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Photo: Jesse Milan from Flickr (CC BY 2.0)

Eigentlich ist man sich von Regierung bis Opposition einig: Das Kindergeld für Ausländer, deren Kinder im Heimatland leben, muss nach den dortigen Lebenshaltungskosten indexiert werden, also möglichst reduziert werden. Denn es sei doch ungerecht, dass das Kindergeld in gleicher Höhe auch im Ausland ausgezahlt würde, obwohl dort die Lebenshaltungskosten erheblich niedriger seien. Das ist zwar in Stralsund im Vergleich zu München auch so, aber die Forderung ist populär, insbesondere wenn mögliche Betrugsfälle in Südosteuropa öffentlich werden. Letztere müssen natürlich geahndet und verfolgt werden, dennoch sollte man das Kindergeld nicht gleich mit dem Bade ausschütten. Denn die Zahlen sind sehr überschaubar. Im Juni dieses Jahres wurde für 15,29 Millionen Kinder Kindergeld ausgezahlt. Davon beziehen Eltern von 268.336 Kindern, die im europäischen Ausland leben, Kindergeld, also 1,8 Prozent.

Erwerbstätige im Inland, egal ob Ausländer oder Inländer, sind in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und hier arbeiten. Übersteigt die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag das Kindergeld, wird dieses vom Finanzamt verrechnet. Ist der Steuervorteil geringer als das Kindergeld, dann kommt das Kindergeld voll zum Tragen. Das Kindergeld ist in seiner Wirkung also eigentlich eine negative Einkommensteuer. Es kann auch nicht beliebig eingeschränkt werden. Denn das Bundesverfassungsgericht hat lediglich den Teil des Kindergeldes als disponibel dargestellt, der das steuerliche Existenzminimum übersteigt. Alles andere ist verfassungsrechtlich geschützt.

Indexiert man das Kindergeld für Ausländer, deren Kinder im Ausland leben, an den dortigen Lebenshaltungskosten, dann diskriminiert man nicht nur diese steuerlich, sondern verkompliziert das Steuerrecht erheblich und kommt zusätzlich noch mit den Vorgaben des Verfassungsgerichts in Konflikt.

Diese negative Einkommensteuer ist auch nicht bedingungslos, sondern setzt an der Erwerbstätigkeit an. Diejenigen, die Sozialleistungen beziehen, müssen sich das Kindergeld anrechnen lassen.  Allein in 2017 waren dies 4,9 Milliarden Euro.

Der ehemalige britische Premier David Cameron hatte vor der Brexit-Entscheidung auf europäischer Ebene durchgesetzt, dass Sozialleistungen für EU-Ausländer eingeschränkt werden können. Das war sicherlich seine größte Leistung. Er wollte dies zwar erstmal nur den Briten bei einem Verbleib in der EU anbieten. Die übrigen EU-Staaten haben dann aber nach einem ersten Grummeln diese Regelung auch für sich angewandt. Personen, die kein materielles Aufenthaltsrecht nach dem europäischen Freizügigkeitsgesetz besitzen, haben auch in Deutschland keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Das Gesetz sieht vor, dass Ausländer erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende oder auf Sozialhilfe haben.

Unabhängig von der ungelösten Migrations- und Flüchtlingsfrage sind innerhalb der Europäischen Union damit die Anreize gemildert worden, die Sozialsysteme des anderen Landes durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa zu schröpfen. Wer die Hand an das Kindergeld legt, sollte das wissen. Statt derlei Schattengefechte auszukämpfen, sollten sich die Verantwortlichen besser darum bemühen, ein nachhaltiges und kluges Einwanderungsgesetz zu erarbeiten. Die Einsparungen, die sich durch ein indexiertes Kindergeld ergäben, sind Peanuts im Vergleich zu den Chancen, die eine Migrationspolitik bieten würde, die Arbeitgebern und Ausbildern bei ihrer händeringenden Suche nach Arbeitnehmern Verlässlichkeit und Flexibilität ermöglicht.

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Von Prof. Roland Vaubel, emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre und Politische Ökonomie an der Universität Mannheim

Italien steht vor einem doppelten Problem. Zum einen ist die Wirtschaft nicht mehr wettbewerbsfähig. Zum anderen ist der Staat überschuldet und zahlt am Kapitalmarkt eine hohe Risikoprämie – zeitweise über zwei Prozent. So war es auch 2009 in Griechenland. Die italienische Wirtschaftskrise ist sogar noch schwerer als die griechische damals.

Die Arbeitslosenquote beträgt 10,9 Prozent – in Griechenland waren es 9,6 Prozent. Das Pro-Kopf-Einkommen der Italiener ist heute nicht höher als 1999, während es zum Beispiel in Deutschland um 26 Prozent gestiegen ist. Die Hauptursache dürfte der exorbitante Anstieg der Lohnstückkosten sein: in Italien 2,6 Prozent pro Jahr (der zweithöchste Anstieg in der Eurozone), in Deutschland 1,1 Prozent pro Jahr (der zweitniedrigste). (Der Vergleich bezieht sich auf die in Euro gemessenen Lohnstückkosten in den Jahren 2001 und 2017. Damit wird berücksichtigt, dass die Tariflöhne nur mit Verzögerung auf den Beginn der Währungsunion reagieren konnten.)

Auch die Verschuldung des Staates ist heute in Italien größer als damals in Griechenland. Die Schuldenquote (Staatsschuld/Bruttoinlandsprodukt) belief sich 2017 auf 132 Prozent – in Griechenland betrug sie 2009 “nur” 127 Prozent. Der Umfang der ausstehenden italienischen Staatsanleihen ist größer als der deutsche. Das Haushaltdefizit des italienischen Staates hat das 3 Prozent-Limit des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes neunmal überschritten.

Soll Italien den Weg Griechenlands gehen und eine “interne Abwertung” – die Absenkung aller Löhne, Preise, Renten etc. versuchen? Das Ergebnis war katastrophal: das griechische Bruttoinlandsprodukt ist von 2010 bis 2016 – dem bisherigen Tiefpunkt – real um 23 Prozent gesunken. Zum Vergleich: während der Weltwirtschaftskrise schrumpfte das deutsche Nettosozialprodukt real um 16 Prozent (1928-32). Die griechische Krise war also weit schwerer als die deutsche damals. Auch die deutsche Regierung unter Reichskanzler Heinrich Brüning hatte auf die interne Abwertung gesetzt, anstatt zusammen mit Großbritannien und den skandinavischen Ländern im August 1931 die Währung abzuwerten. Die politischen Konsequenzen sind bekannt.

Die italienische Regierung steht – wie die griechische damals – vor der Frage, ob sie den Euro verlassen, eine neue Währung einführen und diese abwerten soll. Im Frühjahr 2010 war es vor allem Paris, das diese Lösung rigoros ablehnte – wäre sie doch ein Präzedenzfall für weitere Austritte gewesen. Zum Beispiel hätten auch die Deutschen irgendwann auf die Idee kommen können, dem Euro den Rücken zu kehren. Dann wäre der ganze französische Verhandlungscoup von 1989-92, als Mitterand seine Zustimmung zur Wiedervereinigung vom deutschen Verzicht auf die DMark abhängig machte, mit einem Schlag dahin gewesen. Der griechische Ministerpräsident wusste um die französische Interessenlage und verlangte als Preis für den Verbleib in der Währungsunion umfassende Hilfe bei der Bewältigung des anderen griechischen Problems – der Überschuldung. Der gewünsche Bail-out wurde trotz aller rechtlichen und ökonomischen Bedenken auf zweierlei Weise gewährt: die Europäische Zentralbank (EZB) erklärte sich bereit, in großem Umfang griechische Staatsanleihen zu kaufen, und der griechische Staat erhielt über mehrere neu errichtete Fonds subventionierte Kredite, für deren Rückzahlung die Steuerzahler der Eurozone haften. Beide Möglichkeiten des Bail-out sind auch heute für Italien von Interesse.

Italien hat bisher keine Fonds-Kredite erhalten, aber die EZB hat schon in ihrem Securities Markets Programme (SMP) ab 2011 italienische Staatsanleihen mit einem Nennwert von 102,8 Mrd. Euro gekauft. Das war mehr als für jedes andere Land und fast die Hälfte aller ihrer SMP-Käufe. Die Käufe italienischer und spanischer Staatsanleihen veranlassten Jürgen Stark 2011, seinen Rücktritt aus dem Direktorium der EZB zu erklären. In einer dramatischen Nachtsitzung, über die ich in meinem Buch “Das Ende der Euromantik – Neustart jetzt” (2017) im einzelnen berichte, begrüßte der Europäische Rat im Juni 2012 auf Drängen des italienischen Ministerpräsidenten Mario Monti die Zusage des ebenfalls anwesenden Mario Draghi, die Anleihekäufe wieder aufzunehmen – was tatsächlich im August 2012 geschah. Anders als Griechenland, Irland, Portugal und später Zypern brauchte Italien kein Programm mit dem ESM abzuschließen und daher keine wirtschaftspolitischen Auflagen zu akzeptieren.

Auch im Rahmen des sogenannten Quantitative Easing (ab 2015) kauft die EZB italienische Staatsanleihen. Eigentlich war angekündigt worden, dass der Anteil der erworbenen Anleihen dem Anteil des betreffenden Landes am EZB-Kapital entsprechen würde. Tatsächlich ist er, wie Friedrich Heinemann vorgerechnet hat, im Fall Italiens um etwa zehn Prozentpunkte höher.

Ganz abgesehen von den Anleihekäufen trägt die EZB durch ihre Niedrigzinspolitik zur Entschärfung des italienischen Schuldenproblems bei. Die niedrigen Zinsen bewirken eine massive Umverteilung zugunsten der am höchsten verschuldeten Staaten – also vor allem Griechenland und Italien. Ebenfalls im Rahmen des Eurosystems (ESZB) stehen den TARGET-Forderungen der Deutschen Bundesbank von fast einer Billion Euro TARGET-Verbindlichkeiten der Banca d’Italia von etwa 500 Mrd. Euro gegenüber.

Währungsabwertung

Um die Schulden des Staates aus eigener Kraft abbauen zu können, müsste die italienische Wirtschaft wieder wachsen. Aber dazu müsste sie ihre Wettbewerbsfähigkeit wiedergewinnen. Wenn Italien den Weg Griechenlands geht und sich für die interne Abwertung entscheidet, droht ein Einbruch der Wirtschaftstätigkeit um mehr als zwanzig Prozent. Wenn Italien dagegen wieder eine eigene Währung – die Neue Lira – einführt und diese abwertet, kann es mit einem Federstrich wieder wettbewerbsfähig werden. Wenn die Wirtschaft wieder wächst und die Steuereinnahmen sprudeln, kann der Staat auch seine Schulden abbauen. Deshalb trägt die Währungsabwertung zur Lösung beider italienischen Probleme bei. Da die Lohnstückkosten von 2001 bis 2017 in Italien um 50 Prozent, in Deutschland aber nur um 19 Prozent gestiegen sind, würde eine Abwertung um etwa 20 Prozent ausreichen, damit Italien seine alte Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Deutschland wiedererlangt (1 – 1,19/1,50 = 0,21).

Aber es gibt Einwände. Der erste betrifft die auf Euro lautenden italienischen Nettoauslandsschulden. Ihr Umfang ist nicht bekannt. Wenn alle Löhne, Preise und sonstigen nach italienischem Recht geschlossenen Verträge auf die Neue Lira umgestellt werden, hat die Währungsabwertung zur Folge, dass die italienischen Löhne und die staatlichen Lohnsteuereinnahmen relativ zu den Euro-Auslandsschulden an Wert verlieren. Das macht es schwieriger, die Auslandsschulden zu bedienen. Der Realwert der auf Euro lautenden italienischen Nettoauslandsschulden ändert sich durch die Abwertung der Neuen Lira jedoch nicht. Die Anpassung der Löhne erhöht die Gewinne und die Investitionen. Nur durch die Abwertung erhält Italien wieder die Möglichkeit kräftig zu wachsen und seinen Schuldendienst zu leisten. Soweit die auf Euro lautenden Auslandsschulden nach italienischem Recht eingegangen wurden, könnten übrigens auch sie auf die Neue Lira umgestellt und abgewertet werden. Dann wäre die Abwertung zugleich ein Schuldenschnitt. Auch Griechenland wurde ja 2011 ein Schuldenschnitt zugestanden.

Gegen eine Währungsabwertung wird zweitens eingewandt, dass es zu einer heftigen, wenn auch schnell vorübergehenden Spekulationskrise käme. Wenn – wie von der Fünf-Sterne-Partei vorgeschlagen – zunächst eine Volksabstimmung über den Euro-Austritt angesetzt würde, wäre dieser Einwand von Gewicht. Aber es geht ja auch anders. Zu Zeiten des Bretton Woods Systems war es nicht üblich, Währungsabwertungen im Voraus anzukündigen. Selbst die Zustimmung des Internationalen Währungsfonds, die eigentlich erforderlich war, wurde nicht immer eingeholt. Die Abwertungsabsicht wurde bis zur letzten Minute geheim gehalten und, wenn notwendig, dementiert. Deshalb bedeuten die derzeitigen Dementis der italienischen Regierungsparteien überhaupt nichts. Was geschieht, wenn Mario Draghi am 31.10.19 abtritt, die Anleihekäufe und die Niedrigzinspolitik der EZB aufhören und Italien seinen Fürsprecher und Beschützer verliert?

Parallelwährung

Wenn Italien die Euro-Beträge auf Neue Lira umstellt, so sind die Euro-Noten und -Münzen der Italiener zwangsläufig davon ausgenommen, denn sie können jederzeit außerhalb Italiens verwendet werden. Sie könnten in Italien als Parallelwährung umlaufen. Für alle neuen Verträge könnte der Euro neben der Neuen Lira als Wertmaßstab und Zahlungsmittel vereinbart werden. Da die Euro-Parallelwährung stabiler als die abgewertete Neue Lira wäre, könnte sie helfen, einer optimalen realen Geldnachfrage näher zu kommen. Die Lösung des Lohnproblems erfordert nicht eine Beschränkung der Währungswahl. Es ist möglich, die Löhne durch die Abwertung der Neuen Lira anzupassen, ohne zukünftige Dispositionen und Transaktionen zu behindern. Die Fehler der Vergangenheit sollten behoben werden, ohne die Zukunft zu belasten. Italien würde seine Währung abwerten, ohne den Euro zu verlassen.

Wenn es weiterhin nicht gelingt, die italienischen Tarifparteien und den italienischen Fiskus zur Räson zu bringen, kann sich die Fehlentwicklung der letzten beiden Jahrzehnte bald wiederholen. Die Währungsabwertung verschafft nur einmalige Abhilfe. Aber dasselbe gilt für die Alternative, die interne Abwertung – insbesondere wenn diese wie in Griechenland von den ausländischen Gläubigern erzwungen wurde. Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Alternativen ist, dass die Währungsabwertung Italien eine wirtschaftliche Katastrophe, wie sie Griechenland erlebt hat, ersparen würde.

Silvio Berlusconi und die Lega Nord haben sich 2017 ebenfalls für eine Parallelwährungslösung ausgesprochen, und die Fünf-Sterne-Partei scheint nicht abgeneigt. Nach diesen italienischen Vorstellungen soll der Staat jedoch nicht Euro-Beträge auf Neue Lira umstellen und abwerten, sondern zusätzlich zum Euro auf Neue Lira lautende Schuldscheine als Zahlungsmittel in Umlauf bringen. Die Neue Lira soll also nicht die Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen, sondern das Schuldenmachen erleichtern – durch monetäre Staatsfinanzierung. Davon ist dringend abzuraten.

Der letzte Einwand, auf den ich eingehen möchte, betrifft die rechtliche Zulässigkeit der von mir empfohlenen Lösung.
Die Umstellung der Euro-Beträge auf Neue Lira widerspricht nicht Art. 128 AEUV. Die Euro-Banknoten können gesetzliches Zahlungsmittel bleiben, nur die EZB ist zu ihrer Ausgabe berechtigt, und die Ausgabe der Euro-Münzen ist ohnehin Sache der teilnehmenden Staaten.
Art. 49 der EZB-Satzung konstatiert die “unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse”. Aber für eine neue Währung wie die Neue Lira ist nie ein Wechselkurs festgelegt worden, kann es also auch keine unwiderrufliche Festlegung des Wechselkurses gegeben haben.
Relevant ist dagegen Art. 3, Abs. 1 AEUV: “Die Union hat ausschließliche Zuständigkeit in folgenden Bereichen: … c) Währungspolitik für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist”. Danach ist die Einführung und Abwertung der Neuen Lira nur zulässig, wenn sie von der EU gebilligt wird. Aber sie ist erlaubt. Dieser Auffassung sind auch Wolfgang Schäuble und die meisten Finanzminister der Eurozone. Schäuble hat berichtet, dass im Juni 2015, als es um das dritte Griechenland-Paket ging, 14 der 18 Euro-Fnanzminister für eine Währungsabwertung Griechenlands votierten. Wenige Tage später – für Schäuble sicher nicht überraschend – lehnten die Staats- und Regierungschefs seine Scheininitiative ab.

Aber ist die Zustimmung der EU wirklich unerlässlich? Gilt nicht weiterhin der Luxemburger Kompromiss (1966), wonach kein Mitgliedstaat in einer Frage vitalen Interesses überstimmt werden kann? Martin Seidel, Jura-Professor in Bonn, schreibt dazu: “Der freiwillige Austritt aus der Währungsunion, der inzwischen allgemein als ungeschriebenes Recht der EU für zulässig erachtet wird, ist nicht von der Zustimmung der anderen Mitgliedstaaten abhängig. … Ein Mitgliedstaat der Währungszone, dessen wirtschaftliches Leben nur außerhalb der Währungszone möglich ist, hat nach dem Unionsrecht einen Anspruch darauf, dass der Europäische Rat sein Land von dem territorialen Geltungsbereich der Geldpolitik ausnimmt. Er kann verlangen, dass die anderen Mitgliedstaaten ihn bei der Durchsetzung seines Austrittsbegehrens nicht behindern, die erforderlichen Rechtsakte nicht verweigern. Erforderlichenfalls kann er die Währungsunion sogar ohne diese Rechtsakte verlassen und den damit verbundenen Verstoß gegen vorrangiges Unionsrecht als durch die Notsituation legitimiert betrachten” (Die Zukunft der Europäischen Währungsunion: Kommentar, Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn, Band 200, 2013, S. 43, 45f.).
Schließlich: Wie würden die Märkte reagieren, wenn Italien bei der EU einen formellen Antrag auf Genehmigung der Währungsumstellung einreichen und Kommission, Rat und Parlament darüber beraten würden?

Erstmals erschienen Ökonomenstimme.

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Vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle und in der Zeitung „Die Welt“ dafür geworben, dass Großbritannien wie die Schweiz werden müsse. Damit habe ich gemeint, dass die Briten bei den Austrittsverhandlungen mit der EU den Ordnungsrahmen der Schweiz übernehmen sollten. Die Schweiz ist Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und hat ihre Beziehung zur EU und zum Europäischen Wirtschaftsraum durch bilaterale Verträge geregelt. Bis 1973 gehörte der Inselstaat noch selbst der EFTA an, bis man der damaligen Europäischen Gemeinschaft beitrat. Mitgliedsstaaten der EFTA sind heute Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Zwei Jahre nach dem Austrittsreferendum in Großbritannien hat jetzt die Regierung May ein Weißbuch über ihre Vorstellungen einer künftigen Zusammenarbeit mit der EU vorgelegt. Der neue Brexit-Minister Dominic Raab hat dem Unterhaus ein 98 Seiten umfassendes Papier vorgelegt, in dem er letztlich eine Freihandelszone mit der EU vorgeschlagen hat. Zwar will Raab die Freihandelszone nur auf den Warenverkehr und nicht auf den Dienstleistungsmarkt beschränken, dennoch ist der Vorschlag nicht mehr weit weg von dem, was man vor einem Jahr hier lesen konnte. Selbst einen visumsfreien Zugang für Arbeitnehmer und Studenten nach Großbritannien sicherte Raab zu.

Die britische Regierung fürchtet mit Recht einen harten Brexit. Er hätte unvorhersehbare Folgen für den Warenverkehr von und zur Insel. Lieferketten wären unterbrochen, weil die Grenzen dicht gemacht würden. Es hätte steuerliche Folgen für Millionen Menschen und Unternehmen in der EU und in Großbritannien. Selbst Studenten, die mit einem Stipendium an einer englischen Universität studieren, wären plötzlich steuerpflichtig.

Die Risiken eines harten Brexits unterstreichen einige Zahlen: Großbritannien ist die drittgrößte Volkswirtschaft in der EU. Deutsche Unternehmen exportieren Waren und Dienstleistungen im Wert von 86 Mrd. Euro auf die Insel und umgekehrt die Briten für 36 Mrd. Euro nach Deutschland. In den letzten Jahren haben deutsche Unternehmen alleine 120 Milliarden Euro Direktinvestitionen in Großbritannien getätigt. Das alles ist kein Pappenstiel, sondern ist für den Erhalt des Wohlstandes auf beiden Seiten von entscheidender Relevanz.

Die britische Regierung ist dennoch in einer schwierigen Situation. Sie hat die Zeit durch interne Machtkämpfe verplempert und damit ihre Verhandlungsposition geschwächt. Erst jetzt hat die bislang schwankende Theresa May das Heft in die Hand genommen. Bis Ende November muss ein Abkommen stehen, sonst ist die Ratifizierung bis Ende März 2019 in Gefahr. Das ist seriös nicht zu schaffen, weil zahlreiche Streitpunkte ungeklärt sind. Großbritannien will die Hoheit über die Zollpolitik zurückerhalten und sich nicht unter ein EU-Regime begeben. Die Briten wollen sich nicht der Rechtsprechung des EuGH unterwerfen, und auch der EU-Zugang für die britische Finanzindustrie ist ungeklärt.

Für all diese Themen braucht es ein Entgegenkommen beider Seiten. In der Zollpolitik wäre es am einfachsten, wenn sich beide Seiten auf eine generelle Abschaffung von Zöllen einigen würden. Historisch könnte man sich dabei am ersten Freihandelsabkommen überhaupt ein Beispiel nehmen. 1860 vereinbarten Großbritannien und Frankreich den so genannte Cobden-Vertrag. Darin verzichtete Großbritannien auf sämtliche Zölle französischer Waren und Frankreich baute gleichzeitig massiv Zölle ab. Es war eine Blütezeit der wirtschaftlichen Entwicklung in beiden Ländern. Für die Streitschlichtung kann man sich auch an den Freihandelsabkommen orientieren und auf private Schiedsgerichte setzen. Sie haben sich international überaus bewährt, weil sie den Schutz des Eigentums in einem anderen Land gewährleisten und damit erst die Grundlage für Investitionen und Wohlstand schaffen. Problematisch wird es dagegen für den britischen Finanzsektor. Er verliert faktisch den Zugang zum europäischen Markt. Wer bislang keine Geschäftslizenz in der EU beantragt hat, wird auch bis Ende März von der EZB keine Genehmigung mehr bekommen. Der Zug ist abgefahren. Auch deshalb ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten für eine Verlängerung der Verhandlungen um zwei Jahre einsetzen. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit. Auch das können die Beteiligten von der Schweiz lernen.

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Wenn es um die Migration geht, irrt die deutsche Politik ähnlich unambitioniert, überheblich und planlos über den Platz wie die Nationalmannschaft bei dieser Fußball-Weltmeisterschaft. Es wäre an der Zeit für eine neue Migrationspolitik, die Chancen realisiert, statt Krisen herbeizurufen.

Kaum eine Debatte wird so postfaktisch geführt wie jene um Migration

Tagespolitische Debatten werden auf absurde Weise irrational geführt. Einmal wird ein ganzes Land getragen von der „Wir schaffen das“-Mentalität und zeigt eine in Europa einzigartige Solidarität mit über einer Million Flüchtlingen. Und wie sieht es zwei Jahre später aus – in einer Zeit, in der laut FRONTEX die Zahl der Neuankömmlinge nicht nur weit entfernt von den 1,82 Millionen des Jahres 2015 ist, sondern auch weiter rückläufig? Da gerät über die Frage nach dem Umgang mit der Migration nicht nur die deutsche Union, sondern gleich die ganze Europäische Union ins Wanken.

Dabei werden Begriffe und Definitionen derart durcheinandergebracht, dass es selbst rationalen Beobachtern schwerfällt, gegen die allgemeine Stimmung anzukommen. Ressentiments und gefühlte Wahrheiten nehmen die Stelle von Fakten ein. Und die Politik tut ihr Übriges, indem sie (in der verzweifelten Hoffnung auf Wählerstimmen) eine akute Krise herbeiredet, wo überhaupt keine ist. Die auf diese Weise vergiftete Debatte dreht sich plötzlich nur noch um die Gefahr durch neue „Flüchtlingsströme“, die unser scheinbar so schön geordnetes und friedliches Zusammenleben überschwemmen. Das ist nicht nur ein Drama, weil Symbolpolitik die unangenehme Eigenschaft hat, Probleme – von denen sie letztlich lebt – aufzubauschen anstatt sie zu lösen. Aber es ist auch ein Drama, weil Migration ein Wachstumsmotor für Deutschland sein könnte.

Es bedarf einer koordinierten Migration, aber keiner Planwirtschaft

Zu Beginn des neuen Jahrtausends dominierten andere Sorgen die öffentliche Debatte. Es ging um den „kranken Mann“ Europas mit seinem stetig wachsenden Staatsdefizit, der hohen Arbeitslosigkeit und dem drohenden demographischen Wandel. Die deutsche Bevölkerung würde zwangsläufig immer älter und weigerte sich trotz Kindergelderhöhung beharrlich, sich zu vermehren. In der Folge – so die Schreckensvision – würde das Rentensystem kollabieren und Landstriche verwaisen. Es erscheint wie ein Treppenwitz der Geschichte, dass wir uns heute darüber beklagen, dass allein zwischen 2013 und 2016 netto mehr als 3 Millionen Menschen in Deutschland eingewandert sind.

Nun könnte man argumentieren, dass es vor allem darauf ankomme, wer einwandert, und nicht nur wie viele. Das trifft aber nur bedingt den Punkt. Einerseits zeigen verlässliche Untersuchungen, dass „selbst“ Asylantragssteller (also Menschen ohne direkte Aussicht auf Arbeit), nach spätestens drei bis sieben Jahren einen signifikant positiven Effekt auf die heimische Volkswirtschaft haben. Andererseits bedeutet das nicht, dass durch eine bessere Koordination nicht Effizienzgewinne erzielt werden könnten. Ein Vorwurf, den man der aktuellen Regierung durchaus zu Recht machen kann, ist, dass sich an dieser Stelle seit dem Schock von 2015 noch immer nichts getan hat oder sogar – Stichwort Mindestlohn-Erhöhung – neue Hürden aufgebaut wurden.

Eine kluge Migrationspolitik darf nicht in Planwirtschaft münden. Es darf hier nicht darum gehen, zu „errechnen“, an welcher Stelle unserer Volkswirtschaft wie viele Arbeitskräfte benötigt würden. Keine zentrale Stelle kann wissen, ob es wirklich die hoch-qualifizierte Informatikerin ist, die Unternehmen millionenfach einstellen würden, oder der Altenpfleger, der die demographische Delle (siehe oben) versorgen soll. Stattdessen sollte es Deutschen Unternehmen ermöglicht werden, gezielt Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben. Menschen mit einem Job-Angebot sollte dann unbürokratisch und schnell eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis erteilt werden.

Warum Menschen nicht bereits im Ausland ausbilden?

Ganz neu ist diese Idee nicht. Sie taucht unter anderem im Global Compact for Migration auf, einem neuen internationalen Regelwerk, auf das sich die Vereinten Nationen Ende des Jahres verständigen wollen. Der darin enthaltenen Idee der „Global Skill Partnerships“ entsprechend, sollen Länder bilaterale Ausbildungs-Abkommen schließen. So könnte beispielsweise Deutschland mit Ruanda vereinbaren, dass die IHK in Ruanda Menschen ausbildet, von denen eine Hälfte nach abgeschlossener Ausbildung ein Job-Angebot aus Deutschland erhält, während die andere Hälfte vor Ort bleibt und die heimische Wirtschaft unterstützt.

Auf diese Weise könnten deutsche Arbeitgeber, etwa im vollkommen überlasteten Pflegebereich, dringend benötigte und nach ihren Standards ausgebildete Arbeitskräfte erhalten, während gleichzeitig die Volkswirtschaften in Entwicklungsländern keinen „Brain-Drain“ mehr fürchten müssten. Und aus humanitärer Sicht noch viel wichtiger: ein solches Modell würde die lebensgefährliche irreguläre Einwanderung, bei der jedes Jahr zigtausende Menschen sterben substantiell vermindern. Es gäbe schlicht keinen Grund mehr, sein Leben für eine illegale Einreise zu riskieren, wenn legale Möglichkeiten quasi vor der Haustür existieren.

Was Immigration wirklich für uns bedeutet: Humankapital

Sicher, ein solches Programm ist keine Lösung für jene Menschen, die sich bereits als Asylsuchende in Deutschland befinden. Doch auch diese Menschen sollten wir als wertvolles Humankapital begreifen, anstatt als unüberwindbares Problem. Die Politik sollte alles dafür tun, diesen Menschen möglichst schnell die Teilnahme am Arbeitsmarkt zu ermöglichen; durch die schnelle Bearbeitung von Asylanträgen, die Aufhebung von Arbeitsverboten und vor allem die Befreiung von unnötiger Bürokratie. Dabei darf es nicht immer nur um Erwerbsarbeit gehen, schließlich ist gerade den zahlreichen Flüchtlingen, die zu großen Teilen aus klassischen Händler- und Unternehmer-Kulturen stammen, eine gehörige Portion an Gründergeist zuzutrauen. Sie könnten die alte deutsche Tradition des Unternehmertums womöglich wieder mit neuer Dynamik versehen.

Am Ende fußt Europas Wohlstand auf Ideen und Gründergeist. Je mehr Köpfe im Wettbewerb miteinander um die besten Ideen streiten, desto besser geht es unserer Volkswirtschaft. Deshalb brauchen wir einen Paradigmenwechsel in der Migration. Eine Ausbildung von Menschen bereits im Ausland nach dem Prinzip der „Global Skill Partnerships“ schlägt mehrerer Fliegen mit einer Klappe. Es profitieren deutsche Unternehmen, Menschen in Entwicklungsländern und sogar deren Gesellschaften. Und weitere Migrationsschocks und humanitäre Krisen wie jene auf dem Mittelmeer werden von Vornherein abgemildert. Die Idee, durch Grenzschließungen, Aufnahmelager an der nordafrikanischen Küste, und die Subventionierung von afrikanischen Despoten Menschen davon abzuhalten, zu uns kommen, erscheint im Vergleich wahrhaft töricht.

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Während sich alle Augen in dieser Woche auf das Treffen von Präsident Emmanuel Macron und Bundeskanzlerin Angela Merkel richteten, haben sich in dieser Woche in Meseberg auch Finanzminister Olaf Scholz und sein französischer Amtskollege Bruno Le Maire getroffen und über den Einstieg in eine europäische Arbeitslosenversicherung verständigt. Das ist bemerkenswert. Hatte man doch bislang den Eindruck, dass die Vergemeinschaftung von Risiken zunächst mal bei den Schulden (Europäischer Stabilitätsmechanismus) und den Sparguthaben (Europäische Einlagensicherung) haltmachen würde.

Doch weit gefehlt. Die Sozialversicherungen sind wohl als nächstes dran. Die gemeinsame Erklärung von Le Maire und Scholz spricht dabei eine sehr deutliche Sprache. Darin heißt es: „Im Hinblick auf die Stabilisierung der sozialen Sicherung in der Eurozone sollten die nationalen Systeme der Arbeitslosenversicherung während des gesamten Konjunkturzyklus einen ausgeglichenen Saldo aufweisen und in guten Zeiten Rücklagen bilden. In einer schweren Wirtschaftskrise könnten die nationalen Systeme durch einen Stabilisierungsfonds auf Ebene der Eurozone ergänzt werden. Der Fonds könnte den nationalen Sozialversicherungssystemen in einer Wirtschaftskrise, die mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten einhergeht, Geld leihen.“ Naheliegend ist dabei wohl ein Rückversicherungssystem als Übergang wie es bereits beim geplanten Europäischen Einlagensicherungssystem vorgesehen ist.

Die Erklärung der beiden Finanzminister klingt stark nach 1970er Wirtschaftspolitik. In schlechten Zeiten das Geld ausgeben, damit Konjunktur entsteht, die die Arbeitslosigkeit reduziert, um dann von den Mehreinnahmen das aufgelaufene Defizit zurückzuführen. Das hat historisch nie geklappt. 1972 sagte Helmut Schmidt einmal: „Lieber 5 Prozent Inflation als 5 Prozent Arbeitslosigkeit.“ Damit begründete er eine bis dahin ungeahnte Ausgaben- und Schuldenpolitik des Staates. Mitte der 1970er Jahre hatte der damalige Bundeskanzler dann beides. Dieser Irrglaube der Steuerbarkeit von Konjunkturverläufen hat bislang nirgends funktioniert. Die Finanzierung von Arbeitslosigkeit kann keine Arbeitsplätze schaffen. Auch die aktive Arbeitsmarktpolitik ist vielfach wirkungslos. Mitnahmeeffekte sind systemimmanent.

Natürlich ist die Zahl der Arbeitslosen in Europa, in der EU und insbesondere in der Euro-Zone zu hoch. Gerade die Jugendarbeitslosigkeit ist in Südeuropa besorgniserregend und führt vielerorts zu Perspektivlosigkeit. In Griechenland beträgt die Jugendarbeitslosigkeit 45 Prozent, in Frankreich über 20 Prozent, in Italien über 33 Prozent und in Spanien sogar über 34 Prozent. Doch die Ursache dafür läßt sich nicht mit noch mehr Umverteilung in der EU lösen. Das Problem sind Markteintrittshürden für Geringqualifizierte. Das Arbeitsrecht privilegiert in diesen Ländern die Arbeitsplatzbesitzenden und diskriminiert diejenigen, die einen Arbeitsplatz suchen. Vielfach hohe Mindestlöhne verhindern die Einstellung von jungen Menschen und ein fehlendes duales Ausbildungssystem lassen ein „Training on the Job“ nicht zu.

Viele dieser Probleme haben historische und kulturelle Wurzeln. Umverteilung zu Lasten derer, die es anders und vielleicht auch besser machen, hilft da wenig. Auch noch mehr öffentliche Investitionen durch die EU oder über ein Eurozonen-Budget zu finanzieren, ist dabei wenig hilfreich. Der jetzt von Angela Merkel als Deal für das Entgegenkommen Macrons in der Flüchtlingspolitik zugestandene Schlechtwetterfonds im „niedrigen zweistelligen Milliardenbereich“ ist bestenfalls ein Placebo. Wahrscheinlich richtet er aber mehr Schaden als Nutzen an. Wenn bei schlechter Wirtschaftslage Euro-Staaten über diesen Fonds „gepampert“ werden, dann sind auch hier den Mitnahmeeffekten Tür und Tor geöffnet.

Man kann es drehen und wenden wie man will: Die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und ihren Produkten kann nicht durch staatliche Investitionen erreicht werden. Hier sind andere Dinge viel Wesentlicher. Dazu gehört eine Eigentumsordnung, die Investoren aus dem eigenen Land und von außen einlädt, dauerhaft am Standort zu investieren. Dazu gehört ein Arbeitsrecht, das durchlässig ist und jungen Menschen Chancen gibt. Und es gehört eine Administration des Staates dazu, die möglichst frei von Korruption und Bevorteilung ist. Dies erfordert die Gleichheit vor dem Recht und den Staat als Dienstleister der Bürger. Gerade davon sind wir auch im eigenen Land Lichtjahre entfernt. Wenn Merkel und Macron die EU zukunftssicher machen wollen, sind das die Baustellen, an denen gearbeitet werden müsste.

Erstmals veröffentlicht bei Tichys Einblick.