Photo: Jonathan Rolande from Flickr (CC BY 2.0)

Mit einem Paukenschlag geht die Woche zu Ende. Und wieder haben die Wähler anders gewählt als die Regierenden geglaubt haben. Als vor wenigen Wochen Theresa May überraschend Neuwahlen erwirkte, haben viele Beobachter dies als klugen Schachzug empfunden. Schließlich stehen den Briten harte Verhandlungen mit der EU um den Brexit bevor. Diese sollten eigentlich am 19. Juni beginnen und von einer durch die Wähler gestärkten Theresa May angeführt werden. Da schien es sinnvoll, dass Theresa May ihre knappe Mehrheit von 330 Mandaten (326 Mandate sind notwendig) weiter ausbaut und sich dafür die Legitimation durch die britischen Bürger einholt. Jetzt hat sie mit Zitronen gehandelt. Sie wird die absolute Mehrheit verpassen. Ein „hung parliament“ ist beim reinen Mehrheitswahlrecht in Großbritannien ungewöhnlich. Es ist für Theresa May und ihre Tories der größte anzunehmende Unfall. Es ist ein politischer Super-Gau. Aller Voraussicht nach wird sie den Tag politisch nicht überleben, sondern heute bereits um 11 Uhr, während dieser Text veröffentlicht wird, ihre Niederlage eingestehen und Platz für einen Nachfolger machen.

Wer das sein wird, ist offen. Entweder Außenminister Boris Johnson wirft seinen Hut in den Ring oder Brexit-Minister David Davis. Ob diese dann als Premierminister in die Brexit-Verhandlungen gehen, hängt wesentlich von der sich bildenden Mehrheit im Unterhaus ab. Wird es eine erneute Koalitionsregierung mit den überraschend erstarkten Liberaldemokraten geben? Oder mit der nordirischen Democratic Unionist Party? Oder wird vielleicht sogar an den Tories vorbei eine Koalition um den Labour-Führer Jeremy Corbyn gebildet. Immerhin ist er der eindeutige Wahlgewinner. Seine Partei hat überraschend rund 30 Mandate hinzugewonnen. Jedoch haben die Liberaldemokraten einer Koalition unter Führung von Labour bereits eine Absage erteilt. Was sich Großbritannien sehr wahrscheinlich nicht leisten kann, sind erneute Neuwahlen und bis dahin eine Minderheitsregierung.

Ist diese Wahl jetzt eine Absage an den Brexit-Kurs? Sicherlich nicht eindeutig. Das kann man schon daran festmachen, dass die Scottish National Party rund ein Drittel ihrer Mandate verloren hat. Sie warb mit der Loslösung Schottlands von Großbritannien und einem Verbleib in der EU. Jetzt ist auch sie vom Wähler abgestraft worden. Es ist aber sicherlich eine Absage an den harten Brexit-Kurs der Tories.  Die Menschen spüren, dass es doch nicht so einfach ist, die umfangreichen Vertragswerke mit der EU neu zu verhandeln und in so kurzer Zeit auf neue Füße zu stellen. Vielleicht ist es ein Wink der Wähler, auf einen weichen Brexit zu setzen.

Das ist vielleicht auch die Quintessenz und die Chance dieses Wahlergebnisses. Schon einmal habe ich hier geschrieben, dass ein berechenbarer Ausstieg für alle Seiten von Vorteil wäre. Dieser Ausstieg müsste über eine Beitritt Großbritanniens in die EFTA (Europäische Freihandelsassoziation) und damit einem Verbleib im Europäischen Wirtschaftsraum erfolgen. Bis zum Beitritt Großbritanniens zur Europäischen Gemeinschaft 1973 gehörte das Vereinigte Königreich bereits der EFTA (heute sind es noch Island, Norwegen, Lichtenstein und die Schweiz) an. Dieser Beitritt würde allen Beteiligten die notwendige Zeit geben, über weitere Schritte zu verhandeln. Es würde auch den derzeitigen EFTA-Staaten helfen, da auch beispielsweise Schweizer Unternehmen Rechtssicherheit für Ihre Warenexporte nach Großbritannien bekämen.

Hierzulande wird unterschätzt, welche Bedeutung Großbritannien auch ökonomisch für Deutschland und Europa hat. Großbritannien ist die drittgrößte Volkswirtschaft im Europäischen Wirtschaftsraum. 65 Millionen der 500 Millionen Bürger in diesem Wirtschaftsraum kommen von der Insel. Deutsche Unternehmen haben in den letzten Jahren über 120 Milliarden Euro auf der Insel investiert. Über 400.000 Arbeitnehmer sind dort bei deutschen Unternehmen beschäftigt. Allein deutsche Unternehmen haben Waren und Dienstleistungen im Wert von 86 Milliarden Euro in das Vereinigte Königreich geliefert. Britische Unternehmen verkauften für 36 Milliarden Euro Produkte nach Deutschland. Der Finanzplatz London ist für den ganzen Kontinent von großer Bedeutung, da er notwendiges Kapital zur Verfügung stellt. Großbritannien ist viel zu wichtig, als dass man sich in Deutschland Häme oder Schadenfreude leisten könnte. Deshalb sollte die Regierung in Berlin und die EU-Kommission in Brüssel auf die britischen Befindlichkeiten Rücksicht nehmen. Ein weicher Brexit wäre ein guter Anfang.

 

Photo: Pedro Ribeiro Simoes from Flickr (CC BY 2.0)

Von Dr. Alexander FinkUniversität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues.

Die gesetzlichen Sozialversicherungen weisen eine interessante Eigenart auf: Für Beamte und Abgeordnete sind sie entweder nicht verpflichtend oder Beamte und Abgeordnete können nicht Mitglied sein. Das ist bemerkenswert. Abhängig Beschäftigte sind grundsätzlich verpflichtet, Mitglieder der von der öffentlichen Hand angebotenen Sozialversicherungen zu sein. Die mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betrauten Abgeordneten und Beamte hingegen können sich grundsätzlich gegen die Sozialversicherungsangebote der öffentlichen Hand entscheiden. Um die Interessen von Abgeordneten und Beamten besser in Einklang zu bringen mit denen der übrigen Bevölkerung, sollten die Regeln der Sozialversicherungen stets universell angewandt werden und somit auch für Abgeordnete und Beamte gelten.

Sozialversicherungen: Derzeit keine Pflicht für Abgeordnete und Beamte

Beiträge zu den drei großen gesetzlichen Sozialversicherungen sind für Abgeordnete, die für ihre Ausgestaltung verantwortlich sind, und die engsten Mitarbeiter des Staates ? verbeamtete Staatsdiener, Richter und Soldaten ? gerade nicht verpflichtend. Abgeordnete und Beamte können zwar freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten jedoch im Alter steuerfinanzierte Pensionen. Sie können Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sein, aber gerade für Beamte sind die Anreize so ausgestaltet, dass private Krankenversicherungen wesentlich attraktiver sind. Es ist deshalb nicht überraschend, dass nur vereinzelt Beamte Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung überweisen. Abgeordnete und Beamte sind zudem nicht gesetzlich arbeitslosenversichert.

Einklang von Interessen wünschenswert

Die Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmern fallen in vielen Lebenslagen häufig nicht zusammen. Die Interessen von Eigentümern und angestellten Managern eines Unternehmens sind nicht deckungsgleich, ebenso wenig die von angestellten Managern und ihnen unterstellten Mitarbeitern. Eigentümer und Manager versuchen deshalb Instrumente zu nutzen, die ihre eigenen Interessen und die Interessen der von ihnen Beauftragten besser in Einklang bringen. Manager werden von den Eigentümern beispielsweise mithilfe von Aktienoptionen am Erfolg des Unternehmens beteiligt und Mitarbeiter erhalten Boni, wenn sie vereinbarte Ziele erreichen.

Ähnlich könnten die Interessen der auftraggebenden Bevölkerung mit auftragnehmenden Abgeordneten und Beamten im Rahmen der Sozialversicherungen besser in Einklang gebracht werden, wenn alle von Abgeordneten verabschiedeten und von Beamten durchgesetzten Regeln auch auf sie Anwendung fänden.

Rentenversicherung

Abgeordnete und Beamte erhalten nach ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben steuerfinanzierte Pensionen, die von den Entwicklungen der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig sind. Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle abhängig Beschäftigten ohne Beamtenstatus und Selbständige ausgewählter Berufsgruppen.

Die primäre Leistung einer Rentenversicherung besteht nicht in der Grundsicherung im Alter, sondern der Vorsorge für den Konsum in der Zeit nach dem Arbeitsleben. Es sollte jedem freistehen, eigens zu entscheiden, wie hoch diese Vorsorge im Vergleich zum Konsum während des Arbeitslebens ausfällt. Grundsätzlich ist deshalb staatlicher Zwang zur Altersvorsorge nicht wünschenswert. Es besteht jedoch die Gefahr, dass ohne Zwang einige gar nicht fürs Alter vorsorgen und darauf setzen, dass die übrigen Mitglieder der Gesellschaft sie im Alter dennoch unterstützen werden. Deshalb können Pflichtbeiträge während des Arbeitslebens angebracht sein, die eine Grundsicherung im Alter ermöglichen.

Unabhängig davon, ob die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung über die zur Grundsicherung im Alter notwendigen Beiträge hinausgehen, sollten Abgeordnete und Beamte ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Dann könnten Abgeordnete und Beamte überzeugend argumentieren, sie hätten das gleiche Interesse wie die übrigen Pflichtversicherten an einer Rentenpolitik, die die Vorteile für Rentenbezieher weise gegen die durch die Besteuerung von Arbeit entstehenden Nachteile abwägt.

Krankenversicherung

Nicht verbeamtete abhängig Beschäftigte, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Abgeordnete und Beamte hingegen haben die Wahl zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. So können Abgeordnete des Bundestages entscheiden, ob sie Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben erhalten oder der Bundestag ihnen einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihres Beitrags zu einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zahlt. 2013 waren Schätzungen zufolge zwischen 42% und 66% aller Mitglieder des Bundestages privat krankenversichert. Bei den Beamten sind es gewiss deutlich mehr. Sie verspüren keinen Druck, sich mit dem Rest der Bevölkerung durch eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse solidarisch zu zeigen. Zudem gilt, dass ein Beamter, der sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, anders als Abgeordnete des Bundestages keinerlei Zuschuss zu seinen Beitragszahlungen erhält. Ist ein Beamter jedoch privat krankenversichert, trägt der Dienstherr in der Regel mindestens 50% der Gesundheitskosten und der Beamte muss mittels seiner privaten Versicherung nur noch die verbleibenden Kosten abdecken.

Der Anreiz für Beamte, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden, ist so stark, dass nur vereinzelt Beamte in gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. Gesetzlich Pflichtversicherte hingegen können sich nicht für eine private Krankenkasse entscheiden. Ein Geschmäckle hat diese Konstellation, weil es für Ärzte, Krankenhäuser und andere Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen deutlich attraktiver ist, Privatpatienten zu behandeln. Für die gleiche Leistung stellen sie Privatpatienten in der Regel eine um den Faktor 2,3 höhere Gebühr in Rechnung. Es ist deshalb nicht überraschend, dass Privatpatienten eine bessere Behandlung erfahren und beispielsweise weniger lange auf Untersuchungen warten als Kassenpatienten. Leider liegt es nicht nahe, dass es nur zufällig für Beamte finanziell deutlich attraktiver ist, sich privat zu versichern und die mit dem Status als Privatpatient einhergehenden Vorzüge gegenüber gesetzlich Krankenversicherten zu genießen.

Der Bevorzugung von Beamten, Abgeordneten und Gutverdienern könnte begegnet werden, indem allen freigestellt wird, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden, solange sie bereit sind, die dafür möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten zu tragen.

Arbeitslosenversicherung

Abgeordnete und Beamte zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Pflichtversichert sind jedoch alle Arbeitnehmer, die nicht Beamte, Richter oder Soldaten sind und mehr als nur geringfügig beschäftigt sind.

Beamte können nur aufgrund von eigenem Verschulden unfreiwillig arbeitslos werden und haben somit eine Beschäftigungsgarantie. Die Kosten für diese Garantie sind nicht offenbar, aber sie sind gewiss nicht gleich null. Da Beamte nicht in Abhängigkeit von kurzfristigen Schwankungen in Bezug auf ihren Dienstbedarf eingestellt und entlassen werden können, unterhalten Steuerzahler in Zeiten geringeren Bedarfs zu viele Beamte und leiden unter geringerer Servicequalität in Zeiten hohen Bedarfs.

Die Kosten der Beschäftigungsgarantie für Beamte ließen sich offenbaren, indem auch Beamtenarbeitsverhältnisse mit einem Beitrag zur Arbeitslosenversicherung belastet würden. Anders als derzeit sollte die Arbeitslosenversicherung allerdings darauf ausgereichtet sein, Menschen gegen Katastrophen zu schützen und nicht gegen die Folgen kurzfristiger Arbeitslosigkeit, die in den meisten Fällen nicht katastrophal sind. So könnten beispielsweise Auszahlungen von Arbeitslosengeld erst ab dem vierten Monat erfolgen, um Arbeitslosen einerseits einen stärkeren Anreiz zu geben, sich umgehend nach einer neuen Aufgabe umzusehen, und andererseits dafür zu sorgen, dass Arbeitssuchende nach mehreren Monaten nicht aus Verzweiflung Arbeitsverträge abschließen, obwohl der Match zwischen ihnen und dem Arbeitgeber nicht sonderlich gut ist.

Interessen in Einklang bringen, Vertrauen stärken

Derzeit befinden wir uns in der sonderlichen Situation, dass die von der öffentlichen Hand bereitgestellten verpflichtenden Sozialversicherungen gerade für die Volksvertreter in den Parlamenten und die engsten Mitarbeiter des Staates nicht verpflichtend sind. Um die Interessen aller Beteiligten in Einklang zu bringen und das Vertrauen in die staatlichen Organisationen zu stärken, wäre es wünschenswert, wenn für Abgeordnete, Beamte und ihre Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtend wären. Im Rahmen der Krankenversicherung sollten alle Versicherten die Möglichkeit haben, sich für einen privaten Anbieter von Versicherungsleistungen zu entscheiden. Außerdem wäre es wünschenswert, die Kosten der Beschäftigungsgarantie für Beamte durch Beiträge zu einer auf Katastrophenschutz ausgerichteten Arbeitslosenversicherung offen zulegen.

Erstmals erschienen bei IREF. 

Photo: mararie from Flickr (CC BY-SA 2.0)

Es ist viel darüber geschrieben, berichtet und verkündet worden, dass alle Beteiligten die notwendigen Lehren aus der Euro-Schuldenkrise in Europa gezogen hätten. Selbst gutmeinende Beobachter müssen jedoch konstatieren, dass sich nach zehn Jahren in der Praxis nicht viel geändert hat. Zwar sind neue Zuständigkeiten, neue Behörden, neue Regelungen geschaffen worden, doch dies alles scheint nur in der Theorie zu funktionieren. Am ersten Praxistest scheitert dies alles. Jüngst kann man das an der italienischen Krisenbank Monte dei Paschi verfolgen.

Die Bank mit Sitz im schönen Siena gilt als älteste Bank der Welt. Sie hat durch Misswirtschaft inzwischen Verluste von fast 15 Milliarden Euro angehäuft. Fast die Hälfte ihres Kreditportfolios ist notleidend und wird nicht mehr von den Kreditnehmern regelmäßig bedient. Normal wären zwei bis drei Prozent. Die Bank ist pleite. Ohne fremde Hilfe droht seit Längerem die Insolvenz. Fremde Hilfe, außer vom italienischen Staat, ist nicht in Sicht. In diesem Fall greift inzwischen ein neues Abwicklungsregime auf europäischer Ebene, das erst die Beteiligung der Anteilseigner und der Gläubiger vorsieht, bevor der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird. Dieser sogenannte Bail-In ist die Lehre aus der permanenten Erpressung in Schieflage geratener Banken gegenüber den Regierungen im Zuge der Finanzkrise seit 2007/2008. Der Grundgedanke dahinter ist, dass nur dann mit Risiken verantwortungsvoll umgegangen wird, wenn nicht nur in guten Zeiten die Gewinne, Boni und üppigen Gehälter vereinnahmt werden, sondern im Zweifel die Beteiligten auch haften, wenn es schiefgeht. Dieser Grundsatz der Marktwirtschaft muss auch wieder im Finanzsektor gelten.

Am Beispiel der Monte dei Paschi zeigt sich auch, dass es falsch war, die europäische Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank anzudocken. Die Interessen einer Notenbank, die auf Geldwertstabilität verpflichtet ist, und einer Bankenaufsicht, die im Zweifel auch die Abwicklung oder Schließung einer Bank anordnen muss, sind im Krisenfall zu unterschiedlich, als dass dies von einer Behörde bewältigt werden kann. Da helfen auch keine „chinesischen Mauern“ innerhalb der EZB, die verhindern sollen, dass die eine Seite im Haus sich mit der anderen Seite abstimmt. Beim ersten Praxistest der vielgelobten Bankenunion scheitert das neue Regime. Erst hat die EZB der Bank die Solvenz bescheinigt, anschließend hat der italienische Staat die staatliche Beihilfe beschlossen und bei der EU-Kommission beantragt und jetzt hat die Kommission diese genehmigt. Es ist zum Haareraufen! Und die Konsequenz aus der Brüsseler Entscheidung ist so weitreichend, dass einem angst und bange werden kann. Denn dieser Präzedenzfall wird als Blaupause für alle künftigen Rettungsmaßnahmen herhalten. Das ist jetzt schon so sicher wie das Amen in der Kirche. Mit der Banca Popolare di Vicenza steht nämlich bereits das nächste Finanzinstitut auf der Matte.

Die Summe der notleidenden Kredite italienischer Banken liegt inzwischen bei über 200 Milliarden Euro. Es ist der höchste Wert in der italienischen Nachkriegsgeschichte. 12,6 Prozent der ausgereichten Kredite sind inzwischen notleidend. Das ist auch der Grund, weshalb die italienische Wirtschaft nicht auf die Füße kommt. Die hohe Zahl notleidender Kredite lässt die Banken vorsichtig werden, neue Kreditengagements zu vergeben. Während in den ersten zehn Jahren des Euro das Kreditvolumen pro Jahr um 8,2 Prozent stieg, sinkt es aktuell. Italiens Wirtschaftskraft liegt daher immer noch über sieben Prozent unter dem Höchstwert 2008. Es ist ein dahinsiechender Korrekturprozess der Übertreibung der ersten zehn Jahre des Euro. Diese Korrektur ist aber notwendig. Je eher und je schneller sie stattfindet, desto weniger schmerzhaft ist sie.

An dieser Entwicklung sieht man, dass die Politik der EZB, durch Anleihenkäufe und Nullzinspolitik die Erholung der Wirtschaft zu befördern, gescheitert ist. Sie war die Ursache für die heutige Überschuldung des italienischen Staates, seiner Banken und Wirtschaft. Es war süßes Gift, das die Abhängigkeit aller Marktteilnehmer vom billigen Geld nur noch größer gemacht hat. Diese Laxheit ist das Problem und die Änderung dieses Verhaltens die Lösung.

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung am 3. Juni 2017.

Photo: Andrew Mason from Flickr ( CC BY 2.0).

Wenn derzeit in Brüssel, Berlin und Paris über einen Europäischen Währungsfonds, einen Euro-Finanzminister oder einen eigenen Euro-Haushalt diskutiert wird, dann geht es in erster Linie um eine Frage: Wer bekommt mehr Macht? Die EU-Kommission oder Wolfgang Schäuble? Denn hinter jedem Vorschlag stecken unterschiedliche Interessen. Die Kommission will die andauernde Schuldenkrise nutzen, um mehr Kompetenzen zu erlangen. Sie will einen Fuß in die Tür bekommen, um ihre Macht zu erweitern. Wolfgang Schäuble ist dies ein Dorn im Auge. Er will die EU-Kommission umgehen, weil er ihr nicht traut. Daher will er den Europäischen Stabilitätsmechanismus aus- und umbauen. Es ist ein langgehegter Plan von ihm. Bereits zu Beginn der Eurokrise 2010 schlug er einen Europäischen Währungsfonds vor, der mit Krediten in Schieflage geratenen Euro-Staaten helfen soll. Heraus kam der Europäische Stabilitätsmechanismus. Der ESM sollte die Beteiligung des IWF überflüssig machen. Schäuble wandte sich bereits zu Beginn der Euro-Schuldenkrise 2010 gegen den Zugriff des IWF auf die europäische Politik, weil er den mittelbaren Einfluss der USA fürchtete. Heute ist die Beteiligung des IWF an den Griechenland-Programmen lediglich ein Druckmittel, das ihm hilft, die eigenen Reihen in Berlin zu schließen und gleichzeitig der sozialistischen Regierung in Griechenland mit einem Stopp der nächsten Kreditrate zu drohen.

Für Schäuble besteht der wesentliche Vorteil des ESM darin, dass er nicht auf EU-Recht beruht, sondern auf einem intergouvernementalen Vertragswerk der Euro-Staaten untereinander. Hinzu kommt, dass Deutschland innerhalb des ESM ein faktisches Veto-Recht hat. Das EU-Parlament und die EU-Kommission sind in die Entscheidungen der ESM-Gremien nicht eingebunden. Schäuble mißtraut der Kommission. Nicht zu unrecht. Bei der Durchsetzung des verschärften Stabilitätspaktes versagt die Kommission auf ganzer Linie. Die Kommission läßt die Sünder laufen. Eigentlich ist die EU-Kommission nach den EU-Verträgen die Hüterin des Rechts. Doch tatsächlich biegt sie das Recht bis zur Unkenntlichkeit.

Dabei sollten mit automatischen Sanktionen gegen Defizitsünder die Lehren aus der Euro-Schuldenkrise 2010 gezogen werden. Eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild sollte jedes Land in seine Verfassung schreiben. Heute liegt der Schuldenstand in der Eurozone über 90 Prozent der Wirtschaftskraft und damit weit oberhalb des Maastricht-Kriteriums von 60 Prozent.

Doch trotz des berechtigten Misstrauens Schäubles gegen die Machtphantasien der Juncker-Kommission ist der Weg eines weiteren Ausbaus des ESM der falsche Weg. Schäubles Weg führt zwar nicht zu einer schnellen Vergemeinschaftung der Schulden, aber zu einer schrittweisen. Zwar kann er sich damit brüsten, die Vergemeinschaftung der Schulden durch Euro-Bonds verhindert zu haben, doch der Preis dafür sind weitere Zentralisierungsschritte an anderer Stelle. Junckers Investitionsplan gehört dazu, auch die drohende Zentralisierung der Einlagensicherung der Sparer, und erst recht die steigende Machtfülle der EZB im Dauerkrisenmodus.

Die Folge: Wo persönliche Haftung notwendig ist, wird die kollektive Verantwortungslosigkeit befördert. Wo Strukturreformen vor Ort notwendig wären, werden diese durch billiges Geld der EZB hinausgezögert. Und wo private Investitionen notwendig sind, werden diese durch Subventionen aus dem fernen Brüssel ersetzt. Als ob es in Spanien, Portugal und Griechenland nicht schon genug Autobahnen gäbe, über die niemand fährt.

Der politische Konstruktivismus ist sowohl in den Köpfen der EU-Kommission falsch, als auch in den Köpfen der Bundesregierung. Beides führt zu Verschwendung, Ineffizienz und Bürokratie, ohne dass dies dauerhaft den Wohlstand in den jeweiligen Ländern fördert. Die Wachstumsschwäche heute ist die Korrektur der künstlich erzeugten Wachstumsstärke von gestern. Das Wachstum in Südeuropa wurde zu Beginn der Euroeinführung durch billige Zinsen auf Sand gebaut und durch öffentliche Investitionsprogramme zusätzlich verzerrt. Das konnte und kann nicht gutgehen. Diese Fehllenkung von Kapital hat private Investitionen verdrängt, Preise steigen lassen und Korruption befördert.

Eine Agenda für die Eurozone müßte das Haftungsprinzip bei Staaten, Banken und Unternehmen wieder hart durchsetzen. Es wäre eine Rückkehr zum Maastricht-Vertrag, der eine Haftung für die Schulden eines anderen Landes ausschließt. So würde auf einen Schlag die Schuldenaufkaufprogramme der EZB beendet und Zinsdifferenzen wieder innerhalb des Euroraums ermöglicht. Der Europäische Stabilitätsmechanismus wäre dadurch obsolet. Ihn stattdessen dauerhaft zu institutionalisieren, bedeutet letztlich, dass die Schuldenvergemeinschaftung in der Euro-Zone immer weitergeht. Die Haftungsbegrenzung Deutschlands auf 190 Milliarden Euro ist daher nicht auf Dauer, sondern wird durch andere Instrumente immer weiter ergänzt. Mit der Durchsetzung des Haftungsprinzips müßte die Austrittsmöglichkeit aus dem Euro vertraglich geregelt werden, um damit einen atmenden Währungsraum zu schaffen. Wer sich nicht an die gemeinsamen Regeln halten will oder kann muss auch die Möglichkeit haben auszutreten.

Vielleicht müsste man auch eine Regelung verankern, die den Ausschluss von Mitgliedsstaaten aus der Währungsunion ermöglicht. Wer dauerhaft die Regeln verletzt, alle anderen im Währungsraum damit gefährdet, kann nicht erwarten, dass der Rest diesem Treiben dauerhaft zuschaut. Wahrscheinlich wäre dies die effektivste Schuldenbremse für alle. Sie würde nämlich auch diejenigen disziplinieren, die sich vom billigen Geld und der Verantwortungslosigkeit infizieren lassen. Letztlich ist der Währungsraum wie ein Club, der gemeinsame Regeln kennt. Wie in einem Verein können die Mitglieder nicht akzeptieren, wenn ein Mitglied die Grundsätze des Vereins dauerhaft verletzt. Geht es nicht freiwillig, dann wird es nach festgelegten Regeln ausgeschlossen. Das ist nicht unsolidarisch, sondern ganz im Gegenteil: es dient dem dauerhaften Erhalt der gemeinsamen Ziele.

Erstmals erschienen auf Tichys Einblick.

Von Frank Schäffler und Clemens Schneider.

Mit diesem Text starten wir unsere Kampagne für Freihandel. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Kampagnen-Website unter http://freetrade.world/de/

1.  Freihandel: der Motor einer humaneren Welt

Präsident Trump macht Freihandel für den Verlust von Arbeitsplätzen verantwortlich. Ein breites Bündnis linksgerichteter Organisationen in Europa sieht mit dem Freihandel alle Verbraucherschutz-Standards kollabieren. Das sind Ablenkungsmanöver zum Schutz von Privilegien einiger weniger. Dass es uns heute weltweit, in Europa und Deutschland so gut geht wie noch nie in der Geschichte, ist wesentlich ein Verdienst der zunehmenden Liberalisierung des Welthandels.

2. Freihandel schafft Frieden

Je intensiver Völker und Staaten über den Handel miteinander verbunden sind, umso unwahrscheinlicher wird es, dass sie miteinander Krieg führen. Der Handel steigert die gegenseitige Abhängigkeit. Durch die wirtschaftliche Verflechtung entsteht in der Bevölkerung immer mehr Widerstand gegen Konflikt und Krieg. Keiner hat ein Interesse daran, aufgrund politischer Aggressionen seine Waren nicht mehr verkaufen oder andere Waren nicht mehr zu günstigen Preisen erwerben zu können. Propaganda gegen den Feind verfängt nicht mehr, wenn man ihn kennt und mit ihm in Geschäftsbeziehungen steht. Immer mehr Handel zwischen den Staaten treibt den Preis für Krieg beständig in die Höhe. Zugleich erhöht sich der Wohlstand durch Handel viel schneller und nachhaltiger als durch Eroberung.

3. Freihandel ist fairer Handel

Handelsbeschränkungen in Form von Zöllen, aber auch von Standards und Regulierungen, verschaffen einigen wenigen Einheimischen Vorteile gegenüber Fremden. Gerade die Gruppen, die am besten organisiert sind, nutzen ihren politischen Einfluss, um sich vor der Konkurrenz jenseits der Grenze zu schützen. Es sind oft Großkonzerne und Großgewerkschaften, die sich durch protektionistische Politik diese Privilegien sichern. Dagegen ermöglicht Freihandel jedem Anbieter und jedem Konsumenten Zugang zum Markt. Er verhindert Diskriminierung und ermöglicht jedem Marktteilnehmer eine Chance, unabhängig von seiner Herkunft, seinem Geschlecht, seiner Meinung oder seiner gesellschaftlichen Stellung.

4. Freihandel hilft den Schwachen

Eine der Gründergestalten der Sozialen Marktwirtschaft, Franz Böhm, bezeichnete den Wettbewerb einmal als „das genialste Entmachtungsinstrument der Geschichte“. Diese Beobachtung gilt auch für den Freihandel. Wer reich ist, kann sich auch höhere Preise leisten. Von Handelsbeschränkungen sind am stärksten die Geringverdiener, die mittelständischen Unternehmen, die einfachen Bürger betroffen. Sie müssen die höheren Preise bezahlen und finanzieren durch ihre Steuern die Subventionen für die wenigen Privilegierten mit. Alle müssen zurückstecken, damit einige wenige einen Vorteil haben. Dahingegen ist Freihandel vor allem für die Starken eine Gefährdung, weil er den Schwachen eine Chance zum Aufholen bietet – im eigenen Land und auf der ganzen Welt. Wer Marktmacht brechen will, muss über Freihandel den Wettbewerbsdruck erhöhen.

5. Freihandel stärkt das Individuum

Freihandelsgegner argumentieren, man müsse „unsere Industrie“ schützen oder „unsere Standards“ durchsetzen. Dahinter steckt das antiquierte Denkschema von „wir gegen die“, der Kollektivismus und Nationalismus, der die Welt so oft ins Unglück gestürzt hat. Der Freihandel dagegen ist blind gegenüber Nationen, einzelnen Wirtschaftszweigen oder irgendeinem anderen Kollektiv. Vor ihm zählt nur die kleineste Einheit im Wirtschaftsleben: das Individuum. Wo er herrscht, muss sich kein Individuum einem größeren Wir unterordnen. Der Freihandel lässt zu, dass die einzelnen Vertragsparteien entscheiden, welche Waren und Dienstleistungen sie kaufen und verkaufen. Freihandel ist eine kosmopolitische Idee. Es überrascht nicht, dass in der gegenwärtigen Renaissance nationalistischer Ideen der Freihandel stark in die Defensive gerät, war er doch immer ein Motor der Entnationalisierung.

6. Freihandel ist die beste Entwicklungshilfe

Inzwischen hat sich fast überall die Erkenntnis durchgesetzt, dass es weder hilft, die Machthaber und Bürokratien in Entwicklungsländern durch finanzielle Unterstützung zu stützen, noch einheimische Märkte durch eine Flut von Hilfsgütern zu zerstören. Die größte Chance für die ärmeren Länder dieser Welt liegt darin, dass wir ihnen unsere Märkte öffnen. Dass seit 1990 der Anteil der Weltbevölkerung, die in extremer Armut lebt, von 37 auf unter 10 Prozent zurückgegangen ist, liegt wesentlich an der seit dieser Zeit vorangeschrittenen weltweiten Liberalisierung des Handels. Seit 2001 bzw. 2009 hat die EU zwar ihre Märkte bereits für die etwa 50 ärmsten Länder der Welt komplett geöffnet. Doch es gibt noch eine Vielzahl von Hürden, die Produzenten und Händler aus diesen Ländern überwinden müssen. Regulierungen und Standards, die Monat für Monat mehr werden, machen es für sie zum Teil unmöglich, ihre Produkte hierzulande anzubieten. Auch das gehört zum Freihandel: der Abbau von Schranken, die dadurch entstehen, dass kleine Gruppen ihre Vorstellungen über Gesetze und Regulierungen anderen aufdrängen.

7. Freihandel ermöglicht mehr Teilhabe

Ludwig Erhard bezeichnete den Versuch, den Handel einzuschränken, als „puren Egoismus“. Freihandel schafft eine Vielzahl von Gelegenheiten für Menschen, die bisher von der Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand und Fortschritt ausgeschlossen waren, auch von diesen Vorteilen zu profitieren. Für die einen werden Produkte und Dienstleistungen günstiger, weil es ein breiteres Angebot und mehr Konkurrenz gibt. Für die anderen ergeben sich neue Gelegenheiten, Geld zu verdienen, indem sie sich neue Märkte erschließen. Dadurch werden auch Ressourcen freigesetzt, die anderswo eingesetzt werden können: Hierzulande kann vielleicht einer für eine nachhaltige Investition sparen, während in einem Entwicklungsland jemand die finanziellen Möglichkeiten bekommt, die Bildung seiner Kinder zu finanzieren. Wohlstand und Fortschritt sind dann nicht mehr ein Privileg kleiner Gruppen, sondern für alle da.

8. Freihandel fördert Wohlstand

Indem Barrieren abgeschafft werden, ergeben sich ganz neue Möglichkeiten, Arbeitskraft, Talent und Ressourcen zu kombinieren. Je leichter es wird, auch über Grenzen hinweg mit anderen zu kooperieren, umso schneller können Innovationen entstehen. Es entstehen mehr und bessere Produkte zu geringeren Preisen. Es erschließen sich neue Absatzmärkte und so entstehen auch neue Arbeitsplätze. Dabei steigt nicht nur die Quantität der Produkte, sondern auch die Qualität. Gerade im Blick auf Anliegen wie menschenwürdige Arbeitsbedingungen und umweltschonende Produktionsmethoden besteht inzwischen ein hoher Anspruch in vielen entwickelten Staaten. Wenn westliche Märkte auch Anbietern aus Entwicklungsländern offenstehen, wächst der Druck auf sie, diesen Vorstellungen zu entsprechen. Besser und zielgenauer als jedes Programm internationaler Organisationen kann der Druck der Konsumenten zu einer Verbesserung der Arbeits- und Umweltbedingungen in Entwicklungsländern beitragen.

9. Freihandel ist ein Prozess des Fortschritts

Der Abbau von Handelsschranken war immer ein steiniger Weg. Das erste Freihandelsabkommen wurde 1860 auf Anregung von Richard Cobden zwischen England und Frankreich formuliert. Es schaffte nicht alle Zölle und Handelsbeschränkungen auf einen Schlag ab, sondern reduzierte diese sukzessive. Auch heute geht es nicht um alles oder nichts, sondern um ein permanentes Reduzieren von Handelshemmnissen. Dabei muss man natürlich manchmal Kompromisse machen. Auch Handelsabkommen und WTO-Vereinbarungen haben mancherlei Schwachstellen. Aber jeder Schritt zu einem freieren Handel ist wichtig. Und unsere demokratischen Institutionen erlauben uns ja zum Glück auch, aus Fehlern zu lernen, so dass wir immer bessere Abkommen schließen können. Die Geschichte der Globalisierung zeigt: diese vielen kleinen Schritte in die richtige Richtung sind Teil eines Fortschritts, der am Ende allen zugutekommt.

10. Auf die Straße für den Freihandel!

Im 19. Jahrhundert gab es, zunächst in Großbritannien, dann auch in ganz Europa, eine Massenbewegung für den Freihandel. Gerade die einfachen Leute, die Arbeiter und kleinen Unternehmer gingen auf die Straße, um gegen Zölle und Handelshemmnisse zu protestieren. Wer heute die Macht kleiner Interessengruppen einschränken will; wer den Armen hierzulande und in aller Welt neue Chancen ermöglichen will; wer etwas gegen Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit und Konflikte tun will – der muss auch heute wieder für den Freihandel auf die Straße gehen. Ein Ende der Abschottungspolitik, nicht nur durch Zölle und Subventionen, sondern auch durch Regulierungen und Standards, kann diese Welt ein Stück besser machen. Es wären Meilensteine auf dem Weg zu jener Welt, die sich Richard Cobden vor 170 Jahren erträumte, als er den Anhängern seiner Freihandelsbewegung zurief: „Ich sehe, dass das Freihandelsprinzip die moralische Welt bestimmen wird wie das Gravitationsprinzip unser Universum: indem es Menschen einander nahebringt; indem es den Gegensatz der Rassen, Bekenntnisse und Sprachen beseitigt; indem es uns in ewigem Frieden aneinander bindet …, wenn die Menschheit erst eine Familie geworden ist und Mensch mit Mensch aus freien Stücken die Früchte seiner Arbeit brüderlich austauscht.“