Photo: Mike Reid from Flickr (CC BY 2.0)

Von David Bier, Analyst beim Center for Global Liberty and Prosperity des Cato Institute in Washington D. C. Der Artikel erschien erstmals in der New York Times am 27. Januar 2017.

Präsident Donald Trump hat vor kurzem angeordnet, für 90 Tage nahezu jegliche Form des Zuzugs aus sieben muslimischen Ländern zu unterbinden, einschließlich Syrien und Irak. Die Anordnung des Präsidenten bietet auch die Möglichkeit, den Einreisestopp auf unbegrenzte Zeit zu verlängern. Diese Anordnung ist illegal. Vor mehr als 50 Jahren wurde vom US-Kongress beschlossen, dass es illegal ist, Immigranten aufgrund ihres Herkunftslandes zu diskriminieren.

Vor dieser Gesetzesänderung gab es in den USA eine lange und beschämende Zeit, in der Menschen aufgrund ihrer Herkunft an der Zuwanderung gehindert wurden. Ende des 19. Jahrhunderts wurden alle Chinesen und nahezu alle Japaner ausgeschlossen. Wenig später sogar alle Asiaten aus der sogenannten „Asiatischen Sperrzone“. 1924 verabschiedete der Kongress dann das „Herkunftsland-System“, mit dem Einwanderung systematisch auf westliche Länder getrimmt wurde, und das die meisten Osteuropäer, sowie nahezu alle Asiaten und Afrikaner ausschloss.

Trump scheint mit seinen Verordnungen eine Neuauflage dieser Sperrzone zu planen. Er hat allerdings ein Problem: Der “Immigration and Nationality Act” von 1965 verbietet jegliche Diskriminierung gegenüber Einwanderern aufgrund ihres Herkunftslandes. Der Beschluss ersetzte das alte, von Vorurteilen geprägte System von 1924 und gab Menschen aus jedem Land die gleiche Chance auf Einwanderung. Als Präsident Lyndon B. Johnson das Gesetz unterschrieb sagte er, damit sei “ die harsche Ungerechtigkeit” der Herkunftslandquoten endlich beseitigt.

Donald Trump behauptet allerdings, dass er trotzdem rechtmäßig diskriminieren könne. Er verweist dabei auf ein Gesetz von 1952, welches dem Präsidenten erlaubt, den Zuzug von “jeglicher Klasse von Ausländern” zu beschränken, die aus seiner Sicht eine Gefährdung der Interessen der USA darstellen. Doch der Präsident ignoriert hierbei freilich, dass auch diese Kompetenz mit dem Beschluss von 1965 eingeschränkt worden ist. Hier wird unmissverständlich festgehalten, dass bei der Vergabe von Immigrations-Visa keine Person aufgrund von “Rasse, Geschlecht, Nationalität, Geburtsort oder Wohnort” diskriminiert werden dürfe. Ausnahmen können einzig vom Kongress gemacht werden, wie etwa bei den Sonderrechten für kubanische Flüchtlinge. Mit dem Gesetz von 1965 wollte der Kongress nicht nur Immigranten, sondern auch die eigenen Bürger schützen, die damit das Recht bekamen, ihre Familienmitglieder nachzuholen, oder ausländische Partner zu heiraten ohne grundloser Diskriminierung ausgesetzt zu sein.

Trump wird vielleicht versuchen, Diskriminierung aufgrund des Herkunftslandes wiedereinzuführen, indem er zwischen der “Erteilung des Visums” und dem “Eintritt des Immigranten” unterscheidet. Aber das ist unsinnig: Immigranten können kein rechtlich gültiges Visum bekommen, wenn sie von der Einreise ausgeschlossen sind. Dementsprechend gilt das Gesetz von 1952 sowohl für die Einreise als auch für das Visum. Das erkennt auch die Anordnung von Trump an.

Das Diskriminierungsverbot gilt jedoch nur für Immigranten. Laut Gesetz gelten in den USA als Immigranten nur Personen, die einen permanenten Aufenthaltsstatus in den USA zugesprochen bekommen. Besucher auf Zeit hingegen, wie zum Beispiel Gastarbeiter, Studenten, Touristen und selbst Flüchtlinge, könnten dementsprechend trotzdem an der Einreise gehindert werden. Das Gesetz von 1965 schließt zudem Diskriminierung aufgrund von Religion nicht aus – was Trumps ursprünglicher Vorschlag war.

Amerikanische Präsidenten haben ihre Macht dutzende Male genutzt, um unter Anwendung des Gesetzes von 1952 bestimmte Gruppen von Ausländern auszuschließen. Aber noch kein Präsident hat jemals sämtliche Angehörigen einer Nation von der Zuwanderung ausgenommen. Am häufigsten wird in Kommentaren auf die Geiselnahme in der amerikanischen Botschaft in Teheran 1980 Bezug genommen, als Präsident Carter bestimmte Iraner mit einem Einreiseverbot belegte. Das Einreiseverbot zielte jedoch hauptsächlich auf Studenten, Touristen und Besucher auf Zeit.  Zudem hatte die Anordnung eine ganze Reihe von Ausnahmen aus humanitären Gründen. Auch 1980 wurden iranische Immigranten weiterhin zugelassen.

Gerichte mischen sich in den USA selten in Einwanderungsangelegenheiten ein. Das Diskriminierungsverbot haben sie allerdings mehrfach bekräftigt. In den 90er Jahren zum Beispiel hatte die US-Regierung beschlossen, dass Vietnamesen, welche nach Hongkong geflohen waren, nach Vietnam zurückkehren mussten, um ein Immigrations-Visum zu beantragen. Antragsteller aus anderen Ländern konnten das hingegen von überall aus machen. Ein bundesstaatliches Berufungsgericht stoppte damals den Beschluss.

In diesem Fall hatte die Regierung noch nicht einmal versucht zu behaupten, dass das Gesetz von 1952 eine entsprechende Diskriminierung zulassen würde. Das Gericht wies damals deren Begründung zurück, dass die plausible Verbindung der Anordnung mit temporären außenpolitischen Maßnahmen rechtfertigen könne, das Gesetz zu ignorieren. Man kann damit rechnen, dass die Regierung Trump genau dieses Argument auch anführen wird. Das Gericht schrieb damals: “Wir können nicht eine gesetzliche Bestimmung umschreiben, die ausdrücklich keine Ausnahmen oder Einschränkungen vorsieht.”

Um die Situation aufzulösen, änderte der Kongress das Gesetz im Jahr 1996 dahingehend, dass Bedingungen bezüglich Verfahren und Ort des Antrags auf Immigration nicht mehr als Diskriminierungen gewertet werden  können. So bleibt immer noch sehr viel Raum dafür, dass die Regierung Schaden anrichten kann. Durch die Gesetzesänderung hat der Kongress allerdings deutlich gemacht, dass er immer noch beabsichtigt, dem Diskriminierungsverbot ein gewisses Gewicht beizumessen. Ein vom Präsidenten verabschiedetes pauschales Verbot von Migration aufgrund von Nationalität wäre demnach immer noch illegal.

Die Gerichte haben einen gewissen Interpretationsspielraum in wiefern Diskriminierung zulässing ist. Wenn Donald Trump allerdings Menschen aus einer gesamten Region die Einreise verbietet, dann würde damit die Idee des Kongresses von  einer legalen Zuwanderung ohne Diskriminierung aushebeln. Ein Berufungsgericht unterband Präsident Obamas Anordnungen, die Millionen von illegalen Einwanderern vor der Abschiebung bewahren sollten. Und zwar deshalb, weil er damit den Kongress umgehen wollte. Kann es einen gewissen Ermessensspielraum geben? Natürlich. Aber kann der Ermessensspielraum so weit gehen, ein Gesetz umzuschreiben? Nicht mit der amerikanischen Verfassung.

Veröffentlicht auf der Website des Cato Institute, deutsche Übersetzung von Maximilian Wirth.

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