Photo: Mehr Demokratie from flickr (CC BY-SA 2.0)

Der Tag der Deutschen Einheit erinnert uns an eines der schönsten Ereignisse der deutschen Geschichte. Freiheit obsiegte über den Stacheldraht, Marktwirtschaft über den Sozialismus und die Demokratie über das SED-Zentralkomitee. An so einem Tag ist es schon ein Treppenwitz der Geschichte, wenn in einem der neuen Bundesländer, nämlich in Thüringen, sich jetzt – 25 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer – eine Regierung unter Führung der SED-Nachfolgepartei anschickt zu regieren. Das ist eigentlich unfassbar!

Der Tag der Deutschen Einheit sollte aber auch den Blick auf unsere parlamentarische Demokratie lenken. Auch dort ist nicht alles Gold was glänzt. Denn der Deutsche Bundestag ist schon längst nicht mehr der Ort der Gesetzgebung oder der Kontrolle. Die Gesetzentwürfe sowieso, aber oftmals auch die Parlamentsanträge werden von den Ministerialbeamten geschrieben. Bei den Gesetzentwürfen kommt es vor, dass sich Branchenverbände mit konkreten Gesetzesinitativen direkt an das Ministerium wenden. Das Ministerium hebt oder senkt dann den Daumen, ob es ein Gesetz macht oder nicht. Einzige Ausnahme: geht es um fiskalische Interessen, dann entscheidet das Finanzministerium selbstherrlich.

Aber auch Anträge der Fraktionen werden von den Ministerien geschrieben. So wurde der gemeinsame Antrag von CDU/CSU und FDP zur Bankenunion (Bankenunion – Subsidaritätsgrundsatz beachten, DS 17/10781 vom 25.09.2012) komplett vom Finanzministerium geschrieben. Dabei ging es um das Verhandlungsmandat, das der Bundestag der Bundesregierung mit auf den Weg gab, um die Bedingungen einer europäische Bankenaufsicht unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank zu regeln.

Es klingt ein wenig absurd, wenn die beiden Fraktionen in ihrem Antrag schreiben: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen dafür einzusetzen…“, wenn die Ministerialbürokratie dies selbst formuliert hat.

Es wäre zu kurz gesprungen, wenn dieser Sachverhalt lediglich auf die Koalition von Union und FDP reduziert würde. Das unter Finanzminister Peer Steinbrück geführte Finanzministerium hat in der Zeit der Großen Koalition 2005 bis 2009 sogar ganze Gesetzentwürfe von externen Beratern schreiben lassen. So ist das Finanzmarktstabilisierungsgesetz von der Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP geschrieben worden.

Es kommt sogar vor, dass die parlamentarischen Anfragen an die Regierung von den Beamten in den Ministerien formuliert werden. Das hat den Vorteil, dass der Regierungsbeamte die Antworten schon kennt. Im Gesetzgebungsverfahren bleibt dem Abgeordneten oftmals nur die Formulierung eines höheren oder niedrigeren Schwellenwertes, eines späteren Inkrafttretens des Gesetzes oder einer moderateren Stichtagsregelung. Darüber wird wochenlang gefeilscht und gestritten. Das Plenum des Parlaments ist jedoch nicht der Ort des Diskurses unterschiedlicher Meinung, sondern die öffentliche Verlautbarung der unterschiedlichen Meinungen.

Vielleicht sollte der Tag der Deutschen Einheit als Beginn einer Debatte verstanden werden, unsere parlamentarische Demokratie neu zu denken und ihr durch Volksinitiativen und Volksentscheide nach Schweizer Vorbild eine Gegenmacht entgegenzustellen, um sie auf Trab zu halten. So wie es der Schweizer Dichter Gottfried Keller in seiner Novelle „Das Fähnlein der sieben Aufrechten“ schrieb:„Keine Regierung und keine Bataillone vermögen Recht und Freiheit zu schützen, wo der Bürger nicht imstande ist, selber vor die Haustüre zu treten und nachzusehen, was es gibt.“

Dieser Beitrag erschien zuerst im Newsletter von Frank Schäffler, der hier abonniert werden kann.