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Schon einmal hat ein US-Präsident durch unilaterales Handeln die Welt grundlegend verändert. Vor 47 Jahren, am 15. August 1971, kündigte der damalige US-Präsident Richard Nixon in einer Fernsehansprache die Einlösepflicht von Dollar-Reserven anderer Notenbanken in Gold durch die US-Notenbank FED auf. Die Kosten des Vietnamkrieges wuchsen Amerika über die Ohren. Wie immer in der Währungsgeschichte wurde dies durch eine Inflationierung der Geldmenge finanziert. Letztlich wurde der Vietnamkrieg also durch die Teilnehmer am Bretton-Woods-Abkommen bezahlt, die ihre Dollar-Reserven nicht mehr in Gold einlösen konnten. Seitdem gibt es keinen Anker mehr: Die Notenbanken steuern die Geldmenge ihres Währungsraumes nach eigenen Regeln. Letztlich beruhen Währungen heute nur noch auf dem Vertrauen in die Politik der Notenbanken und die Politik der jeweiligen Regierungen. Dass dieses Vertrauen schnell schwinden kann, sieht man dieser Tage in der Türkei.

Bis zu Nixons Fernsehansprache galt die Nachkriegsgeldordnung, die zum Ende des 2. Weltkrieges im amerikanischen Bretton Woods beschlossen wurde. Darin sicherten die USA allen teilnehmenden Staaten zu, Dollar-Reserven anderer Notenbanken jederzeit in Gold einzulösen. Als Kurs wurden 35 Dollar je Feinunze Gold festgelegt. Nach heutigem Kurs entspricht dies rund 1.180 Dollar je Feinunze Gold, dem 34-fachen Wert. Oder anders ausgedrückt: Der Dollar hat seit der Festlegung im Jahr 1944 97 Prozent seines Wertes eingebüßt. Anderen Währungen ging es nicht wesentlich besser. Die Deutsche Mark hat bis zu ihrer Aufgabe 1999 rund 85 Prozent ihres Wertes verloren.

Das heutige Teilreservesystem, bei dem Geld fast nur durch Kreditvergabe der Banken produziert wird und die Notenbanken dies indirekt durch geldpolitische Maßnahmen wie der Festlegung eines Mindestreservesatzes, eines Leitzinses und anderer Maßnahmen steuern, sollte eigentlich Vertrauen schaffen. Die Folge ist jedoch ein sehr fragiles Währungssystem, das zu einem massiven Anstieg der Verschuldung geführt hat. Allein in den letzten 10 Jahren sind die weltweiten Schulden von 178 Billionen US-Dollar auf 247 Billionen US-Dollar (+39 Prozent) angestiegen. Die Welt ist mit 318 Prozent zur weltweiten Wirtschaftsleistung verschuldet. In der gleichen Zeit ist jedoch die weltweite Wirtschaftsleistung lediglich um 25 Prozent gestiegen und beträgt heute 80 Billionen US-Dollar. Mit immer mehr neuen Schulden wurde also relativ gesehen ein geringeres Wirtschaftswachstum finanziert.

Die Aufkündigung des Bretton-Woods-Abkommens hat auch einen Wettlauf der Währungsräume zur Folge. Jede Seite wirft der anderen eine Manipulation der Währung vor. Donald Trump hat dies jüngst getan. „China, die EU und andere manipulieren ihre Währungen und Zinsen nach unten“. „Wie üblich“ habe es sein Land mit „ungleichen Wettbewerbsbedingungen“ zu tun, schrieb Trump auf Twitter. Das ist richtig und falsch zugleich. Richtig ist, dass die EZB den Zins in der Eurozone manipuliert. Der Leitzins ist seit langem bei Null und die EZB kauft seit geraumer Zeit Anleihen von Staaten und Unternehmen in einer Größenordnung von bald 2.500 Milliarden Euro. Damit sorgt sie dafür, dass die Finanzierungskosten von Staaten und Unternehmen in der Eurozone niedrig bleiben. Gleichzeitig wird aber dadurch auch der Außenwert des Euro zu anderen Währungen tendenziell reduziert und damit der Export von Waren, zum Beispiel nach Amerika, preiswerter. Dennoch ist der Vorwurf von Donald Trump auch falsch, weil er verlogen ist. Mindestens seit 1971 manipuliert die FED den Wert ihrer Währung. 10 Jahre nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers hat die US-Notenbank immer noch Anleihen im Wert von umgerechnet 3.300 Milliarden Euro in ihrer Bilanz. Die FED hat in der jüngsten Finanzkrise lediglich früher als die EZB angefangen, Anleihen zu kaufen und den Leitzins auf Null zu senken. Mit der Einleitung einer leichten Zinswende in den USA kommt jetzt die Anfälligkeit des gesamten Währungssystems wieder zum Vorschein. Die Leitzinserhöhungen der FED auf 2 Prozentpunkte und die Ankündigung von zwei weiteren Zinsschritten in diesem Jahr auf dann 2,5 Prozentpunkten sind der Versuch, langsam Luft aus der Geldblase zu lassen.

Wird die Luft aus der Blase gelassen, entweicht sie aber zuerst in der Peripherie, da Investoren ihre Gelder aus den für sie unsicheren Schwellenländern abziehen, um sie in den vermeintlich sicheren Hafen zu bringen. So entsteht ein Abwertungsdruck auf die Landeswährung gegenüber dem Dollar und anderen Währungen. Die Folge ist, dass die Länder mit einer massiven Erhöhung ihres Leitzinses reagieren, um die Kapitalflucht zu stoppen. Die Türkei hat inzwischen ihren auf 17,75 Prozentpunkte angehoben, scheut aber weitere Zinsschritte. In der Folge erhöhen sich mittelbar die Finanzierungskosten im eigenen Land, und damit können Investitionen schwerer mit neuen Schulden finanziert werden. Gleichzeitig geraten gesunde Unternehmen, wenn sie in Dollar verschuldet sind, in immer größere Finanzierungsschwierigkeiten, weil sie immer mehr türkische Lira aufwenden müssen, um die Dollarschulden zu bedienen. Wenn in dieser Situation die falschen politischen und wirtschaftlichen Weichen gestellt werden, wie aktuell in der Türkei, dann finden Anpassungsprozesse meist abrupt statt. Staaten, Banken und Unternehmen werden zahlungsunfähig und die eigene Währung kollabiert. Am Bosporus stehen wir kurz davor.

Das einseitige Handeln von Präsident Nixon vor 47 Jahren hat die Grundlage für die heutige Schuldenwirtschaft und die daraus folgenden Blasen gelegt, die jetzt wieder zu platzen drohen. Und wieder zeigt die Entwicklung, dass die von den Zentralbanken manipulierten Zinsen Investitionen anregen, die nur scheinbar gute Renditen abwerfen. In Wirklichkeit wird etwas produziert, wofür wir keine Verwendung haben. Millionen von Arbeitsstunden werden verschwendet – Millionen von Arbeitsstunden, die abgeleistet werden, ohne dass am Ende ein bleibendes Werk entsteht. Es macht keinen Unterschied, ob Sie für Blasen arbeiten oder in der Sonne liegen. Doch die falsche Geldpolitik sorgt dafür, dass Sie Überstunden machen, statt sich zu bräunen.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo by Art Wave on Unsplash

Von Dr. Alexander Fink, Universität Leipzig, Senior Fellow des IREF – Institute for Research in Economic and Fiscal Issues und Kalle Kappner, Promotionsstudent an der Humboldt-Universität zu Berlin, Research Fellow bei IREF, Fackelträger von Prometheus.

Staatsfonds verfügen über riesige Mengen Kapital und dadurch über großen Einfluss. Auch die deutsche Regierung ist besorgt, dass aggressive Staatsfonds sich in startegisch wichtige Unternehmen einkaufen können. Doch auch bei Regulierungen ist Vorsicht geboten. Am sinnvollsten ist es, Investitionen unbegrenzt zu erlauben, aber die Stimmrechte zu begrenzen.

2017 war hinsichtlich der Übernahme deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren ein Rekordjahr. Rund 870 deutsche Firmen wurden bei einem Transaktionsvolumen von fast 100 Milliarden Euro durch ausländische Anleger übernommen. Die Beliebtheit deutscher Unternehmen macht sich auch in der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen bemerkbar, deren durch Ausländer gehaltene Aktienanteil seit Jahren steigt und nun bei über 50 % liegt.

Unter den ausländischen Investoren befinden sich vermehrt Staatsfonds und -unternehmen, die mitunter Mehrheitsbeteiligungen anstreben. So kauften chinesische Investoren seit 2010 fast 200 deutsche Unternehmen. Das wachsende Engagement ausländischer Staatsfonds wirft die Frage auf, wie mit ausländischen Investoren umzugehen ist, die nicht primär profitorientiert handeln und im Wettbewerbsprozess nicht denselben Selektionsmechanismen unterliegen wie private Geldgeber. Zudem werfen Beteiligungen ausländischer Staatsfonds in sicherheitsrelevanten Industrien, etwa bei Netz- und Kommunikationsunternehmen, besondere Fragen auf.

Viele Kommentatoren sehen angesichts dieser Herausforderungen den Staat in der Pflicht und wollen diesen mit weitreichenden Veto-Befugnissen ausstatten – wie zuletzt Mitte 2017 im Rahmen einer Reform der Außenwirtschaftsverordnung geschehen. Derartige Eingriffsmöglichkeiten können jedoch zu ökonomisch ineffizientem Protektionismus genutzt werden und den offenen Kapitalmarkt untergraben. Besser wäre eine grundsätzliche Begrenzung des Anteils stimmrechtsfähiger Aktien, die ein ausländischer Staatsfonds halten kann. So wird ein allzu starker Einfluss strategisch agierender Staatsfonds auf die Geschäftspolitik deutscher Unternehmen verhindert, während renditeorientierte Staatsfonds weiterhin profitabel investieren können.

Offene Kapitalmärkte vorteilhaft

Viele Menschen begreifen intuitiv, weshalb freie Gütermärkte segensreich sind: Vom freiwilligen Tausch von Gütern und Dienstleistungen erwarten beide Seiten einen Vorteil. Beim Tausch von Vermögenswerten auf Kapitalmärkten gilt ebenso, dass sich beide Parteien von der Transaktion einen Vorteil versprechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tauschpartner unterschiedliche Nationalitäten haben. Grundsätzlich sollten deutsche Staatsbürger deshalb nicht davon abgehalten werden, Unternehmensanteile an Ausländer zu verkaufen – und umgekehrt.

In akuten makroökonomischen Krisensituationen kann es sinnvoll sein, den internationalen Kapitalverkehr einzuschränken, etwa wenn die Währung in Folge von Kapitalimporten stark aufwertet. Allerdings lässt sich aus der möglichen Vorteilhaftigkeit in Krisenzeiten keine Gültigkeit für ruhige Zeiten ableiten. In entwickelten Volkswirtschaften wie Deutschland ist das Risiko destabilisierender Kapitalimporte zudem äußerst gering.

Freier Marktzugang auch für Staatsfonds?

Zunehmend treten neben ausländische Privatpersonen auch ausländische Staatsfonds und -unternehmen als Käufer deutscher Vermögenswerte auf. Wie ist deren Engagement zu bewerten?

Grundsätzliche Probleme entstehen in dem Maße, in dem sich Staatsfonds nicht wie private, profitorientierte Akteure verhalten und genügend Anteile erwerben, um Einfluss auf die Geschäftspolitik der jeweiligen Unternehmen ausüben zu können. Da sie Verluste nicht zwingend vor Investoren rechtfertigen müssen und die Haftung für Verluste auf Drittparteien abwälzen können, unterliegen Staatsfonds geringerem Wettbewerbsdruck als private Anleger und können über längere Zeiträume ineffizient investieren.

Zunächst werden die direkten Kosten derartiger ineffizienter Investments zwar durch ausländische Steuerzahler getragen. Doch das Engagement nicht primär profitorientierter Staatsfonds auf dem deutschen Kapitalmarkt führt zusätzlich dazu, dass Ressourcen in Deutschland weniger effizient eingesetzt werden als möglich wäre – was sich wiederum in geringeren Löhnen und höheren Preisen bemerkbar macht.

Doch die Verhinderung von Ressourcenverschwendung im Inland wird wohl kaum rechtfertigen, deutschen Kapitaleignern den Verkauf an ausländische Staatsfonds pauschal zu verwehren. Stattdessen sollten Wege gefunden werden, Staatsfonds zu marktkonformem, also an möglichst profitablen Investitionen orientiertem Verhalten zu bewegen.

Allheilmittel Transparenz?

Während zu Transparenz angehaltene Entscheidungsgremien privater Unternehmen sicherlich stärkere Rücksicht auf die Profitinteressen ihrer Anteilseigner nehmen, ist nicht klar, weshalb transparent agierende Staatsfonds profitorientierter investieren sollten. Zwar werden sie stärkeren Druck verspüren, die Interessen der Öffentlichkeit, also ihrer „Investoren“, zu berücksichtigen. Doch Staatsfonds haben Gemeingutcharakter: Aus Sicht eines Bürgers lohnt sich politisches Engagement für eine deutlichere Profitorientierung kaum, da ihm nur ein geringer Anteil der zusätzlichen Profite zufließt.

Auch transparente Staatsfonds können daher geneigt sein, geringere Profite zugunsten von anderen Motiven zurückzustellen. So verfolgt der transparenteste Staatsfonds der Welt, Norwegens Pensionsfonds, neben Profitinteressen auch verteilungspolitische, ethische und umweltpolitische Ziele. Den norwegischen Bürgern entgingen deshalb zwischen 2006 und 2016 1,3 Milliarden Euro – vermutlich mehrheitlich mit Einverständnis, aber auch zu deren finanziellem Schaden.

 

Staatsfonds als stille Investoren

Wenn es auch schwer sein mag, Staatsfonds zu rein profitorientierten Investitionsstrategien zu bewegen, so kann doch die Einflussnahme auf die Geschäftsstrategien der Unternehmen begrenzt werden, wenn Staatsfonds entweder nur einen kleinen Teil der stimmberechtigten Aktien halten oder grundsätzlich nur stimmrechtslose Anteile erwerben können. So können sie weiterhin im Interesse ihrer Bürger Renditen erzielen, aber keine politischen Ziele durch ihre Unternehmensbeteiligungen verfolgen.

Derartige Anlagebeschränkungen können idealerweise durch eine Selbstverpflichtung seitens der Staatsfonds erreicht werden. So untersagt der norwegische Staat seinem Pensionsfonds mehr als 10 % der Anteile eines Unternehmens zu erwerben – tatsächlich liegt dessen Aktienanteil an weltweit bedeutenden Unternehmen weit darunter. Doch aggressiv investierende Staatsfonds aus dem arabischen und asiatischen Raum werden sich in absehbarer Zukunft gewiss keinen Selbstbeschränkungen unterwerfen, sondern streben explizit Mehrheitsbeteiligungen an.

Angesichts der geringen Bereitschaft zur Selbstbeschränkung suchen Staaten zunehmend nach Möglichkeiten, große Anteilsaufkäufe durch ausländische Staatsfonds gesetzlich zu unterbinden oder zumindest deren Attraktivität zu schmälern. In Deutschland ist das Bundeswirtschaftsministerium seit 2008 in der Lage, Investitionen durch private und staatliche Nicht-EFTA-Unternehmen zu prüfen und gegebenenfalls zu untersagen – und zwar dann, wenn die Investition auf eine Beteiligung von über 25 % der Stimmrechte an für die öffentliche Sicherheit relevanten Unternehmen hinausläuft. Eine Gesetzesänderung vom Juli 2017 stellt klar, dass zu den betroffenen Branchen unter anderem die Informationstechnologie, Gesundheit, Telekommunikation und der Güter- und Personenverkehr gehören.

Sonderfälle: Sicherheit und Geopolitik

Problematisch ist ferner das Investment ausländischer Unternehmen in sicherheitsrelevanten Branchen, insbesondere wenn der ausländische Investor ein Staatsfonds oder -unternehmen ist und dessen Regierung Auslandsinvestitionen zu innen- oder geopolitischen Zielen nutzt. Sollte der deutsche Staat in einen Konflikt mit einem anderen Staat geraten, könnten Eigner deutscher Unternehmen mit ebendessen Nationalität gewillt sein, die Versorgung auf Druck ihrer Regierung einzuschränken. So steht der semi-staatliche russische Erdgaskonzern Gazprom im Verdacht, seine Preis- und Versorgungspolitik in osteuropäischen Ländern durch geopolitische Interessen lenken zu lassen. Während der Krimkrise ab 2014 drohte ein Lieferstopp in die Ukraine.

Zwar können sicherheitsrelevante Unternehmen im Krisenfall verstaatlicht und damit zur Kooperation gezwungen werden, doch dürfte ein derartiges Vorgehen nicht gerade konfliktmildernd wirken und ist darüber hinaus ordnungspolitisch wenig attraktiv. Es kann daher gute Gründe geben, den stimmrechtsfähigen Anteil ausländischer Investoren in sicherheitsrelevanten Industrien im Vorhinein zu beschränken.

Doch stellt sich unweigerlich die Frage, wie die Sicherheitsrelevanz eines Unternehmens zu bewerten ist und welche Art von ausländischen Investoren abgewehrt werden sollen. Sicher ist, dass in Autokratien ansässige Staatsfonds nicht in die deutsche Rüstungsindustrie investieren dürfen sollten. Aber sollte es einem semi-staatlichem französischen Konzern erlaubt sein, einen deutschen Energieversorger zu übernehmen?

Klare Regeln statt politischem Veto

Es ist ratsam, der Politik möglichst wenig diskretionäre Eingriffsmöglichkeiten zu geben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Politiker entsprechende Kompetenzen nutzen, um „nationale Prestigeobjekte“ zu schützen und zum ineffizienten Einsatz von Ressourcen in Deutschland beitragen.

Die Mitte 2017 erfolgte Reform der Außenwirtschaftsverordnung, die es der Bundesregierung erlaubt, nicht nur ausländische Staatsfonds, sondern auch private Unternehmen vom Kauf signifikanter Minderheitsbeteiligungen in einer breiten Reihe von Branchen abzuhalten, erscheint in diesem Lichte fragwürdig.

Eine auf EU-Ebene vorbereitete Initiative soll zukünftig die europäische Hightech-Industrie schützen, ein laut EU-Kommission „kritischer“ und daher angeblich schützenswerter Sektor.

Angesichts des Missbrauchspotenzials umfassender Veto-Rechte empfiehlt sich stattdessen eine allgemeine Beschränkung des Anteils stimmrechtsfähiger Aktien, die ein ausländischer Staatsfonds an einem deutschen Unternehmen erwerben darf. Eine solche Regel würde ineffiziente Ressourcenverschwendung durch nicht-profitorientierte Staatsfonds einschränken, geopolitisch motivierte Einflussnahme auf sicherheitsrelevante Industrien verhindern und kann gleichzeitig Politiker mit protektionistischen Neigungen davon abhalten, den offenen Kapitalmarkt Deutschlands zu gefährden.

Zuerst erschienen bei IREF.

Photo: Nicolas Hoizey from Unsplash (CC 0)

Es gab früher Zeiten, da hat sich in diesem Land noch etwas bewegt. Die Jüngeren werden sich nicht mehr daran erinnert, weil es schon so lange her ist. Aber bei den Menschen, die in den 1980er Jahren und früher politisch sozialisiert wurden, ist es vielleicht noch im Langzeitgedächtnis abgespeichert.

Es war die Zeit der Agenda 2010. Heute blicken viele Sozialdemokraten mit Gram auf diese Zeit, Anfang der 2000er Jahre. Trug die damalige Wirtschaftspolitik der Regierung Schröder doch entscheidend dazu bei, dass die Sozialdemokratie sich anschließend gespalten hat, und der damalige SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine zur Linkspartei wechselte. Die verbliebenen Sozialdemokraten machen diese Regierungszeit bis heute für den Beginn ihres Niedergangs verantwortlich. Daher verteidigen nur noch wenige die damalige Wirtschaftspolitik. Im Gegenteil versucht die SPD seitdem, die Reformen von damals möglichst rückgängig zu machen, und hofft so, ihre verunsicherten Wähler wieder zurückzugewinnen. Doch strategisch machen die Sozis damit einen schweren Fehler. Sie haben nicht nur die unter Gerhard Schröder neu gewonnenen Wähler enttäuscht, sondern sie können die verloren gegangenen nicht wieder zurückgewinnen. Am linken Rand gibt es mit den Grünen und insbesondere der Linkspartei politische Alternativen, deren Glaube an den allumfassenden Sozialstaat von der SPD nicht überboten werden kann – insbesondere nicht in der Regierung.

Dabei war diese Zeit sehr erfolgreich, und von den in diesen Jahren geschaffenen Rahmenbedingungen, profitiert Deutschland noch heute. Die Flexibilität des Arbeitsmarktes durch die Zeitarbeit, die Abschaffung des Arbeitslosengeldes II und die Entrümpelung der Handwerksordnung, ermöglichte frischen Wind am Arbeitsmarkt und für Existenzgründer. Das Beschäftigungswunder, das Deutschland heute erlebt, hat seine Basis in der Agenda 2010. Wahrscheinlich ist das mangelnde Bekenntnis der Sozialdemokraten zu dieser Wirtschaftspolitik ihr heutiges Problem. Die SPD war immer dann stark, wenn es ihr gelungen ist, auch die Mitte der Gesellschaft zu erreichen. Also diejenigen, die den Sozialstaat mitfinanzieren.

Gerhard Schröder war die Inkarnation eines Aufsteigers sozialdemokratischer Prägung. In ärmlichen Verhältnissen im lippischen Kalletal aufgewachsen, hat er sich über den zweiten Bildungsweg erst zum Rechtsanwalt und später zum Bundeskanzler hochgeboxt. Die Geschichte, dass er als junger Sozialdemokrat vor dem Gitter des Kanzleramtes stand, daran rüttelte und sagte: „Da will ich rein“, war bezeichnend für seinen Ehrgeiz. Müsste man eine sozialdemokratische Biographie erfinden, wäre Gerhard Schröders Werdegang idealtypisch. Und auch sein Wirtschaftsminister Wolfgang Clement entsprach diesem Typus des Sozialdemokraten, der weit in bürgerlich liberale Milieus hinein vermittelbar war.

Heute hat die Sozialdemokratie keine Gerhard Schröders und Wolfgang Clements mehr. Das ist ihr Problem und womöglich ihr Untergang. Die SPD wäre allerdings nicht die erste sozialdemokratische Partei in Europa, die sich aus diesem Grund marginalisiert.

Jetzt haben Koalitionspolitiker aus Union und SPD vorgeschlagen, die Reformen aus der Agenda-Zeit beim Meisterzwang in der Handwerksordnung wieder rückgängig zu machen. Clement hatte damals die Meisterpflicht von 94 auf 41 Gewerke gesenkt und auf „gefahrgeneigte“ Tätigkeiten beschränkt. Schon das war damals ein Kompromiss, den die Monopolkommission der Bundesregierung seit vielen Jahren kritisiert. Wolle man als Gesetzgeber die Qualität einer Dienstleistung von staatlicher Seite sichern, dann genüge es nicht, einmal den Befähigungsnachweis zu erbringen, sondern man müsse dann schon regelmäßig Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtend einführen. Und auch die Privilegierung des Marktzugangs mit der Ausbildungsleistung zu begründen, sei ein politisch-korporatistischer Ansatz. Selbständige Handwerksbetriebe vor einem intensiven Wettbewerb zu schützen, sei dadurch nicht gerechtfertigt. Insbesondere über die Handwerkskammer und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten dort erhielten die Handwerker selbst die Kontrolle über den Marktzutritt, und damit die Intensität des Wettbewerbs in ihrem Sektor. Nach Auffassung der Monopolkommission sind solche Übereinkünfte zu Lasten Dritter abzulehnen.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass der Zentralverband des Handwerks den Vorstoß begrüßt und dies sogar als wichtigen Beitrag für den Verbraucherschutz bezeichnet. Immer dann, wenn betroffene Anbieter oder Berufsverbände von Verbraucherschutz reden, ist Vorsicht an der Bahnsteigkante geboten. Meist ist das Argument vorgeschoben, um unter sich bleiben zu können. Wer auch morgen noch einen Fliesenleger und andere Handwerker zu akzeptablen Preisen beauftragen will, sollte sich für die Abschaffung des Meisterzwangs auch bei anderen Gewerken einsetzen. Ein Wolfgang Clement würde das tun. Ein Peter Altmaier wohl nicht. Das macht den Unterschied aus zwischen Reden und Handeln, gestern und heute.

Erstmals erschienen bei Tichys Einblick.

Photo: Fancycrave from unsplash (CC 0)

Wenn wir nach Antworten auf ethische Probleme suchen, sind bisweilen nicht diejenigen die richtigen, die sich am besten anfühlen. Im Mittelpunkt der Lösungsversuche darf nicht unser Wohlbefinden stehen, sondern eine tatsächliche Verbesserung der Lage von Menschen in Not.

Der Unternehmer, das Monstrum

Die Näherin in Bangladesch und der Bauarbeiter in Katar müssen unter entsetzlichen Bedingungen schuften. Keiner kann das wollen. Vor unserem inneren Auge erscheinen die Bilder von dem Fabrikeinsturz in Sabhar, bei dem 1.135 Menschen getötet wurden, und von zusammengepferchten Gastarbeitern in Behelfscontainern im Wüstensand. Es ist der blanke Horror. Der Fall in Sabhar muss mit aller Härte des Rechtsstaats verfolgt werden. Und wo die Gefahr systemisch ist, wie etwa in den arabischen Ländern, muss Druck ausgeübt werden hin zu einer systemischen Veränderung. Aber nicht in allen Fällen haben wir es mit Straftaten oder politisch gewollten Unterdrückungs- und Ausbeutungssystemen zu tun.

Ein banalisierter Vulgär-Marxismus hat dazu beigetragen, dass sich in vielen Köpfen eine Einteilung der Welt in zwei Gruppen durchgesetzt hat: gute Arbeiter und böse Unternehmer. Das mischt sich dann gerne noch mit einer Portion kulturellen Überlegenheitsgefühls, das davon ausgeht, dass unsere westlichen Werte und unsere Moral an der Spitze des Fortschritts stehen. Und schon wird der Unternehmer aus Vietnam, Sambia oder Guatemala von unserem Unterbewusstsein zu einem Monstrum stilisiert. So unbestreitbar es ist, dass solche Monstren existieren – so unfair ist es, pauschal jeden Unternehmer zu einem solchen zu stilisieren.

Arbeitsschutz hilft nicht jedem

Auch Unternehmer können nicht im luftleeren Raum arbeiten und müssen mit den Umständen und Ressourcen wirtschaften, die ihnen gerade zur Verfügung stehen. Sie haben beschränkte finanzielle Mittel und stehen in Konkurrenz zu anderen. Wenn sie die Arbeitszeit beschränken, werden die T-Shirts teurer und die Abnehmer wechseln zum Konkurrenten. Das gleiche gilt, wenn sie die Fabrik so ausbauen, dass jeder Arbeiter ein Mindestmaß an Platz hat. Den Nutzen zieht der Nachbar-Fabrikant, der seine Ware nach China exportiert, wo Arbeitsschutz so wichtig ist wie der Sack Reis, der dort umfällt. Aus Sicht der westlichen Länder mit ihren enorm hohen Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitsstandards wirken die Zustände in vielen nicht-westlichen Ländern verstörend. Doch die Ursache ist oft nicht die Boshaftigkeit der Unternehmer, sondern die faktischen Umstände. Und der Preis, sich diesen zu widersetzen, kann oft eine Unternehmenspleite sein. Die ist dann nicht nur für den Unternehmer ein Problem, sondern auch für all seine Angestellten und deren Familien.

Wenn zweifellos wohlmeinende Aktivisten aus westlichen Ländern versuchen, die Arbeitsstandards zu exportieren, die hierzulande inzwischen gelten, unterliegen sie einem gefährlichen Irrtum. Wir in Deutschland etwa haben viele Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte, gebraucht, um diese Standards zu entwickeln und zu etablieren. Dafür brauchte man die Herausbildung von Unternehmenskulturen und einen breiten öffentlichen Diskurs. Vor allem aber braucht man dafür Wohlstand. Je höher der Wohlstand eines Landes, umso leichter wird es für Arbeiterinnen und Arbeiter, sich zu behaupten. Und je höher das Lohnniveau desto besser auch die Arbeitsbedingungen. Höhere Löhne und bessere Bedingungen sind teuer und mithin auf Wohlstand angewiesen.

Gute Ergebnisse statt guter Gefühle

Als George W. Bush im Jahr 2003 den Angriff auf den Irak befahl, stand dahinter auch die Vorstellung, dem Land endlich die Segnungen der freiheitlichen Demokratie bringen zu können, und so Frieden und Fortschritt in der Region zu verbreiten. Einer ähnlichen, wenn auch unblutigeren, Fehleinschätzung unterliegen diejenigen, die heute versuchen, in Indien und Madagaskar das Recht auf bezahlten Urlaub und maximale Arbeitszeiten zu etablieren. Das sind Errungenschaften, die eben errungen werden wollen – und nicht herbeigezaubert werden können. Und selbst wenn sie in irgendeinem Gesetz stehen, ändert das oft gar nichts für die Menschen vor Ort. Das ist keine angenehme Erkenntnis. Und man könnte leicht in den Verdacht des Zynismus geraten. In diesen Verdacht könnten freilich auch jene kommen, die womöglich in Kauf nehmen, dass eine Umsetzung westlicher Arbeitsstandards dazu führt, dass Fabriken schließen müssen, und Menschen ohne Arbeit und Auskommen dastehen.

Wenn man wirklich helfen möchte, muss man vor allem dafür sorgen, dass das Wirtschaftswachstum anhält. Denn Wohlstand ist die Voraussetzung für Unabhängigkeit. Wohlstand ermöglicht es, das eigene Gehalt in Bildung zu investieren anstatt nur in das nackte Überleben. Wohlstand erweitert das Set an Chancen. Wer wirklich helfen möchte, muss sich dafür einsetzen, dass alle ökonomischen Voraussetzungen in diesen Ländern besser werden: durch Bekämpfung von Korruption wie durch Öffnung von Märkten, durch eine kluge Migrationspolitik wie durch den Abbau von Bürokratie, durch Investorenschutz wie durch Eigentumsrechte. Seit etwa einem Jahrzehnt mühen sich immer mehr Menschen um solche Lösungen, die wirklich helfen, unter dem Schlagwort des „effektiven Altruismus“.

Es fühlt sich gut an, für die Arbeitsstandards weltweit zu kämpfen. Aber von unserem Wohlgefühl hat kein einzelner Arbeiter in ärmeren Regionen auch nur irgendetwas. Es hilft ihr und ihm nichts, wenn wir uns als Helden fühlen, die auf der richtigen Seite stehen. Stattdessen müssen wir uns einsetzen für kluge und evidenzbasierte Maßnahmen. Weniger Seelenbalsam für uns, mehr effektive Lösungen für diejenigen, denen es nicht so gut geht wie uns. Der Verzicht auf dieses gute Gefühl ist möglicherweise ein viel bedeutungsvolleres Opfer als viele Stunden Freiwilligenarbeit.

Photo: Randy Fath from Unsplah (CC 0)

US-Präsident Donald Trump macht weiter wo er aufgehört hat. Jetzt nimmt er sich die Welthandelsorganisation WTO vor. „Die WTO hat die USA sehr, sehr schlecht behandelt und ich hoffe, sie ändert dies“, poltert er vor wenigen Tagen. Das ist nicht neu. Bereits 2016 bezeichnete er die WTO als „Desaster“. Einen möglichen Austritt der USA hält sein Handelsminister Wilbur Rose zwar noch für ein verfrühtes Gerede, dennoch berichten US-Medien darüber, dass Trump einen Gesetzentwurf vorbereiten lässt, der ihm die Möglichkeit geben soll, auf Einfuhren aus jedem Land Zölle in beliebiger Höhe zu verhängen, und auch die Obergrenzen der WTO zu sprengen. Beides wäre letztlich das Ende der WTO. Zwar gehören die USA zu den Gründungsmitgliedern der 1994 ins Leben gerufenen Welthandelsorganisation, doch beliebt war die Organisation bei US-Regierungen nie. Bereits Trumps Vorgänger Bush und Obama haben sich immer wieder kritisch zur WTO geäußert. Doch jetzt hat die Kritik eine neue Dimension.

Insbesondere die Schlichtungskammer ist den Amerikanern ein Dorn im Auge. Derzeit sind nur 3 Richter vorhanden, Ende nächsten Jahres wird ein Richter ausscheiden, dessen Nachbenennung die USA derzeit verhindert. Gelingt dies nicht, ist die Schlichtungskammer beschlussunfähig. Die WTO wäre faktisch manövrierunfähig. Damit hätte die Trump-Administration ein wichtiges Ziel erreicht.  Immerhin richten sich derzeit 13 von 18 Beschwerden aus diesem Jahr gegen die USA.

In den USA gibt es auch gewichtige Stimmen, die diese Entwicklung äußerst kritisch sehen. Simon Lester vom Cato Institute befürchtet, „dass die USA höhere Handelsbarrieren in allen ihrer wichtigsten Export-Märkten vorfinden würden, da all diese Länder nicht länger an ihr Versprechen gebunden wären, Zölle auf US-Produkte zu verringern.“ Auch der Schutz geistigen Eigentums sei dadurch gefährdet. Insgesamt hätte die USA kein gutes Instrument mehr, um gegen Handelsbarrieren anderer Staaten vorzugehen, so Lester.

Die Kritik an der WTO kommt aber nicht nur von Donald Trump und aus Amerika. Viele so genannte NGOs bekämpfen die WTO, weil sie einseitig nur die Interessen der Industrienationen vertrete und Schwellen- und Entwicklungsländer nicht ausreichend ihre Interessen wahrnehmen könnten. In den Verhandlungen über den Abbau von Handelsschranken hätten es große und entwickelte Ländern einfacher, ihre Interessen vorzubringen und auch durchzusetzen. Diese Kritik ist nicht völlig unberechtigt, da kleine Länder und Länder mit geringen finanziellen Mitteln sich eine professionelle Vorbereitung auf die Verhandlungen meist nicht leisten können. Doch was ist die Alternative? Kann Marokko oder Nepal die Interessen seiner Bürger und Unternehmen besser durch bilaterale Handelsabkommen vertreten? Wohl kaum. Verhandlungen auf Augenhöhe sind so auch nicht zu erwarten. Mit einer gewissen Asymmetrie müssen wir wohl daher leben. Die WTO und ihre Instrumente der Konfliktschlichtung sind daher eine große historische Errungenschaft.

Eigentlich ist die WTO die Antwort auf die gravierenden Fehler der Vergangenheit. Schon einmal ging Amerika den Weg der Abschottung und des Bilateralismus. Es ist gerade mal 88 Jahre her. Im Juni 1930 trat der Smoot-Hawley Tariff Act in Kraft. Er führte US-Schutzzölle auf 20.000 Produkte ein, um die amerikanische Wirtschaft zu schützen. Amerika setzte nur noch auf gegenseitige Handelsabkommen und verzichtete auf die Meistbegünstigungsklausel, die Dritten die gleichen Handelsvorteile zubilligt wie den beiden Vertragsparteien. Anschließend trat ein wechselseitiges Hochschaukeln protektionistischer Maßnahmen in den weltweiten Handelsbeziehungen ein. So weit sind wir inzwischen von dieser Entwicklung nicht mehr entfernt.

Die Reaktionen der EU und Chinas unterstreichen diesen geschichtlichen Vergleich und zeigen gleichzeitig den Unsinn dieses Vorgehens. Was bringt es, die dummen und schlechten Ideen des einen durch ebenso schlechte Maßnahmen zu kontern? Was bringt es, wenn die USA auf Stahl- und Aluminiumprodukte höhere Zölle erhebt, und anschließend China auf Soja und die EU auf Whisky? Die einzige eindeutige Wirkung ist: es geht mehr Menschen schlecht. Erst geht es den Stahlexporteuren schlecht, dann den Verarbeitern in den USA und dann müssen es die Konsumenten in Amerika noch mit höheren Preisen bezahlen. Darauf reagieren China und die EU mit Maßnahmen, die Soja oder Whisky teurer machen, womit sie den Konsumenten im eigenen Land bestrafen. So ein Unsinn!

Besser wäre es doch, wenn die willigen Staaten sich zusammenfinden und gemeinsam die WTO-Regeln neu vereinbaren und fortschreiben würden. Warum soll es nicht möglich sein, die gescheiterte Doha-Runde, die Zölle und Handelsschranken von Industrieländern, Entwicklungs- und Schwellenländern beseitigen wollte, gerade jetzt, unter dem Druck einer neuen Protektionismus-Spirale, neu zu starten. Daher wäre eine WTO 2.0 die richtige Antwort auf den Smoot-Hawley Tariff Act 2.0 eines Donald Trump.

Als Präambel dieser neuen WTO-Vereinbarung könnte auf den großen französischen Staatsmann des 19. Jahrhunderts Alexis de Tocqueville Bezug genommen werden, der über den Freihandel gesagt hat: „Der Handel ist von Natur ein Feind aller gewalttätigen Leidenschaften. Er liebt die Mäßigung, gefällt sich in Zugeständnissen, flieht sogfältig den Zorn. Er ist geduldig, einschmeichelnd und er greift zu äußersten Mitteln nur, wenn die unbedingteste Notwendigkeit ihn dazu zwingt.“

 

Erstmals veröffentlicht bei Tichys Einblick.