 2016 stattfindenden TTIP-Veranstaltungen in Deutschland wurden von erklärten Anti-TTIP-Bündnisorganisationen veranstaltet. Knapp 50 Prozent aller selbsternannten Experten wurden von den Bündnisorganisationen entsendet. Die mit Abstand am häufigsten auftretenden TTIP-Gegner haben indessen so gut wie keinen Bezug zu Unternehmen, geschweige denn Importeuren und Exporteuren. Sie wurden beruflich ausnahmslos in politischen Parteien, staatlichen Institutionen, Gewerkschaften oder sog. Nichtregierungsorganisationen sozialisiert. Gleichwohl sind sie ganz besonders gewiefte Geschäftemacher: Sie leben gut vom Protest gegen das System. Dabei vereinfachen sie, unterschlagen Fakten und gängeln diejenigen, die nicht ihren Meinungen folgen mit dem Ziel ein Meinungsmonopol zu schaffen.

Die Tatsache, dass Donald Trump Menschen aus der Wirtschaft in hohe politische Ämter gehoben hat, gibt Anlass zur Hoffnung, dass mit ihnen ein gemäßigterer Ton in die politischen Debatten der USA eingekehrt. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass auch Donald Trump im Rahmen seiner Wahlkampfreden und -tiraden die amerikanische Gesellschaft bewusst tief gespalten hat. Auch er hat mit griffigen Metaphern komplexe wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge berechnend vereinfacht. Auch er hat berechnend polarisiert, diffamiert und die Sorgen, Nöte und Vorbehalte vieler Bürger in festsitzende Ressentiments im Sinne neidisch-feindseligen Denkens gekehrt.

Die Antworten einer gemäßigten, gemeinwohlorientierten Politik sind die Antworten des Ordoliberalismus 

Auch wenn Donald Trump und die Strippenzieher hinter den Anti-TTIP-Protesten zur Wirklichkeitsillusion neigen, trafen sie innerhalb breiter Teile der Bevölkerungen doch einen Nerv. Den Grundstein für den Erfolg beider Bewegungen – zu denen man auch die Pro-Brexit-Kampagnenbewegung ins Verhältnis setzen kann – haben in der Vergangenheit jedoch andere gelegt, nämlich diejenigen Politiker, die sich naiv von ordnungspolitischen Prinzipien abgewendet und somit das Vertrauen vieler Bürger in Staat und Politik leichtfertig aufs Spiel gesetzt haben.

Die Kampagnen gegen TTIP (oder für den Ausstieg Großbritanniens aus der Europäischen Union) waren nur deshalb so erfolgreich, weil durch die Europapolitik der vergangenen Jahre gewaltige Umverteilungsmechanismen in Gang gesetzt und zugleich Regelbindung und Rechtsstaatlichkeit nach wie vor systematisch missachtet werden. Auch in den USA scheint der schon lange schwelende Konflikt zwischen staatlich verordneter Solidarität und Eigenverantwortung – aus europäischer Perspektive zugegebenermaßen einigermaßen schwer nachzuvollziehen – eine treibende Kraft gewesen zu sein.

Für Europa lassen sich die Umverteilungs- und Rechtsstaatsprobleme exemplarisch an der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, der Nichtbeachtung der immer wieder aufgeweichten Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie gegenwärtigen politischen Bestrebungen, eine europäische Arbeitslosenversicherung oder eine europäische Einlagensicherung zu schaffen, festmachen. Auch wenn jedes dieser Problemfelder gesondert betrachtet werden muss: Individualpsychologisch geht damit die Wahrnehmung einher, man verliere die Kontrolle über das eigene Leben, sein Eigentum und würde von den „Elitären“ geschröpft, reglementiert und systematisch über den Tisch gezogen.

Um es mit den Worten Goethes zu sagen: Solange es die Politik versäumt, Gesetze zu verabschieden, in denen Eigenverantwortung, Subsidiarität und die Durchsetzung von Regeln Vorrang gegenüber ausufernden und faktisch unkontrollierbaren Umverteilungsmechanismen haben, werden die ideologischen Skizzisten, die immer nur entwerfen ohne etwas fertig zu machen, und die Punktierer, die das Große und Ganze aus den Augen verlieren, auch zukünftig in breiten Teilen der Bevölkerung (unvernünftige) Leidenschaften heraufbeschwören können. Den politischen Neblern, die das Ahnungsvolle bevorzugen, muss prinzipiengeleitet entgegengetreten werden, um die Säulen, auf denen unsere freiheitliche und pluralistische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung aufbaut, vor Erosion zu bewahren. Die dauerhafte Orientierung an ordoliberalen Prinzipien würde der Gefährlichkeit politisch linker und rechter Ideen dauerhaft die Gefahr nehmen.

Photo: Claire Wiseman from Flickr (CC BY-ND 2.0)

Die Trump-Administration wirft Deutschland vor, den schwachen Euro für seine Exportindustrie auszunutzen. Diese Unterstellung, die Trumps Handelsstratege Peter Navarro formulierte, hat einen wahren Kern. Auch wenn die Kanzlerin schnell darauf hinweist, dass die EZB unabhängig sei und die Bundesregierung auf deren Politik keinen Einfluss nehme. Fakt ist: die Kanzlerin und ihr Finanzminister schauen mit wohlmeinender Miene zu. Mario Draghi, der EZB-Chef, macht für die deutsche Regierung die Drecksarbeit. Das macht er sehr gern, kommt ihm doch seit der Eurokrise und seiner Inthronisation im November 2011 eine mächtige Schlüsselrolle in Europa zu. Bis Ende 2017 wird die EZB Schulden von Staaten, Banken und Unternehmen in der Größenordnung von über 2,2 Billionen Euro aufgekauft haben.

Schon heute ist der Markt für Unternehmensanleihen und Pfandbriefen faktisch leergekauft. Bald muss sich die EZB etwas Neues einfallen lassen und die Qualität der aufgekauften Papiere immer weiter senken. Geht es so weiter, kauft sie vielleicht auch bald alte Fahrräder und gibt dafür neues Zentralbankgeld heraus. Wer weiß? Es ist eine Irrsinnsstrategie, die in dieser Form kein historisches Vorbild kennt.

Doch Mario Draghi bezweckt damit zweierlei. Zum einen will er die Finanzierungsfähigkeit der Eurostaaten erhalten, indem er den Zins am langen Ende drückt. Dies hat ein paar Jahre funktioniert. Inzwischen laufen jedoch die Renditen der Staatsanleihen in der Eurozone wieder verschärft auseinander. Der andere Zweck besteht darin, den Euro im Außenwert zu schwächen, um die Exportindustrie zu fördern. Es ist eine Art Exportsubvention der Notenbank, um die heimische Wirtschaft in Schwung zu bringen. Ist der Euro gegenüber dem Dollar im Außenwert niedrig, sind die Produkte dort preiswerter. Der Preis ist bekanntlich nicht alles. Die Qualität muss auch stimmen. Dies scheint wohl für die deutsche Exportindustrie zu gelten. Der historisch hohe Überschuss Deutschlands in der Leistungsbilanz von 300 Milliarden Euro im vergangenen Jahr drückt unter anderem diese Entwicklung aus.

Innerhalb des Euroraums wird zwar in allen Ländern mit der gleichen Währung bezahlt. Wieviel davon im jeweiligen Land für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in der Eurozone zur Verfügung gestellt wird, hängt aber auch von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Wenn die Forderungen der Bundesbank im Target-System sich inzwischen auf 754 Milliarden Euro belaufen und die Verbindlichkeiten der italienischen Notenbank 356 Milliarden Euro betragen, dann bedeutet dies nichts anderes als, dass Italien anschreiben darf, um Waren und Dienstleistungen, unter anderem aus Deutschland, bezahlen zu können. Doch anders als im Krämerladen gibt es im Target-System kein Ende, sondern der Zettel wird immer länger. Wenn man so will, ist dies letztlich auch eine Subvention des Euro-Systems für die deutsche Exportindustrie. Deutsche Unternehmen können nur so lange nach Italien, Spanien, Griechenland oder Portugal exportieren, so lange das Anschreiben auf den unendlichen Zettel der EZB möglich ist.

Stellen Sie sich das so vor: Mario Draghi sitzt in einem Ruderboot. Und auch Janet Yellen, die Präsidentin der amerikanischen Notenbank FED, sitzt in einem. Ebenso wie der Präsident der japanischen Notenbank und der chinesischen Notenbank. Doch sie sitzen nicht gemeinsam in einem Boot, sondern jeder hat ein eigenes. Sie rudern in der Geldpolitik um die Wette. Einige sind früher gestartet, haben die Zinsen zuerst gesenkt und die Schulden zuerst aufgekauft, um sich dadurch einen Vorsprung zu erpaddeln. Sie können jetzt eine kleine Pause einlegen. Andere werfen sich Anabolika in den Rachen und rudern plötzlich doppelt so schnell, um die anderen einzuholen. Es ist ein hartes Rennen, um einen Vorteil zu erzielen. Beide, die Frühstarter und die Drogenabhängigen spielen unfair. Sie manipulieren und täuschen.

Trumps Kritik ist berechtigt. Auch die Kritik Italiens an Deutschland hat einen wahren Kern. Doch die Finger, die auf Deutschland zeigen, richten sich gleichzeitig auch auf die USA und innerhalb des Euroraums auf Italien. Die Entwicklung ist eine Folge konstruktivistischer Geldpolitik. Sie folgt keinen allgemeinen Regeln, sie ist nicht regelgebunden, sondern zerstörerisch. Sie setzt Wissen über die künftige Höhe des Zinses und die wirtschaftliche Entwicklung voraus, die kein US-Präsident, keine Bundeskanzlerin und kein Notenbanker auf dieser Welt jemals haben kann. Mehr Bescheidenheit und Demut vor der Zukunft wäre daher der erste Schritt zur Besserung.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Daniel Oines from Flickr (CC BY 2.0)

Sorge treibt in diesen Tagen die deutsche Automobilindustrie um über die wirtschaftliche Entwicklung auf der Welt. Ihr Präsident Matthias Wissmann hat sich jetzt in einem bemerkenswerten Interview in der FAZ „tief besorgt wegen der protektionistischen Tendenzen“ nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch in Großbritannien gezeigt. Es ist gut, wenn die heimische Industrie und ihre Verbandsvertreter für Freihandel in der Welt eintreten. Nicht nur, weil sie davon profitieren, sondern auch, weil es guter Wirtschaftspolitik entspricht, wenn der Handel nicht nur im Inland möglichst ungehindert stattfinden kann, sondern auch grenzüberschreitend. Der Kunde soll entscheiden, ob er sich lieber einen Toyota, einen Mercedes, einen Chevrolet oder einen Fiat kaufen will. Wenn ein Land diese Entscheidung durch Einfuhrzölle beeinflusst, dann ist das nicht nur für den Kunden schlecht, der plötzlich mehr für dieses Auto bezahlen muss, sondern es nimmt auch der heimischen Industrie den fortwährenden Anpassungsdruck und macht sie träge und satt.

Schon heute ist es unverständlich, dass Autoimporte aus Amerika in der Europäischen Union mit einem zehnprozentigen Einfuhrzoll belegt werden. Begründet wird das damit, dass auch europäische Hersteller in den USA Einfuhrzölle bezahlen müssen (freilich einen niedrigeren!). Doch das ist eine falsche Sichtweise. Einfuhrzölle der EU schaden direkt den Bürgern in der EU. Sie schaden den Bürgern in den USA nur mittelbar, wenn sie bei dem dortigen Unternehmen arbeiten oder Aktien halten. Doch in der EU sind alle Bürger betroffen. Ihr Angebot am Markt ist unmittelbar verzerrt. Auf bestimmte Waren wird faktisch eine Sondersteuer erhoben, um sie unattraktiver gegenüber anderen zu machen. Das beschränkt und beeinflusst das Angebot für alle Bürger.

Letztlich kassiert die EU von den Bürgern ohne sachlichen Grund ab. Das ist nicht unerheblich. Sämtliche Zolleinnahmen gehen als sogenannte „Eigenmittel“ in den Haushalt der EU. Allein aus dem Warenverkehr mit den USA kassiert die EU so 3 Milliarden Euro von amerikanischen Unternehmen bzw. den europäischen Verbrauchern.

Was Wissmann der Trump-Administration vorwirft, formuliert er in der exakt selben protektionistischen Stimmlage in Richtung London. Einen unbeschränkten Zugang von Unternehmen aus Großbritannien in die Europäische Union will er den Briten nicht zugestehen. Sein Bekenntnis zum Freihandel ist daher so glaubwürdig wie das von Donald Trump. So wie Donald Trump seine neu gewonnene Macht gegenüber kleineren Staaten wie Mexiko, Japan und Deutschland ausspielt, so will Wissmann die Macht der EU gegenüber dem kleineren Großbritannien durchsetzen. „Die Autohersteller hätten „auch eine europapolitische und staatspolitische Verantwortung“ lässt er sich zitieren. Und noch deutlicher: „Ein freier Handel mit Großbritannien ist für uns sehr wichtig. Aber noch wichtiger ist für uns Europa als Ganzes, und dass der EU-Binnenmarkt nicht beschädigt wird.“ In Trump-Sprech würde das heißen: „America First!“ Mehr „Verkumpelung“ mit der Politik geht nicht.

Die Automobilindustrie macht einen fundamentalen Fehler. Sie macht sich zum Büttel der Politik. Sie verteidigt ein System, das sie bei anderen kritisiert. Selbst wenn man sich in die Niederungen der Exportbilanz deutscher Unternehmen begibt, kann ein Lobbyverband eigentlich kein Interesse daran haben, für Abschottung zu plädieren. Der Anteil deutschen Exporte in Schwellenländer hat sich in den letzten 10 Jahren fast verdoppelt und auch in die übrigen Industrieländer außerhalb der EU signifikant erhöht. Und wenn nur der gemeinsame Währungsraum betrachtet wird, dann findet seit der Euro-Einführung 1999 ein ständiger Niedergang der Exportrate in die übrigen 17 Euro-Staaten statt. Aus Eigeninteresse müsste die Automobilindustrie eigentlich für den Abbau von Handelshemmnissen der EU sein.

Nur wer glaubhaft die Idee der Marktwirtschaft vorlebt, kann andere davon überzeugen. Vielleicht sollte sich der ehemalige Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann am ersten Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard ein Beispiel nehmen. Erhard wäre am kommenden Samstag 120 Jahre alt geworden. An die Adresse des ersten BDI-Präsidenten und heftigen Gegenspieler Erhards, Fritz Berg, Anfang der 1950er Jahre sagte der Wirtschaftsminister: „Es gibt keinen freien Markt ohne freie Preise und freien Wettbewerb. Der Marktpreis ist der einzig faire. Er lässt sich nicht errechnen, weder von Vertretern des Staates noch der Industrie.“