Photo: Cannabis Culture from Flickr (CC BY 2.0)

Der Kern der Freiheitsidee ist das individuelle Eigentum. Und die Marktwirtschaft ist die Gesellschaftsordnung der individuellen Freiheit. Beides bedingt sich: Die Marktwirtschaft kann nicht ohne das individuelle Eigentum existieren und das individuelle Eigentum kann nur durch einen Ordnungsrahmen der Marktwirtschaft gesichert werden. Marktwirtschaft ist die Verteilung von Macht auf viele. Nicht der Einzelne bestimmt über viele, sondern die Vielen entscheiden in einer Marktwirtschaft für sich selbst, was sie kaufen, nutzen oder konsumieren. Die Marktwirtschaft ist aber noch viel mehr. Eine Marktwirtschaft ist ein non-zentralistisches Entdeckungsverfahren. Einige treffen die richtigen Entscheidungen, andere wiederum nicht. Die Fehler der Einzelnen betreffen nicht alle, sondern wenige. Dagegen müssen Fehler und falsche Entscheidungen in einer Planwirtschaft zentralistisch von vielen ausgebadet werden.

Dieser Eigentumsbegriff geht jedoch über Haus, Auto und Yacht hinaus. Das grundlegendste Eigentum ist der „Besitz“ an sich selbst. Es ist das ausschließliche Recht jedes Menschen, über seinen Körper frei von Zwangsmaßnahmen von außen zu bestimmen. Denn kein Mensch, keine Gruppe, keine noch so demokratisch gewählte Mehrheit und auch kein Staat haben das Recht, Menschen zu zwingen, auf eine bestimmte Art und Weise glücklich zu sein. Wenn eine menschliche Handlung, die keinen anderen beeinträchtigt, dennoch von einer Mehrheit oder einer von der Mehrheit legitimierten Regierung oder einem Parlament eingeschränkt oder sogar untersagt wird, dann ist die Freiheitsidee in ihrem Kern bedroht.

Dabei ist es völlig unerheblich, ob eine Entscheidung effizient für die Gesellschaft als Ganzes ist. Die Verfügungsgewalt über sich selbst, ist nicht einem höheren gesellschaftlichen Ziel geschenkt, sondern nur einem: Dem Wunsch des Einzelnen seinen eigenen Zielen und Glücksvorstellungen zu folgen.

In der Konsequenz heißt dies: solange jemand andere nicht schädigt oder in deren Eigentum eingreift, kann dieser mit seinem Eigentum machen was er will. Er kann sich sogar aus der Sicht der Mehrheit selbst schädigen. Seine Motive können von anderen, einer Gruppe, der Regierung oder dem Parlament als falsch interpretiert werden, dennoch haben diese kein Recht, über ihn zu bestimmen und in sein Eigentum einzugreifen.

Genau darum geht es auch in der aktuellen Diskussion um die Legalisierung oder die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums. Jeder sollte es in eigener Verantwortung konsumieren dürfen, solange er nicht in das Selbsteigentum oder das Eigentum eines anderen eingreift. Nicht die „Volksgesundheit“ ist der Maßstab, sondern der Einzelne. Auch wenn eine Mehrheit in der Gesellschaft oder im Parlament das Rauchen von Tabak oder Cannabis für gesellschaftlich schädlich oder vielleicht sogar für zu teuer hält, heißt das noch lange nicht, dass der Einzelne seinen persönliche Nutzen eines Genusses im Heute aufgeben muss, um einem höheren gesellschaftliche Ziel im Morgen zu folgen.

Die Selbstschädigung des eigenen Körpers ist ja nicht auf Rauschmittel beschränkt. Wer ohne Helm Fahrrad oder Ski fährt, läuft auch Gefahr, dass er stürzt und dauerhafte Schäden behält. Und wer freies Klettern ohne Sicherung mag, geht auch das Risiko ein, dass er abstürzt. Es sind individuelle Entscheidungen mit Chancen und Risiken. Man kann heil am Ziel ankommen oder auch nicht. Wenn nicht, dann ist das Argument der Kollektivisten meist, dass die Gesellschaft der Vielen über die gesetzlichen Sozialversicherungen die individuell verursachten Kosten übernehmen muss. Doch muss sie das? Wohl nur im real existierenden Unfall-, Kranken- und Rentenversicherungssystem, wo die persönliche Verantwortung über Jahrzehnte atomisiert wurde. Statt das Eigentum an sich selbst durch Mehrheitsbeschluss anzugreifen, sollten Freiheitsfreunde sich lieber für mehr Eigenverantwortung in den Sozialsystemen einsetzen. Das wäre die freiheitliche Antwort. Nur wer Risiken nicht kollektivieren kann, sondern die Verantwortung für eigenes Handeln trägt, ist frei, weil er nicht das macht, was er anderen vorwirft – in das Eigentum anderer einzugreifen.

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