Photo: Blondinrikard Fröberg from Flickr (CC BY 2.0)

Wissenschaftler haben herausgefunden, dass der Kinobesucher das Klima belastet. Der Deutschlandfunk berichtete gestern: je spannender der Kinofilm ist, desto höher sind die CO2-Belastung durch das Ausatmen der Kinobesucher. Bei den Blockbustern „Tribute von Panem“ und „Der Hobbit“ seien die Werte besonders hoch gewesen. Was die Empfehlungen der Wissenschaftler war, wurde im kurzen Bericht leider nicht deutlich. Vielleicht schlägt die EU-Kommission bald eine Höchstgrenze der CO2-Belastung vor? Hollywood muss dann bald Tests durchführen, ab wann die Emissionen des Zuschauers den Höchstwert überschreiten. Dann werden automatisch Spannungsbögen abgeflacht und dramatische Szene entschärft.

Es ist vielleicht noch etwas viel Zukunftsmusik, aber so weit entfernt ist es nun auch nicht. Erst kürzlich hat die EU-Kommission vorgeschlagen, Streaming Anbietern wie Netflix oder Amazon Prime vorzuschreiben, mindestens 20 Prozent europäische Produktionen zu zeigen. Das wäre Zwangsfernsehen auf ganz neuem Niveau. Und warum nicht Filmproduzenten etwas vorschreiben, was bei Autos selbstverständlich ist, und bei Nichtbefolgung inzwischen zu Milliarden Euro an Schadensersatzansprüchen führt.

Das könnte man alles laufen lassen. Es verändert aber nicht nur eine Wirtschaftsordnung schleichend und dauerhaft, sondern bedroht die freie Gesellschaft. Die kann nur bestehen, wenn nicht einige Wissenschaftler oder Politiker für uns etwas festlegen, sondern der Einzelnen souverän seine Kaufentscheidungen trifft. Viele meinen, das könne der Einzelne nicht, die Welt sei zu komplex, Werbung würde die Konsumenten einseitig manipulieren und deshalb bedürfe es einer Lenkung durch Gesetzgeber und Bürokraten. Immerhin seien erstere demokratisch gewählt und könnten deshalb auf eine Mehrheit in der Bevölkerung setzen. Die Mehrheit dürfe über die Minderheit bestimmen, das sei doch Demokratie. Und deshalb sei es richtig und notwendig, in die Freiheit des Produzenten einzugreifen und den Konsumenten an die Hand zu nehmen. Der Staat als Kindermädchen, der den kleinen Erdenbürger eine Art betreutes Wohnen ermöglicht.

Die Demokratie ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat als Entscheidungsfindungsinstrument notwendig, auch um den Machtwechsel friedlich und geordnet durch Wahlen zu erreichen. Dennoch darf die Mehrheit gegenüber der Minderheit oder dem Einzelnen nicht alles. Unser Grundgesetz kennt die unveräußerlichen Grundrechte, die auch von einer Mehrheit im Parlament nicht eingeschränkt werden können. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit gehören dazu ebenso die Meinungsfreiheit und der Schutz von Ehe und Familie. Dennoch erleben wir auch hier fast täglich, deren Aushöhlung durch Regierung und Parlament.

Was hier hilft, ist die Machtbegrenzung der Politik durch eine Gegenmacht aufgeklärter Bürger, die sich als Produzenten und Konsumenten dagegen wehren, dass die Regierung und das Parlament sich anmaßen, Kindermädchen für uns alle zu sein. Im Übrigen: Schon dafür hat die Regierung und das Parlament gar keine entsprechende Ausbildung und verstößt damit bestimmt gegen ein Gesetz oder eine Ausbildungsordnung. Darüber hinaus ist die Berufsbezeichnung „Kindermädchen“ bestimmt nach dem Antidiskriminierungsgesetz nicht zulässig. Es schließt alle Männer von der Betreuung aus …

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