Von Norbert Häring.
Am Faschingsdienstag den 13. Februar hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel in zweiter Instanz über mein Begehren zu urteilen, den Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu begleichen. Das Gericht ließ sich offenbar von dem besonderen Datum zu argumentativen Bocksprüngen inspirieren. Im Folgenden die Highlights der nun zugestellten Urteilsbegründung.

In einer Zeit, in der der Ruf der Marktwirtschaft immerzu schlechter wird, bedarf es einer Erinnerung an die fortschrittliche Reformpolitik, um die Weichen in Zukunft wieder richtig zu stellen. Rainer Zitelmann hat eine klare Antwort auf die Probleme der Gegenwart: Mehr Kapitalismus wagen.

Donald Trump macht ernst und zettelt einen Handelskrieg mit Europa an. Anstatt wiederum erbost und genauso schädlich mit eigenem Protektionismus zu antworten, sollte sich die EU auf Ihre Wurzeln besinnen. Und diese liegen im Freihandel.

Von Alexander Fink und Kalle Kappner.
Die gemeinsame Währungspoltik im Euroraum sorgt für einen einheitlichen Leitzins. Das führt zu großen Problemen, denn die Volkswirtschaften der Eurozone sind zu heterogen dafür. Während er für die einen zu niedirg ist, ächzen die anderen unter der Höhe des EZB-Zinses. Der sogenannte Taylor-Zins macht das Dilemma deutlich.

Von Roland Vaubel.
Es war zu erwarten, dass das Projekt einer europäischen Einlagensicherung nach der Bundestagswahl wiederbelebt werden würde. Auch Wolfgang Schäuble war ja schon vor der Wahl für diese Ideen aufgeschlossen gewesen. Bis zum Sommer wollen die Finanzminister der Eurozone die Bedingungen festlegen, unter denen die Einlagensicherung beginnen kann und soll.

Von Helge Gondesen.
Der heutige Umfang der Öffentlichen führt faktisch dazu, Private bei der Verbreitung ihrer Inhalte deutlich zu behindern. Die vom Grundgesetz und den Menschenrechten garantierte Freiheit der Verbreitung von Meinungen ist nachhaltig nur möglich, wenn eine wirtschaftliche Tragfähigkeit hergestellt werden kann. Und gerade dies behindern die Öffentlichen.